Bei Frau von der Leyen bin ich mir nicht sicher. Das sage ich Ihnen. Denn es ist das ökonomische Gesetz dieser gesellschaftlichen Verhältnisse. Das Gesetz der ökonomischen Verhältnisse besteht darin, dass entweder Produktivkräfte vernichtet werden oder neue Marktanteile errungen werden müssen.
Und wenn wir uns diese Gesellschaft angucken, gibt es nur noch in zwei Bereichen der Gesellschaft Markanteile zu erzielen: In der Gesundheitspolitik und in der Bildung.
Und jetzt sind wir beim Punkt. Worum geht es? Mit diesem Gesetz wird die Gesellschaft umgebaut, und nicht nur mit diesem Gesetz. Begonnen hat das mit der Riester-Rente, über Hartz-Gesetze, über Gesundheitsreform und setzt sich mit der Novellierung des SGB VIII, so, wie sie vorgesehen ist, fort. Aus Kindern werden Kunden. Das ist unsere Sorge. Und was zählt, sind dann nicht mehr die Kinder, sondern der Preis, der für diese gewinnorientierten, profi torientierten Träger lebensnotwendig ist. Wir wollen nicht, dass menschliches Leben in gefühllose bare Zahlungen umgewandelt wird. Das ist unsere Sorge. Wenn ich Ihnen das leider nicht nahe bringen konnte, tut mir das leid. Andere Worte habe ich nicht.
Andere Worte habe ich nicht. Wenn wir in diesem Lande leben, haben wir aber – wir sind der Souverän –,
die Chance, es zu verändern. Die Menschen vertrauen uns, dass wir es verändern, und dafür plädieren wir.
Also bitte, geben Sie unserem Antrag statt! Tun Sie es um Ihrer Kinder und Enkelkinder willen. Also da beschwöre ich Sie fast. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1413. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1413 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD sowie einer Enthaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Landtages gegen den Ausschluss von der 36. Sitzung des Landtages.
Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Landtages gegen den Ausschluss von der 36. Sitzung des Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Raimund Borrmann hat mit Datum vom 7. März 2008 fristgerecht Einspruch gegen den Ausschluss von der 36. Sitzung des Landtages am 5. März 2008 eingelegt. Dieser Einspruch und das Schreiben der Ersten Vizepräsidentin des Landtages liegen den Mitgliedern des Landtages als Tischvorlage vor. Lassen Sie mich zu dem
Einspruch Folgendes anmerken. Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über den Einspruch ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 73. Sitzung stattgefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann gegen des Ausschluss von der 36. Sitzung des Landtages am 5. März 2008 während der Beratung zum Tagesordnungspunkt 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Raimund Borrmann bei Zustimmung der Fraktion der NPD mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß, meine Damen und Herren, rufe ich den Tagesordnungspunkt 35 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Kindergartenkinder auf Sprachverzögerungen und Sprachentwicklungsstörungen testen, Drucksache 5/1407.
Antrag der Fraktion der NPD: Kindergartenkinder auf Sprachverzögerungen und Sprachentwicklungsstörungen testen – Drucksache 5/1407 –
Das wurde uns seit frühester Jugend im Fernsehen vermittelt. Wir Nationalen glauben zwar nun das Wenigste, was über den Bildschirm fl immert, aber dieser Aufforderung kommen wir doch gerne nach. Und hier im Landtag ergeben sich dazu ja einige Möglichkeiten. Es gehört in einer Demokratie zur Grundvoraussetzung, dass Macht kontrolliert wird, und wir üben diese Kontrolle aus, auch indem wir fragen. Und aus diesem Grund hinterfragen unsere Abgeordneten viele Vorgänge im Land.
In einer Kleinen Anfrage hat die NPD-Fraktion im Rahmen des Problems um den Beginn des Fremdsprachenunterrichtes die Landesregierung zum Komplex mangelnde Deutschkenntnisse befragt. Der Präsident der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung Klaus Reichert hatte darüber berichtet, dass seine Akademie ständig Klagen über schlechte Deutschkenntnisse bei Grundschülern erreichten.
Wir wollten nun von der Landesregierung wissen, ob Ihnen Erkenntnisse über mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache bei Kindern in Mecklenburg-Vorpommern vorlägen. Nicht, dass uns dies gewundert hätte, funktioniert doch die Politik der Landesregierung in der Regel nach dem Muster: „Mein Name ist Hase, ich weiß von nix“. Aber diese Antwort hat in ihrer trockenen Art schon einen gewissen Unterhaltungswert. „Der Landesregierung“, und jetzt zitiere ich, „liegen keine Erkenntnisse über mangelnde Kenntnisse der deutschen Mutter sprache bei Kindern in Mecklenburg-Vorpommern vor.“
Was hätte also eine halbwegs intelligente Politik gemacht? Die hätte sich diesen Missstand zu Herzen genommen, hätte ihren Beraterstab auf diese Frage einmal gebracht – Sie verfügen ja über ausreichend gut
bezahlte Kräfte – und dann hätten Sie Ihren Verfassungsauftrag erfüllen können. Der lautet nämlich, dass Sie die Richtlinien der Politik bestimmen und vor allem, dass Sie den Nutzen des deutschen Volkes mehren mögen. Zu diesem Volk gehören, auch wenn Sie vielleicht selbst keine haben und Sie sich das nicht vorstellen können, zu diesem Volk gehören auch Kinder. Und die haben einen Anspruch auf unseren Schutz, besonders deshalb, weil sie sich selbst nicht wehren können.
Wenn Ihnen nun keine Erkenntnisse über mangelnde Kenntnisse vorliegen, dann hätten Sie womöglich Schlussfolgerungen daraus ziehen können. Und wie könnten die lauten? Wenn ich keine Erkenntnisse habe, dann muss ich mir welche beschaffen. Das funktioniert, Sie ahnen es bereits, durch Fragen.
Dass Sie die Bedeutung dieser Frage wenigstens erahnen könnten, davon sind wir selbst in der NPD-Fraktion ausgegangen. Schlechte Sprachkenntnisse in der Grundschule, das bedeutet, den Zug zur Bildung zu verpassen. Sprachkenntnisse sind elementar, nicht nur für den kognitiven Bereich. Was in der Grundschule nicht gelernt worden ist, das wird sich später kaum aufholen lassen. Es fehlen dann die Grundlagen. Aber auch die soziale Kompetenz ist von der Fähigkeit, die Muttersprache zu beherrschen, abhängig. Wer sich nicht unterhalten kann, der ist nicht konfl ikt- und mithin auch nicht demokratiefähig.
Das sehen Sie ja hier in diesem Hause sehr gut, was es bedeutet, wenn man nicht dialogfähig ist. Ihre Entgegnungen zu unseren Anträgen, und so wird es auch mit Sicherheit wieder bei diesem sein, gleichen ja der Reaktion eines trotzigen Kindes, das fortwährend sagt: Ich will nicht, weil...! Und wenn man fragt, warum, dann bleibt es bei dem offenen Weil. Diese Unfähigkeit, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen, könnten Sie den Kindern ersparen und eine Obacht auf die Sprachfähigkeit wäre dabei am Platz. Wenn Sie also keine Erkenntnisse über mangelnde Sprachkenntnisse haben, dann hätten Sie längst einen Test der Kinder auf diese Sprachfähigkeit hin anleiern können. Sie haben das nicht getan und deshalb erinnert Sie die NPD-Fraktion jetzt an Ihre Pfl icht.
Wenn Sie schon der NPD nicht trauen, dann werden Sie vielleicht wenigstens den Deutschen Bundesverband für Logopädie ernst nehmen und die Gesundheitsämter. Die haben nämlich festgestellt, dass jedes vierte Kind behandlungsfähige Sprachstörungen hat. Da Mecklenburg-Vorpommern sich nicht auf einem anderen Stern befi ndet, dürften die Zahlen nicht wesentlich differieren. In jedem Fall sollten wir uns über die Lage Klarheit verschaffen, damit wir eine pädagogische Lösung für dieses Problem oder besser eine logopädische fi nden können. Wir können uns keine Generation leisten, in der jedes vierte Kind mit Sprachstörungen aufwächst. Bereits im September 2000 klagte die „Ostsee-Zeitung“ über die zunehmende Zahl von sprachauffälligen Kindern im Land. Genügend Zeit, möchte man meinen, wäre da bereits gewesen, dass sich die Politik hier orientiert und vor allem auch handelt.
In anderen Bundesländern ist so ein Sprachtest aus diesem Grund auch bei Vorschulkindern gang und gäbe. Wir haben es hier mit einem sozialen Problem zu tun, und für dieses soziale Problem trägt die Politik Verantwortung. Wir setzen durch unsere Gesetze Rahmenbedingungen und die Bürger müssen sie ausbaden. Sprachentwicklungsverzögerungen ergeben sich oft durch mangelhafte Zuwendung, fehlenden Kontakt zu Bezugspersonen sowie Vernachlässigung im Allgemeinen.
Ich fühle mich hier in fataler Weise an die Ereignisse mit der kleinen Lea-Sophie erinnert. Hier haben Sie es zu verantworten, dass den Kindern nicht längst durch obligatorische Untersuchungen geholfen worden ist. Gerade hat Schleswig-Holstein ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Wenn Sie damals dem Gesetzentwurf der NPD zugestimmt hätten, dann hätten die Kinder schon längst den nötigen Schutz genossen. Aber Sie handeln ja lieber nach dem Sandkastenprinzip, nach dem man nur mit der eigenen Schaufel buddelt und die Schaufel auch nicht verborgt.
Mit diesem Kindergartengetue werden Sie aber der politischen Verantwortung nicht gerecht. Es geht hier nicht um Eitelkeiten, wer ein Gesetz eingereicht hat, sondern es geht hier bei diesem Antrag um die Kinder. Es ist unterlassene Hilfeleistung, wenn auch nur ein Kind im Land durch Ihre Weigerung mit Sprachstörungen aufwächst, weil diese nicht diagnostiziert wurden. Es geht hier nicht um CDU, SPD, NPD, sondern um die Kinder. Diese Kinder haben nur ein Leben vor sich und wenn sie mit Sprachstörungen in diesen Überlebenskampf, ins kapitalistische System gehen, dann tragen sie von Anfang an Defi zite mit, Defi zite, die ausgeglichen werden könnten. In einer Studie einer Praxis für Logopädie heißt es unmissverständlich, ich zitiere: „Rezeptive Sprachstörungen beeinträchtigen die gesamte sprachliche, kognitive und emotionale Entwicklung des Kindes“.
Sie können natürlich in einem Jahr einen gleichen Antrag einbringen, den Sie dann selbst feiern. Sie können aber auch dem Antrag der NPD zustimmen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sprache war für die Nationalsozialisten und ist für ihre hier anwesenden Nachfolger sowohl von sprachlicher als auch von politischer Bedeutung. Damals wie heute ist aber nur das in der Öffentlichkeit gesprochene Wort von tatsächlicher Bedeutung. Und so haben wir heute wieder einmal einen Antrag vorliegen, der scheinbar das Wohl der Kinder in unserem Land zum Inhalt hat.
Mit einer platten Behauptung wird unterstellt, dass jedes vierte Kind behandlungsfähige Sprachstörungen aufweist, denn mehr als eine Behauptung ist Ihr Verweis auf den Deutschen Bundesverband für Logopädie, den wir in der Tat sehr ernst nehmen, nicht. Ich weiß nicht, auf welche Quellen sich die Damen und Herren von der NPD beziehen. Vielleicht haben sie ja auch die Informationen nicht so ganz verstanden,
denn von Untersuchungen in Gesundheitsämtern, die 25 Prozent behandlungsbedürftige Sprachstörungen ausweisen, ist uns nichts bekannt – so ein führender Vertreter des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie,
Im Gegenteil, in einer Pressemitteilung zeigt sich der Verband über die Sprachtests bei den vierjährigen Kindern, wie er in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird, eher sehr besorgt,
da man davon ausgeht, dass eine Differenzierung von Kindern mit Sprachstörungen und von Kindern mit Sprachauffälligkeiten nur schwerlich möglich ist und deshalb die Gefahr einer falschen Förderung beziehungsweise Behandlung durchaus besteht.