und nach wie vor nicht stimmen. Wir dürfen nicht mit dem Verweis auf die NPD zulassen, dass Bestrebungen nach mehr Demokratie im Keim erstickt werden, nur weil vielleicht der – wie Sie sagten – „antidemokratische Bodensatz“ gleich losrennen würde, um Unterschriften gegen das von denen verhasste System zu sammeln. In anderen Landtagen, die durch Volksentscheid vorzeitig aufgelöst werden können, saßen beziehungsweise sitzen nach wie vor Vertreter rechtsradikaler Parteien
und dennoch kann ich mich nicht daran erinnern, dass jemals ein von den Neonazis maßgeblich unterstützter Volksentscheid erfolgreich gewesen wäre.
Was soll also das Gerede oder haben Sie Angst vor Volkes Willen? Meine Fraktion jedenfalls nicht. Ich kann im Namen meiner Fraktion erklären, dass wir Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger haben, deren Entscheidungen nicht nur an Wahlsonntagen akzeptieren, und daher wollen wir jedem Wahlberechtigten mehr zutrauen, auch die Aufl ösung des Landtages. – Danke schön.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Sagen Sie jetzt nicht, dass Sie keine Lust haben.)
denn, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, schon bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE zur dritten Änderung, die eigentlich, Frau Kollegin Borchardt, schon die vierte wäre, haben wir einer Überweisung nicht zugestimmt, und das, wie ich fi nde, aus gutem Grund. Ich habe das damals sehr ausführlich dargelegt und will das, wie gesagt, hier heute nicht wiederholen.
Zur heutigen Zweiten Lesung gibt es – zumindest so, wie ich das bewerte – in unserer Fraktion keinen Erkenntniszugewinn, außer bei mir, dass ich die Worte „Quoren“ und „Quoten“, Frau Kollegin Měšťan, nicht mehr durcheinanderbringe. Insofern kann ich für die SPD-Fraktion erklären, dass wir dem vorliegenden Gesetzentwurf hier heute nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, abschließend darauf hinzuweisen, dass wir die neue Broschüre mit der letzten Verfassungsänderung zum Paragrafen 18a vorliegen haben. Wer Interesse hat, diese Broschüre zu bekommen, kann sich gerne an die Landtagsverwaltung wenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält viele demokratische Elemente. Das hatten wir beim letzten Mal gesagt, das sagen wir auch diesmal. Dieses an sich wäre für uns durchaus zustimmungswert. Inhaltlich gibt es natürlich, und darauf sollte man noch einmal eingehen, erhebliche Schwierigkeiten, die sich in Bezug zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ergeben.
Eine wesentliche Frage stellt sich aber, ob überhaupt das Volk das Recht haben soll, über eine Aufl ösung des Parlaments per Volksentscheid zu befi nden. Dabei ist in der Diskussion zurückzustellen, wie hoch das Quorum ist. Hier geht es um den generellen Fall. Im Übrigen ist das von Ihnen festgelegte Quorum ohnehin eher ungeeignet, weil es den demografi schen Wandel überhaupt nicht berücksichtigt. Das hatte ich auch schon beim letzten Mal gesagt.
Die Festlegung auf eine absolute Zahl, die völlig willkürlich ist, das Rechenbeispiel hat es gezeigt, löst dieses Problem nicht. Ich hatte es Ihnen beim letzten Mal schon gesagt. Eine prozentuale Variante wäre, wenn man denn den Volksentscheid möchte, sicherlich die bessere.
Es ist so, dass die FDP-Fraktion an dieser Stelle Ergebnisse offenbart. Wir hatten uns in einigen Diskussionen in den Ausschüssen ausgesprochen. Die Mehrheit dieses Hauses war bekanntermaßen nicht dazu bereit. Am Anfang der Diskussion zu diesem Gesetzentwurf habe ich die mangelnde Bereitschaft zur inhaltlichen Auseinandersetzung bedauert und nicht verstanden, weshalb man dieses Ansinnen nicht im Ausschuss diskutieren will. Mittlerweile möchte ich Ihnen jedoch mitteilen, dass der Eindruck entsteht, dass die Fraktion DIE LINKE, die demokratische Elemente fördern will, sie zu großen Teilen durch ihr aktives Tun verwischt hat. Es scheint mehr und mehr der Eindruck zu entstehen, dass es Ihnen überhaupt nicht mehr um die Sache geht,
sondern eher darum, ein politisches Druckmittel in Auseinandersetzung mit der Mehrheit dieses Hauses für sich zu gewinnen.
Lassen Sie mich einmal meinen Eindruck über die Aussage des Antragstellers zu dem vorliegenden Gesetzentwurf anhand eines aktuellen Beispiels darstellen. Ich bin aufgrund meines Alters keineswegs in der Situation, mich gegenüber einer sogenannten Stasikommission einer Überprüfung zu verweigern. Wenn man somit einmal auf diese Kommission schaut, dann sollte man sich doch einige Fragen stellen. Bei der Wahl dieser Kommission, als es darum ging, einen Kandidaten der LINKEN zu wählen, war DIE LINKE der Auffassung, dass diese Kommission demokratisch legitimiert ist und daher DIE LINKE einen Kandidaten stellen sollte.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Es geht doch nicht um die Person. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Es geht nicht um die Person. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Bei der Wahl eines Kandidaten der FDP geht es jetzt darum, ob diese Kommission überhaupt noch notwendig sei, ob diese Kommission überhaupt gebraucht werden würde.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das stimmt doch überhaupt nicht. Wir haben uns fünfmal überprüfen lassen. Sie sollten sich mal besser informieren! – Glocke der Vizepräsidentin)
Ich sage Ihnen, Ihr Fraktionsvorsitzender hat angekündigt, dass Sie einer Überprüfung nicht zustimmen werden.
(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Sechsmal bin ich wie die meisten, die hier sitzen, überprüft worden. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das haben Sie noch nicht mitbekommen, wo das Problem liegt. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Sie haben nämlich immer ein Mitglied in der Kommission gehabt und jetzt haben Sie das Problem, dass diese Kommission nicht mehr Bestand haben soll.