Die Überwachung gentechnischer Arbeiten und von Freisetzungen wird derzeit von der Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit im Sozialministerium und im Landesamt für Gesundheit und Soziales wahrgenommen.
Die Überwachung des Anbaus ist deshalb nicht geregelt. Die Produktüberwachung in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und landwirtschaftliches Saatgut erfolgt derzeit bereits durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
Das Kabinett hat am 12.02.2008 folgender Regelung zugestimmt. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium wird zukünftig folgende Aufgaben im Rahmen des Gentechnikrechts wahrnehmen: die Stellungnahmen bei Freisetzungen, das ist die Fachaufsicht, und die Rechtsetzung auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik. Das LALLF, also das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, wird folgende Aufgaben im Rahmen des Gentechnikrechts wahrnehmen: die Stellungnahmen bei Freisetzungen, die Überwachung von Freisetzung und Anbau. Belange der Gentechnik im geschlossenen System verbleiben im Ministerium für Soziales und Gesundheit.
Meine Damen und Herren, damit ist Ihr Antrag zu spät, denn die Landesregierung hat bereits gehandelt. Es ist ein laufender Prozess. Gentechnik ist neu.
Und Sie können künftig solche Anträge aufsetzen, die schon Vergangenheit sind, um hier reden zu können zu den Themen, die Sie bewegen. Aber wir werden Ihnen unsere Antwort darauf geben. Wir arbeiten in den Ausschüssen und liefern hier Antworten auf die wirklichen Probleme unserer Zeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Stefan Köster, NPD: Ach, Sie haben ja richtige Schweißperlen auf der Stirn. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Borrmann. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Abgeordnete! Leider sitze ich noch nicht im Kabinett Ringstorff, das habe ich auch vorläufi g nicht vor,
In gewisser Weise haben wir es hier mit einer absurden Situation zu tun. Es wird immer wieder vorgebracht, wir Nationaldemokraten würden uns nicht in den Ausschusssitzungen beteiligen.
Ich würde gern den Gegenbeweis antreten, aber leider darf ich das ja nicht, weil die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind und darüber zu reden, ist verboten.
(Michael Andrejewski, NPD: Nicht öffentliche Demokratie. – Irene Müller, DIE LINKE: Das hindert aber nicht daran, dass man arbeiten kann.)
Bei Ihnen handelt es sich doch im Wesentlichen bei Politik um ein Spiel, denn Sie wollen bestimmte Vorgänge ins Rampenlicht setzen und andere verschleiern.
(Hans Kreher, FDP: Ja, das machen Sie doch gerade. Das machen Sie doch gerade. – Ute Schildt, SPD: Ja, das machen Sie.)
Die Anträge werden zwar in den Ausschüssen behandelt und es kommt auch zu einer öffentlichen Anhörung, aber die eigentlichen Beschlüsse, die werden außerhalb der Ausschüsse gefasst. Die sind alle vorformuliert, die werden durchgepeitscht und damit hat sich’s. Und das richtige Eingehen auf die Argumente, beispielsweise vom BUND, das wird doch abgeschmettert, das spielt doch gar keine Rolle,
das ist doch alles schon vorformuliert. Da brauchen wir uns doch gar keine Gedanken zu machen. Bestimmte Industriegruppen werden gefördert, ganz egal, ob das in den USA ist. Da wird die US-Lebensmittelbehörde außen vor gehalten, das kennen Sie doch alles, oder die EFSA. Das kann ich mir hier ersparen.
(Ilka Lochner-Borst, CDU: Natürlich. – Irene Müller, DIE LINKE: Sie stocken heute mächtig. Liegt Ihnen das Thema nicht?)
Die Bürger, die sich engagieren, resignieren am Ende und alles scheint in einer scheinbaren Bewegung aufzugehen. Es ist letztendlich eine Selbstbewegung der Demokratie.
Gerade bei den von mir erwähnten Amfl orakartoffeln oder auch bei anderen Produkten befürchten Medizintechniker, dass es beispielsweise zu Resistenzen oder zu Veränderungen im menschlichen Zellstoffwechsel kommt.
Ich betone nach wie vor: Es gibt keine dauerhaften Untersuchungen von gentechnisch veränderten Produkten am menschlichen Organismus oder am Zellstofforganismus. Alles andere ist eine Behauptung, die so nicht umzusetzen ist.
Das Vorsorgeprinzip wird in der EU seit Neuestem zu einer Phrase. Die Macht der Gentechnikindustrie übt einen faktischen Druck aus mit nachhaltigen Folgen für uns alle. Das heißt, Sie können das ja hier zwar alles abschmettern, aber eins kann ich Ihnen garantieren: Auch Sie werden eines Tages die Produkte essen und wenn es wirklich zu einer Gefährdung kommt, dann wird auch Ihr Stoffwechsel davon betroffen sein,
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1307. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1307 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Hochschulrahmengesetz beibehalten, Drucksache 5/1298.
Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende Professor Dr. Methling. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hochschulrahmengesetz soll zum 1. Oktober 2008 aufgehoben werden. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. Juli 2007 heißt es zur Begründung, ich zitiere: „Die Aufhebung des gesamten Regelungsbestandes des Hochschulrahmengesetzes … ist Ausdruck einer Politik der Freiheit und Autonomie für die Hochschulen. Mit der Aufhebung soll ein Signal gegeben werden, die Hochschulen zugunsten von mehr Wettbewerb aus der staatlichen Detailsteuerung zu entlassen.“ Unsere grundsätzliche Position zum Hochschulrahmengesetz ist durchaus differenziert. Einerseits behindern Teile des Hochschulrahmengesetzes in der Tat eigenverantwortliche Entscheidungen in den Ländern und an den Hochschulen und andererseits schafft es einen relativ verbindlichen Rahmen für die Landesgesetzgebung bei den jeweiligen Landeshochschulgesetzen und damit auch ein Stück Chancengleichheit zwischen den Bundesländern.
Die geplante Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes wurde und wird durchaus kontrovers diskutiert. Es gab und gibt Befürworter und Gegner, auch in den Landesregierungen und Parlamenten. Die rot-rote Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hatte sich in der Föderalismuskommission I für die Beibehaltung eines einheitlichen Rahmens der deutschen Hochschulpolitik und Kompetenzen der Bundesregierung zur Förderung der Hochschulen eingesetzt. Während die einen mehr Spielräume und stringenteres Handeln der Hochschulen bei einer ausschließlichen Landesverantwortung sehen, sehen die anderen ein unübersichtliches Regelungschaos und einen verzerrten Wettbewerb.
In der Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestages sprachen sich die Vertreter der Hochschulrektoren und der zuständigen Länderministerien wahrscheinlich wegen ihrer besseren Einfl ussmöglichkeiten mehrheitlich für die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes aus. Die Gewerkschaften und Studentenvertreter waren dagegen, weil sie schwerwiegende Folgen für Mitbestimmung, Qualität und Mobilität im Studium befürchten. Die Gestaltung wesentlicher Bestandteile des Rechtsrahmens nach dem Hochschulrahmengesetz – das sind zum Beispiel die Grundsätze von Studium und Lehre, die Personalstruktur an den Hochschulen, die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Hochschulangehörigen, die Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse, die Rechtsform und Organisation der Hochschulen sowie die Aufgaben für die Forschung – soll nun der Landesgesetzgebung überantwortet werden. Die Parlamente der Länder müssten spätestens im September 2008 entsprechende Änderungen in den Landeshochschulgesetzen beschließen.
Der Veröffentlichung in der „Ostsee-Zeitung“ vom 21. Februar 2008 war zu entnehmen, dass Änderungen im Landeshochschulgesetz in unserem Land vorgesehen sind. Ich nehme an, der Bildungsminister wird uns über diese Änderungsabsichten informieren. Es wird vermutet in der Zeitung, dass in Mecklenburg-Vorpommern einige Hochschulgremien, so zum Beispiel das Konzil, beseitigt werden sollen. Damit würden wesentliche Mitbestimmungsrechte der Angehörigen der Hochschulen verloren gehen. Ich will keine weiteren Vermutungen anstellen, was Inhalt dieses Gesetzentwurfes sein wird, sondern wir warten auf den Gesetzentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind vor allem deshalb für die Beibehaltung des Hochschulrahmengesetzes, weil erhebliche Nachteile für die Hochschulen unseres Landes zu erwarten sind. Der in der schon zitierten Begründung des Gesetzes enthaltene deutliche Hinweis auf die Verbesserung des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen führt mit Sicherheit zu einer Wettbewerbsverzerrung, nämlich zwischen fi nanzstarken und fi nanzschwachen Bundesländern. Denn die Studierendenzahlen, die Ausstattungen, die Lehr- und Forschungskapazitäten oder der Hochschulbau und Weiteres hängen maßgeblich von den fi nanziellen Ressourcen der einzelnen Länder ab. Reiche Länder können somit bessere Rahmenbedingungen schaffen als ärmere. Damit haben sie nachgewiesenermaßen, wir haben es in den letzten Monaten erlebt, viel bessere Chancen, um Exzellenzinitiativen zu entwickeln oder gar Elitehochschule zu werden. Die Folge wäre ein Zweiklassenbildungssystem auch noch im Hochschulbereich.