Meine Damen und Herren, die Sanierung devastierter Flächen wird zu einem erheblichen fi nanziellen Aufwand führen. Dennoch …
Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen, dass über Ihrem Antrag auch die Überschrift hätte stehen können: „Wir machen ein Programm, wissen aber nicht, wie wir es fi nanzieren sollen“? Und teilen Sie meine Auffassung, dass die Gefahr besteht, dass mit den von Ihnen vorgeschlagenen Wegen private Eigentümer mit öffentlichen Mitteln aus ihrer Verantwortung entlassen werden?
Sehen Sie, Herr Ritter, insofern bin Ihnen ich dankbar, dass Sie die Frage gestellt haben. Ich habe deutlich gemacht, dass uns ein Blick zurück nicht vorwärts bringt.
Und auch das Streiten um die Schuld oder die Verursachung bringt uns kein Stück weiter. Der Blick nach vorn, das heißt, wir müssen die Mittel, die wir zurzeit noch nicht aufzeigen können, ressortübergreifend zusammenfi nden. Und das, ich habe es gerade deutlich gemacht, wäre ein Lösungsweg.
Der zweite – auch dazu werde ich in den Ausführungen noch kommen, das soll bei Weitem nicht heißen, dass
wir Privatpersonen, die in der Verantwortung stehen, ihre Aufgaben auf Staatskosten abnehmen wollen, nein, das ist nicht der Fall –
wesentliche Schwerpunkt, auch das ist von den Rednern mehrheitlich vorgetragen worden, dieses Konzeptes, das durch den Minister letztendlich ausgearbeitet werden soll, ist die Etablierung der Sanierungsmaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne des Naturschutzgesetzes.
Mir ist sicher bewusst – und ich habe auch die Bemerkung von Ihnen, Herr Professor Methling vernommen –, dass es schwierig sein wird, in bestehende Regelungen einzugreifen und anhand bestehender Regelungen diese Möglichkeiten umzusetzen. Ich glaube aber, dazu sitzen wir hier und sind wie auch die Verwaltung in der Verantwortung, neue Möglichkeiten zu suchen, um diese Maßnahmen umzusetzen.
Ich gehöre zu denen, die dazu stehen, erstens das Machbare aufzugreifen und zweitens nach Möglichkeiten zu suchen, wie wir sie verbessern können.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Mit der Eingriffsregelung kommt aber nicht viel Geld rein, Herr Kollege.)
Wir wollen gemeinsam versuchen – und damit möchte ich meine Rede heute beenden, ich habe es auch aus Ihren Reden vernommen –, uns dieser Aufgabe zu stellen. Ich denke, es ist ein guter Grund, gemeinsam die Darstellungen unseres Landes für diese devastierten Flächen so zu gestalten, dass wir den Besuchern unseres Landes ein positives Bild bieten können. Ich bitte Sie um Zustimmung. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/1292. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/1292 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der NPD und zwei Stimmen der Fraktion DIE LINKE sowie Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wohnortnahe Schulstandorte für alle Schularten sichern, Drucksache 5/1297. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/1353 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wohnortnahe Schulstandorte für alle Schularten sichern – Drucksache 5/1297 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe einen ungewöhnlichen Beginn meiner Einbringungsrede gewählt, aber ich halte ihn für nötig. In der Presseerklärung eines bedeutenden Bildungspolitikers der CDU-Fraktion konnte man lesen,
ich zitiere: „Wer jetzt wie die Fraktion DIE LINKE offen gegen Ausnahmeregelungen ist, verlangt nichts anderes als die fl ächendeckende Schließung von Gymnasien.“ Ende des Zitats.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: So ist es. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Und das von einem renommierten Bildungsexperten.)
Weil wir wissen, dass regelmäßige Wiederholung das Verständnis festigt und erhöht, will ich hier deshalb noch einmal den Antrag zitieren. Er lautet: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die Anträge von Schulträgern auf Ausnahmegenehmigungen zur Bildung untermaßiger Eingangsklassen an allen allgemein bildenden Schularten in Mecklenburg-Vorpommern im Interesse wohnortnaher Angebote zu genehmigen, soweit das unter Berücksichtigung einer pädagogisch sinnvollen Schul- und Unterrichtsgestaltung noch möglich ist.“ Ende des Zitats.
Wo Sie, Herr Reinhardt, hier herauslesen, die Fraktion DIE LINKE sei gegen Ausnahmeregelungen, ist nicht nur mir schleierhaft.
Möglicherweise liegt es daran, dass Sie die Gymnasien nicht zu den allgemeinbildenden Schularten zählen.
Um es hier nochmals klarzustellen, die Erhaltung jedes Schulstandortes, wo es möglich ist, ist uns wichtig. Dies gilt uneingeschränkt auch für Gymnasien, wenn denn die Folgen vertretbar sind. Bei Ihnen scheint es offensichtlich genau umgekehrt zu sein.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht jeder, der sich Experte nennt, ist auch einer. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Im geltenden Schulgesetz und der darauf basierenden Schulentwicklungsplanungsverordnung sind für Härtefälle ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen. Und diese Ausnahmen werden auch nicht auf eine spezielle Schulart begrenzt. In Paragraf 45 Absatz 5 Schulgesetz ist formuliert, ich zitiere: „Nach Maßgabe der Regelung nach § 69 Nr. 10 kann in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere,“ – ich füge ein, nicht alleinig, und zitiere weiter – „wenn eine Schule, an der die Schüler die gleichen Abschlüsse … erreichen können, in zumutbarer Entfernung nicht vorhanden ist, die oberste Schulaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der Eingangsklasse bei Unterschreiten der Schülermindestzahlen entscheiden.“ Ende des Zitats. Damit ist natürlich auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gymnasien rechtlich zulässig.
Worauf es uns aber mit diesem Antrag ankommt, ist erstens die Sicherung einer Gleichbehandlung aller Schularten und zweitens die gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung.
Regelmäßig kommt es vor einem neuen Schuljahr zu Unterschreitungen der Schülermindestzahlen, auch an einigen Grundschulen, Regionalen Schulen oder Gesamtschulen, weil die Schülerzahlen für die Eingangsklassen nicht erreicht werden. Manchmal fehlen hier nur zwei oder drei Schülerinnen und Schüler. Allerdings betrifft dies hier die 1. beziehungsweise die 5. Jahrgangsstufe und nicht wie bei den Gymnasien die 7. Deshalb muss das, was jetzt nur offensichtlich auf Gymnasien bezogen scheint, auch für alle anderen Schularten rechtlich gelten.
Unbestritten ist, dass es bei den Gymnasien zum neuen Schuljahr eine besondere Situation gibt, zu der keine Erfahrungen vorliegen. Das kann ohne Zweifel zu Unterschreitungen der Schülerzahlen für die Eingangsklasse 7 führen.