Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte jetzt die Schriftführer mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für etwa zwei Minuten.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 60 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 17 Abgeordnete, mit Nein stimmten 39 Abgeordnete, es enthielten sich 4 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1006 abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/976 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/976 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/976 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/976 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe, Drucksache 5/807, sowie Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über den Jugendstrafvollzug und die Eingliederung jugendlicher und heranwachsender Straftäter Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/811, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses Drucksache 5/1097. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1107 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe (Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – JStVollzG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/807 –
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes über den Jugendstrafvollzug und die Eingliederung jugendlicher und heranwachsender Straftäter Mecklenburg-Vorpommern (Jugendstrafvollzugsgesetz – JStVollzG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/811 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses Herr Detlef Müller von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/1097 vor. Darin empfehlen wir Ihnen den weiteren Umgang mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Jugendstrafvollzugsgesetz.
Das Jugendstrafvollzugsgesetz ist heute auf der Tagesordnung, weil – Sie wissen es – uns das Bundesverfassungsgericht beauftragt hat, bis zum Ende des Jahres ein landeseigenes Jugendstrafvollzugsgesetz zu beschließen und nicht nur irgendeine gesetzliche Grundlage zu schaffen, sondern eine, die auf die besonderen Anforderungen des Jugendstrafvollzugs zugeschnitten ist. Nachdem die Zuständigkeit für den Bereich des Strafvollzugs auf die Länder übergegangen war, haben die Landesregierung und die Fraktion DIE LINKE jeweils einen eigenen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug vorgelegt.
Meine Damen, meine Herren, beide Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung federführend an den Europa- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss und den Sozialausschuss überwiesen. Im Rahmen der Beratungen haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in der Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zu Wort kamen. Die angehörten Sachverständigen bestätigten hierbei einhellig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt.
Hervorgehoben wurde auch, dass wir es mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung schaffen, möglichst einheitliche Verhältnisse im Jugendstrafvollzug in Deutschland zu erreichen. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf der Landesregierung geht auf einen von mehreren Bundesländern gemeinsam erarbeiteten Referentenentwurf zurück. Dieser ist die Grundlage für eine Reihe von weiteren Jugendstrafvollzugsgesetzen in diesen Ländern. Das war übrigens auch ein Grund dafür, dass wir die über 40 Änderungsanträge, ich sage mal, sehr behutsam im Ausschuss behandelt haben. Die Ausschussmehrheit hat sich daher auf die
Die erste inhaltliche Änderung betrifft die Kostenübernahme für medizinische Leistungen. Nach unserer Auffassung sollen volljährige Gefangene in der Regel an den Kosten für zahntechnische Leistungen beteiligt werden. Insoweit ist die bloße Kannregelung des Entwurfes durch eine Sollregelung zu ersetzen.
Zweitens muss in der Jugendstrafvollzugsanstalt eine sozialtherapeutische Abteilung eingerichtet werden. Auch hier trägt unserer Ansicht nach die Kannregelung des Entwurfes dem Ziel der Resozialisierung nicht ausreichend Rechnung.
Drittens muss der Einsatz technischer Geräte zur Störung von Frequenzen im Bereich der Anstalt erlaubt sein. Dies halten wir für erforderlich, um das absolute Handyverbot in der Anstalt durchzusetzen.
Weiterhin, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir im Europa- und Rechtsausschuss zwei Entschließungen zugestimmt. Damit soll die Landesregierung zum einen aufgefordert werden, nach der Fertigstellung der Sporthalle in der JVA Neustrelitz eine Kostenbeteiligung der Gefangenen einzuführen, so etwas werde beispielsweise schon in Thüringen erfolgreich praktiziert, und zum anderen soll die Landesregierung bis zum 30.06.2010 eine Evaluierung des Gesetzes gemäß Paragraf 97 des Gesetzentwurfs vorlegen.
Abschließend empfehlen wir, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Diese Ablehnung ist die Konsequenz aus unserer Empfehlung zum Entwurf der Landesregierung, aber auch die Konsequenz daraus, dass die Fraktion DIE LINKE einer Erledigterklärung ihres Gesetzentwurfes im Ausschuss widersprochen hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, den Mitgliedern des Europa- und Rechtsausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit zu danken. Ebenfalls möchte ich mich im Namen des Europa- und Rechtsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen bedanken. Mein Dank gilt natürlich auch dem Sekretariat des Ausschusses.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Um der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden, bitte ich Sie nun im Namen des Ausschusses, der Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den eben dargestellten Änderungen und Entschließungen anzunehmen sowie den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Beschlussfassung vor. Wie Sie alle wissen, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpfl ichtet, bis zum 31. Dezember 2007 eine gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, die Beratungen – immerhin unter Beteiligung von drei Ausschüssen einschließlich einer Sachverständigenanhörung durch den Rechtsausschuss – innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist abzuschließen. Ich möchte Ihnen dafür ausdrücklich danken.
Meine Damen und Herren, mit dem Jugendstrafvollzugsgesetz wird der Jugendstrafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern ebenso wie in anderen Bundesländern nicht neu erfunden. Das muss er auch nicht, denn MecklenburgVorpommern verfügt in Neustrelitz bereits über eine moderne und gut arbeitende Jugendanstalt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung gibt dazu neue Impulse. Er wird den inhaltlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht und bietet gute Voraussetzungen dafür, den Jugendstrafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern noch weiter nach vorne zu bringen.
Ich habe es im Rahmen der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes an dieser Stelle im Einzelnen ausgeführt und auch dargelegt, warum der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nach meiner Überzeugung keine adäquate Grundlage für die Anforderungen bietet, denen sich der Jugendstrafvollzug heute zu stellen hat. Ich betone es erneut: Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfes der Landesregierung steht das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig keine Straftaten mehr zu begehen. Dieses Vollzugsziel der sozialen Integration hat Verfassungsrang und steht im Einklang mit dem Anliegen, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Es ist ein Gesetz, das die Praxis in ihrer schwierigen Arbeit unterstützt. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass die vereinzelt kritisierten Ermessensvorschriften gerade im Erziehungsvollzug erforderlich sind, um die notwendige Individualisierung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ soll die Verantwortung der Gefangenen für die Gemeinschaft und sich selbst gestärkt werden. Dieser Aufgabenstellung wird unser Gesetzentwurf gerecht. Dies hat im Grundsatz auch keiner der im Rechtsausschuss angehörten Sachverständigen in Abrede gestellt, auch diejenigen nicht, die hinsichtlich einzelner Regelungen Änderungen vorgeschlagen haben. Insgesamt fühle ich mich daher durch die Anhörung bestätigt. Es ist gefragt worden, ob man auf die Sachverständigenanhörung nicht insgesamt hätte verzichten können, wenn die Vorschläge, die ein Teil der Sachverständigen gemacht hat, nun doch nicht in das Gesetz aufgenommen werden. Lassen Sie mich dazu auf einen Umstand hinweisen, der dieses Gesetzgebungsvorhaben vielleicht von anderen unterscheidet:
Viele der in den Änderungsvorschlägen zum Ausdruck gebrachten Sichtweisen waren nicht neu. Sie waren nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bereits Gegenstand einer breit geführten Fachdiskussion und sind bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs durch die Arbeitsgruppe der neuen Länder bereits erhoben worden. Wenn ich mich gleichwohl anders entschieden habe, dann deswegen, weil ich die in dem Entwurf der
Landesregierung gewählte Lösung für vorzugswürdig halte. Auf allgemeine Zustimmung ist gestoßen, dass Mecklenburg-Vorpommern den Referentenentwurf, der die Grundlage für den Gesetzentwurf der Landesregierung bildet, gemeinsam mit acht anderen Bundsländern erarbeitet hat.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird diesen Kurs weiterverfolgen. Das nächste große Gesetzgebungsvorhaben für den Justizvollzug, das Untersuchungshaftvollzugsgesetz, werden wir ebenfalls gemeinsam mit möglichst vielen Bundesländern erarbeiten, um auch unter den neuen Bedingungen nach der Föderalismusreform zumindest eine gewisse Einheitlichkeit des Strafvollzugrechts in Deutschland zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, ich lade Sie ein, auch diejenigen unter Ihnen, die sich an der einen oder anderen Stelle im Jugendstrafvollzugsgesetz eine andere Formulierung gewünscht hätten: Machen Sie sich mit uns auf den Weg! Wir werden die weitere Entwicklung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und in den anderen Bundesländern sorgfältig beobachten und gegebenenfalls nicht nur an der praktischen Handhabung, sondern auch am Jugendstrafvollzugsgesetz nachjustieren, wenn sich eine solche Notwendigkeit ergeben sollte.
Aus heutiger Sicht ist der von uns vorgelegte Gesetzesentwurf ein wohlerwogenes und von Experten aus neun Bundesländern erarbeitetes Regelwerk, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts ebenso entspricht wie den Erfordernissen eines Jugendstrafvollzuges, der sich konsequent am Erziehungsgedanken orientiert. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich dem Beschlussentwurf des Europa- und Rechtsausschusses widme, möchte ich von dieser Stelle aus allen, die im Jugendstrafvollzug beschäftigt sind und die sich ehrenamtlich engagieren in diesem Bereich, für ihre bisherige Arbeit danken und ihnen für das kommende Jahr sowohl persönlich als auch berufl ich alles Gute wünschen.
Es bleibt zu hoffen, dass wir unseren Beitrag mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes leisten werden. Noch habe ich erhebliche Zweifel, denn in der Einbringung des Jugendstrafvollzugsgesetzes ließ die Justizministerin erst gar keinen Zweifel aufkommen: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei modern und berücksichtige die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vollumfänglich, schließlich sei er doch mit einer Reihe von anderen Landesregierungen abgestimmt. Änderungsbedarfe könne sie daher nicht erkennen. Selbstredend sei der konkurrierende Entwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.
Dennoch wurden beide vorliegenden Entwürfe in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Und selbstverständlich sind wir davon ausgegangen, dass beide Gesetze sachlich und ein Stück weit unvoreingenommenen in den Ausschüssen diskutiert werden. Das setzt voraus, dass wir beide Gesetzentwürfe ernst nehmen und zu Ände
rungen am eigenen Entwurf grundsätzlich bereit sind. Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit im parlamentarischen Verfahren – dachten wir jedenfalls.
Die Realität sah allerdings grundlegend anders aus. Denn nicht nur, dass wir im Verfahren darauf aufmerksam machen mussten, dass es zwei Entwürfe gibt, nein, die Regierungskoalition hatte, nachdem es eine Entscheidung über die Verhandlungsgrundlage gab, sogar Mühe, unseren Entwurf den Sachverständigen zur Kenntnis mitzuschicken. Aber gut, sie haben sich dann schließlich eines Besseren besonnen. Sie werden verstehen, dass ich mich dafür nicht ausdrücklich bedanke.