und dass wir unter dem Motto leben: Allens blifft bi’n Ollen in Mecklenburg, immer schön her mit dem Geld, wir werden darauf schon gut aufpassen und wir werden mit dem Geld schon vernünftig umgehen. Die Fakten sind doch andere:
Föderalismusreform I und Föderalismusreform II gehören unmittelbar zueinander. In der Föderalismusreform I haben wir sehr vernünftig und sehr sinnvoll einige Zuständigkeiten vom Bund auf die Länder verteilt, dorthin, wo sie hingehören. Und nur zwei Beispiele in diesem Land, unabhängig davon, ob sie uns gelungen sind oder nicht, das Thema Ladenöffnungszeiten und das Thema Nichtraucherschutz, zeigen ganz eindeutig – noch einmal, unabhängig davon, ob gut oder schlecht gemacht –, wir sind überhaupt in der Lage, in den Ländern etwas zu machen und etwas umzusetzen.
Das, was der Bund über viele Jahre nicht geschafft hat, schaffen wir in einem Länderföderalismus, schaffen wir in einem föderalen System.
Und wenn wir heute in der Situation sind, dass wir 1,5 Billionen Euro Schulden haben und die Bereiche, für die wir verantwortlich sind, nämlich der Länderbereich und der kommunale Bereich, 40 Prozent dieser Schulden haben, dann ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen und darüber nachzudenken, wie wir erstens zu einer seriösen Schuldenbegrenzung und zweitens zu einem seriösen Schuldenabbau kommen.
Das, was hier viel zu wenig angesprochen wird, ist das Thema Generationengerechtigkeit. Wir alle haben in den letzten Jahren auf Kosten kommender Generationen gelebt.
Es muss Ansatz der Föderalismusreform II sein, dass wir die Generationengerechtigkeit wiederherstellen. Die Generation, die Geld ausgibt, die Generation, die dafür verantwortlich ist, wie sie mit dem Geld umgeht, die muss auch dafür sorgen, dass sie nicht solche Altlasten in die nächste Generation hineinträgt, dass die nächste Generation so wenig Luft zum Atmen hat, dass es ihr keinen Spaß mehr macht, sich in der Gesellschaft zu bewegen.
Die heutige Praxis, die wir haben, ist, dass Gesetze von Leuten beschlossen werden, dass Gesetze von Ebenen beschlossen werden, die für die fi nanziellen Auswirkungen dieser Gesetzeslagen überhaupt nicht verantwortlich sind.
Das heißt, es kann nur eine klare Struktur sein. Und da sind wir wieder beim Thema Föderalismusreform: Wer bestellt, bezahlt. Und nicht, ich bestelle mal eben nach Herzenslust und schaue, wer bezahlt, sondern wer bestellt, bezahlt. Das ist das, wo unsere Ansätze sind.
Zum Thema Eigenverantwortung, Eigenverantwortung und Wettbewerb. Ich denke, dass es erstrebenswert ist, dass sich Mecklenburg-Vorpommern eigenverantwortlich für die Leistungskraft seines eigenen Landes engagieren kann. Ich denke auch, dass Mecklenburg-Vorpommern gute Chancen im Wettbewerbsföderalismus hat.
Wir haben heute einen Wettbewerbsföderalismus, der kein fairer Wettbewerb ist. Dadurch dass über Solidarpaktmittel II andere bestehende Unternehmen aus angrenzenden Bundesländern über Zuschüsse, über Rahmenbedingungen hierher gelockt werden und wir hier eine Infrastruktur schaffen, haben wir auch einen Wettbewerb unter den Bundesländern, einen Wettbewerb auf einer Ebene, wo wir ihn nicht haben wollen. Wir wollen einen klaren, einen transparenten und einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesländern und nicht einen Wischiwaschiwettbewerb, der mal eben in irgendwelchen Ministerien abgearbeitet werden kann. Wir sind für Klarheit und wir sind für Transparenz!
Der Ansatz in der Diskussion war: Welche Auswirkungen hat die Debatte hier für unser Land Mecklenburg-Vorpommern? Die Rolle in Mecklenburg-Vorpommern ist ganz klar. In einer Föderalismusreform II müssen wir über ein Verschlechterungsverbot diskutieren, ganz offen diskutieren. Es kann nicht sein, dass es den Ländern nach einer Föderalismusreform schlechter geht als heute.
Aber es kann auch nicht sein, dass wir, ohne dass wir über neue Dinge, über neue Begriffe und auch über neue Möglichkeiten nachdenken, strikt sagen: Es bleibt alles so, wie es ist.
Wir versuchen gar nicht erst, in einen neuen Gedankenbereich hineinzugehen. Wir haben Dinge hier im Land zu erledigen. Dazu gehört auch die Umstellung des Landeshaushaltes in die Doppik, denn nur in einer Doppik wird Transparenz geschaffen.
das heißt, wir haben die gesamte Breite der Dinge, die als Auswirkungen der Föderalismusreform I, nämlich der Abgabe von Zuständigkeiten, jetzt in den Finanzgefl echten hier diskutiert werden muss.
Und eines ist auch ganz klar: Wir haben dabei, und da können Sie uns als FDP in Mecklenburg-Vorpommern ruhig beim Wort nehmen, vorrangig eine Verantwortung für dieses Land, für Mecklenburg-Vorpommern und nicht für irgendwelche Parteikollegen, die in Berlin sitzen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Heike Polzin, SPD: Genauso ist das. Genauso ist das.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Arme gegen Reiche, die Föderalismusreform II scheint offensichtlich eine Kehrtwende in der Beziehung der Länder untereinander herbeizuführen.
Frau Ministerin Keler hatte dem Finanzausschuss bereits einen Überblick über den Sachstand gegeben. Es droht die Gefahr, dass der Zusammenhalt der Länder, der aus unserer Sicht sowieso nur noch an seidenen Fäden hängt, zerbricht. Unter dem harmonischen Namen „Modernisierung der Bund-Länder-Finanzierung“ verbirgt sich der größte Verteilungskampf in der Geschichte der Bundesrepublik. Unbeteiligte erhalten zu Recht den Eindruck, dass der Wettbewerb unter den Ländern auf einem freien Markt beginnt. Ein Paradies sicherlich aus Sicht der FDP. Der Wettbewerb im freien Markt wird schon für Gerechtigkeit sorgen. Weit gefehlt, liebe Liberale! Unser kleines und wunderschönes Land wird, wenn sich die bisherigen Verhandlungen so fortsetzen, in einigen Jahren nicht mehr existieren. Warum, fragen Sie sich? Aus zeitlichen Gründen beschränke ich mich auf einige wesentliche Punkte:
Es soll unter anderem über die Steuerkompetenz von Bund und Ländern gesprochen und verhandelt werden. Darüber hinaus stehen auch Anreize für spätere Länderfusionen auf der Tagesordnung. Hierzu gleich mehr.
Zu den Auswirkungen der Steuerkompetenzverlagerung auf die Länder hat sich die Finanzministerin im Finanzausschuss sehr deutlich geäußert. Wir werden diesen Wettbewerb nicht bestehen können, weil unsere Ausgangsvoraussetzungen einen gleichberechtigten Wettbewerb nicht zuzulassen. Die von den sogenannten Geberländern geforderte Steuerautonomie verschärft zwar Gegensätze, ohne die eigentlichen Probleme zu lösen. Dass wir uns nicht falsch verstehen: Wir Nationaldemokraten unterstützen und befürworten durchaus eine Entschuldung der Länder. Dies ist schon gegenüber den nachfolgenden Generationen eine zwingende Verpfl ichtung. Was unser Land aber ebenso dringend benötigt, ist eine Steuergerechtigkeit, wie sie von vielen Steuerfachleuten seit Jahren gefordert wird. Solange die Steuerlast nur einseitig verteilt ist und Besserverdienenden und Unternehmern Steuergeschenke, Stichwort Unterneh
menssteuerreform, gemacht werden, die von der Masse der Menschen durch Steuererhöhungen, hier Stichwort Mehrwertsteuererhöhung, ausgeglichen wird, solange werden wir der Staatsschulden nicht Herr werden.
Jetzt wird aus den Nordstaatdiskussionen auch wieder ein Schuh. Viele haben sich sicherlich gewundert, dass Mecklenburg-Vorpommern in den Gesprächen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein keine Rolle mehr spielt. Kommt es so, wie es sich die bessergestellten Bundesländer wünschen, wird uns in einigen Jahren die fi nanzielle Lust zum Atmen genommen. Unser Land ist dann nur noch ein kleiner Happen, den sich der Nordstaat nur zu schnappen braucht. Wir können nur hoffen, dass die Landesregierung die bisherige Transparenz gegenüber dem Landtag beibehält und Mecklenburg-Vorpommern wie schon bei der Föderalismusreform I im Bundesrat gegen die sich hier abzeichnenden Vorhaben stimmen wird, denn auf der Strecke bleiben wie so häufi g die Menschen.
Liebe Liberale, nehmen Sie einfach zur Kenntnis: Das ganze Deutschland ist mehr als die Summe seiner Teile.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Föderalismusreform II ist nun wirklich ein aktuelles Thema. Es vergeht kaum ein Tag, an dem in der Presse nicht darauf Bezug genommen wird, wie gerade gestern auf das jüngste Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Klage der CDU den Bundeshaushalt 2004 betreffend zurückgewiesen wurde. Auch in dem Zusammenhang wurde die Frage diskutiert, inwieweit der Artikel 115 Grundgesetz noch zeitgemäß ist. Ich komme in meiner Rede auf diesen Punkt noch einmal konkret zurück.
Wenn wir das Thema diskutieren und die Debatte in der Öffentlichkeit verfolgen, geht es, ich glaube, das haben auch alle Redner vor mir deutlich gemacht, hier in erster Linie um Landesinteressen.
Nur wenn es um Landesinteressen geht, dann muss man sich überlegen, wie wir als Land Mecklenburg-Vorpommern bei dem Thema aufgestellt sind. Ich glaube, wir sind ganz gut aufgestellt, denn es gibt gute Chancen aus meiner Sicht, dass zumindest die ostdeutschen Länder gemeinsame Interessen vertreten müssten.
Warum ist das so? Die ostdeutschen Länder haben in der Regel die gleichen Probleme zu lösen. Da sind Stichworte wie demografi sche Entwicklung, insbesondere Verlust von Bevölkerung durch Abwanderung, der Solidarpakt II läuft 2019 aus, die EU- und Strukturfondsförderung wahrscheinlich 2013. Darüber hinaus gibt es andere Probleme, die natürlich auch damit zusammenhängen. Das Entscheidende ist, dass die ostdeutschen Länder nur etwa 40 Prozent des Steueraufkommens aus eigener Kraft erzielen. Das wird sicherlich auch in den nächsten Jahren noch so bleiben. Das heißt, die ostdeut