Protocol of the Session on November 15, 2007

Vier Monate.

... eine sehr gute Auslastung in den Einrichtungen. Danach und davor ist die Auslastung weniger gut. Wir haben im Durchschnitt des Landes eine Auslastung von 38 Prozent. Daraus können Sie sehr leicht ablesen, dass es überhaupt kein Problem wäre, 400.000 Gäste im Land unterzubringen.

Im Winter.

Nicht nur im Winter, sondern in sehr schönen Jahreszeiten, die ich zum Beispiel besonders schätze.

Ich danke Ihnen, Herr Minister.

Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Da der Minister entschuldigt ist, wird er vertreten durch die Finanzministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Andrejewski von der Fraktion der NPD, die Fragen 7 und 8 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

Im August 2006 erreichte die Blauzungenkrankheit erstmals Deutschland. In diesem Jahr, 2007, wurden auch im Norden Tiere befallen.

Gleichzeitig breiten sich auch die Überträger der Malaria immer weiter aus.

7. In welcher Weise eignen sich durch im Rahmen von Renaturierungsprogrammen mittels Überfl utungen oder Wiedervernässungen entstandene Flachgewässer als Brutstätten für die Mücken, die die Erreger der Blauzungenkrankheit übertragen?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Als Überträger des Erregers der Blauzungenkrankheit gelten bestimmte Arten der Gattung Culicoides oder Gnitzen. Für das Vorkommen und die Vermehrung der Gnitzen ist allein das Vorhandensein entsprechender Wasseransammlungen notwendig. Ist diese Voraussetzung gegeben, entwickeln sich Gnitzen buchstäblich überall in unseren Breitengraden, unabhängig davon, ob es sich dabei um renaturierte Gebiete aus Renaturierungsprogrammen handelt oder nicht. Selbst kleinste Wasseransammlungen wie Pfützen reichen aus, um die Vermehrung von Gnitzen zu fördern. Von Renaturierungsmaßnahmen geht daher kein gravierender Einfl uss zur Verbreitung der Blauzungenkrankheit aus.

Und zu Ihrer zweiten Frage: Die Anopheles-Mücke ist …

(Zuruf aus dem Plenum: Die wurde noch nicht gestellt.)

Noch nicht, nein.

Malaria, nicht?

Ja, die hatte ich noch nicht gestellt.

Ach, die hatten Sie noch nicht gestellt, Entschuldigung.

Frau Ministerin, einen Moment bitte.

Das hätte sich aus der Antwort ergeben, aber gut.

8. An welchen Orten sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits die malariaübertragenden Anophelesmücken festgestellt worden?

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Antwort: Die Anophelesmücke ist weltweit auf allen Kontinenten und vielen Inseln vorzufi nden. So ist auch in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Vorkommen zu rechnen.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Aussagen über regionale Verbreitungen in M-V können aufgrund fehlender Untersuchungen nicht getroffen werden. Jedoch ist das Risiko einer Malariainfektion in Mecklenburg-Vorpommern aus verschiedenen Gründen als äußerst gering einzuschätzen und tendiert gegen null. Die Malaria ist in Deutschland vor allem eine aus Malariarisikoländern importierte Infektionskrankheit. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – zum Beispiel Flughafenmalaria oder Gepäckmalaria – wurde über durch importierte Mücken verursachte Malariaerkrankungen in Deutschland berichtet. In M-V sind solche Fälle jedoch bisher nicht aufgetreten.

Eine Zusatzfrage. Für die die Blauzungenkrankheit übertragenden Mücken kommen infrage Flachgewässer, also stehende Gewässer, aber keine fl ießenden Gewässer, oder auch fl ießende Gewässer, Bäche, Flüsse?

Herr Andrejewski, da bitte ich um Entschuldigung, das kann ich nicht beantworten.

Ich vermute aber, dass es sich um stehende Gewässer handeln müsste.

Stehende Gewässer.

Ja.

Okay, vielen Dank.

Die Antwort schicken wir nach.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Frau Ministerin!

9. Gegenwärtig ist die Überfi schung der Dorschbestände, mitverursacht durch die 800 % Überschreitung der Fangquote durch polnische Unternehmen, zu einer Existenzfrage für die deutschen Fischer, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern geworden. Trotz der Einhaltung der deutschen Fangquote durch unsere Fischer sollen diese durch eine drastische Reduzierung, die fast dreifach so hoch ist wie die Kürzung der polnischen, mitbestraft werden.

Welche Maßnahmen wird die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unternehmen, um die Überfi schung durch polnische Fischer zu unterbinden und die Benachteiligung Deutschlands zu beenden, sodass die Existenz der deutschen Fischer, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, gesichert wird?

Herr Abgeordneter, die Europäische Union hat mit der Gründung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur in Vigo erste wichtige Schritte auf dem Weg zu einer wirksamen Fischereiaufsicht in allen Mitgliedsstaaten getan. Die Landesregierung wird diesen Weg weiterhin unterstützen. Ungeachtet dessen haben die norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer gemeinsamen Initiative bereits im vergangenen Jahr in Berlin und Brüssel eingefordert, dass illegale Fischerei und Quotenüberfi schungen stärker als bisher unterbunden werden müssen. Die Landesregierung wird auch künftig die Bundesregierung anlässlich der jährlichen Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee auffordern, die Schwarzanlandungen in allen Mitgliedsstaaten wirkungsvoller zu unterbinden. Der gegen Polen im Sommer dieses Jahres durch die Europäische Union verhängte Dorschfangstopp ist auch ein Erfolg unserer Intervention und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Zusatzfrage: Wenn diese Interventionen keine reale Wirkung zeigen, das heißt also, die Polen sich nach wie vor nicht an die entsprechenden Regelungen halten und unsere Fischer nach wie vor benachteiligt und existenziell bedroht sind, können Sie sich dann – ich habe ja das Glück, mit der Finanzministerin zu sprechen – eine fi nanzielle Unterstützung unserer Fischer vorstellen, wenn sie in ihrer Existenz bedroht sind?

Ich glaube, die zweite Frage, die Sie gestellt haben, gibt darauf eine gewisse Antwort. Hier kann ich jetzt keinerlei Zusagen in die eine oder andere Richtung machen. Ich denke, es ist in erster Linie erforderlich, dass die Europäische Fischereiaufsichtsagentur auch wirklich durchgreift und entsprechende Maßnahmen durchsetzt.

Zweite Frage: Aber was passiert, wenn das nicht der Fall ist?

Dann schauen wir mal.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Nein, garantiert nicht.

Ich darf es ja nicht kommentieren, aber ich denke mir meinen Teil.

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

10. Zukünftig soll der Dorschbestand durch menschliche Aufzucht mit Hilfe eines Programmes gesichert werden, dessen Kosten sich auf deutscher Seite auf über 30 Millionen Euro belaufen. Die Republik Polen hat nach meinem Kenntnisstand kein Aufzuchtprogramm und stellt keine Finanzmittel zur Sicherung der Dorschbestände zur Verfügung.

Wie will die Landesregierung von MecklenburgVorpommern garantieren, dass der mit deutschen Steuergeldern oder dem deutschen Staat zustehenden Rückfl üssen von der EU aus deutschen Steuergeldern, die zur Aufzucht von Dorschbeständen eingesetzt werden, nicht auch polnische Fischer begünstigt werden, falls die Dorsche – auch bedingt durch klimatische oder Umwelteinfl üsse – in andere Bereiche der Ostsee anwandern oder polnische Fischer die

Dorsche dort fangen, wo sie standortnah ausgesetzt werden sollen?

Im Rahmen des Projektes sollen mithilfe von Markierungsexperimenten künftig wesentlich genauere Vorhersagen zur Bestandsentwicklung getroffen werden können. Durch Markierungsexperimente sollen die natürliche Sterblichkeit, die Verteilungsmuster und die Vermischung der Bestände untersucht und offene Fragen der Altersbestimmung geklärt werden. Durch den Nachweis der Höhe der natürlichen Sterblichkeit der eingesetzten Setzlinge können erstmals Aussagen gemacht werden, welche der ausgesetzten Dorschmengen zumindest die Mindestlänge erreichen. Auf dieser Grundlage könnte, so der Vorschlag der Landesregierung, die aus dem Besatz resultierende Dorschmenge zunächst von der maximal zulässigen Fangmenge abgezogen und demjenigen zugeteilt werden, der den Besatz fi nanziert hat. Erst nach Abzug dieser Menge würde die übliche Verteilung der verbleibenden zulässigen Fangmenge erforderlich. Mit diesem Vorschlag wird angestrebt, dass derjenige, der später aus privaten Mitteln den Besatz fi nanziert, einen wirtschaftlichen Vorteil erhält. Für die Organisation der internationalen Zusammenarbeit mit Dänemark, Schweden und Polen wird derzeit über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung versucht, 2,5 Millionen Euro INTERREG-Mittel zu erhalten.

Frage: Die Mittel sind ja, soweit ich weiß, bereits freigegeben, um dieses Dorschaufzuchtprogramm zu fi nanzieren, aber die Klärung, wer denn begünstigt ist und wer dann diese Fische fangen beziehungsweise veräußern kann, ist noch nicht erfolgt. Ist das richtig?