sondern nur dieser Rede: Sie nennen sich immer Demokraten und Sie haben es auch nötig, sich ständig so zu nennen, denn Sie sind es nicht. – Danke.
Herr Andrejewski, das Wort „Folterknechte“ in diesem Zusammenhang weise ich zurück und behalte mir noch eine genaue Prüfung vor, wie ich damit verfahren werde.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/470. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/470 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der Linkspartei.PDS und der Fraktion der FDP bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Ich rufe jetzt vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 40 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS – Entschließung zur „Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur weiteren Klärung von Sachverhalten im Bereich des Justizministeriums“, Drucksache 5/481.
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS: Entschließung zur „Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur weiteren Klärung von Sachverhalten im Bereich des Justizministeriums“ – Drucksache 5/481 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Januar 2006 setzte der Landtag den Untersuchungsausschuss zur Klärung von Sachverhalten im Bereich des Justizministeriums ein. Vielleicht ganz kurz zur Erinnerung:
Der Auftrag umfasste zwei Untersuchungsgegenstände, zum einen alle Sachverhalte, die mit dem Mord an Carolin im Jahre 2005 in Verbindung standen. Dabei ging es insbesondere um den Umgang der Justizbehörden mit dem Täter Maik S. Die damaligen Regierungsfraktionen SPD und Linkspartei.PDS waren der Auffassung, dass der Europa- und Rechtsausschuss sich zuvor in mehreren Sitzungen erschöpfend mit dieser Thematik befasst hatte. Die CDU-Fraktion sah hingegen weiterhin Aufklärungsbedarf. Sie machte ihr Minderheitenrecht geltend und setzte den Untersuchungsausschuss durch. Dieser hat den ersten Untersuchungsauftrag abgearbeitet. Die Ergebnisse zu diesem Untersuchungsauftrag wurden im Sachstandsbericht veröffentlicht.
Zum anderen ging es um die Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Dabei standen insbesondere die strafrechtlichen Verfehlungen eines Staatsanwaltes und die zahlreichen dienstrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Behördenleitung und den Staatsanwälten im Vordergrund. Wie in der Debatte zum Sachstandsbericht der Obmann der CDUFraktion im Untersuchungsausschuss Dr. Ulrich Born zu Recht feststellte, konnte dieser zweite umfangreiche Komplex nicht einmal ansatzweise aufgearbeitet werden.
Worum ging es im Einzelnen? Wir haben einen Staatsanwalt, der jahrlang gröblichste Pfl ichtverletzungen begangen hat. Ich betone: nicht über wenige Wochen oder Monate, sondern über Jahre hinweg. Es kam sogar vor, dass Akten schlichtweg nicht mehr auffi ndbar waren. Das reinste Chaos. Und um es klar zu sagen: Dabei ging es nicht um Bagatellen wie Schwarzfahren oder Ladendiebstahl, diese Verfahren wurden zum Teil sogar in Neubrandenburg abgearbeitet. Nein, es ging unter anderem um Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung pornografi scher Schriften oder den Verdacht der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.
Nun ist es natürlich nicht so, dass dies niemandem auffi el. Wiederholt wurde dieser Staatsanwalt durch seine Geschäftsstelle gebeten, diese Akten zu bearbeiten und weiterzugeben. Diesem gelang es jedoch durch Manipulation und sonstige Beeinfl ussungen, die Akten bewusst in seinem Zuständigkeitsbereich zu behalten. Er stellte die Mehrzahl der Verfahren einfach ein, anstatt Anklage zu erheben. Wie viel Arbeit durch die Ermittlungsverfahren dahinterstand, können Sie sich sicherlich vorstellen. Sein Abteilungsleiter und der Behördenleiter hingegen schalteten sich viel zu spät ein. Ich zitiere in diesem Zusammenhang die Aussage des Obmanns der CDUFraktion in seiner Einbringungsrede auf der 70. Sitzung des Landtages:
„Das eigentliche Versagen, das dringend aufklärungsbedürftig ist, besteht in der Wahrnehmung der Leitungsaufsicht. Zwei vorgesetzte Abteilungsleiter hielten es trotz Hinweisen einer Geschäftsstellenbeamtin nicht für nötig, das Verhalten des Betroffenen zu überprüfen, sich dessen Akten wirklich anzusehen. Aber auch das hat keine disziplinarrechtlichen Folgen, weil das nun ebenfalls verjährt ist. Das alles ist schlicht ein unglaublicher Skandal, eine Schlamperei ohnegleichen!“ Im Übrigen: Diese Ausführungen wurden mit frenetischem Beifall der Abgeordneten der CDU honoriert.
Meine Damen und Herren, letztlich wurde dieser Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt sowie wegen Datenveränderung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest, dass das Verhalten des Staatsanwaltes aus nicht nachvollziehbaren Gründen viel zu spät auffi el. Und genau diese nicht nachvollziehbaren Gründe müssen aufgeklärt werden.
Mir und meiner Fraktion geht es in erster Linie nicht um die Suche eines Schuldigen. Natürlich, wenn es persönliches Leitungsversagen gab, muss dies angesprochen und entsprechend geahndet werden. Es geht vor allem um mögliche Fehlerquellen in den Verwaltungsabläufen. Diese müssen schnellstmöglich aufgedeckt und behoben werden. Die Möglichkeit, systematisch grobe Pfl ichtverletzungen begehen zu können, ist die Keimzelle zukünftigen Fehlverhaltens. Und wenn wir das Vertrauen in die Justiz wieder herstellen wollen, dann müssen wir hinterfragen, dann müssen wir aufklären, dann müssen wir vor allem sicherstellen, dass Rahmenbedingungen und Arbeitsabläufe es einfach nicht zulassen, dass sich Derartiges wiederholen kann.
Meine Damen und Herren, der Untersuchungsauftrag umfasste auch die Aufklärung der Verhältnisse innerhalb der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg. Es gab zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen Staatsanwälten und Justizangestellten mit dem Behördenleiter. Diese gipfelten nicht selten in Dienstaufsichtsbeschwerden. Vornehmlich ging es dabei um den Vorwurf des Missbrauchs der Leitungsfunktion, um Schikane und um sonstige unangemessene Behandlungen durch den Behördenleiter. Man konnte unstreitig von einem zerrütteten Verhältnis zwischen Behördenleitung und der Behörde sprechen. Daher stellen sich die Fragen: Wie funktionierte die Dienstaufsicht? Ergriffen der Justizminister und der Generalstaatsanwalt rechtzeitig geeignete Maßnahmen?
Wie wir alle wissen, gibt es mittlerweile einen neuen Behördenleiter. Dies darf hingegen kein Grund sein, von einer Untersuchung abzusehen. Ich weiß, in diesem Zusammenhang kann ich auf die Unterstützung der CDU-Fraktion bauen. Schließlich hat Ihr Obmann noch in der Debatte über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gesagt: „Die bloße Auswechslung des Behördenleiters … ist mit Sicherheit zu kurz gegriffen. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft haben einen Anspruch darauf, dass sie wieder vernünftige und korrekte Arbeitsbedingungen bekommen.“
Meine Damen und Herren, Sie haben nunmehr die Möglichkeit zu entscheiden, in welcher Weise eine Aufklärung der soeben skizzierten Sachverhalte erfolgen soll. Ich
weiß, Aufklärungsbedarf wird über die Grenzen meiner Fraktion hinaus gesehen. Die Fortsetzung der Arbeit des Untersuchungsausschusses bietet dabei meines Erachtens die beste Arbeitsgrundlage. Dafür werbe ich ausdrücklich. Sollte wider Erwarten und aus welchen persönlichen Beweggründen auch immer ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss nicht das notwendige Quorum fi nden, plädiere ich dafür, dass eine Abarbeitung der zahlreichen offenen Fragen zumindest im Europa- und Rechtsausschuss erfolgt. Dieser legt dann dem Landtag in einer angemessenen Frist einen abschließenden Bericht vor.
Meine Damen und Herren, oft genug wird grundlos und zuweilen mit berechnendem Populismus über die Justiz hergezogen. Dagegen habe ich mich persönlich immer verwahrt. Hinzu kommt, dass einige Entscheidungen zwar juristisch richtig, den Bürgerinnen und Bürgern jedoch nur schwer oder gar nicht zu vermitteln sind. Haben wir keine Angst davor, derartige augenscheinliche Verfehlungen öffentlich beim Namen zu nennen. Letztlich ist entscheidend, dass zum einen der Sachverhalt im Interesse aller Beteiligten sachlich, gründlich und zügig aufgeklärt wird. Zum anderen müssen die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Nur damit können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine funktionsfähige Justiz festigen und bei denen, die Zweifel hegen, einen wichtigen Beitrag leisten, dieses für die Justiz so wichtige Vertrauen wiederherzustellen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag soll der Landtag zum einen feststellen, dass an zurückliegenden Vorkommnissen und Vorwürfen zur Arbeit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg nach wie vor ein parlamentarisches Aufklärungsinteresse bestehe. Darüber hinaus soll bis zur Sommerpause geprüft werden, ob und gegebenenfalls mit welchem Auftrag ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet wird.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Notwendigkeit der Fortsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sehe ich nicht. Und mich wundert schon, wo Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, jetzt auf einmal dieses weitere Aufklärungsinteresse sehen.
In der seinerzeitigen Debatte zur Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Carolin“ vom 26.01.2006 hatten auch Sie, Frau Abgeordnete Borchardt, vorgetragen, und ich zitiere ebenfalls: „Was soll hier der Untersuchungsausschuss noch bewirken?“
(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Ja, das war doch, bevor im Ausschuss debattiert wurde. – Zuruf von Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)
Der Justizminister hat im Rechts- und Europaausschuss bereits willig Frage und Antwort gestanden. „Was fehlt denn noch an Tatsachen?“, dem ist wohl, so meine ich, nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, die Fragen und die Probleme, die der Untersuchungsausschuss „Carolin“ in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg aufklären sollte, sind zwischenzeitlich geklärt.
Sämtliche Tatsachen sind, wie Sie selbst soeben erläutert haben, sehr geehrte Frau Borchardt, in den Hauptverhandlungen gegen den Staatsanwalt F. wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitlung im Amt und Verwahrungsbruch in erster und zweiter Instanz aufgeklärt worden. Das Verfahren ist im Übrigen noch nicht rechtskräftig abgeschlossen,
sodass ich davon absehe, Einzelheiten an dieser Stelle zu erläutern. Die Vorgänge liegen zurzeit dem Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Revision des Angeklagten vor.
Der Staatsanwalt ist seit August 2004 vom Dienst suspendiert. Seit Mai 2006 wird die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg von einem neuen Behördenleiter geführt, der von mir im Dezember 2006 offi ziell zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Durch den Wechsel der Behördenleitung sind die laut Antrag der Linkspartei.PDS weiter zu untersuchenden permanenten Auseinandersetzungen zwischen Behördenleiter und Staatsanwälten erledigt. Hiervon habe ich mich selbst überzeugt. Mir wurde bei meinem Arbeitsbesuch am 5. Januar 2007 in Gesprächen mit dem Hauptstaatsanwaltsrat und dem örtlichen Personalrat sowie mit einzelnen Mitarbeitern ausdrücklich versichert, dass sich das Arbeitsklima mit dem neuen Amtschef deutlich verbessert hat. Im Übrigen ist die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg im neuen Vorstand des Hauptstaatsanwaltsrats mit zwei Staatsanwälten vertreten, sodass die Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten für die Zukunft auch auf diesem Wege sehr gut gesichert erscheint.
Dass sich die Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaft deutlich verbessert hat, ist im Übrigen auch aus der Geschäftsentwicklung ersichtlich. Die Bestandszahlen haben sich erfreulich positiv entwickelt. Im Jahre 2006 konnte ein überproportional hoher Abbau von älteren Verfahren vorgenommen werden, der höher war als der Abbau in den vergangenen drei Jahren zusammen. Dies alles zeigt mir mehr als deutlich, dass die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg auch dem seinerzeitigen Ziel der CDU im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, nämlich dem Anspruch der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft auf vernünftige und korrekte Arbeitsbedingungen gerecht zu werden, ein wirklich großes Stück nähergekommen ist. Um diese positiven Ansätze nicht zu zerstören, halte ich es für wichtig, der neuen Behördenleitung Zeit und vor allem auch Ruhe zur weiteren Verbesserung und Festigung der Fortschritte zu gewähren. Eine erneute öffentliche Diskussion um vergangene Arbeitsleistungen und Arbeitsklima der Staatsanwaltschaft wäre jetzt nur kontraproduktiv.
Sehr geehrte Damen und Herren, seien Sie versichert, dass ich die Entwicklung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg auch weiterhin ebenso verfolgen werde, wie ich insgesamt auch die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der letzten Legislatur sehr ernst nehme. – Vielen Dank.
(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Aber nicht erst wieder die Front aufmachen!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei.PDS! Wenn beim Fußball ein Spieler in relativ aussichtsloser Position versucht, den Ball dennoch ziemlich spektakulär aufs Tor zu zielen, dann sagt man dazu, Herr Glawe weiß es, das war einer für die Galerie.
(Zuruf von der Linkspartei.PDS: Der spielt Fußball, der Herr Glawe?! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch mit Ihrem Antrag so. Das ist einfach einer für die Galerie. Und auch wenn Sie meine sehr geschätzten Kollegen Born und Ankermann noch einmal zitieren, es ist einfach so, ein Untersuchungsauftrag geht nicht über Wahlperioden. Insofern, meine Damen und Herren, hat sich das erledigt. Ich glaube, mit dem, was die Ministerin Kuder gesagt hat, ist das erledigt und auch Ihre Formulierung, die Sie hier gewählt haben, indem Sie vorschlagen, dass die demokratischen Fraktionen bis zur Sommerpause prüfen sollten. Sie wissen doch, wie ein Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen wird. Auch mit dieser Formulierung wird der Eindruck unterstrichen, dass es in der Tat ein Antrag für die Galerie ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen der PDS, ich warne davor, den Europa- und Rechtsausschuss zum Hilfsuntersuchungsausschuss zu machen. Auch da wissen Sie genauso gut wie ich, wir sind nicht berechtigt, Zeugen und Sachverständige zu vernehmen, und haben als Fachausschuss völlig andere Aufgaben. Zu Recht ist das so geregelt. Insofern muss ich Sie enttäuschen und Ihnen sagen, dass die SPD-Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen wird. – Vielen Dank.