(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Stefan Köster, NPD: Sie meinen also die Gewalt von Ausländern gegen Deutsche?!)
Und wenn die Initiatoren der Volksinitiative das Ziel hatten, Schaden vom Land abzuwehren, dann kann ich nur bestätigen, Ihre Initiative ist aufgegangen in etwas veränderter Form,
aber mit einer sehr breiten Mehrheit, wie ich meine, mit einer damit auch verlässlichen Mehrheit, sowohl in diesem Landtag wie auch in der Bevölkerung unseres Landes, und das ist für mich ein Wert an sich.
Meine Damen und Herren, Verfassung ist keine Sammlung von Maximen und Leitsätzen. Herr Professor Methling, Sie haben darauf hingewiesen, das ist dann verpfl ichtend. Das meinen wir genauso, das ist unmittelbar geltendes Recht. Und wer jetzt sagt, wir hätten uns auf einen Antrag geeinigt, der nur ein Staatsziel festlegt, der irrt gewaltig. Wir legen nicht nur ein Staatsziel fest, sondern wir haben die Hoffnung, dass alle Gewalten in diesem Staate diese Orientierung zur Kenntnis nehmen.
Ich sage das jetzt nicht so deutlich, wie man es auch sagen könnte, ich meine die rechtsprechende Gewalt, der ich mal selbst angehört habe,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Genau das. – Michael Andrejewski, NPD: Was soll das heißen? – Udo Pastörs, NPD: Was soll denn das heißen?)
Und, meine Damen und Herren, nun seien Sie mir nicht böse, wenn ich noch einmal erkläre, warum es auch Meinungsverschiedenheiten gab, die Volker Schlotmann mit Recht erwähnt hat. Das muss auch so sein unter Demokraten, dass man den Weg beschreibt, wenn man das Ziel gemeinsam gefunden hat. Wir wollten damals keine Antifaklausel und wir wollen sie auch jetzt nicht. Wir wollen eine Klausel, die Gewalt und Extremismus ächtet,
Ich bitte Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag und dann auch zu dem Antrag, den wir Ihnen gemeinsam vorgelegt haben. Wenn das so ist, werde ich heute sehr stolz sein. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Ach, stolz?!)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine Verfassungsänderung, die einer Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten bedarf. Und so freue ich mich, dass wir es geschafft haben, auf der Grundlage der Volksinitiative eine Formel zu fi nden, die von der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und uns als FDP hier gemeinsam getragen werden kann. Bei allen politischen Unterschieden, die es zwischen den Fraktionen gibt, heute ist der Moment klarzustellen, was uns als Demokraten eint. Es ist nicht der Moment, im Parteiengezänk lautstark herumzukrakeelen und zu erklären, was uns trennt.
Dafür hat es bereits viele Gelegenheiten gegeben und ich denke, es wird dafür auch weiter Gelegenheit geben. Die von den Fraktionen vorgeschlagene Einführung eines Artikels 18a in die Landesverfassung ist der Ausdruck unserer Einigkeit im Streben gegen Gewalt, Extremismus und Rassismus. Extremismus und Gewalt haben viele Facetten. Es gibt Extremismus von Links, von Rechts und auch religiös motiviert.
Die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern bekennen sich mit diesem neuen Artikel zu einem friedlichen Miteinander.
Das neue Staatsziel, meine Damen und Herren, wird unser politisches Handeln zukünftig leiten. Die Abscheu gegen Gewalt, Rassismus und Extremismus, das Bekenntnis zu einem friedlichen Zusammenleben aller Bürger dieses Landes waren die Ausgangsbasis für diese Volksinitiative. Der Erfolg gehört also nicht uns hier als Fraktionen und uns als Abgeordneten in diesem Hause, nein, der Erfolg gehört vor allem denen, die sich engagiert haben in dieser Initiative.
Stellvertretend, das ist hier auch schon gesagt worden, lassen Sie mich an dieser Stelle die Namen von Frau Erika Sembritzki, Herrn Professor Dr. Klinkmann und auch von Herrn Thomas Jastram nennen. Vor allem aber danke ich den 17.000 Bürgern, die mit ihrer Unterschrift den Anstoß für eine Verfassungsänderung gegeben haben.
Die zur Abstimmung stehende Formulierung beinhaltet bewusst keine einseitige Fokussierung auf nationalsozialistisches Gedankengut. Eine solche Einseitigkeit wäre sowohl aus politischen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen falsch gewesen.
Teile der Volksinitiative standen im Widerspruch zu grundgesetzlich geregelten Bund-Länder-Kompetenzen. Die Passagen, welche nach umfassenden Ausschussanhörungen verfassungsrechtlich unbedenklich waren, bilden nun das Grundgerüst für den neuen Artikel 18a. Dieses Grundgerüst ist auch aus den anderen Artikeln im Grundgesetz und der Landesverfassung herzuleiten. Aber uns war es wichtig, eine eindeutige und komprimierte Formulierung in unsere Verfassung aufzunehmen.
Deshalb haben wir uns in der Diskussion über eine neue Präambel oder ein Staatsziel letzten Endes für diesen neuen Artikel 18a entschieden. Dazu stehen wir als FDPFraktion.
(Udo Pastörs, NPD: Wie lange? Wenn die Gefahr kommt, dann verkriecht ihr euch. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)
Das unterstützen wir ausdrücklich und deshalb beteiligen wir uns heute nicht an politischen Interpretationen, in welche Richtung auch immer. Der neue Artikel 18a ist weder die Einführung einer Antifaklausel noch politisch einseitig interpretierbar, noch ein Auftrag für irgendein Parteiverbot, noch Grundlage für Klagen gegen Abgeordnete.
die sich dann nicht erfüllen lassen. Das führt im Ergebnis womöglich nur zu weiterem Politikverdruss. Die FDPFraktion beteiligt sich auch nicht an dem Wettbewerb, wer der bessere Demokrat im Haus ist.
Über die Presseäußerungen, meine Damen und Herren, der letzten Tage von einigen Gewerkschaftsvertretern und auch von Landespolitikern bin ich daher sehr verwundert. Landespolitiker haben die Möglichkeit der Gestaltung hier im Parlament, haben diverse Möglichkeiten, Anträge und Gesetzentwürfe einzubringen. Volksinitiativen eignen sich nicht als Plattform für Parteipolitik. Sie sind Instrument des Volkes und sie sollten dieses auch bleiben.