Da nehmen Sie mal locker fl ockig im Paragrafen 1 Ihres Gesetzentwurfes eine Regelung auf, wonach „öffentliche Auftraggeber … auch in anderen, in diesem Gesetz festgelegten Bereichen“ entsprechende Mindestentgeltregelungen vorschreiben dürfen.
Meine Damen und Herren, wir wollen aber vorsichtshalber nicht über die rechtliche Qualität einer solchen Ermächtigungsgrundlage diskutieren. Die Angelegenheit scheitert ja schon an einer ganz anderen Sache. Sie haben im gesamten Gesetzentwurf, den Sie uns hier vorgelegt haben, nicht einen einzigen anderen, in dem Gesetz festgelegten Bereich benannt. Das ist eine tolle Leistung! Meine Damen und Herren, dazu kann man nur eins feststellen: Entweder schlecht abgeschrieben oder aber nicht genug nachgedacht.
Aber, meine Damen und Herren, wir haben dann immer noch den gesamten Bereich der Abfallentsorgungswirtschaft sowie die Bereiche des SPNV und des sonstigen ÖPNV. Lassen wir jetzt einmal den Bereich des SPNV außen vor und schauen wir uns den Bereich des sonstigen straßengebundenen ÖPNV an. In diesem Bereich gibt es einen nicht unerheblichen Druck auf die Unternehmen zur Kostensenkung, auch im Bereich der Personalkosten. ÖPNV in unserem Land – gerade im ländlichen Raum – ist in erster Linie Schülerverkehr. Und es ist sicherlich unbestritten, wenn ich hier sage, dass niemand in unserem Land Kinder und Jugendliche Busfahrern anvertrauen möchte, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation einem zusätzlichen Existenzdruck ausgesetzt sind. In diesem Bereich gibt es einen nicht unerheblichen Druck auf die Verkehrsunternehmen zur Kostensenkung und dies berührt natürlich auch die Personalkostenseite und damit die Frage der Entlohnung. Hier wäre der Ansatz der Linkspartei also durchaus diskussionswürdig.
Aber, meine Damen und Herren, der Hauch eines positiven Eindrucks ist doch dann im nächsten Moment bereits wieder wie vom Winde verweht. Wenn Sie die Thematik, die Sie zu Recht benennen, effektiv angehen wollten, dann hätten Sie auch bereit sein müssen, die Kreise und Kommunen als Aufgabenträger im Bereich des straßengebundenen ÖPNV zur Anwendung eines entsprechenden Auftragsvergabegesetzes zu verpfl ichten. Das lehnen Sie aber ausdrücklich ab. Mehr als ein schlaffes „Die Kommunen können, wenn sie denn wollen“ bringen Sie nicht fertig. Auch darüber könnte man ja noch reden,
aber Sie wollen doch gerade und insbesondere diesen Aufgabenbereich als einen von insgesamt nur drei Bereichen geregelt wissen. Dann allerdings, meine Damen und Herren, ist dieser Ansatz schon mehr als nur dürftig.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Der SPD geht der Antrag nicht weit genug. Das ist die Quintessenz Ihrer Rede. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Dass in Schleswig-Holstein eine solche Regelung möglicherweise ausreichend ist, mag ja sein. Aber, Herr Holter, Sie kennen auch die Rahmenbedingungen, die in Schleswig-Holstein gelten, und Sie wissen, dass die anders sind als in Mecklenburg-Vorpommern.
Aber Ähnliches ließe sich von Ihrem Gesetzentwurf auch für den Bereich der Abfallwirtschaft sagen. Ich glaube Ihnen, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf durchaus ein gut gemeintes und auch von meiner Seite getragenes Ziel mitverfolgt haben. Aber auch hier gilt: Gut gemeint ist bekanntermaßen das Gegenteil von gut gemacht.
Und das, meine Damen und Herren von der Linkspartei, ist das Grunddilemma Ihres gesamten Gesetzentwurfes.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss man sich dann aber fairerweise auch mit der Frage auseinandersetzen, was man selbst tut.
Wie dem einen oder anderen der hier Anwesenden im Raum bereits bekannt ist, hat meine Fraktion den Kolleginnen und Kollegen von der CDU im Oktober letzten Jahres konkrete inhaltliche Vorschläge zur Realisierung eines Landesvergabegesetzes überreicht.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Aha! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das wissen wir gar nicht. – Volker Schlotmann, SPD: Natürlich!)
(Ute Schildt, SPD: Ja, aber Sie wissen das doch! – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war bestimmt besser als unseres.)
Neben der Einbeziehung von weiteren Branchen in ein solches Gesetz, wie etwa dem Wach- und Sicherheitsgewerbe,
geht es uns auch um die Stärkung insbesondere von kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben bei der Erteilung öffentlicher Aufträge.
Auch wenn ich mir persönlich gewünscht hätte, dass der darauf folgende Diskussionsprozess mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU noch schneller geführt worden wäre,
dass sich die Kolleginnen und Kollegen die aus ihrer Sicht notwendige Zeit zur Entscheidungsfi ndung genommen haben.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Ich bin ungeduldig. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt kommt aber der Knaller.)
Umso erfreulicher ist es aus meiner Sicht und aus der Sicht der SPD-Fraktion, dass sich nunmehr die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, bis zur Sommerpause
unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums einen eigenständigen Gesetzentwurf zur Regelung der öffentlichen Auftragsvergabe zu erarbeiten.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da bin ich aber sehr skeptisch bei der Argumentation des Wirtschaftsministers.)
Dabei soll, so die Einigung von CDU- und SPD-Fraktion – und damit Sie mir das glauben, ich habe das unterschrieben hier vorliegen von den beiden Fraktionsvorsitzenden,
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber nur Sie haben unterschrieben, die andere Seite ist nicht unterschrieben.)