Protocol of the Session on October 18, 2007

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE und Heike Polzin, SPD)

Vielen Dank, Herr Professor Methling.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der SPDFraktion Herr Volker Schlotmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Sollte es in Deutschland zu einem Verbot der NPD kommen, würde ich dies klar und deutlich begrüßen.“

(Udo Pastörs, NPD: Welch Wunder! – Raimund Borrmann, NPD: Und wenn nicht?)

Dies ist, meine Damen und Herren, nicht meine Wunschvorstellung und keine Wunschvorstellung. Nein, an den Beginn meiner Rede habe ich ein Zitat des Vizepräsidenten der EU-Kommission und des Kommissars für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini gestellt. Dies hatte er kürzlich zu einem Verbot der NPD in Deutschland ausgeführt.

Meine Damen und Herren, Frattinis Äußerung zeigt sehr deutlich, dass, wenn wir über das Thema NPD-Verbot reden, wir eben nicht allein ein regionales Thema in Mecklenburg-Vorpommern diskutieren,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass wir nicht allein über ein nationales Problem Deutschlands reden.

(Stefan Köster, NPD: Wir haben eine Verantwortung gegenüber Europa.)

Nein, Frattinis Äußerungen zeigen, dass sogar die Europäische Kommission, dass Europa sehr aufmerksam das Treiben der NPD in diesem Land beobachtet,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und ich sage, zu Recht, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion kann kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass die NPD eine ernste Gefahr für unsere Demokratie in Deutschland darstellt

(Michael Andrejewski, NPD: Nur nicht so ängstlich!)

und dass wir in möglichst breiter Geschlossenheit gegen sie vorgehen müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Die Parteiprogrammatik und die Äußerungen führender Funktionäre der NPD – auch wenn hier immer wieder dazwischengerufen wird, man kann das ja leider hinten nicht verstehen, aber vielleicht kriegen wir das irgendwann mal technisch geregelt, damit man auch das mal dokumentieren kann, was hier eigentlich so abgeht –

(Heiterkeit bei Raimund Borrmann, NPD – Michael Andrejewski, NPD: Das würden wir begrüßen.)

sowie die Veröffentlichungen in den Parteiorganen und sonstigen NPD-Publikationen zeigen uns allen deutlich, dass die NPD darauf aus ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.

Meine Damen und Herren, der völkische Kollektivismus, der dem Primat der individuellen Grundrechte im Grundgesetz diametral entgegensteht, die Programmatik und Agitation, die von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geprägt sind,

(Michael Andrejewski, NPD: Was soll das denn sein?)

Ihr Primat der Volksgemeinschaft vor dem Individuum

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und Ihre deutliche Wesensverwandtschaft zur Ideologie des Nationalsozialismus, meine Damen und Herren, sind genügend Gründe für ein Verbot dieser Partei.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: So ist das. – Stefan Köster, NPD: Jetzt kommen Sie mal mit Fakten!)

Meine Damen und Herren, es kann keinen Zweifel daran geben, dass die Programmatik der NPD im Widerspruch zum pluralen Mehrparteiensystem Deutschlands steht. Aus meiner Sicht wird der Prüfauftrag zu dem Ergebnis kommen, dass die NPD eindeutig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, und zwar in aktiv kämpferischer aggressiver Weise, und damit den Tatbestand für ein Parteienverbot erfüllt. In diesem Sinne übrigens verstehe ich auch die jüngsten Äußerungen des Innenministers dieses Landes und des Ministerpräsidenten.

Das Parteienverbot ist nach unserem Grundgesetz und auch aus unserem Selbstverständnis heraus aus gutem Grund die absolute Ultima Ratio.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Diese Entscheidung ist aus ebenso gutem Grunde in letzter Konsequenz den Parlamenten zur Entscheidung entzogen und obliegt ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. – Michael Andrejewski, NPD: Tja, das wäre schön.)

Und es ist auch richtig, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer solchen Entscheidung einen sehr strengen Maßstab anlegt.

(Udo Pastörs, NPD: Stellen Sie sich vor, das läge in Ihrer Hand, Herr Schlotmann!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD kann und darf für jeden wehrhaften Demokraten eben kein Hindernis sein, es noch einmal, diesmal besser vorbereitet und vor allen Dingen diesmal erfolgreich, zu bestreiten.

Ich möchte hier auch mal mit einer Mär, einem weitverbreiteten Irrglauben aufräumen und das bekräftigen, was der Kollege Jäger hier ausgeführt hat: Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 18. März 2003 das von Bundesrat, Deutschem Bundestag und Bundesregierung im Jahr 2001 angestrengte NPD-Verbotsverfahren eingestellt.

(Udo Pastörs, NPD: Weil es getürkt war.)

Nur drei der acht Richter waren dieser Auffassung, nämlich dass ein Verfahrenshindernis vorläge. Drei von acht!

(Michael Andrejewski, NPD: Und wie kriegt man die jetzt weg? Das ist das Problem.)

Das bringt die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichtes so mit sich.

(Udo Pastörs, NPD: Jetzt nennen Sie mal die Gründe!)

Das heißt also, das Bundesverfassungsgericht hat damit der NPD seinerzeit keinen Persilschein ausgestellt,

(Raimund Borrmann, NPD: Das ist es ja auch gar nicht.)

sondern das Verbotsverfahren rein aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt.

(Raimund Borrmann, NPD: Es gilt die Unschuldsvermutung. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ganz so cool wie die Jungs hier auf der Seite immer tun, sind sie nicht, denn sie bellen ständig dazwischen.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Meine Damen und Herren, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Jürgen Papier hat bereits 2003 öffentlich darauf hingewiesen, dass die damalige Entscheidung keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge darstellt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. So ist das.)

Er verwies darauf, dass die Erfahrungen der Weimarer Republik gezeigt haben, dass sich eine Demokratie selbst zerstören könne,

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)