Protocol of the Session on March 5, 2008

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Das alles kostet Geld und das alles ist dann, wenn man es anschafft, eine Investition, die natürlich nicht nur ein Jahr hält, sondern das, was angeschafft ist, kann man über viele Jahre nutzen, das hält viele Jahre aus.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: 20.)

Deshalb werden nicht weiterhin jedes Jahr 7 Millionen Euro für die Bildungsarbeit

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aha, deswegen können Sie da kürzen. Aha, jetzt wissen wir das.)

in einem einzigen Jahrgang – hören Sie bitte zu – gebraucht.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Denken Sie daran, Sie kürzen, Sie kürzen!)

Deshalb nicht.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Und die Elternbeiträge steigen.)

Aber selbstverständlich wäre es dumm – das ist auch in der Anhörung herausgekommen –, zu sagen, wir haben bisher 7 Millionen Euro für einen Jahrgang zur Verfügung gestellt, für den Jahrgang brauchen wir nicht mehr, also nehmen wir das Geld da weg, sondern natürlich ist das Geld sehr gut angelegt in den anderen Jahrgängen, das ist doch klar.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Das war’s auch immer.)

Also wir müssen sogar mehr Geld einsetzen in diesem Bereich. Das hat die Anhörung deutlich ergeben.

(Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)

Das fi ndet meine volle Unterstützung.

Und deshalb, meine Damen und Herren, weil wir der Meinung sind, dass wir zwar die 7 Millionen Euro nicht mehr für den alten Jahrgang brauchen, aber sie natürlich sehr gut gebrauchen können für die anderen Jahrgänge und auch noch mehr Geld gebrauchen könnten, wenn man gute Arbeit leisten will, stellen wir für diese wichtige Aufgabe weitere Summen zur Verfügung.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Wir werden über 6 Millionen Euro jährlich demnächst haben für Investitionen in den Kitas, mehr als 6 Millionen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut.)

Das sind die Gelder, die der Bund zur Verfügung gestellt hat, damit die Länder es schaffen, durch Investitionen gute Voraussetzungen zu schaffen. Diese 6 Millionen verteilen wir mit einer Richtlinie – ich habe den Entwurf gestern kurz im Kabinett vorgestellt – und wir werden jetzt die Anhörung durchführen und schnellstens die Voraussetzungen schaffen, damit diese Gelder abgerufen werden können.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Nächstes Jahr sind es nur noch 5.)

Nein, nein, nein! Es sind all die nächsten Jahre immer über 6 Millionen Euro. Ich könnte Ihnen die genauen Zahlen sagen.

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Hinter dem Komma differiert es.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Es wäre ja ganz interessant, das in den Finanzausschuss zu geben.)

Ich weiß nicht, ob ich es mit einem Griff schaffe, aber es sind immer über 6 Millionen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Da sind Rundungsfehler entstanden.)

Und deshalb, meine Damen und Herren, können wir sagen, wir haben demnächst zwei Finanztöpfe, aus denen wir diese wichtige Aufgabe fi nanzieren können. In diesen Töpfen standen bisher 7 Millionen, in dem zweiten Topf über 6 Millionen Euro zur Verfügung. Und da ist es, glaube ich, eine nicht ganz falsche Überlegung zu sagen: Wenn aus diesen zwei Töpfen ein zusätzlicher Topf dazugekommen ist, dann ist es berechtigt, den Topf der 7 Millionen zu kürzen, erst 1 Million, dann 2 Millionen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Also doch, erst 6, dann 5!)

denn es ist ganz klar, unterm Strich steht deutlich mehr Geld als bisher für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung. Und das ist auch richtig so. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem, was wir mit diesem Gesetz hier technisch tun, nämlich die Absenkung in dem einen Topf. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Also 7 minus 2 sind 5, ja?)

Danke, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Um das Wort hat zunächst gebeten Frau Dr. Marianne Linke von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Genau vier Jahre ist es her, dass hier im Landtag das Gesetz der Kindertagesförderung und Tagespfl ege MecklenburgVorpommern – kurz KiföG genannt – das Licht der Welt erblickte. Kindertagesstätten wurden durch einen im KiföG klar begründeten Bildungsauftrag zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen mit einer herausgehobenen Verantwortung für die chancengleiche Entwicklung aller Kinder im Land, unabhängig von der sozialen Situation ihrer Eltern.

Mit dem Kindertagesförderungsgesetz wurden erstmals in einem Landesgesetz der Anspruch der Kinder auf planmäßige vorschulische Bildungs- und Erziehungsarbeit ebenso wie auf Erziehung zur gesunden Lebensweise verankert. Das Gesetz hat bereits im Jahr 2004 den Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder in Abhängigkeit von der sozialen Situation ihrer Eltern sehr weit gefasst und festgeschrieben, dass Kinder, die bereits eine Einrichtung besuchen, auch weiterhin gefördert werden, falls die Fördervoraussetzungen entfallen, sprich, falls deren Eltern arbeitslos werden. Obgleich die Folgen von Hartz IV bei Verabschiedung des Gesetzes noch in keiner Weise quantifi zierbar waren, wurde bereits vor vier Jahren gesetzlich geregelt, dass im Bedarfsfalle die Verpfl egungskosten der Kinder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anteilig zu übernehmen sind.

Durch das KiföG wurden die Rechte der Erzieherinnen gestärkt. Wöchentliche Vor- und Nachbereitungszeiten wurden ebenso wie die Pfl icht zur regelmäßigen Fortbildung geregelt. Die Fach- und Praxisberatung wurde deutlich erhöht. Das Gesetz verpfl ichtet als eines der ersten Gesetze überhaupt diejenigen Träger, die öffentliche Gelder des Landes erhalten, sich bei der Entlohnung der Erzieherinnen und Erzieher an den jeweiligen tarifl ichen Bedingungen zu orientieren. Das KiföG schützt damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen vor den Begleitumständen von Hartz IV, sprich vor den Ein-Euro-Jobs.

Wohl wissend, dass die Verabschiedung des Gesetzes noch nicht die Probleme löst, sondern zunächst nur die Richtung vorgibt, auf die man sich zu deren Lösung geeinigt hat, können wir nach vier Jahren sagen: Das Gesetz war zeitgemäß. Es war richtig, die Umsetzung dieser grandiosen Aufgabe in Angriff zu nehmen, und zwar schrittweise, also wie es im Gesetz heißt, die „Rahmenplanung … schrittweise, ausgehend vom letzten Jahr vor dem voraussichtlichen Schuleintritt“ einzuführen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Und wir waren die Guten.)

Aber statt daran im Herbst 2006 anzuknüpfen und das vorhandene Konzept der vorschulischen Bildung und gesundheitlichen Erziehung für Kinder aller Altersgruppen der Kitas als ein ganzheitliches, umfassendes Konzept umzusetzen, wie auch vom Gesetzgeber – und ich möchte eigentlich besser formulieren, verehrte Abgeordnete, wie eigentlich vom Leben – gefordert, geschah eine Weile gar nichts. Dann fl atterte uns zu den Haushaltsberatungen und nun auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich der Vorschlag der Landesregierung auf den Tisch, die vorschulische Bildung zurückzufahren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

Jawohl, die Landesregierung will die vorschulische Bildung zurückfahren, denn so viel marktwirtschaftliche Interpretation, Herr Minister, muss an dieser Stelle einfach erlaubt sein.

(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Richtig.)

Wo Mittel reduziert werden, werden Leistungen gekürzt.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist doch nicht mehr nötig. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Mit der im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Änderung des Paragrafen 18 Absatz 3 des bestehenden KiföG wollen Sie den rechtswidrigen Kürzungsbeschluss zum Doppelhaushalt der Koalitionsfraktionen nachträglich und obendrein rückwirkend legitimieren.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Angelika Gramkow, DIE LINKE: Richtig.)

Fraglich ist allerdings, ob die Begründung, die Sie, verehrte Damen und Herren der Landesregierung, geben, tatsächlich verfassungskonform ist. In der Begründung zum Gesetz heißt es: „Die Landesregierung hat sich dazu verständigt, die Schwerpunkte im Bereich der Kindertagesförderung zu verlagern.“ Mit Verlaub, es ist schön, wenn sich die Landesregierung verständigt, das wissen wir,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das macht Spaß. – Zuruf von Angelika Gramkow, DIE LINKE)

aber die Schwerpunkte der Kindertagesförderung sind im Gesetz festgeschrieben

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Angelika Gramkow, DIE LINKE)

und die können durch eine wie auch immer geartete Verständigung der Regierung am Kabinettstisch nicht einfach verlagert werden.