Protocol of the Session on December 14, 2007

Meine Damen und Herren, auch auf politischer Seite wird die Zahl derjenigen, die sich unserer Position anschließen, immer größer. Mit meinem brandenburgischen Amtskollegen bin ich mir einig, Brandenburg und MecklenburgVorpommern ziehen hier ganz deutlich an einem Strang. Und der Hamburger Bundesparteitag der SPD hat sich im Oktober in drei Beschlüssen für eine friedliche Nutzung der Heide ausgesprochen. Bundesverteidigungsminister Jung wird aufgefordert, ohne Zeitverzug die Pläne für ein Bombodrom aufzugeben. Und ich begrüße es sehr, dass sich alle hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern vertretenen demokratischen Parteien zusammengetan haben, um sich mit einem Antrag gegen die Errichtung des Schießplatzes auszusprechen. Herr Bluhm hat schon die Abgeordneten hervorgehoben, die sich hier besonders engagiert haben. Jeder kann sich auf seiner Ebene dafür starkmachen, um die Entscheidungsträger und die jeweiligen Fraktionen im Deutschen Bundestag von unserer Auffassung zu überzeugen, damit es endlich zu einer Klärung kommt, denn die brauchen wir dringend.

Meine Damen und Herren, das ist hier kein Protest einzelner, das ist ein Protest vieler Menschen, inzwischen eine der größten Bürgerbewegungen in Deutschland. Hier steht eine ganze Region gegen die Wiederinbetriebnahme des Schießplatzes. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch – und das will ich ganz deutlich hervorheben: Es ist kein Protest gegen die Bundeswehr! Die Bundeswehr hat wirtschaftlich und gesellschaftlich eine wichtige Rolle in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist akzeptiert und anerkannt bei uns. Das sollte die Bundeswehr wissen.

(Michael Andrejewski, NPD: Solange sie nicht nach Afghanistan geht.)

Die Landesregierung hat sich deshalb in den vergangenen Jahren immer wieder für den Erhalt der Bundeswehrstandorte eingesetzt und hier im gegenseitigen Dialog mit den Verantwortlichen auch viel erreicht. Wir lehnen nicht die Bundeswehr, sondern diesen Übungsplatz ab, und wir stellen die berechtigte Frage: Wenn die Bundeswehr viele Jahre ohne diesen Platz auskommen konnte, warum sollte das nicht auch in Zukunft möglich sein?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und FDP – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Meine Damen und Herren, für die Entwicklung einer ganzen Region muss endlich Klarheit her. Die Verantwortlichen sollten sich bewusst werden, dass hier viele

Menschen wohnen, die hier ihren Lebensunterhalt verdienen und für die wichtige wirtschaftliche Weichenstellungen in der persönlichen Planung von der Lösung dieses Streites abhängen. In der Region sind Hunderte Millionen Euro in den Tourismus investiert worden und diese Investitionen wären gefährdet durch Fluglärm. Es ist die Aufgabe der Politik, für die berechtigten Interessen der Menschen einzutreten und Partei zu ergreifen, und das tun wir. Das geht zwar manchmal nicht ohne die Interessenabwägung und den Interessenausgleich. In diesem Fall liegt die Antwort aber ganz klar auf der Hand: Wir wollen und brauchen keinen Luftwaffenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Danke, Herr Ministerpräsident.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Borrmann von der Fraktion der NPD.

Bürger des Landes! In erneuter...

Herr Abgeordneter, wir haben Sie in vielen Landtagssitzungen schon darauf aufmerksam gemacht, wie die Anrede zu erfolgen hat. Deswegen erteile ich Ihnen jetzt einen Ordnungsruf und bitte Sie, Ihren Redebeitrag vernünftig zu beginnen.

(Udo Pastörs, NPD: Was ist vernünftig?)

Ich setze meinen Redebeitrag fort.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Er scheint ja doch nicht so klug, wie er tut.)

In erneuter Eintracht, sozusagen im Block, bringen die Parteien einen Beschlussentwurf mit dem Antrag ein, der eine Ablehnung der Inbetriebnahme des Luft-BodenSchießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide bekräftigt. Was für eine absurde Situation! Der großkoalitionäre SPD-CDU-Landesregierungsplanet von MecklenburgVorpommern, sekundiert von den Trabanten DIE LINKE und FDP, richtet an den großkoalitionären CDU-SPD-Bundestagsregierungsfi xstern eine Entschließung, mit der er gegen das im Volksmund genannte Bombodrom peditiert. Die Landtagsfraktionen sollen sich mit ihren Fraktionen im Bundestag ins Benehmen setzen. So benehmen sich die ehrbaren Demokraten! Im Landtag raufen sie sich gegen den Bombenabwurfplatz auf, während zur gleichen Zeit ihre Genossen, Brüder und Schwestern im Bundestag eine Regierung stützen, die partout das alte Areal für Bombenexperten herrichten will. Diese Bundesregierung will bekanntlich die Demokratie und Freiheit jenseits des Urals am Hindukusch verteidigen.

Wie bewerten wir Nationaldemokraten dieses Vorgehen? Entweder leiden die Regierungsparteien in Land und Bund an einer schweren Bewusstseins-, Willens- und Wertespaltung – wir fragen uns: Will der Schwanz mit dem Hund wackeln? – oder ist das Ganze eine bewusste Theaterinszenierung, bei der wir und die Bürger des Landes das Stück „Guter Polizist und böser Polizist“ geboten bekommen? Dieser Wir-Landespolitiker-wünschen-unsetwas-von-unseren-Bundesgenossen-Adventsantrag ist eine Weihnachtsoption ohne Bescherung, ein Antrag, wie er sich zu Zeiten des Wiener Kongresses anno 1850 nicht besser hätte stellen lassen können. Man achtet auf

die Etikette des Hohen Hauses. Was für eine servile, ja sklavische Art, sich einzuschmeicheln, ohne anzuecken bei denen, die Angriffskriege führen, sich an ihnen beteiligen, sie dulden oder mangels Souveränität dulden müssen, wenn Flugzeuge des Aggressors USA von Deutschland aus in den Irak starten. Mit keinem Wort setzen die Antragssteller gegen jene ein Zeichen, die Angriffskriege und Zivilterror vorbereiten wollen. Vernichtende Luftherrschaft ist die erste Voraussetzung eines Aggressors. Mit keinem Wort erwähnen die Landtagspetenten, dass es nicht nur um Fluglärm geht, sondern auch um hochtoxische Stoffe. Der verwendete Treibstoff JP-8 enthält diese.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Wenn bei Übungsfl ügen 100.000 Tonnen JP-8 verbrannt werden, resultiert daraus eine Abgaswolke von 1,4 Milliarden Kubikmetern. JP-8 bewirkt eine multiple Chemikaliensensibilität,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich glaube, der Umweltausschuss hat dazu eine Anhörung gemacht.)

Allergien, Krebserkrankungen, Bronchial-, Lungen- und Nierenschäden, Herz- und Kreislauferkrankungen sind die Folge.

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ratjen, FDP)

Auslöser all dieser Erkrankungen ist ein geschwächtes Immunsystem und dann steigen die AIDS-Erkrankungen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Der US-amerikanische Toxikologe Mark Witten...

(Zurufe von Mathias Brodkorb, SPD, und Irene Müller, DIE LINKE)

AIDS heißt, erworbene Immunschwäche.

Der US-amerikanische Toxikologe Mark Witten sagt: „Ich habe noch nie einen Stoff untersucht, der die Abwehrkraft von Säugetieren so gründlich schädigt wie JP-8“.

Wozu brauchen die NATO und das BRD-System einen Boden-Luft-Schießplatz? Um Bomben abzuwerfen, vielleicht nach Belgrad und Bagdad, auf Teheran. Bomben der sogenannten Befreier haben bekanntlich unsere Städte im letzten Krieg in Schutt und Asche gelegt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oh! – Dr. Armin Jäger, CDU: Die Zeit ist um. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Endlich, endlich!)

Wie vielen Zivilisten hat dieses Feuer der Hölle das Leben gekostet? Sechs Millionen – wer weiß das schon? Es ist nicht unsere Absicht, um Brandopferzahlen zu feilschen. Jene, die die Höllenkost des Feuersturms über sich ergehen lassen mussten, werden es uns nachsehen.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Bitte beenden Sie Ihren Redebeitrag.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Eine Aufgabe, der Sie nicht gewachsen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/1056. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/1056 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, bei zwei Gegenstimmen, mit Zustimmung der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Wohngeldnovelle muss Leistungsverbesserungen beinhalten, Drucksache 5/1050.

Antrag der Fraktion DIE LINKE: Wohngeldnovelle muss Leistungsverbesserungen beinhalten – Drucksache 5/1050 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört in das Grundgesetz! Das ist der Standpunkt meiner Partei. Dazu gehört bezahlbarer und angemessener Wohnraum. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Dieser sieht allerdings lediglich Vereinfachungen im Vollzug, Klarstellungen und eine bessere Verständlichkeit für Anwender und Betroffene vor. Die einzige wirklich inhaltliche Änderung ist der vorgesehene Wegfall der Baualtersklassen.

Die mit der Novellierung vorgesehen Änderungen will ich hier nicht schlechtreden. So begrüßen meine Fraktion und ich den Wegfall der Baualtersklassen, denn Wohngebäude älteren Baujahrs haben nicht automatisch geringere Mieten. So haben nach dem aktuellen Mietspiegel der Hansestadt Rostock Altbauwohnungen in Innenstadtlage neben den Nachwendebauten die höchsten Kaltmieten. Der Wegfall der Baualtersklassen kommt also Wohngeldempfängern, die in älteren Häusern wohnen, zugute. Von den Mehrkosten, die sich Bund und Länder teilen, entfallen 4,2 Millionen Euro auf unser Land.

Ich stimme insoweit mit meinem Kollegen Udo Timm überein, dass dieses als Verbesserung zu werten ist. Kollege Timm, Sie übersehen aber, dass trotz dieser im Doppelhaushalt 2008/2009 eingestellten Mehrausgaben, die vorgesehenen Ausgaben für Wohngeld im Jahr 2008 um rund 12 Millionen Euro geringer sein werden als im Jahr 2006. Völlig inakzeptabel ist, dass mit der Novellierung keine Leistungsanpassung verbunden ist. Wohnungs- und sozialpolitische Zielstellung der Bundesregierung ist laut Wohngeld- und Mietenbericht 2006 die Harmonisierung der wohnungsbezogenen Leistungen.

Diesem Ziel ist die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf nicht nachgekommen. Die Ausschüsse des Bun

desrates empfehlen eine kontinuierliche Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Einkommensentwicklung. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Wohngeldleistungen angemessen anzupassen. Ebenso beinhaltet die Ausschussempfehlung einen Prüfauftrag zur Anhebung der Einkommensgrenzen. Dieser Gesetzentwurf wurde folgerichtig vom Bundestag nicht verabschiedet, sondern in die Ausschüsse verwiesen. Damit besteht noch die Chance, eine überfällige Leistungsverbesserung im Wohngeldrecht zu erwirken.

Meine Damen und Herren, die letzte Leistungsanpassung im Wohngeldrecht erfolgte 2001. Erreicht wurde diese Leistungsverbesserung durch die Anhebung der Miethöchstbeträge, die Anhebung der Werte in den Wohngeldtabellen sowie die Anhebung der Einkommensgrenzen. Davor erfolgte eine Leistungsanpassung letztmalig im Jahre 1990. Die neuen Bundesländer, für die das Wohngeld erst im Jahr 1991 eingeführt wurde, waren allerdings aufgrund des Wohngeldsondergesetzes beziehungsweise von Sonderregelungen bessergestellt als die alten Bundesländer. Auch in unserem Land erhielten daher Wohngeldempfänger bis Ende 2000 ein höheres Wohngeld als Empfänger mit gleichen Einkommen und Wohnkosten in den alten Bundesländern. Mit der Novelle 2001 wurde lediglich das Leistungsniveau in den alten Ländern an das höhere Niveau der neuen Bundesländer angeglichen und somit für alle Länder vereinheitlicht. Von einer wirklichen Leistungsverbesserung konnte daher nur für die alten Bundesländer gesprochen werden.

In unserem Land wurde laut Wohngeldstatistik bereits im Jahr 2005 selbst nach Gewährung von Wohngeld mehr als ein Drittel des Einkommens für Wohnkosten aufgebracht. Mehr als ein Drittel des Einkommens! Ohne Wohngeldzahlung hätte der Wohnkostenanteil bereits 2005 bei rund 47 Prozent des Einkommens gelegen. Mittlerweile dürfte dieser Anteil bei rund der Hälfte des verfügbaren Einkommens liegen, wohlgemerkt ohne Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom. Ein Unding, meine ich! Ich erinnere: Im Wohngeldgesetz wird derzeit nur die sogenannte Bruttokaltmiete berücksichtigt, damit bleiben Heiz- und Warmwasserkosten außen vor. Ein Grund für diesen hohen Wohnkostenanteil liegt darin, dass mehr als 51 Prozent aller Wohngeldbezieher im Land tatsächlich eine höhere Miete zahlen müssen, als bei der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt wird. Bundesweit sind es sogar rund 60 Prozent. Eine Anpassung an die Leistungsentwicklung ist deshalb zwingend notwendig.

Meine Fraktion und ich schließen uns der Forderung des Deutschen Mieterbundes an, der 15 Prozent mehr Wohngeld fordert. Dieses könnte durch Berücksichtigung der tatsächlichen Mietkosten und durch die Anhebungen der Werte in den Wohngeldtabellen erfolgen. Basis könnte der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes sein.

Meine Damen und Herren, seit Einführung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, der für viele Menschen verheerenden Hartz-IV-Gesetze, werden für Bezieher von Transferleistungen die Kosten für die Unterkunft und die Heizung übernommen, auch wenn man sich darüber streiten könnte, ob dieses angemessen erfolgt. Fest steht: Seither reduzierte sich die Anzahl der Empfängerhaushalte für Wohngeld deutlich. So lag 2006 die Anzahl in unserem Land bei rund 30.600, während es 2004 noch 116.000 und damit fast viermal