Protocol of the Session on September 19, 2007

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Europa- und Rechtsausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/836, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/600 in der Fassung des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/630 anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/836 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE, der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Naturschutzrecht weiterentwickeln, auf Drucksache 5/825. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/850 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/853 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Naturschutzrecht weiterentwickeln – Drucksache 5/825 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 5/850 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/853 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Ute Schildt von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern – ich meine, da stimmen wir überein – sind ein hohes und gemeinsames Ziel. Das bestehende Naturschutzrecht setzt dafür den Handlungsrahmen.

(Zuruf von Birgit Schwebs, DIE LINKE)

Das Recht muss verständlich und unkompliziert sein. Deshalb wurden landesrechtliche Regelungen im Naturschutzrecht bereits deutlich entbürokratisiert.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Der Ihnen vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen zielt ebenfalls in diese Richtung. Beabsichtigt ist die Vereinfachung ohne Standardherabsetzung, indem eine Ökokontierung vorgesehen ist. Das ist ein Thema, über das wir schon lange sprechen, das immer im Raum steht, denn viele Ausgleichsmaßnahmen müssen ja mit Investitions- und Baumaßnahmen durchgeführt werden. Diesen Prozess zu ordnen haben wir uns lange vorgenommen und jetzt wollen wir ihn endlich in die Tat umsetzen.

Ziel ist es, die Anwenderfreundlichkeit der gesetzlichen Regelungen deutlich zu verbessern. Dazu sind die rechtlichen Bedingungen so zu verändern, dass Projektträger und Flächenagenturen die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege durchführen, Kompensationsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen bei künftigen Eingriffen für Investoren anbieten können. Kompensationsmaßnahmen sollen auch schon vor Genehmigung des Eingriffs durchgeführt werden können. Die Kompensationsmaßnahmen werden in einem Flächenkataster erfasst.

Der Landtag fordert in diesem Antrag die Landesregierung auf, die Veränderung der naturschutzrechtlichen Regelungen durch Verordnungen und Erlasse unter den vorgenannten Prämissen unverzüglich umzusetzen und dem Landtag bis zum 31.12.2008 über die Maßnahmen und erzielten Ergebnisse zu berichten. Ich denke, das ist ein Ziel, das wir gemeinsam auf den Weg bringen können, das wir gemeinsam als wichtig erachten. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Antrag.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Schildt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte die Rede kurz halten

(Heiterkeit bei Andreas Bluhm, DIE LINKE: Aber wollen Sie nicht.)

und einfach sagen, ich begrüße den Antrag der Koalition außerordentlich und stimme dem Anliegen der Koalitionsfraktionen ausdrücklich zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Das ist ja nicht zu erwarten.)

Aber ein bisschen was an Erläuterungen wäre doch sinnvoll, wenn ich das noch mal sagen darf.

Zunächst möchte ich ausdrücklich betonen, dass die Leitlinien der Naturschutzpolitik unseres Hauses die hohen inhaltlichen Standards innerhalb des Naturschutzes in Mecklenburg-Vorpommern beibehalten werden. Um unsere herausragende Naturausstattung werden wir von vielen Ländern oder Regionen der Welt und Europas beneidet. Nicht zuletzt führt es dazu, dass Millionen von Menschen ganz gezielt in unser Bundesland kommen und sich davon überzeugen.

Wie lässt sich aber dieses Ziel vereinbaren mit einer wirtschaftlichen Entwicklung, die sich dynamisch weiterentwickeln soll und dadurch den Menschen innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch Perspektiven bieten soll? Ich meine, dass das Konzept dafür schon lange existiert. Gerade für mich als Minister sowohl für den Umweltschutz als auch für die Agrarwirtschaft und den Verbraucherschutz ist klar, dass es hier auf die Nachhaltigkeit ankommt. Ich kann es nur begrüßen, wenn dieser Begriff, den wir im Übrigen schon seit vielen, vielen Jahren im forstlichen Bereich umgesetzt haben, weiter in diesem Bereich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Anwendung fi ndet.

Ohne dies so zu nennen, hat im Übrigen die Verfassung unseres Landes im Artikel 12 Absatz 4 eine Beeinträchtigung der Natur, also die Eingriffe in die Natur bestimmt, was Nachhaltigkeit heißt. Ich zitiere: „Eingriffe in Natur und Landschaft sollen vermieden, Schäden aus unvermeidbaren Eingriffen ausgeglichen und bereits eingetretene Schäden, soweit es möglich ist, behoben werden.“ Dazu haben sich unsere Bevölkerung und der Landtag im Jahre 1994 bekannt. Ich glaube, diese Regelung fi ndet auch heute noch sehr breite Zustimmung bei unseren Bürgerinnen und Bürgern und über alle Parteigrenzen der demokratischen Parteien hinweg.

Ich begrüße es also, dass auch der Antrag der Koalitionsfraktionen betont, dass eine Absenkung der Umweltstandards nicht beabsichtigt ist. Und dieses möchte ich noch mal betonen: Eine Absenkung der erreichten Standards zum Schutz der Natur wird es mit mir nicht geben.

(Regine Lück, DIE LINKE: Na, na, na!)

Aber was erforderlich ist, das sind Erleichterungen der Anwendung der Eingriffsregelung. Hier bestehen erheblicher Handlungsbedarf und erhebliche Möglichkeiten zur Verbesserung. Dabei ist es mein Ziel, die betroffenen komplizierten und auch in Anwendung aufwendigen Regelungen zu entlasten und damit zu entbürokratisieren, Kompensationsleistungen der Eingriffsregelungen dahin zu lenken, wo sie die größtmögliche Wirksamkeit erreichen können, und damit ein komplexes System aufzubauen und sich nicht ausdrücklich nur auf regionale oder Vor-Ort-Ziele zu kaprizieren. Das klingt wie die Quadratur des Kreises, aber es gibt erste klare Lösungsansätze – auch durch unser Haus –, wie wir dieses umsetzen können.

Was haben wir vor? Wir wollen die sogenannte Ökokontierung einführen, das heißt, dass Kompensations

maßnahmen bereits ergriffen werden können, bevor es zu einem konkreten Eingriff überhaupt kommt. Das hat viele Vorteile. Ich will nur zwei nennen: Die Maßnahmen können besser konzipiert und vorbereitet werden. Die Anwenderfreundlichkeit wird deutlich verbessert, denn die Kompensationsmaßnahmen stehen schon zur Verfügung, wenn für ein mit den Eingriffen verbundenes Projekt eine Investition durchgeführt werden soll. Und damit ist es gerade für die wirtschaftliche Entwicklung geradezu ein positiver Aspekt. Damit wird ganz konkret der Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern gestärkt, denn zurzeit beginnt die zeitliche und organisatorisch aufwendige Suche nach Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen regelmäßig erst dann, wenn konkrete Investitionen geplant und avisiert werden.

Des Weiteren wollen wir zugleich die Übertragbarkeit von Kompensationsleistungen einführen und damit einer geeigneten Institution ermöglichen, als Anbieter von Kompensationsmaßnahmen sogenannte Flächenagenturen einzusetzen. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass es hier Maßnahmepools gibt und diese auch positiv wirken. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein Unternehmer, bei dem das Land Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich beteiligt ist, nämlich die Landgesellschaft, eine solche Aufgabe ohne Weiteres umsetzen kann. Im Übrigen haben wir das ja heute schon bewiesen im Bereich des Moorschutzprojektes. Gleiches gilt auch für die Naturschutzstiftung.

Mit dem Kompensationsmaßnahmepool verbindet sich zugleich die Hoffnung, dass wir künftig Kompensationsmaßnahmen durchführen, die einerseits zu wenig Konfl ikten im Raum führen und andererseits aus der Sicht des Naturschutzes wesentlich höherwertig sein können und auch sein sollen. Es ist zurzeit so, dass eine ganze Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen der Anwendung der Eingriffsmöglichkeiten geplant und festgesetzt werden, aus naturschutzfachlicher Sicht höchst fragwürdig sind, auf Flächen stattfi nden, die für andere Landnutzer von größter Bedeutung sind, oder auch in der Umsetzung mit hohem Aufwand verbunden und im Ergebnis oft wenig dauerhaft sind. Ich bin überzeugt, dass solche Kompensationsmaßnahmen mit uns gemeinsam, mit der Wirtschaft, mit dem Naturschutz gelingen können, damit diese Nachteile, die ich gerade genannt habe, unter dem Strich nicht weiter so umgesetzt werden müssen.

(Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)

Wenn man alles zusammennimmt, dann haben wir nicht mehr vor, als die Eingriffsregelungen zu modernisieren und damit einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung auf der einen Seite, aber auch zu einem konkreteren und nutzbringenderen Entwicklungsprozess im Naturschutz voranzutreiben. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Ziel lohnt und wir damit auch die Unterstützung des Landtages erreichen werden. Wir sehen im Übrigen vor, dass wir in Kürze auch beim Naturschutzgesetz damit kommen werden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lück von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Menschen in unserem

Land leben im doppelten Sinne mit und von der Natur. Sie ist Lebens- und Wirtschaftsraum zugleich. Und damit beginnt ja auch der Interessenkonfl ikt. Die einen wollen vor allem die Natur schützen, die anderen sehen die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund.

Als Sprecherin für Bau- und Landesentwicklung übernehme ich dieses Thema, weil die klassischen Handlungsfelder für die Eingriffsregelung mit baulichen Maßnahmen zusammenhängen. Das ist der Straßen- und Wegebau und das sind bauliche Anlagen im Außenbereich. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich: bauliche Maßnahmen im Außenbereich. Im Innenbereich stellen bauliche Maßnahmen nämlich keinen Eingriff dar.

Bevor ich konkret auf den Antrag eingehe, möchte ich daran erinnern, dass seit Jahresbeginn das Baugesetzbuch erneuert und sehr erheblich geändert wurde. Um den Flächenverbrauch zu verringern, wird die Innenentwicklung erweitert und damit der Außenentwicklung vorgezogen. Auf Einzelheiten will ich gar nicht näher eingehen. Erwähnenswert ist jedoch, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf Bebauungsplänen der Innenentwicklung bis zu einer Grundfl äche von 20.000 Quadratmetern als bereits erfolgt und zulässig gelten. Mit anderen Worten: Es kann eine Fläche – und hören Sie gut zu –, die dreimal so groß ist wie der Alte Garten, vollständig versiegelt werden und dennoch ist kein Ausgleich vorzunehmen.

Aber nun zum Antrag: Im Landesnaturschutzgesetz ist die Möglichkeit, ein Ökokonto einzurichten, gesetzlich verankert. Allerdings sind richtigerweise vorher Hürden zugunsten des Naturhaushaltes zu überwinden. So sind zuerst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die im Idealfall einen Eingriff vermeiden oder aber zumindest minimieren können. Unvermeidbare Beeinträchtigungen müssen vorrangig ausgeglichen werden. Erst wenn dieser Ausgleich nicht möglich ist, dürfen Ersatzmaßnahmen zur Kompensierung zum Tragen kommen. Und nur wenn diese Hürden überwunden sind, also Ersatzmaßnahmen nachweislich unmöglich sind, wird die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen eröffnet. Es mag bürokratisch klingen, ist aus meiner Sicht für eine nachhaltige Entwicklung aber unverzichtbar.

Wem soll dieser Antrag eigentlich dienen? Wohl dem, der Kompensationsmaßnahmen durchzuführen hat, also dem Verursacher? Wer ist nun aber Verursacher? Ich zitiere aus dem Landesnaturschutzgesetz: „Verursacher ist der Träger der Maßnahme, im Übrigen derjenige, der in Natur und Landschaft eingreift oder eingreifen lässt.“

Bei Planfeststellungen für Straßen und Wege ist der jeweilige Baulastträger – also der Bund, das Land, der Kreis oder die Gemeinde – Träger der Maßnahme. Bei Bauleitplanungen hat die jeweilige Kommune die Planungshoheit. Ausnahmsweise kann auch ein Zweckverband für die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen, wie zum Beispiel Lubmin. Wichtig: Auch bei Vorhaben- und Erschließungsplänen eines privaten Vorhabenträgers verbleibt die Planungshoheit bei der Kommune. Egal ob es sich also um einen herkömmlichen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan handelt, es ist eine kommunale Satzung. Auch sonstige städtebauliche Satzungen, die Außenbereichsgrundstücke für bauliche Zwecke nutzbar machen, sind kommunale Satzungen. Damit ist allen Satzungen, die Baurecht schaffen, gemeinsam, dass auch hier die öffentliche Hand Verursacher ist.

Fazit: Nach außen hat immer die öffentliche Hand Verantwortung für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, sei es also ein Straßenbaulastträger oder als Träger der Planungshoheit. Diese Verantwortung kann und darf ihr nicht abgenommen werden. Einen Handel mit Maßnahmen oder Flächen wird es mit uns nicht geben. Um die Belange des Naturschutzes rechtlich durchsetzen zu können, müssen diese Flächen verfügbar sein. Mit anderen Worten, sie müssen sich entweder im Eigentum des Maßnahmeträgers und damit der öffentlichen Hand befi nden oder öffentlich-rechtlich gesichert werden.

Angesichts knapper Haushaltskassen übernehmen häufi g Projektentwickler oder private Grundstückseigentümer als Investoren die Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung von Bebauungsplänen. In städtebaulichen Verträgen werden diese Rechte und Pfl ichten der Vertragspartner geregelt, so auch zur Übernahme der Aufwendungen für Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Baugebietes. Natürlich zählt dazu auch der Grunderwerb dieser Flächen oder eine langjährige Nutzungssicherung. Und da kommen wir dem Antragsbegehren näher. Diese Flächen müssen erst einmal da sein und vorfi nanziert werden. Man braucht Flächen, die für landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet sind. Sie müssen aufwertungsbedürftig und aufwertungsfähig sein. Diese Flächen in einem sachlich funktionellen sowie räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff, also der Baumaßnahme, zu fi nden, ist nicht immer einfach. Dies wird wohl der Hintergrund für eine angestrebte Ökokontierung sein.

Wie das genau erfolgen soll? Es sollen in der Bundesrepublik ungefähr 20 verschiedene Modelle im Gespräch sein. Verbirgt sich etwa dahinter, dass die Eingriffsverursacher von vornherein Ausgleichszahlungen erbringen können, die dann einer Sammelausgleichsfl äche in einem Großschutzgebiet, einem sogenannten Flächenpool, zugute kommen? Für uns Linke besteht bei diesem Vorhaben die Gefahr, dass man sich mit Ausgleichszahlungen freikaufen könnte. Dieses gilt insbesondere für Großprojekte.

Meine Damen und Herren, stellen Sie sich nur die Größenordnung für notwendige Kompensationsmaßnahmen vor, wenn das Steinkohlekraftwerk in Lubmin Realität wird. Zu befürchten wäre, dass die Ersatzmaßnahmen ohne zeitliche, sachliche und räumliche Zuordnung zur Landschaftszone, die vom Eingriff betroffen ist, vorgenommen werden. Stellen Sie sich vor, wir bauen eine Autobahn in Mecklenburg und kompensieren den Eingriff in Vorpommern, und zwar dann, wenn es uns genehm ist.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Wir sehen außerdem die Gefahr, dass sich durch eine fehlende räumliche Zuordnung hochwertige Landschaftsräume zulasten von weniger hochwertigen weiterentwickeln. Um Naturschutzrecht durchsetzen zu können, darf deshalb aus meiner Sicht der Grundsatz, Kompensationsfl ächen und -maßnahmen den Eingriffsgrundstücken zuzuordnen, nicht aufgeweicht werden. Nach geltendem Recht kann die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch vor der Durchführung des Eingriffs verlangt werden. Der Minister ist kurz darauf eingegangen, aber er hat auch gesagt, kann, und das heißt nicht, es muss so sein. Das ist allerdings der Genehmigungsbehörde vorbehalten und nicht wie beantragt dem Verursacher freigestellt. Diese Ausnahme sollte auch weiterhin nur konkreten Einzelfällen vorbe