Protocol of the Session on September 20, 2007

Ich habe nicht nach der Grundsatzentscheidung gefragt. Auf welcher Entscheidungsebene …

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Herr Abgeordneter Pastörs, ich entziehe Ihnen hiermit das Wort. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Wir sind nicht bereit, uns das hier vorne weiter von Ihnen bieten zu lassen.

(Zuruf von der Fraktion der SPD: Und Tschüss!)

Sie haben die Geschäftsordnung wiederholt verletzt. Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht. Bitte nehmen Sie Platz! Ihr Part für die Fragestunde ist an der Stelle beendet.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Auf Wiedersehen!)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Lüssow, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin!

3. Nach Medienberichten wurde am 9. September in Rostock Toitenwinkel ein 67-jähriger Kinderschänder verhaftet. Er wollte offenbar wiederholt Kinder in seine Wohnung locken. Mindestens ein Mädchen soll von dem mutmaßlichen Täter verletzt worden sein.

Um was für Verletzungen handelte es sich?

Herr Abgeordneter Lüssow, nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Täter ein Mädchen in seine Wohnung gezogen. Dabei erlitt das Mädchen ein Hämatom am Arm.

Zusatzfrage: Gab oder gibt es eine Betreuung der Opfer beziehungsweise ihrer Eltern?

Selbstverständlich gibt es auch hier eine Betreuung.

Um welche handelt es sich?

Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Das ist Aufgabe der Opferbetreuungsstellen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Könnte ich das schriftlich bekommen?

Herr Abgeordneter, Sie haben zwei Zusatzfragen gestellt. Damit ist diese Frage beendet.

4. Nach bisher veröffentlichten Informationen wurde der Täter bereits Ende November 2006 wegen sexuellen Missbrauchs von Widerstandsunfähigen – Kinderschändung – verurteilt, und auch nach der zur Bewährung ausgesetzten Strafe soll er immer wieder Kinder angesprochen haben.

Wie beurteilt die Landesregierung angesichts solcher Vor kommnisse die Einrichtung eines Zentralregisters für Sexual straftäter?

Herr Lüssow, nicht erst seit dem Ergebnis vom 9. September 2007 in Rostock werden bundesweit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern und die Einführung einer Sexualstraftäterdatei diskutiert. In Mecklenburg-Vorpommern ist auf Initiative des Justizministeriums unter Beteiligung des Innenministeriums, des Landeskriminalamtes, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft, der Sozialen Dienste und der Führungsaufsichtsstelle eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingerichtet worden, ein Konzept zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu erarbeiten. Ziel ist die Erstellung eines Handlungskataloges, der die Kontrolldichte erhöhen und unverzügliche Reaktionen bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen und Aufl agen oder bei sonst auftretenden Problemlagen sicherstellen soll. Dies soll durch begleitende zeit- und personalintensive Maßnahmen geschehen. Im Rahmen dessen wird unter anderem auch die Notwendigkeit der Einrichtung einer Datenbank geprüft.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und bitte hierzu den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Vorbemerkung:

5. In der Hansestadt Anklam werden die Bürger seit Monaten von erheblichen und unangenehmen Geruchsemissionen belästigt, die von der dortigen Ölmühle ausgehen.

Durch welche Maßnahmen können nach dem heutigen Stand der Technik solche Begleiterscheinungen bei der Produktion von Rapsöl vermieden werden?

Ja, Herr Abgeordneter, für große Ölmühlen mit einer Produktionsleistung über 300 Tonnen pro Tag gilt die TA Luft, Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Diese Abgase sind einer Abgasreinigung zuzuführen oder es sind gleichwertige

Maßnahmen zur Emissionsminderung anzuwenden. Hier werden im Regelfall Biofi lter eingesetzt oder es erfolgt eine Nachverbrennung der Abgase. Für kleine Ölmühlen, also unterhalb von 300 Tonnen pro Tag, können bei der Festlegung von Maßnahmen zur Emissionsminderung nicht diese jetzt von mir genannten Kriterien der TA Luft angewandt werden. Hier gilt die TA Luft als Erkenntnisquelle. Man bezieht sich also darauf. Im baurechtlichen Genehmigungsverfahren sind in Abhängigkeit vom Standort angemessene bauliche und betriebliche Maßnahmen zur Emissionsminderung vorzugeben.

Bei der Ölmühle in Anklam haben wir es mit einer Anlage von 200 Tonnen pro Tag zu tun. Aufgrund der Geruchsbelastung in der Nachbarschaft hat das zuständige Bauamt Anklam im Zusammenhang mit der LMS Landwirtschaftsberatung anhand einer vorliegenden Emissions- und Geruchsprognose weiterführende Möglichkeiten der Emissionsminderung geprüft. Es ist seitens des Betreibers vorgesehen, UV-Filteranlagen zu installieren. Diese Art der Abgasbehandlung entspricht dem neuesten Stand der Technik.

Gestatten Sie eine Zusatzfrage?

Ja.

Bei der Errichtung einer Ölmühle angesichts des modernen Stands der Technik müsste ein Ölmühlenbetreiber solche Möglichkeiten voraussehen oder kann er das nicht, weil das Unwägbarkeiten sind? Also wie sicher ist dieses Risiko?

Darüber kann man jetzt nicht philosophieren. Es kann durchaus passieren, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens solche Aufl agen erteilt werden. Im Regelfall ist die Fachkenntnis bei den Investoren vorhanden, sodass sie solche Dinge kennen.

Zweite Frage:

6. Welche Beispiele von Ölmühlen sind der Landesregierung innerhalb und außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns bekannt, die mit diesem Problem ebenfalls zu kämpfen hatten und haben?

Wir haben derzeit zehn baurechtlich genehmigte Ölmühlen. Derartige Probleme beim Anlagenbetrieb sind bei uns im Hause nicht bekannt. Wir können jetzt keine Aussagen zu Anlagen außerhalb unseres Landes machen, da fehlt uns einfach die Kenntnis.

Eine Zusatzfrage: Es war zu hören, dass in Malchin ähnliche Probleme schon seit zwei Jahren aufgetreten sein sollen und es dort nicht gelungen sei, die Geruchsemission zu beseitigen. Entspricht das Ihrem Stand der Kenntnisse?

Das kann ich Ihnen nicht beantworten.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Borrmann von der Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Herr Minister!

7. In der mecklenburgischen Stadt Malchow wird seit geraumer Zeit ein Yachthafen errichtet als Stadthafen.

In welchem Umfang unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise – wenn Sie Kenntnis davon haben – die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union den Bau dieses Yachthafens, welche Mehrkosten werden bis zur Fertigstellung gegenüber dem ursprünglichen Kostenansatz entstehen und wer wird diese Mehrkosten tragen?

Herr Abgeordneter Borrmann, die Zuschüsse für dieses Vorhaben setzen sich wie folgt zusammen: Zuwendungsgeber sind das Wirtschaftsministerium – also für das Land –, das Verkehrsministerium und das Landwirtschaftsministerium über das StAUN. Es gibt folgende Zuschüsse: Landesmittel 655.933 Euro, Bundesmittel 747.158 Euro, Europäische Mittel 1.408.225 Millionen Euro und demzufolge Eigenmittel der Stadt Malchow 1,226 Millionen Euro. Sie hatten noch nach Mehrkosten gefragt: Die Stadt Malchow hat Mehrkosten gegenüber dem Landesförderinstitut angezeigt, jedoch sind bisher diesbezüglich keine prüfbaren Unterlagen vorhanden, sodass man keine abschließende Auskunft über die Höhe geben kann.

Eine Zusatzfrage: Gibt es Absichten des Ministeriums, entsprechende Unterlagen einzufordern, weil nach meinem Kenntnisstand wohl Schwierigkeiten bei der Gründung im Yachthafen eingetreten sind? Ob das der Fall ist?

Ein solcher Fall ist natürlich nicht ganz ungewöhnlich, dass man unter Umständen auch zu Mehrkosten kommt. Natürlich sind Unterlagen eingefordert worden. Es gilt zu prüfen, ob diese Mehrkosten, wie man in der Verwaltungssprache sagt, unabwendbar waren. Dann muss man sich darüber unterhalten, wie eine Aufgabenteilung erfolgt. Sollten sie dies nicht sein, dann bleibt der Vorhabenträger bei einem Problem.