Protocol of the Session on November 15, 2007

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau, richtig.)

Wenn Ihnen dieser Zusammenhang nicht klar ist, dann müssen wir noch ein bisschen intensiver miteinander reden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Machen wir.)

Noch mal schönen Dank für den Antrag. Aber Sie haben es ja selbst schon gesagt, wir sind heftig tätig in dem Bereich.

(Birgit Schwebs, DIE LINKE: Das vermuten wir.)

Insofern hätte es eines solchen Antrages wirklich nicht bedurft. Seien Sie ganz sicher, eine der ersten Handlungen überhaupt, die ich in meinem Amt hatte, waren die Fragen der Energiepreise damals bei den Stadtwerken.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Um die geht es ja hier nicht.)

Glauben Sie mir, da bin ich entsprechend sensibilisiert.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Ja, ja, ich will das nur mal deutlich machen.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Ich will ein paar Dinge hier aufzählen und ansprechen, die man zu beachten hat.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Meine Damen und Herren, es ist nicht ganz so einfach, jetzt schlichtweg Feststellungen aus der Presse zu nehmen und diesbezüglich loszuschlagen. Wenn wir wirklich was erreichen wollen, dann müssen wir die gegenwärtige Situation so annehmen, wie sie sich darstellt. In der Tat gebe ich Ihnen recht, die Entwicklung bei den Energiepreisen für Gas, Strom, aber auch Erdöl gibt uns Anlass zu großer Sorge. Sie verschärft nicht nur den Gegenwind für die deutsche Wirtschaft, sondern sie trifft uns natürlich in Mecklenburg-Vorpommern sehr stark. Nicht nur die Streiksituation, sondern auch diese Problematik dämpft den Aufschwung, den wir ja haben. Man muss sich diesbezüglich Sorgen machen. Trotzdem muss man davon ausgehen, dass die steigenden Energiepreise auch Risiken sind, die die Konjunktur in weiterer Ferne letztlich beinhaltet.

Was sind aber nun die Ursachen? Ich will sie noch mal aufzählen:

Erstens ist es sicherlich die weltweit gestiegene Nachfrage.

Zum anderen sind es auch, wie wir es jeden Abend erleben können, wenn wir uns die Aktienkurse anschauen, die Spekulanten an der Börse,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Auch ist gut. – Vincent Kokert, CDU: An der Börse.)

die zur Steigerung des Ölpreises beitragen.

Zum Dritten ist es die Bindung des Erdgaspreises an den Ölpreis im Verhältnis von Exporteur und Importeur und im Verhältnis der Importeure zu überregionalen und lokalen Versorgern.

(Vincent Kokert, CDU: Die Börse nutzt gar nichts.)

Und viertens ist es eine Energiewirtschaft, die trotz aller Liberalisierungsbemühungen – und das müssen wir klar feststellen – vom angestrebten Wettbewerb weit entfernt sein dürfte.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Um nicht missverstanden zu werden, ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, hier noch die Preispolitik der Versorger zu verteidigen, aber ich bin zugleich der Wirtschaftsminister als auch Chef der Landeskartellbehörde. Von daher ist es mir nicht erlaubt, die von den Unternehmen gegebenen Begründungen nun völlig außer Acht zu lassen. Die Stichhaltigkeit dieser Begründung ist zu prüfen. Gerade vor dem Hintergrund von Meldungen über ausdrückliche gesetzeswidrige Preisabsprachen – Sie haben es ja zitiert – ist dieses zu tun. Es wird bei den großen Versorgern vom zuständigen Bundeskartellamt und bei den kleinen Versorgern von den Landeskartellbehörden geprüft.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Aber einige Ihrer Kollegen gehen viel härter damit um.)

Ja, ja, ich komme noch darauf. Ich bin an der Seite von Herrn Rhiel, wie Sie es richtig festgestellt haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Seidel ist da sensibel.)

Ja, Herr Ritter, das schadet ja manchmal auch nichts.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das ist wahr. Das ist wahr. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das schadet ja nun nichts, Herr Ritter. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das habe ich ja auch nicht gesagt. Das habe ich nur festgestellt. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Es ist kein Geheimnis, dass die behördlichen Ermittlungen in der Vergangenheit oftmals nicht zu Verfügungen führten, mit denen die Versorger zu Preissenkungen gezwungen werden könnten. Ein wesentlicher Grund ist tatsächlich die gegenwärtige Rechtslage, denn kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht ist keine Preisprüfung. Die Aufgabe der Kartellbehörden besteht in der Durchsetzung von diskriminierungsfreiem Wettbewerb und damit in der Durchsetzung marktüblicher und auf einen funktionierenden Wettbewerb gebildeter Preise.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Marktüblich ist gut, ja.)

Das Instrumentarium, was den Kartellbehörden hierfür zur Verfügung steht, ermöglicht bisher – das muss ich klar sagen – kein entsprechend scharfes Vorgehen.

Meine Damen und Herren, wegen der unbefriedigenden Marktsituation beim Strom und wegen der in kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren regelmäßig auftretenden Schwierigkeiten hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels auf den Weg gebracht. Der neue Paragraf 29 dieses Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung soll marktbeherrschenden Anbietern verbieten, Entgelte und Geschäftsbedingungen zu verlangen, die ohne den entsprechenden sachlichen Grund ungünstiger sind als bei Vergleichsunternehmen. Ebenso soll ihnen untersagt werden, Preise zu verlangen, die in unangemessener Weise ihre Kosten überschreiten. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die Beweislast – und das ist jetzt wichtig – künftig bei den Unternehmen liegen soll.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Mit einer solchen Beweislastumkehr dürfte den Kartellbehörden die Arbeit wesentlich erleichtert werden.

(Udo Pastörs, NPD: Die legen Ihnen schon Bilanzen vor.)

Die Unternehmen müssten ihre Position ausführlich begründen. Sollte ihnen das nicht gelingen, müssten sie dann eine kartellbehördliche Verfügung hinnehmen.

(Udo Pastörs, NPD: Das gelingt ihnen. – Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz ohne Abstriche möglichst schnell verabschiedet wird. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt. Ich habe nicht nur Briefe geschrieben, um es gleich zu sagen, sondern hier gibt es natürlich auch Telefonate mit dem Bundeswirtschaftsminister, um genau in diese Richtung zu gehen. Dennoch, das will ich in aller Deutlichkeit sagen, die bisher von den Unternehmen gegebenen Begründungen für die Preiserhöhungen sind unzureichend. Ich hatte gerade Gelegenheit in einer Runde mit E.ON in Berlin zu sprechen. Auch dort habe ich meine Meinung ungeschminkt zum Ausdruck gebracht. Es sind sehr genaue Prüfungen notwendig, und zwar möglichst mit kartellrechtlichem Handwerkszeug. Dahin zielt der Gesetzentwurf.

Auch Punkt 2 des Antrages spiegelt leider nicht die tatsächliche Lage in ihrer Komplexität wider. Die Klage über fehlende Transparenz bei der Preisgestaltung klingt gut, davon würde ich zunächst einmal ausgehen, aber ich würde mich den Fakten zuwenden. Und da wird die Sache doch schon komplizierter. In unserer Wettbewerbsordnung sind die Unternehmen nämlich nicht zur vollständigen Offenlegung ihrer Verhältnisse verpfl ichtet,

(Udo Pastörs, NPD: Wettbewerbsunordnung.)

gerade bei Kalkulationen trifft dies zu.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Der richtige Weg kann meines Erachtens nur der sein, die staatlichen Möglichkeiten so zu erweitern, wie es der Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorsieht.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Und möglichst schnell.)

Da das Gesetzgebungsverfahren längst in Gang ist, läuft aber Ihr Antrag eigentlich ins Leere.

Ich komme zu Punkt 3 des Antrages, zur Abschaffung der Ölpreisbindung. Gut, ich will zugeben, dass Nutzen und Berechtigung der Ölpreisbindung umstritten sind. Das Bundeskartellamt hat mittlerweile langfristige Gasbezugsverträge zwischen deutschen Importeuren, Regionalversorgern und Stadtwerken untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung auch bestätigt. E.ON Ruhrgas wie auch die ostdeutsche VNG, Verbundnetz Gas AG Leipzig, haben deshalb bereits zum 01.10.2006 ihre Kunden aus den Altverträgen entlassen, die eine Bindung an den Preis für leichtes Heizöl enthielten. Gasversorger können nun zumindest theoretisch auf dem freien Gasmarkt neue Lieferanten mit günstigeren Bezugspreisen wählen. Von der rechtlichen Seite ist damit das Problem in gewisser Weise entschärft.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Das tatsächliche Problem ist allerdings, das kann man nicht verhehlen, dass es nur relativ wenige Lieferanten gibt. Wie die Chancen stehen, die Ölpreisbindung auf der Ebene der internationalen Lieferbeziehungen zu beenden und inwieweit das sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage. Hier will ich eigens darauf hinweisen, dass es zum Beispiel in Großbritannien, einem Land ohne Ölpreisbindung, ebenfalls 2005 eine Preisexplosion bei Erdgas gab. Trotz eigener Vorkommen trat eine plötzliche Verknappung des Angebotes ein. Man darf also nicht glauben, dass die Dinge sicher sind, wenn die Ölpreisbindung abgeschafft würde. Große Gasexporteure wie zum Beispiel Gasprom in Russland bestehen bislang auf der Ölpreisbindung, da die Exporteure wegen der weltweiten und künftig eher noch steigenden Nachfrage die Preise faktisch diktieren können. Somit kann die Bindung an den Ölpreis je nach konkreten Umständen sogar auch dämpfend auf den Gaspreis wirken.

Meine Damen und Herren, ich will dafür werben, dass jede so verständliche Empörung und auch Besorgnis noch nicht deutlich macht, dass es wirklich eine konsistente Energiepolitik bei dem gibt, der kritisiert.