die bei uns als Steuerpfl ichtige Steuern zahlen – mit unterschiedlicher Hautfarbe, mit unterschiedlicher Rasse und Religion –, Ihren Kampf gegen die Demokratie.
Deswegen – und das ist sicher ein bitterer Satz von diesem Pult: Es ist nicht hinnehmbar, dass die Strukturen dieser Partei, die überwiegend aus Steuermitteln bezahlt wird,
nur deswegen am Leben erhalten werden, weil der Staat, den sie selber bekämpft, den sie kaputt machen will, sie großzügig fi nanziert.
das uns alle ein Stück auch die Schamröte ins Gesicht getrieben hat, das uns geärgert hat, das ein ärgerlicher Missgriff war,
Schauen Sie sich den Artikel an, den Herr Professor Buchstein am 17.10. in der SVZ, also in diesen Tagen veröffentlicht hat.
Und Herr Professor Buchstein ist sicher nicht verdächtig, dass er auf dem einen oder anderen Auge blind ist. Er besitzt einen sehr hohen Ruf auch in der gesamten objektiven Wissenschaft.
Meine Damen und Herren, es darf uns nicht die Angst vor einem Scheitern daran hindern, unsere Demokratie zu schützen.
Diese Demokratie ist aus den Erfahrungen der Weimarer Reichsverfassung und der fi nsteren Zeit des Nationalsozialismus
Der Artikel 21 ist Ausdruck dessen, dass Demokraten aufgerufen sind, für ihren demokratischen Rechtsstaat zu kämpfen.
Und dazu gehört auch ein Verbotsverfahren. Dies sieht das Grundgesetz ausdrücklich vor und, meine Damen und Herren, wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Verbotsverfahren nach sorgfältiger Prüfung auch eingeleitet wird.
die wir zu diesem Antrag stehen, ist naiv genug zu glauben, mit einem Verbotsverfahren und mit einem Verbot sei die Problematik Rechtsextremismus gelöst.
Meine Damen und Herren, wir wollen nicht, dass Menschen in unserem Lande gesagt wird, die sind ja in einem Parlament, die sind ja gewählt und deswegen ist das, was sie sagen, das, was sie tun, und das, was sie tun wollen, auch rechtsstaatsgemäß.
(Raimund Borrmann, NPD: Ihr wollt nur keine Alternative zulassen. So ist das. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Meine Damen und Herren, dieser Anschein trügt. Das Grundgesetz sagt, wann eine Partei verfassungswidrig ist. Das sind Sie nach meiner Auffassung.
Das Grundgesetz ist ein Rechtsstaatsgrundgesetz und lässt nur ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht zu.
Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Und deswegen stehe ich heute hier, um dafür zu werben,