Eine der wichtigsten Neuerungen für die Eichverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern wird mit dem Beitritt zur EDN die Übernahme kaufmännischer Buchführung sein. Die Art der Tätigkeit der Eichverwaltung ist in wesentlichen Teilen durchaus mit betrieblichen Abläufen zu vergleichen und so liegt es nahe, auch eine an betriebswirtschaftlichen Modellen orientierte Geschäftsführung hier auszuüben.
Zu den Finanzen sei noch erwähnt, dass das Anlagevermögen der Eichverwaltung in Höhe von 830.000 Euro als Stammkapital der EDN zufl ießt. Die einmaligen Kosten belaufen sich auf circa 250.000 Euro. Darüber hinaus wird Mecklenburg-Vorpommern den landesbezogenen Verlustausgleich ab 2008 zu tragen haben. Die EDN ist selbstverständlich bestrebt, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen und somit diesen Verlustausgleich entsprechend gering zu halten. Das gilt natürlich für die anderen Länder auch.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind auf gutem Wege, durch diesen Verbund mit Hamburg und Schleswig-Holstein die Bewältigung weiterer Verwaltungsaufgaben zu optimieren sowie kostengünstiger und effi
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/901 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt noch vor der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung der Musikschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/906.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung der Musikschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Musikschulgesetz Mecklenburg- Vorpommern – MuSchG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/906 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Fernsehsender 3sat gibt es eine Gesprächsreihe, die heißt „Sternstunde Philosophie“. Sie kommt Sonntagvormittag. Ich halte sie für ziemlich anregend, gelegentlich schaue ich sie mir an.
Vor einiger Zeit ist dort die Schriftstellerin Juli Zeh zu Wort gekommen. Sie hat in der Zwischenzeit drei Bücher veröffentlicht und hat diese Bücher vorgestellt in dem Gespräch. Und da fi el der Satz aus ihrem Munde: „Einem Gesetz muss ein gesellschaftlicher Wille vorangehen“. Den fand ich so gut, dass ich ihn mir aufgeschrieben und darüber nachgedacht habe in der Folge, inwiefern unser Ansinnen, den Landtag mit einem Musikschulgesetz zu konfrontieren, mit dieser Forderung, mit diesem Anspruch korrespondiert. Haben wir uns etwas ausgedacht am Grünen Tisch oder gibt es in Bezug auf einen Musikschulgesetzentwurf einen gesellschaftlichen Willen?
Und in der Tat lässt sich dieser gesellschaftliche Wille erkennen, zum Beispiel in einem Brief der Landeselternvertretung vom 20. Juni an unsere Fraktion, wo darauf hingewiesen wird, dass sie eine entsprechende Initiative begrüßen, dass der Verband der Musikschulen bereits seit zehn Jahren um einen Gesetzentwurf ringt. Dieser Brief war, das will ich nicht verheimlichen, mit einer Kritik auch an uns verbunden: Ihr wart mehrere Jahre in der Regierung, warum habt ihr nichts gemacht? Das will ich hier an dieser Stelle nicht verheimlichen.
Ein zweites Beispiel ist, die Konferenz der Musikschullehrer des Landes hat vor einigen Tagen, ich glaube, am
15. Oktober, getagt und in einem Brief an uns, wenn ich das so korrekt registriert habe, er ist wohl an alle gegangen, die dringende Bitte deutlich gemacht, auf die ich nachher noch einmal eingehen werde, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu diskutieren. Und verweisen darf ich auf eine sehr anregende Diskussion innerhalb der Musikschulkonferenz des Landes im Steigenberger Hotel in Rostock im März dieses Jahres. Herr Kreher, Sie werden sich erinnern können, Sie sind damals aufgestanden, haben gesagt, wir von der FDP sind für sie – Sie sind neu in den Landtag gekommen –, wir und auch ich persönlich bin für sie Ansprechpartner. Herr Müller war für die SPD anwesend, etwas fi schilant hat er da argumentiert, aber sich auch aufgeschlossen gezeigt für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Auch ich habe mich positioniert für DIE LINKE.
Nun ist die Frage: Sind diejenigen, die da einen Musikschulgesetzentwurf auch uns gegenüber anregen, einfordern, getragen von einer Pro-domo-Diskussion? Sind da irgendwelche egoistischen oder andere ganz, ganz profane Gründe hier zu erkennen? Ich fi nde, das ist mitnichten so. Diejenigen, die sich für Musikschulen engagieren, tun das aus einer Idee heraus, einer Idee von einer Chance, die moralischen und materiellen Bedürfnisse des Lebens garantiert sehen zu wollen, aus einer Chance heraus, sich in Angelegenheiten der eigenen Umwelt und Gesellschaft einzumischen, und das ist doch etwas, was wir immer wollen und was wir anregen, wenn wir über Demokratie und Toleranz reden, getragen von einer Chance, etwas mit dem eigenen Leben anzufangen. Sie sehen in den Musikschulen ein Sinnbild dieser Chancen, die ich hier deutlich mache.
Warum ist das so? Ich denke, dafür fi nden wir alle aus unserem Alltag in den Wahlkreisen viele Gründe. Musikschulen sind von unschätzbarem Wert für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Musikschulen sind in der Konzentration von Kompetenz und Qualität Institutionen gegen Beliebigkeit und Oberfl ächlichkeit. Musikschulen fördern und stärken Wissen, Flexibilität, Teamfähigkeit, Führungsqualitäten und Kommunikationsfähigkeit. Das sind alles Eigenschaften, die die Selbstbestimmung und das Selbstbewusstsein von Menschen weiterentwickeln und stärken. All dies macht insbesondere junge Menschen stark und das Zusammenleben menschlicher. Musikschulen gehören zum öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot, vergleichbar mit Theatern, Volkshochschulen, Bibliotheken. Sie sichern insofern ein kulturvolles Gemeinwesen. Musikschulen sichern den Nachwuchs für Musikberufe und Tanz, Musikschulen sichern unser kulturelles Erbe und entwickeln es weiter.
Insofern könnte jetzt der Einwand kommen, wenn das alles gegeben ist, ist ja alles in Ordnung bei uns im Land. Die Musikschulen machen in der Tat eine gute Arbeit, ihr Bestand ist nicht gefährdet. Was soll da ein Gesetz?
Eine kluge Politik zeichnet sich aus meiner Sicht – ich habe das mal gelesen bei Roberto Unger, einem brasilianischen Wirtschaftswissenschaftler und Philosophen – dadurch aus, die Arbeit der Krise in einer Zeit der Krisenlosigkeit zu verrichten. Daraus schlussfolgere ich, wollen wir Musikschularbeit qualitativ und quantitativ sichern – und ich gehe davon aus, dass wir das wollen –, müssen wir jetzt die Rahmenbedingungen zukunftsfest machen und dürfen nicht warten, bis wir einen Qualitätsabfall signalisiert bekommen oder sozusagen in so eine Krise hineinschlittern. Die wäre zum Beispiel zu attestie
Ich möchte darauf verweisen, dass wir im Jahre 2011 in der Region Mecklenburg-Strelitz/Neubrandenburg Gastgeber für den Bundesmusikwettbewerb „Jugend musiziert“ sein werden – ein großartiges Ereignis –, und da wollen wir, denke ich, nicht patzen.
Wollen wir eine gedeihliche und erfolgreiche Musikschulentwicklung, dann müssen wir sie aus dem Legitimationszwang befreien. Jetzt gelten Musikschulen als sogenannte freiwillige Leistungen. Tatsächlich sind sie Bestandteil der kulturellen Grundversorgung und haben einen eigenständigen Bildungsauftrag.
was eine Musikschule ist und wer Träger sein kann, und wir orientieren uns an einer Empfehlung des Deutschen Städtetages.
Zweitens. Wir treffen Regelungen zum Namensschutz. Der Landesverband der Musikschulen hat in dem bereits angesprochenen Schreiben wörtlich darauf hingewiesen, besonders der Namensschutz ist ein wichtiges Ziel zur Stabilisierung der Musikschullandschaft.
Drittens. Wir wollen Qualitätsstandards gesichert sehen. Ohne qualifi ziertes Personal, ohne einen qualifi zierten Rahmenplan sind Qualitätsstandards nicht zu haben.
Von den 20 Musikschulen haben derzeit 9 ein Gütesiegel, ein Qualitätssiegel und die anderen haben allemal die Potenzen dazu. Schaffen wir also die Rahmenbedingungen dafür.
Viertens. Qualität hat ihren Preis. Wir wollen, dass die Förderung von derzeit circa 3,4 Millionen Euro auf knapp 4 Millionen Euro angehoben wird. Dafür gibt es mehrere Gründe. Der Landesanteil hat sich seit 1996 von 28,97 Prozent an der Gesamtfi nanzierung der Musikschulen auf zurzeit 24,97 Prozent abgesenkt. Hingegen stieg der Anteil der Familien von 26,64 Prozent auf 33,82 Prozent.
Das sage ich insbesondere an die Adresse von Herrn Glawe, der jetzt aufmerksam liest. Wenn wir also etwas für Familienpolitik tun wollen – und Sie als familienpolitischer Sprecher agieren da auch sehr engagiert –, dann haben wir hier ein vorzügliches Beispiel, wie wir etwas tun können, um Familien zu unterstützen.
Wohlgemerkt geht es nicht um eine Kostenfreiheit – nicht dass jemand denkt, DIE LINKEN fangen jetzt an, ein neues Fass aufzumachen –, sondern um die Wiederherstellung einer angemessenen Relation. Kunst ist etwas wert und hat ihren Preis.
Das ist klar, aber wer weiß das besser als Leute, die schwer arbeiten müssen für ihr Geld und den Preis von Arbeit kennen. Von dem Ideal, Musikschulen zum Preis einer Straßenbahnfahrt zu öffnen, wie es einmal Hanns Eisler vorschlug, sind wir dann immer noch weit entfernt. Gleichwohl, Angemessenheit würden wir dann garantieren.
Die Honorarförderung des Landes liegt derzeit bei durchschnittlich 17,47 Euro nach unseren Recherchen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 20 Euro.
Und wenn wir eine Anhebung auf den Bundesdurchschnitt erreichen – ich denke, das ist eine Verwirklichung des Grundgesetzanspruches, der von gleichwertigen Lebensverhältnissen spricht – und die Konnexität berücksichtigen würden, kämen wir auf einen Mehrbedarf nach unseren Recherchen, darüber kann man gern im Ausschuss streiten und das abklopfen, von 550.000 Euro und geben die Deckungsquelle an mit dem Haushaltstitel 0750 aus dem Einzelplan 07 – Bewilligungen für Schulen in privater Trägerschaft –, um auch keine Diskussion an dieser Stelle offenzulassen, dass wir sozusagen eine Idee einbringen, dass wir Vorschläge machen und die Deckungsquellen dann nicht benennen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Veröffentlichung im Vorfeld der heutigen Debatte zu einem Musikschulgesetzentwurf ließ darauf schließen, dass Sie dem Gesetzentwurf sehr reserviert gegenüberstehen.
Wir hätten es uns anders gewünscht und erhofft, das ist klar, aber wir sehen darin auch kein Problem.