Diese Mitteilung, unter anderem auch vom Petitionsausschuss, hat natürlich für erhebliche Unruhe bei den betroffenen Eltern gesorgt. In der daraufhin einberufenen Sitzung des Petitionsausschusses hat die Vertreterin des Ministeriums dargestellt, die Veränderung der Öffnungszeiten des Internates der Landesblindenschule sei derzeit keineswegs vorgesehen. Es würden lediglich Erhebungen zu der Frage durchgeführt, für wie viele Kinder die Notwendigkeit der Betreuung bereits am Sonntagnachmittag besteht. Dies ist ein völlig neuer Sachverhalt gegenüber der Stellungnahme vom Dezember und aus meiner Sicht auch nicht hinnehmbar.
Was wäre passiert, wenn der Petitionsausschuss nicht so hartnäckig nachgefragt hätte? Möglicherweise hätten wir aufgrund einer falschen Information dem Landtag eine irreführende Beschlussempfehlung zugeleitet. Warum mussten Menschen, die ohnehin nicht zu den privilegierten in unserer Gesellschaft zählen, durch eine Information in Angst und Schrecken versetzt werden, wenn im Ministerium die Überlegungen zur Problematik noch ganz am Anfang stehen? Oder war die Information des Ministeriums im Ausschuss falsch und nur dazu gedacht, die Ausschussmitglieder zu beruhigen?
Ich denke, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die mit der Bearbeitung von Petitionen zu tun haben, sollten sich ihrer Verantwortung in diesem Zusammenhang viel stärker bewusst werden. Und von den politisch Verantwortlichen in den Ministerien erwarten wir, dass sie die Arbeit mit Petitionen ernst nehmen, Petitionen als das betrachten, was sie sind, nämlich ein Spiegelbild unserer Politik. Es ist für die effektive Arbeit des Petitionsausschusses, die von der Verfassung unseres Landes defi niert wird, unabdingbar, dass Veränderungen in den jeweiligen Sachverhalten dem Petitionsausschuss unaufgefordert und zeitnah mitgeteilt werden.
Wichtig wäre auch, dem Petitionsausschuss mitzuteilen, wenn die Bearbeitung einer Petition zu einer Veränderung einer Verwaltungsvorschrift oder des Verwaltungshandelns führt. Dies ist offensichtlich kürzlich mit der Verwaltungsvorschrift zu Paragraf 48 Landeshaushaltsordnung „Einstellung und Versetzung von Beamten“ geschehen.
In einem anderen Fall hat das Wirtschaftsministerium einer Bürgerin das Ergebnis der Beratungen im Petiti
onsausschuss und im Landesförderinstitut so verkürzt und interpretierbar dargestellt, dass dies für erhebliche Verwirrung bei der betroffenen Gemeinde gesorgt hat, die vom Petitionsausschuss eine Unterstützung ihrer Position erwartete und stattdessen zur Kenntnis nehmen musste, dass mit dem Schreiben des Wirtschaftsministeriums scheinbar die Position der Bürgerin gestärkt wurde. Auch dieses Problem musste mit erheblichem Aufwand geklärt werden und hat großen Unmut bei den Betroffenen hervorgerufen. Ich denke, wir tun uns alle keinen Gefallen, wenn wir so in der Öffentlichkeit auftreten. Das schadet der Glaubwürdigkeit von Politik.
Da dies – wie bereits anfangs erwähnt – die erste Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses für 2008 ist, gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf das Jahr 2007. Beim Petitionsausschuss sind im Jahre 2007 758 Petitionen eingegangen. Das sind erheblich mehr als 2005 und 2006. Diese wurden in 29 Ausschussberatungen, davon 11 Ortsbesichtigungen beraten. Hier ist eine deutliche Steigerung gegenüber 2005 und 2006 zu verzeichnen. Diesen wesentlich höheren Arbeitsanfall musste das Ausschusssekretariat mit immer der gleichen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen und dabei den langen krankheitsbedingten Ausfall eines Kollegen kompensieren.
An dieser Stelle nochmals meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Hoffnung und die Erwartung, dass die politisch Verantwortlichen – ich denke, alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung – darüber nachdenken, wie eine gute Personalausstattung im Sekretariat des Petitionsausschusses aussehen sollte, damit auch langfristig die Zuarbeit des Ausschusssekretariates für uns Abgeordnete kompetent und zeitnah sichergestellt werden kann. Ich denke, es ist eine Pfl icht von uns allen und sollte hier nicht als Bittdarstellung von Mitgliedern des Ausschusses dargestellt werden. Ich hoffe auf Unterstützung und Hilfe aus allen Fraktionen. – Ich danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Vortrag der Frau Vorsitzenden Borchardt vom Petitionsausschuss ist einiges hinzuzufügen, nicht aber richtigzustellen. Ich will auf einige Dinge eingehen, die uns bei der Bearbeitung der Petitionen mitunter eine ganze Menge Sorgenfalten bereiten.
Das erste Problem, was wir haben, ist, dass die Ernsthaftigkeit oder das Ernstnehmen der Mitglieder des Petitionsausschusses oder des Petitionsausschusses überhaupt für mich steigerungsfähig ist. Ich wünsche mir, dass unser Platz, der uns zwar in der Aufl istung der Ausschüsse ganz oben ansiedelt, zukünftig auch von allen, ich will da keinen aussparen, durch entsprechende Fristen eingehalten wird.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, ich will im Besonderen darauf hinweisen, dass wir Petitionen laufen haben, die 24 Monate brauchen, bis der Bürger endlich eine Antwort erhält. Das ist ein unmöglicher Zustand.
Daran haben nicht ich und die CDU Schuld – ich nenne mich mal zu Anfang, entschuldigen Sie das bitte –, daran haben auch nicht Frau Borchardt und DIE LINKE Schuld, das ist ein Zustand, dem wir zu Leibe rücken müssen. Wie können wir diesem Zustand zu Leibe rücken? Das können wir nur, indem der Ausstoß, der im Sekretariat des Petitionsausschusses zu bearbeiten ist, entsprechend erhöht wird. Das heißt, die personelle Besetzung des Sekretariates des Petitionsausschusses ist einfach zu gering.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und FDP – Jörg Vierkant, CDU: Eine alte Forderung.)
Eine alte Forderung, danke Herr Vierkant, das will ich gerne weitergeben. Ich will es noch untersetzen: Wir leiden im Petitionsausschuss und damit im Sekretariat auch unter der Situation, dass wir sehr häufi g nur mit aushilfsweisen Juristen im Sekretariat bestückt sind. Auch das ist ein Zustand, der so nicht geht. Da will ich die Landtagsverwaltung ganz ernsthaft ansprechen, sich sehr, sehr schnell Gedanken zu machen, wie wir diesen mangelhaften Zustand unseren Bürgern gegenüber abstellen können.
Ich möchte auf noch eine Sache hinweisen, und zwar haben wir – und da habe ich mit meinem Bildungsminister Henry Tesch auch schon die Klinge gekreuzt und gehofft, es wird sich etwas verändern – in unserer Gesetzgebung in einem Punkt, den ich Ihnen jetzt nicht sagen kann, was auch nicht wichtig ist, unter anderem verankert, dass hochbegabte Schüler besonders zu fördern sind.
Diese Hochbegabtenförderung hat natürlich ihre Tücken. Erstens sind die Auskünfte, die wir dazu vom Bildungsministerium bekommen haben, viel zu spät, mangelhaft – einfach mangelhaft, das reicht. Ich bin der Meinung, wir müssen uns im Interesse dieser Schüler ernsthaft und sehr, sehr schnell darum kümmern, ob es vielleicht möglich ist, eine untergesetzliche Lösung – so einen Begriff habe ich mal gehört, ich will ihn aber ruhig gebrauchen – herbeizuführen, dass wir zu einer Verbesserung kommen. Worum geht es? Die Schüler kommen nicht an diese Schulen heran beziehungsweise der fi nanzielle Aufwand, den die Eltern betreiben müssen, ist sehr hoch, sodass nur ein begrenzter Schülerkreis diese Hochbegabtenförderung in Anspruch nehmen kann.
Was ist die Tücke dieser Situation? Wir wissen, dass diese hochsensiblen und hochleistungsfähigen Kinder die Hochbegabtenklassen an vier Gymnasien unseres Landes besuchen können. Es gibt dort fast an jedem Gymnasium zwei Klassen, wo diese Kinder entsprechend ihrem Vermögen gebildet werden. Wenn aber die Eltern nicht die Möglichkeit haben, die Kinder dort hinzubug
sieren, hinzufahren oder hinzukutschieren – nennen Sie es, wie Sie wollen – oder wir uns als Land nicht die entsprechende Sorge machen, wie wir sie dort hinkriegen, dann werden wir sie eines Tages als behinderte Kinder möglicherweise kreuz und quer durch das Land fahren auf unsere Kosten, um sie mit irgendwelchen Therapien wieder so weit zurückzufahren, dass sie eine normale Schule besuchen können.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir hatten Haushaltsberatungen, Herr Timm, da hätten wir es machen können.)
Ich appelliere hier ganz besonders an den Herrn Bildungsminister, dafür Sorge zu tragen, dass wir im Ergebnis dieser Situation,
(Minister Henry Tesch: Das haben wir schon mit dem Schulgesetz beschlossen. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Da sind Sie fein raus. – Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)
… dass wir im Ergebnis dieser Situation hier eine Veränderung herbeiführen. Und wenn uns hier möglicherweise von der Ministerbank vorgehalten wird, dass die Haushaltsgesetzgebung oder auch die Haushaltszuweisung das nicht ermöglicht, dann werden wir uns – und da gebe ich Ihnen, so wahr ich Udo Timm heiße, ein Versprechen ab – bei einem der nächsten Haushalte darüber unterhalten,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Irene Müller, DIE LINKE)
Und, Herr Minister, wir haben ein Schulgesetz, das ist richtig. Das Schulgesetz ist hier in diesem Landtag beschlossen worden, das ist auch richtig.
Was aber auch richtig ist, sehr geehrte Frau Gramkow, ist: Wenn es Situationen gibt, die sich neu eingestellt haben, muss man in der Lage sein, auf diese neue Situation zu reagieren.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Irene Müller, DIE LINKE: Die war bei der Haushaltsdebatte nicht neu.)
(Irene Müller, DIE LINKE: Hochbegabte Schüler hatten wir bereits im August im Petitionsaus- schuss. – Zuruf von Minister Henry Tesch)
Ich habe gesagt, wenn wir heute eine neue Situation fi nden, müssen wir uns damit auseinandersetzen. Wenn wir uns darauf einigen können, dann wäre ich schon sehr zufrieden.