für die Belegschaft ein Trostpfl aster, für die Regierung ein Feigenblatt, mehr nicht. Am 31.01.2008, 24.00 Uhr endet die Frist für die Abgabe entsprechender Angebote zur Übernahme. Am 1. Februar dieses Jahres tagt erneut der Gläubigerausschuss. Wir halten es von entscheidender Bedeutung, dass der Ministerpräsident hier erklärt, wie die Regierung zu diesem Werk steht, und dass der Landtag selbst seine Unterstützung für die Beschäftigten in Dassow zum Ausdruck bringt. Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön.
Dann stimmen wir jetzt über die Erweiterung der Tagesordnung ab. Wer der Erweiterung der Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktion DIE LINKE, mit den Stimmen der Fraktion der SPD, den Stimmen der Fraktion der CDU und vier Gegenstimmen, mit den Stimmen der Fraktion der FDP sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD beschlossen, da die Zweidrittelmehrheit erreicht wurde.
Meine Damen und Herren, kann ich davon ausgehen, dass zur Einreihung dieses Dringlichkeitsantrages gewünscht wird, das in verbundener Beratung mit dem vorhergehenden Dringlichkeitsantrag am Schluss der heutigen Tagesordnung zu beraten?
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung der Musikschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/906.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung der Musikschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Musikschulgesetz Mecklenburg- Vorpommern – MuSchG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/906 –
In der 26. Sitzung des Landtages am 17. Oktober 2007 ist die Überweisung dieses Gesetzes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass wir erneut diesen Entwurf hier auf den Tisch legen. Lassen Sie mich vorwegsagen, dass es aus Sicht der Fraktion DIE LINKE ein Akt der politischen Unkultur ist, einen Gesetzentwurf nicht einmal in den zuständigen Fachausschuss zu überweisen, um ihn dort fachlich zu diskutieren.
Wenn es also eines Beweises bedurfte, welches Verhältnis Sie, sehr geehrte Damen und Herren, zu den Musikschulen haben, dann haben Sie ihn an der Stelle, also Mitte Oktober vergangenen Jahres, erbracht. Ich meine hiermit insbesondere die Koalitionäre. Sie haben das auch deutlich gemacht in dem Refl ex auf die Tatsache, dass dieser Entwurf heute erneut zur Beratung ansteht. Aus unserer Sicht ist Ihr Verhältnis zu den Musikschulen halbherzig, zweifelhaft und unglaubwürdig.
Diese drei Bezeichnungen für Ihr Verhalten möchte ich gern beweisen. Sie sagen: Musikschulen sind uns wichtig, die Qualität ihrer Arbeit ist zu sichern. Und wenn es zum Schwur kommt, wie am 17. Oktober oder wie heute, kneifen Sie. Denn wie sichert man Qualität? Durch das Aufstellen von Standards. Und wie sichert man Standards? Durch das Fixieren ihrer Allgemeinverbindlichkeit, und das am deutlichsten im Gesetz. Sie wollen Qualität an den Musikschulen, aber kein Gesetz, und das nennen wir halbherzig.
Ein weiterer Beweis: Sie sagen, Musikschulen sind wichtig, sie haben einen eigenständigen bildungs- und kulturpolitischen, aber auch sozialpolitischen Auftrag. Das stimmt. Aber warum sperren Sie sich des Namensschutzes per Gesetz? Sie meinen vielleicht, eine Richtlinie könne das. Aber eine Richtlinie, das wissen Sie genauso gut wie ich, kann eine gesetzliche Regelung nicht ersetzen. Und dann gibt es einige, die sagen, ein Gesetz würde gleichzeitig mehr Bürokratie bedeuten. Das ist eindimensionales Denken. Unser Gesetzentwurf bringt nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Klarheit.
Ihr Verhältnis zu den Musikschulen ist deshalb aus unserer Sicht zweifelhaft. Mein Hauptvorwurf an Sie, sehr geehrte Damen und Herren der CDU und SPD, ist, dass ich meine, Ihr Verhältnis zu den Musikschulen ist unglaubwürdig.
Sie, Herr Tesch, sagen, ich will das beweisen, die Musikschulen sind gut für die Familien. Sie haben recht damit. Sie fügen hinzu, wir sind gut für die Familien, überhaupt sind wir die Familienparteien. Wie sieht es aber in Wirklichkeit aus? Während die Landesförderung durch Sie, sehr geehrte Damen und Herren, von 4 Millionen Euro im Jahr 1996 – Sie erinnern sich, damals war die CDU Seniorpartner der Regierung und die SPD ebenfalls in der Regierung – auf nunmehr 3,4 Millionen Euro abgeschmolzen ist, also um 15 Prozent gesenkt wurde, müs
sen die Eltern für ihre Kinder mehr zahlen. Die Familien zahlten 1996 für die Musikschulen 3,69 Millionen Euro und jetzt 5,8 Millionen Euro. Das ist ein sattes Plus von 57 Prozent. Ist das eine gute Familienpolitik, Herr Reinhardt? Wir sagen, das ist keine gute Familienpolitik.
Gute Familienpolitik sieht anders aus. Aber was noch dazukommt, Sie gehen den Familien auch ans zweite Portemonnaie. Das zweite Portemonnaie der Familien ist das Geld der Kommunen. Die Kommunen gaben 1996 5,57 Millionen Euro für Musikschulen aus, jetzt sind es 7,65 Millionen Euro. Ebenfalls ein sattes Plus von 37 Prozent. Tatsächlich belasten Sie die Familien also zweimal, einmal direkt und einmal indirekt.
Und zu alldem versuchen Sie, die Bürgerinnen und Bürger zu blenden. In der „Ostsee-Zeitung“ vom 28. Januar stand aufgrund einer Presseerklärung der CDU, das Land würde die Musikschulen im Rahmen seiner Möglichkeiten – wörtlich – „gerne unterstützen“. Wie sieht es denn aus mit den Möglichkeiten? 1996 waren die Möglichkeiten wahrlich nicht so besonders, das Land musste 1,045 Millionen Euro Nettokreditaufnahmen aufnehmen, weil das Geld nicht reichte. Das Jahr 2007, wir hatten es gerade im Finanzausschuss, ist mit einem doch deutlichen Haushaltsplus von 421 Millionen Euro abgeschlossen worden. Tatsächlich ist es also so, es sieht jetzt besser aus als im Vergleichsjahr 1996, aber Sie geben den Musikschulen nichts davon. Im Gegenteil,
nichts mit gerne unterstützen, nichts als heiße Luft. Das Unterstützen wiederum sollen Dritte besorgen, zum Beispiel die Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen, die den Kulturtaler löhnen sollen, während Sie, sehr geehrte Damen und Herren, die Taschen zuhalten. All das nenne ich eine Politik, die den Titel „unglaubwürdig“ trägt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nenne noch einmal sechs gute Gründe, die für unseren Gesetzentwurf sprechen:
Erstens. Mit unserem Gesetz wird die Eigenständigkeit der Musikschule und ihre Bedeutung in der Bildungs- und Kulturlandschaft klar herausgearbeitet.
Fünftens. Mit dem Gesetz wird das notwendige Geld bereitgestellt. So wird das Recht auf gleichen Zugang aller zu den Musikschulen verteidigt.
Sechstens. Das Gesetz schafft Modalitäten für die Arbeit der Elternräte an den Schulen und des Landeselternrates.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Musikschulgesetz ist überfällig. Wir bieten unseren Entwurf noch einmal an. Lehnen Sie ihn ab, nenne ich die Koalition eine Koalition der Verhinderer und Blockierer, sehr geehrte Damen und Herren. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man zum Thema Musikschulen spricht, dann kann man nicht umhin, den Beginn der Rede mit einer Würdigung zu starten, einer Würdigung hinsichtlich der großen Bedeutung unserer Musikschulen im Land, der Bedeutung der Qualität, die von ihnen ausgeht, der Bedeutung der Leistung, die von ihnen ausgeht, der Bedeutung der kulturellen Vielfalt, mit der sie unser Land bereichern, europäische Musik, Musik aus dem angloamerikanischen Raum, traditionelle alte Musik. Das ist fantastisch, welche Ausstrahlung unsere Musikschulen verbreiten. Es ist sehr bedeutsam, was sie für unsere Gesellschaft, was sie für die Familien, was sie für die Heranwachsenden leisten.
Dennoch kann man immer wieder gute Gründe fi nden, über Gespräche Veränderungen von Bewährtem fortzuführen. So gab es am 17. Januar auf Initiative der SPDFraktion eine Anhörung der Musikschulen im Obleutebereich, bei der die Musikschulen Dinge vorgetragen haben, die für sie auf der Tagesordnung stehen. Unter anderem haben die Musikschulen deutlich gemacht, dass das ehemalige Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung, welches eine Kommunalisierung der Musikschulen vorgesehen hat und damit verbunden eine Förderung nach dem Pro-Kopf-Prinzip, für sie nicht akzeptabel sei, weil es bestehende Strukturen in einer Form verändert, die die bisherige Arbeit behindert.
Und so möchte ich diese Rede nutzen, um alle, die in der Enquetekommission oder im Innenbereich an diesem Thema Verwaltungsmodernisierung arbeiten, zu bitten, dass sie das Gespräch zu den Musikschulen nicht vernachlässigen, sondern insbesondere suchen, um auf dieses Thema zu sprechen zu kommen, um hier Lösungen zu fi nden, die der aktuellen Struktur der Musikschulen zugutekommt.
Daneben haben die Musikschulen wahrscheinlich aus dem Grund, weil sie durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz verunsichert werden, und aus Gründen ihrer eigenen Sicherheit angemahnt eine gesetzliche Verankerung der Musikschulen, um für die Zukunft Sicherheit zu haben.
Meine Damen und Herren, einem solchen Gesetz werden wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht folgen, weil berechtigte andere Interessen auf die Tagesordnung rufen. Ich wage zu bezweifeln, ob das ein richtiger Weg wäre. Würden wir ein Gesetz für die Musikschulen machen, könnten genauso berechtigte Forderungen bei den Bibliotheken nach einem Bibliotheksgesetz entstehen,
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig. – Irene Müller, DIE LINKE: Aha, jetzt kommt er raus mit der Sprache.)
bei den Theatern nach einem Theatergesetz, bei den Museen nach einem Museumsgesetz, bei den Jugendkunstschulen nach einem Jugendkunstschulgesetz, bei den soziokulturellen Einrichtungen nach einem Gesetz für die soziokulturelle Einrichtung.