(Angelika Gramkow, DIE LINKE: Doch, ich habe einen Vorschlag. – Heiterkeit bei Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Aber da bin ich ganz ehrlich, und das kenne ich auch aus der Diskussion, die ich mit Ihren Kollegen im Wirtschaftsausschuss führe.
Da zumindest sind auch Ihre Parteikollegen und Ihre Fraktionskollegen so ehrlich und sagen, es gibt verschiedene Ansätze
und wir müssten schauen, wie diese Ansätze tatsächlich umgesetzt werden können. Denn eines darf bei der ganzen Angelegenheit nicht passieren: Wir dürfen uns tatsächlich durch diese dann möglicherweise geschaffenen Arbeitsplätze nicht die Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt kaputt machen.
weil wir das nicht auf Dauer durch steigende Schulden fi nanzieren können, sondern es muss insgesamt durch die Haushalte fi nanziert werden. Wenn uns das gelingt, meine Damen und Herren – und das sind nur zwei Punkte –, dann wird die Wahrnehmung in diesem Land bei der breiten Bevölkerung, dass der Aufschwung, der tatsächlich da ist, auch bei ihnen angekommen ist, eine ganz andere sein, als das bei vielen Teilen heutzutage der Fall ist.
Ich denke mir, und damit möchte ich auch zum Ende kommen, in diesem Zusammenhang nützt es weder dem Land noch den Menschen in diesem Land, wenn wir uns darüber streiten, ob ein Aufschwung da ist, der sicherlich vorhanden ist, sondern wir sollten tatsächlich ernsthaft darüber diskutieren, wie wir diese Punkte, die ich eben angesprochen habe, so umsetzen können, dass eine große Zahl von Menschen in diesem Land erkennt, unabhängig von den politischen Differenzen, die immer bestehen werden, sind die demokratischen Parteien in diesem Landtag in der Lage, sachgerecht und zielorientiert darüber diskutieren,
Und dann, denke ich, um auf eine Bemerkung von Herrn Löttge zum Schluss noch einzugehen, sind wir vielleicht in der Situation, dass nicht nur immer alles schlechtgeredet wird, sondern dass tatsächlich auch einmal gesagt wird, dass Positives in diesem Land geschieht. Allerdings muss ich dazu sagen, es gibt immer wieder, egal in welcher Legislaturperiode, das hat es auch in der letzten gegeben, Leute, die aus unterschiedlichen Interessen heraus, je nachdem, ob sie möglicherweise gerade in der Opposition sind, bestimmte Dinge anders bewerten. Aber vielleicht kommen wir dazu, dass das gemeinsam zwischen Opposition und Regierungsseite
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Ihnen fehlt die Erfahrung der Opposition, Herr Schulte. – Heiterkeit bei Rudolf Borchert, SPD, und Dr. Marianne Linke, DIE LINKE)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 5/421.
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/421 –
In der 16. Sitzung des Landtages am 9. Mai 2007 ist die Überweisung dieses Gesetzes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Sagen Sie nicht, dass wir den Gesetzentwurf doch brauchen. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Dr. Armin Jäger, CDU, und Ministerin Sigrid Keler)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bereits in der – und der eine oder andere wird sich erinnern – Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im Mai dieses Jahres habe ich berichtet, dass wir in der Zusammenarbeit und der Entwicklung der Hochschulen des Landes auf dem richtigen Weg sind. Wir haben in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass die Landesregierung in der Lage ist, mit den Hochschulen als Partner auf Augenhöhe zu verhandeln. Einen ersten Erfolg konnten wir bereits innerhalb kürzester Zeit im Frühjahr dieses Jahres verzeichnen, als der Streit um die Hochschulentwicklung mit der Universität Rostock im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt werden konnte. Im Juli dieses Jahres haben die Rektoren mit mir zusammen den Hochschulpakt 2020 unterzeichnet und damit einvernehmlich die Grundlage für die Finanzierung der Studienanfängerplätze für die nächsten Jahre gelegt.
Gleichzeitig habe ich zusammen mit den Rektoren und Kanzlern der Hochschulen, wie ich dies schon in meiner Rede im Mai zum vorliegenden Thema angekündigt habe, die Diskussion zur Weiterentwicklung des Landeshochschulgesetzes aufgenommen. Auf der Grundlage der Vorschläge der Hochschulen haben wir unter anderem in einem ersten Schritt Überlegungen, insbesondere über die innere Organisation der Hochschulen, aber auch über die grundsätzlichen Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Hochschulen und ihrer Rechtsform, diskutiert. Dabei wurde auch über die Modelle gesprochen, die in Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits in Gesetzesform gegossen worden sind. Ich möchte an dieser Stelle nicht auf weitere Einzelheiten aus den Gesprächen eingehen. Ich möchte damit aber deutlich machen, dass wir dabei sind, den Rahmen auszuloten, in dem es sinnvoll erscheint, den Hochschulen des Landes weitere Handlungsspielräume einzuräumen und damit ihre Autonomie in einem wesentlich stärkeren Maße auszubauen, als dies – und das muss man konstatieren – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion der Fall wäre.
Ich habe mit den Rektoren und Kanzlern verabredet, dass wir in absehbarer Zeit die Diskussion zum Landeshoch
schulgesetz fortsetzen werden. In diesen Prozess werde ich künftig auch alle interessierten und betroffenen Beteiligten wie etwa die Studierendenschaften und Hochschulräte eng einbinden und somit sicherstellen, dass eine breite Grundlage für die Novellierung geschaffen wird.
Dieser Diskussionsprozess sollte mit Umsicht, gründlich und ohne zeitliche Zwänge geführt werden können, denn es gilt, eine schwierige Aufgabe zu lösen. Neben Detailverbesserungen des Landeshochschulgesetzes ist auch das grundsätzliche Verhältnis von hinreichenden Entscheidungsspielräumen für die Hochschulen und angemessener Einfl ussnahme der Landesregierung auf die Entwicklung der Hochschulen neu auszutarieren. Genau in dieses Spannungsverhältnis gehören auch die Regelungen, die die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag aus dem Landeshochschulgesetz gestrichen sehen möchte. Aus meiner Sicht ist es da zurzeit wenig sinnvoll, mit einem Änderungsgesetz, das lediglich eine Detailregelung enthält, einem erfolgreichen Diskussionsprozess mit den Hochschulen und einem gelungenen Gesamtpaket vorzugreifen. Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass diese Regelung zurzeit auch keine praktische Relevanz hätte. Sie wird frühestens zum Ablauf der derzeitigen Planungsperiode, also gegen Ende des Jahres 2010, wieder Bedeutung erlangen.
Lassen Sie mich den angefangenen Diskussionsprozess mit den Hochschulen über ihre Entwicklungspotenziale und die Möglichkeiten, die das Landeshochschulgesetz bieten kann, in einem vernünftigen Rahmen zu Ende bringen. Dabei wird dann auch eine Entscheidung dazu fallen, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln die Landesregierung ihre Verantwortung für die Entwicklung der Hochschulen und damit des Landes wahrnehmen wird. Den Ausgang dieser Diskussion möchte ich nicht vorwegnehmen, sondern diese gemeinsam mit den Hochschulen führen. Heute Eckpunkte festzulegen, und sei es nur durch die Streichung einer Vorschrift, ohne aber das Gesamtbild des künftigen Landeshochschulgesetzes zu erkennen, halte ich für das falsche Signal. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD, Dr. Armin Jäger, CDU, Angelika Gramkow, DIE LINKE, und Hans Kreher, FDP)
Herr Kreher, ich stehe jetzt vor dem Problem, dass ich eine Rede halten soll und nicht genau weiß, wozu eigentlich,
weil ich zwar lange darüber nachgedacht habe, was ich hier noch vortragen könnte, was substanziell über das hinausgeht, was ich schon bei der Ersten Lesung vorgetragen habe. Und das habe ich leider irgendwie nicht geschafft, das ist mir nicht gelungen, Herr Kreher. Und deswegen neige ich dazu, in dieser Rede ein langjähriges Mitglied dieses Hauses zu zitieren, das sich mal in einer
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Beifall Reinhard Dankert, SPD – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Professor Dr. Methling.
Lieber Kollege Kreher, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der FDP ist bereits in der Ersten Lesung abgelehnt worden. Die heutige Zweite Lesung ist parlamentarische Form. Wir hatten damals eine Ablehnung des Gesetzentwurfes mitgetragen, weil die juristischen und die fachlichen Fehler der Vorlage eine Behandlung vor diesem Hohen Hause nicht zuließen.