Protocol of the Session on September 20, 2007

(Reinhard Dankert, SPD: Da müssten Sie doch Freude dran haben.)

der in Kombination mit dem Paragrafen 86a speziell für Dissidenten mit nationaler Weltanschauung einerseits das Grundrecht der Meinungsäußerung beschneidet und zum anderen Oppositionelle wie Wissenschaftler in den Politknast verschwinden lässt, falls diese es wagen, auf Forschungsergebnisse hinzuweisen, die sich mit dem Dogmatismus – Offenkundigkeit genannt – nicht in Übereinstimmung bringen lassen.

Meine Damen und Herren, beim Schutz einer artikulierten Einstellung, also der Meinung, kommt es nicht darauf an, ob diese richtig oder falsch ist oder ob es sich um ein emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem richtungsweisenden Urteil fest, in der Entscheidung des Obersten Gerichtes heißt es nämlich dort: In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefüge ist jede Meinung, auch gerade die, von der etwa die Herrschenden nicht abgewichen wissen wollen, schutzwürdig. Doch das BRD-Parteiensystem wäre nicht es selber, wenn es nicht Wege und Mittel wüsste, um die Grundfreiheiten gleich wieder auszuhebeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein mehrschichtiges Rechtfertigungsmodell verklausuliert, womit die massiven Eingriffe in die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden sollen. Letztendlich wird das Gut der freien Meinungsäußerung negiert, und zwar so, dass Grundrechtgewährleistungen einer juristischen Abwägung und Auslegung unterliegen, die – je nach politischer Richtung einer Person – mal so oder mal so ausfallen können. Wohl kein Staatsanwalt käme von sich aus auf die Idee, gegen Kurt Beck wegen Volksverhetzung zu ermitteln, weil dieser in einem Leitantrag verleumderisch, verhetzende Behauptungen gegen meine Partei aufgestellt hat. Dagegen steht jedoch, dass es in dieser Republik Denkverbote gibt. Das Volk wundert sich, dass Kardinal Meißner oder Eva Herman noch keine Anklage wegen Volksverhetzung bekommen haben –

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

die eine, weil sie die Mutterrolle im Dritten Reich als vorbildhaft bezeichnete, und der Kardinal, weil er im Zusammenhang mit Glaubensfragen vor Entartung warnte. Ein weiteres Faktum ist der Umstand, dass die Ungleichbehandlung dadurch deutlich wird, dass der Paragraf 130 StGB nur gesetzlich justiert wurde, um Sonderrechte für Minderheiten durchzusetzen. Das deutsche Volk dagegen genießt in diesem Sinne des Paragrafen 130 keinen gesetzlichen Schutz, meine Damen und Herren. In dieser Republik ist Volksverhetzung gegen das eigene Volk nicht strafbar, und das bei der regelmäßigen zynischen Leugnung, Billigung und Relativierung vom Bombenholocaust der angloamerikanischen sogenannten Befreiungsbomber …

(Helmut Holter, DIE LINKE: Der Begriff ist nicht zulässig!)

Herr Pastörs,...

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Herr Pastörs, ich mache Sie darauf aufmerksam,...

(Der Abgeordnete Udo Pastörs setzt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon fort.)

Herr Pastörs, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass diese Begriffe,

(Raimund Borrmann, NPD: Die sind staatlich geschützt.)

die den Mord an den Juden hier gleichsetzen, dass das ein Ausdruck ist,

(Stefan Köster, NPD: Holocaust ist ein griechischer Begriff.)

der wirklich hier ins Parlament nicht gehört.

(Raimund Borrmann, NPD: Holocaust ist ein Ausdruck, der aus dem Religiösen kommt.)

Somit verstößt der Paragraf 130 auch gegen das im Grundgesetz unter Artikel 3 manifestierte Gleichheitsgebot. Die vielen Prozesse aufgrund des Paragrafen 130 haben mit ihrer Pseudojustiz den Hauch von Nürnberg in die deutschen Gerichte geweht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall Stefan Köster, NPD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Dabei hat die Justiz jedwedes Gespür verloren, was des Richters und was des Historikers Aufgabe ist, meine sehr verehrten Herrschaften.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Anstatt den Meinungsbildungsprozess in Vielfalt zu schützen, reglementieren Sie diesen. Die vier Gewalten in der BRD, wenn man die Massenmedien einrechnet, sind zu Wahrheitsdogmatikern verkommen und spielen sich zum Scharfrichter des Denkens auf in diesem Land. Das Denken und der Widerspruch als die Infragestellung des aktuellen Machtgefüges offenbaren sich stets am anschaulichsten, meine Damen und Herren, und gleichwohl förderlichsten dort, wo Tabus fallen.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Es ist nicht hinnehmbar, dass vorgestanzte Meinungsschablonen über die objektive Aussagekraft der Wissenschaft gehoben werden. Nicht die strenge Objektivität, wie ist es eigentlich gewesen, die Leopold von Ranke, der Altmeister der historischen Wissenschaft, verlangte, gilt heute als Maxime, sondern die politische Opportunität in Form von Geschichtspolitik. Wissenschaft bedeutet hingegen, dass wissenschaftliche Aussagen niemals endgültig, sondern jederzeit widerlegbar sind.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja, Sie wollen alles relativieren.)

So Karl Popper.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Ja, ja.)

Dazu reiche schon ein Beispiel.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Popper forderte geradezu auf, Thesen und Theorien zu widerlegen,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die deutsche Kriegsschuld zum Beispiel, ja?!)

denn die Absicht, Aussagen lediglich bestätigen zu wollen, führt zu Dogmatismus, meine Herrschaften. Wir von der NPD sagen, Wissenschaft ist ständiger Revisionismus. Aus diesem Grund ist es für einen aufgeklärten Staat wichtig, dass Menschen die Möglichkeit haben, immer wieder Dinge in Augenschein zu nehmen und erneut durchsehen zu dürfen. Diese Revision muss auch gerade für Historiker gelten, die Forschungsergebnisse

einer intersubjektiven Überprüfung unterziehen dürfen/ müssen, um gegebenenfalls neue Erkenntnisse und Entdeckungen vorlegen zu können und dürfen, meine Herrschaften. Daher kann es nur in einem totalitären System eine Offenkundigkeit insbesondere von historischen Geschehnissen geben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie meinen also, diese BRD ist ein totalitäres System?)

In dieser BRD gelten die historischen Tatsachen dann als offenkundig, wenn sie allgemein als bewiesen gelten, Herr Professor Methling. Wenn allerdings sogenannte Tatsachen umstritten sind, werden sie nicht automatisch dadurch richtig, dass bereits viel von Ihnen zum Beispiel darüber geredet, geschrieben, propagiert oder sonst wie kundgetan wurde. Wir von der NPD widersprechen energisch den Gralshütern dieses Parteienstaates von Joschka Fischer bis Weizsäcker, dass der Paragraf 130 StGB Staatsräson sei. Wo leben wir eigentlich,

(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Angelika Peters, SPD: Das fragen wir uns auch. – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Die Frage müssen Sie sich stellen!)

wenn „Deutschland verrecke!“ oder „Bomber Harris do it again!“ erlaubt ist, wo also Türken ungestraft in die Welt setzen können: „Deutsche raus aus Deutschland!“, aber ein Deutscher ins Gefängnis kommt, wenn der „Deutschland den Deutschen“ fordert, meine Herrschaften?!

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt ist es aber genug hier! – Helmut Holter, DIE LINKE: Ätzend, ätzend!)

Schon der große liberale Denker John Stuart Mill legte dar, dass auch eine von der Norm abweichende Meinung richtig sein kann, und zwar unabhängig davon,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Machen Sie nur so weiter, dann wissen wir wenigstens, woran wir sind.)

unabhängig davon, inwieweit die Meinungsmajorität auf ihrem Standpunkt beharrt, Herr Professor.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, ja.)

Selbst wenn die neue Behauptung nachweislich falsch sei, so ist im Interesse der Wahrheit die Diskussion und damit die Widerlegung einer Behauptung anzustreben, jedoch nicht als Denk- und Diskussionsverbot. Nicht zuletzt deswegen ist der Volksverhetzungsparagraf abzuschaffen, da diese fragwürdigste,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das hätten Sie gern. – Zurufe von Volker Schlotmann, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

da diese fragwürdigste Gesetzgebung auch auf heftige internationale Kritik stößt.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kommentierte schon 1975

(Dr. Armin Jäger, CDU: Können Sie das noch mal sagen?)

die Verschärfung des 130 mit den Worten, Zitat: „Die Gerichtsentscheidung schränkt auf übertriebene und unangebrachte Weise das geschützte Recht auf Meinungsfreiheit ein“, meine Herrschaften.

(Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

Der Paragraf 130 hat ideologiepolitisch motiviert Eingang in das Strafgesetzbuch gefunden und ist somit ein Instrument der herrschenden Klasse geworden,