Es spricht daher nichts dagegen, dass sich der Landtag auch außerhalb seiner Zuständigkeit zu Missständen äußert, damit diese zumindest von der Öffentlichkeit als solche wahrgenommen werden, auch von den Bürgern, die überhaupt noch Arbeit haben beziehungsweise von dieser leben können ohne Auffüllzahlungen ihrer Sozialbehörde.
Ein solcher Missstand, der allen Beziehern von Arbeitslosengeld II wohl bekannt ist, ist die Informationspolitik der meisten Arbeitsgemeinschaften. Die Bürger werden bewusst möglichst unwissend gehalten. Die jeweiligen Richtlinien werden vielerorts als Geheimwissen behan
delt. Beim sogenannten Hanse-Jobcenter in Rostock sind sie interne Arbeitshinweise für die Mitarbeiter. Wer sich telefonisch informieren möchte, der bekommt noch nicht einmal einen Fallmanager oder einen anderen Sachbearbeiter als Gesprächspartner, sondern man landet in der Warteschleife eines Callcenters, dessen Arbeitnehmer auch keine Ahnung haben und die die Anrufe noch nicht einmal zum Jobcenter durchstellen dürfen und wahrscheinlich so wenig verdienen, dass sie selbst Hartz-IV-Zuschüsse benötigen dürften. Andere Arbeitsgemeinschaften begnügen sich mit dürren Mitteilungen auf ein oder zwei Seiten ihres Internetauftritts. Eine positive Ausnahme ist zwar der Landkreis Parchim, der auf seiner Netzseite übersichtlich, detailliert und umfassend zu dem Thema informiert, was aber den Bürgern wenig nützt, die sich keinen Computer und keinen Internetanschluss leisten können, wie bei Hartz-IV-Empfängern wohl generell.
Grundsätzlich ist bei den Sozialbehörden folgende Absicht festzustellen: Die Bezieher von Hartz IV sollen ihre Rechte nicht kennen, sie sollen gar nicht auf den Gedanken kommen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Man tut alles, um die Schwellenangst der meisten Menschen gegenüber Ämtern und Formularen zu nutzen und zu verstärken, die viele daran hindert, beispielsweise die Erstattung von Nachzahlungen für Heizungs- und Wasserkosten zu beantragen oder ein Darlehen für eine neue Waschmaschine. Deswegen hat man es ja auch bewusst so kompliziert wie nur möglich gemacht, eine Befreiung von den GEZ-Gebühren zu erlangen oder den Sozialtarif der Telekom zugebilligt zu bekommen. Viele Berechtigte bezahlen deswegen immer noch die Rundfunkgebühren und die vollen Telefonkosten, obwohl sie es gar nicht müssten, weil sie resigniert haben und in einem Zustand der Ahnungslosigkeit gehalten werden, damit der Staat Geld spart, das er woanders, siehe G8, zum Fenster hinauswerfen kann. Da werden ja wohl noch zusätzlich 20 Millionen gebraucht.
Die NPD fordert, diese Politik der Geheimnistuerei zulasten der sozial Schwachen zu beenden und die Leute endlich aktiv über die sie betreffende Rechtslage aufzuklären, selbst wenn es den Behörden Geld kosten sollte, was ja die Steuergelder sind und nicht die Gelder der Politiker. Zunächst einmal könnten die Arbeitsgemeinschaften ihren verharmlosend sogenannten „Kunden“ die einschlägigen Richtlinien zusenden, vielleicht mit einigermaßen verständlichen Erläuterungen und Hinweisen, was noch nicht einmal Geld kosten würde. Man könnte dies anderen Sendungen beilegen. Wer Hartz IV bezieht, kann sich nämlich über Mangel an Post von der Behörde in aller Regel nicht beklagen. Häufi g handelt es sich um extrem kurzfristige Einladungen, die in der Hoffnung abgesandt werden, einen Abwesenheitstag des Betroffenen zu erwischen, damit man hurtig die Leistungen kürzen kann, denn das ist der wahre Daseinszweck der Sozialbehörden: Gründe zu fi nden, um Leistungen zu kürzen, wozu in der Praxis jeder Vorwand recht ist.
Mit der Post kommen dann auch die meist ablehnenden Bescheide und erst in denen lernen die Adressaten die Richtlinien erstmals kennen, gern nur in Auszügen und auch rechtlich falsch. Denn die Behörden behaupten häufi g, nur die Richtlinien seien ausschlaggebend und was diese nicht zuließen, das würde eben nicht gewährt. Wer das glaubt, geht leer aus. In Wirklichkeit ist die Rechtslage natürlich die, dass der tatsächliche Verbrauch an
Heizöl oder Wasser ausschlaggebend ist und ersetzt werden muss, falls nicht offenkundige Verschwendung vorliegt. Wenn dieses Wissen zur Verfügung steht, dann verlaufen Widerspruchsverfahren in der Regel so: Es ergeht der Ablehnungsbescheid mit der Begründung, Sie haben mehr geheizt, als die Richtlinie erlaubt, wobei die Behörden die Leute bewusst für dumm verkaufen und hoffen, dass sie die Wahrheit nicht kennen. Dann der Widerspruch: Ihre Richtlinien sind nicht verbindlich, siehe Rechtsprechung, und dann zahlt das Amt, freut sich aber auch, dass nicht alle betroffenen Bürger die Wahrheit kennen und dass sie auf diese Weise Geld sparen. Viele Widerspruchsverfahren und sozialgerichtliche Streitfälle ließen sich vermeiden, wenn die Sozialbehörden ihr Versteckspiel endlich aufgäben und die Leute nicht länger im Dunkeln tappen ließen.
Das gilt auch für Obdachlosigkeit. Gerade in den größeren Städten sind kleine Wohnungen schwer zu fi nden. Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger, der eine solche in Aussicht hat, kann nicht erst beim Jobcenter in Rostock anrufen, wo er natürlich einen Callcenteragent an der Strippe hat,
der sich seinen Fall anhört und an jemanden im Jobcenter weiterleitet, der sich dann irgendwann meldet und mitteilt, ob sein Haus die Wohnung für angemessen hält. Die Wohnung ist dann nämlich schon lange weg. Solche Fälle häufen sich. Die Wohnungssuchenden neigen daher dazu, sofort zuzuschlagen und den Mietvertrag abzuschließen. Hinterher kommt dann die Sozialbehörde und erklärt, die Miete sei zu hoch, der Raum sei zu groß und daher würden die Kosten der Unterkunft nicht oder nur zum Teil übernommen. Folge: Der betreffende Bürger kann die Wohnung nicht halten und landet womöglich auf der Straße. Das ließe sich vermeiden, wenn die Leute ständig über aktuelle Mietobergrenzen und auch über andere im Zusammenhang mit der Angemessenheit stehende Gesichtspunkte aufgeklärt würden, und zwar nicht in bewusst unverständlichem Behördenchinesisch, sondern klar und verständlich. Das sollte auch im Internet erfolgen. Ebenso sollten entsprechende Papiere im Kundenbereich der Arbeitsgemeinschaften ausliegen. Dort liegt alles Mögliche aus, nur nichts, was man gebrauchen kann. Dort hingen lange Zeit die Einfach-anfangen-Plakate aus, die den Weg in die Selbstständigkeit fern aller Realität als die einfachste Sache der Welt darstellten. Das war wirklich Verdummung, an deren Stelle man Informationen setzen sollte.
Schließlich wäre es auch durchaus sinnvoll, wenn die Sozialbehörden ihren Leistungsbeziehern Schulungen anböten hinsichtlich des Umfangs und der Grenzen ihrer Rechte und Ansprüche. Was müssen Langzeitarbeitslose nicht alles an dämlichen Pseudolehrgängen über sich ergehen lassen. Manche haben schon bis zu sechs Bewerbungskurse hinter sich, die auf mehrere Wochen aufgebläht werden und nur für die Veranstalter von Nutzen sind. Die Leute werden da wirklich behandelt wie Klippschüler, 40-, 50-Jährige, die vielleicht einmal Selbstständige waren.
Wie wäre es denn zur Abwechslung einmal mit etwas Sinnvollem? Die Sozialbehörden sollen sich endlich als Dienstleister verstehen und nicht als Machtapparate, die ihre Untertanen mit ihrem exklusiven Herrschaftswissen gängeln und sich um Recht und Gesetz nur dann scheren, wenn Gerichte eingeschaltet werden. Jetzt will man den Hartz-IV-Empfängern auch diesen Weg versperren,
indem man die Gebührenfreiheit bei den Sozialgerichten abschafft und auf die viel kompliziertere und auch nicht risikolose Prozesskostenhilfe verweist in der Hoffnung, einen ähnlichen Abschreckungseffekt zu erzielen wie bei den GEZ-Gebühren. Das ist der falsche Weg, mehr Aufklärung ist der richtige Weg. Die sechs demokratischen Abgeordneten in diesem Hause werden dafür stimmen und der Rest kann dagegen stimmen wie immer. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Abgeordnete Herr Kuhn von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mich nicht täusche, ist interparlamentarisch abgestimmt, dass die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen der Linkspartei.PDS und FDP in der parlamentarischen Auseinandersetzung mit Ihrem Antrag mir das Mandat gegeben haben, Ihnen zu antworten.
Sie haben sich diesbezüglich auf eine Richtlinie zu den Kosten zur Unterkunft und den einmaligen Leistungen ALG-II-Empfängern zugänglich zu machen bezogen. Nur ganz kurz, eine Richtlinie und welche Bedeutung sie hat: Richtlinien dienen lediglich der Verwaltung dazu, das Verwaltungshandeln letztendlich zu standardisieren und zu vereinfachen.
Für den Bürger ist somit nicht entscheidend, was in der Richtlinie steht, sondern was im Gesetz steht.
Das Gesetz ist eindeutig defi niert und dort sind auch die Leistungen klar beschrieben und angegeben. Und ein Gesetz ist jedem Bürger zugänglich, ob er Internet hat oder ob er sich ganz normal den Gesetzestext ausgedruckt vorlegt.
Und das tut der Bürger auch. Sonst hätte er diesbezüglich, was den Bereich Arbeitslosengeld II betrifft, wenn Verfahrensfehler da sind und die Leistungsbezüge nicht klar defi niert ausgeschrieben worden sind, als Bürger das Recht, sich dagegen zu wehren. Er tut es und letztendlich, wenn ihm Unrecht geschehen ist, wird er auch sein Recht bekommen, denn die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und das Gesetz steht über dieser Richtlinie. Somit kann sich eine Verwaltung auch nicht vor Gericht auf den Inhalt von Richtlinien berufen. Das sind interne Dinge. Beurteilt wird durch das Gericht der jeweilige Einzelfall, ob die Entscheidung im konkreten Fall im Einklang mit dem geltenden Recht, also mit dem Gesetz steht.
Das Bundessozialgericht hat in jüngster Zeit sehr detaillierte Vorgaben zur örtlichen Angemessenheit der Kosten der Unterkunft gemacht. Völlig richtig, da sind einige Verfahren gelaufen, die von den zuständigen Gerichten gewürdigt wurden. Dies müssen die Verwaltungen bei ihren Entscheidungen beachten und gegebenenfalls ihre entsprechenden Richtlinien anpassen. Entscheidend ist somit allein, welcher freie Wohnraum zum Beispiel vor Ort zu welchen Preisen zur Verfügung steht.
Sie haben da ein Beispiel genannt. In der Übertreibung liegt die Erläuterungskraft. Das ist nicht der Fall, den wir im Prinzip auf jede diesbezügliche Arbeitslosengeld-IIEmpfängerin oder jeden -Empfänger ansetzen, sondern das ist möglicherweise natürlich eine Ausnahme. Welcher freie Wohnraum vor Ort zu welchen Preisen zur Verfügung steht, bestimmt die angemessene Höhe der Kosten der Unterkunft. Die Verwaltung kann somit nur auf die Kosten verweisen, die tatsächlich vor Ort zu zahlen sind. Wenn kein preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht – das war ja Grundtenor Ihrer Rede –, also angemietet werden kann, müssen die höheren Kosten der Unterkunft gezahlt werden, egal was in einer Richtlinie steht. Vergleichsmaßstab ist somit das, was vor Ort zum Beispiel eine Wohnung inklusive Nebenkosten tatsächlich kostet. Es muss somit die Möglichkeit eines Verweises auf eine Wohnung mit diesen tatsächlichen Kosten im Einzelfall bestehen können.
Wir müssen aber klar darauf hinweisen, dass die Situation in manchen strukturschwachen Gegenden unseres Landes, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland natürlich nicht dazu führen kann, dass sich Wohnungsgesellschaften, die darauf orientiert sind, Leerstände zu beseitigen, nur auf solche Bezieher von Arbeitslosengeld II orientieren und damit möglicherweise nur das, was betriebswirtschaftlich für sie interessant ist, nutzen.
Und es ist auch notwendig, dass wir klare Richtlinien haben, wenn es um die Betriebskosten geht. Man kann viele Dinge mit entsprechender Messtechnik nachweisen, ob das Elektroenergie ist, ob das Trinkwasser ist, aber es geht letztendlich auch um die Kosten für die Heizung. Und da meine ich schon, verlange ich auch, wenn wir ein solches Solidarsystem durchsetzen wollen, dass der Bürger, der diesen Beitrag über das Arbeitslosengeld II bekommt, verantwortungsvoll damit umgeht und nicht sagt, das interessiert mich nicht, welche Heizkosten ich verursache, ich habe mein ganz normales Regelsystem, das ich mit dem Auf- und Zuklappen des Fensters installiert habe. Das kann so nicht sein.
Fiktive Zahlen in Richtlinien interessieren somit nicht, sondern von Bedeutung ist lediglich die jeweilige Situation vor Ort, sind die jeweiligen Kosten im konkreten Einzelfall. Daher ist der Antrag in der Sache nicht zielführend. Wichtig ist vielmehr, dass richtige juristische Beratung im konkreten Einzelfall anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommen wird. Dies wird vor Ort bereits durch zahlreiche Verbände und Vereine mit geleistet, die sich oft ehrenamtlich auch für die Arbeitslosen und Arbeitslosengeld-II-Empfänger einsetzen. An dieser Stelle gilt ihnen unser gemeinsamer Dank. Das ist ganz wichtig, dass wir innerhalb der Bürgergesellschaft immer wieder Ehrenamtliche und Freiwillige haben, die sich hier engagieren und unverschuldet in Not Geratenen helfen.
Sie hingegen, meine sehr verehrten Herren von der NPD, versuchen, die Not der Menschen für Ihre eigenen politischen Ziele zu missbrauchen,
Die Welt ist nicht so einfach, wie Sie sie hier beschrieben haben, immer einfach nur in Schwarz und Weiß darzustellen. Vielmehr ist eine sehr differenzierte Betrachtung notwendig. Die Welt ist bunter, als Ihre Vorstellungskraft dies jemals zulassen wird. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU – Stefan Köster, NPD: Sie sollten sich wirklich mal in die Lage der Betroffenen versetzen.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ich gefordert habe, war natürlich die Aufklärung der Hartz-IV-Bezieher über ihre Rechte, über die Rechtslage. Dazu gehören die Richtlinien plus die Rechtsprechung, plus die gesamte Rechtslage. Und Sie haben zwar recht, wenn Sie sagen, dass es eine Menge gibt, die sich wehren und die vor Gericht gehen, Widersprüche machen, aber man muss sich auch um die Schwachen kümmern. Es gibt starke, aktive Hartz-IV-Empfänger, die haben quasi einen eigenen Arbeitstag und sind ihre eigenen Anwälte, die haben die Wand voll mit Aktenordnern, führen fünf, sechs Verfahren, kennen sich da schon ganz gut aus, sind halbe Sozialrechtler. Die gibt es. Aber es gibt auch die Schwachen, die resigniert haben, zu Hause sitzen, sich nichts mehr trauen und sich durch einen Blick von Behördenmitarbeitern einschüchtern lassen.
Denen muss man helfen und die muss die Behörde aktiv über ihre Rechte aufklären, denn die kann man nicht einfach hinten abfallen lassen.
Was ich noch hinzufügen will, ist, dass es durchaus einzelne, sogar mehrere Mitarbeiter gibt in den Sozialbehörden, die hilfreich und vernünftig sind, die den Leuten helfen und sagen, so, beantrage das mal so, mach das so und das gibt es noch. Nur, die machen das gegen die Politik ihrer Behörden und sagen dann immer so im Verschwörerton: Sagen Sie bloß nicht weiter, dass ich das gesagt habe. Im Übrigen ist das natürlich – das ist meine Erfahrung, ich kenne eine Menge Hartz-IV-Empfänger, ich weiß nicht, wie viele Sie kennen in Ihrem Umkreis wieder das übliche Standardargument: Die Welt ist so kompliziert und ihr seid alle doof, deswegen vertraut auf die Priesterkaste und versucht es gar nicht erst und so weiter. So ist es eben nicht. Es ist Ihr grundsätzlicher Job, die Welt zu vernebeln und kompliziert darzustellen, und unser Job ist es, sie wieder klarzumachen und den Leuten zu erklären. Das ist der fundamentale Unterschied zwischen uns.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/590. Wer dem vorliegenden Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. – Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/590 bei Zustimmung durch die Fraktion der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP abgelehnt.