Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, keiner in diesem Raum will oder kann es wollen, dass das Blindengeld abgeschafft wird.
Ich will der Großen Koalition nur auf den Weg geben, Sie sollten sich in Niedersachsen erkundigen. Ich glaube, das Ding ist voll in die Hosen gegangen. Und insofern sollte man sich erkundigen.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und FDP – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Richtig.)
Frau Müller, ich mache mich wahrscheinlich jetzt sehr unbeliebt, aber ich denke schon, und deswegen werden wir auch dafür werben, es ist richtig, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen.
Aber es muss auch erlaubt sein zu gucken, ob eine Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Kann man Ideen aushecken? Gibt es Möglichkeiten? Und das muss erlaubt sein. Also noch mal, ich glaube – nicht, dass das falsch ankommt –, es kann nicht darum gehen, dieses Blindengeld abzuschaffen, aber es muss auch gestattet sein, querzudenken und zu gucken, wie man es vielleicht gerechter verteilen kann.
Mehr möchte ich zu dem Thema gar nicht sagen, aber mir liegt auch etwas an dem zweiten Thema, Wohngeld. Das haben wir jetzt schon das zweite Mal. Das letzte Mal
war es, glaube ich, vor vier Wochen. Herr Minister, wie lange? Da muss jetzt eine Entscheidung kommen. Da hinten sitzt unser Bürgerbeauftragter. Der hat in den letzten Beratungsstunden, die er in Greifswald, die er in Rostock hatte, erfahren, es sind viele Bürger verunsichert. Da kann man nicht warten bis meinetwegen November, September oder weiß ich was, sondern es muss jetzt eine klare Ansage kommen.
Nach mir ist ja Herr Heydorn dran, nehme ich stark an. Vielleicht kann dazu eine klare Aussage kommen, weil hier besteht Verunsicherung.
Und in den letzten Obleutegesprächen und in dem Gespräch mit den Ligavertretern, da ist dieses schon mal passiert. Herr Glawe, da war auch das Deutsche Rote Kreuz dabei, Herr Kuhn war teilweise dabei und auch die Wohlfahrtsverbände haben dieses kritisiert.
(Unruhe bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Und welche Forderungen wurden aufgestellt?)
Also ich bitte an dieser Stelle, Herr Minister, dass es wirklich jetzt noch vor der Sommerpause eine klare Antwort gibt, egal wie sie aussieht, für die Bürger des Landes.
Ja gut, Frau Gramkow, auf der einen Seite wollen Sie immer sparen, hier, sage ich einfach mal, müssen wir.
Gut, da bin ich vielleicht zu kurz dabei und denke, dass eine Ausschussvorsitzende das machen müsste.
Meine Damen und Herren, ich bitte darum, dass die Koalition sich relativ zügig dazu Gedanken macht und dass den Menschen im Lande geholfen wird mit einer klaren Ansage. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Also von mir sind ja jetzt hier zum Thema Pfl egewohngeld klare Worte gefordert worden. Aber ich sage mal, der Minister versteht sich vielleicht mehr aufs Florett als ich. Ich bin mehr, wenn ich Frau Gramkow Glauben schenken darf, der Mensch, der mit dem Säbel hantiert. Aber ich habe den Minister so verstanden, dass er auch derjenige ist, der den Fortgang, den geordneten Fortgang, dass heißt die Fortzahlung des Pfl egewohngeldes ab dem 01.01.2008 befördern wird,
und das ist auch meine Position. Für mich persönlich ist das eine Sache der Glaubwürdigkeit. Ich kann mich an Runden erinnern vor der Wahl, wo wir gesessen haben, und zwar als Vertreter aus allen Parteien. Ob das die Wohlfahrtspfl ege gewesen ist, ob das private Anbieter von Pfl egeleistungen gewesen sind, eine der kardinalen Fragen in diesen Runden ist immer die Frage gewesen: Wie wollt ihr mit dem Pfl egewohngeld umgehen? Und ich habe an der Stelle immer eine klare Position gehabt. Ich habe gesagt, ich werde mich dafür einsetzen, dass das Pfl egewohngeld ungekürzt ab dem 01.01.2008 fortgezahlt wird. An meiner Position hat sich bis heute nichts geändert.
Ich würde die auch gerne ein bisschen begründen. Und zwar muss man sich dazu ein Stück weit die Rechtsgeschichte ansehen. Bis zum Inkrafttreten des Pfl egeversicherungsgesetzes beziehungsweise des SGB XI sind ja pfl egebedürftige Menschen in aller Regel, wenn sie in stationäre Einrichtungen kamen, auf Sozialhilfe angewiesen gewesen. Einer der kardinalen Punkte mit Einführung des Pfl egeversicherungsgesetzes war immer, diese Leute, die ihr Leben lang gearbeitet hatten, aus der Sozialhilfebedürftigkeit mit all ihren Konsequenzen herauszuholen. Heranziehung Angehöriger, Einsatz von Vermögen und so weiter und so fort, ich will da nicht näher drauf eingehen. Das ist eine der wesentlichen Intentionen des Pfl egeversicherungsgesetzes gewesen.
Wenn man sich mal ansieht, was die Begleiterscheinungen gewesen sind, dann muss man konstatieren, dass mit Inkrafttreten der Pfl egeversicherung die örtlichen Sozialhilfeträger in erheblichem Umfang Gelder eingespart haben. Also Gelder, die über die Pfl egeversicherung gezahlt worden sind, brauchten aus Sozialhilfemitteln nicht mehr aufgebracht zu werden, und insofern gab es Einsparungseffekte. Jetzt hatten wir in letzter Zeit die Tendenz – in anderen Bundesländern ist das ja nach wie vor der Fall –, dass die Kosten im überörtlichen Sozialhilfebereich beim Thema Pfl ege stark anwachsen. Dem haben wir mit dem Pfl egewohngeld etwas entgegengesetzt. Pfl egewohngeld ist keine Sozialhilfe. Wenn man sich aber ansieht, was passieren würde, wenn man das Pfl egewohngeld wegfallen lassen würde, dann hätte das zur Konsequenz, dass wieder Leute in verstärktem Umfang in die Sozialhilfe marschieren würden. Das ist nicht sinnvoll. Also gerade bei der demografi schen Entwicklung, die Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten hat, ist das kein richtiger Ansatz. Das ist meine Überzeugung zu dem Thema. Und deswegen kann ich da zumindest für mich eine klare Position beziehen.
Das andere Thema, Landesblindengeld. Frau Müller, niemand will den Nachteilsausgleich streitig machen. Nur was ich weiß, ist, dass diese Leistungen, die gewährt
werden im Rahmen des Landesblindengeldes, niemals auf der Grundlage von Bedarfsprüfungen erfolgt sind. Ansonsten wäre nicht zu erklären, dass beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern bei diesen Leistungen top ist und andere Bundesländer, wie beispielsweise Niedersachsen, haben unter Herrn Ministerpräsidenten Wulff versucht, das Landesblindengeld völlig abzuschaffen, sind dann aber am Widerstand im Land gescheitert und mussten die Sache zurückholen. Also Bedarfsfragen liegen dem nicht zugrunde.
Nein, nein, nein, nein, nein! Man muss bei dem Thema auch sehen, dass andere Bundesländer zum Beispiel für hochgradig Sehbehinderte überhaupt keine Leistungen erbringen.
(Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Weil sie den Bedarf nicht anerkennen. Sie haben es nicht anerkannt.)
Gut, dass der Bedarf da ist, ist unstrittig. Aber das ist nur der erste Schritt bei der Bedarfsprüfung. Wenn man sagt, der Bedarf ist da und ich will jetzt eine monetäre Leistung dem entgegenstellen, bin ich natürlich an dem Punkt, dass ich ermitteln muss, wie hoch ist denn der Bedarf. Und wenn man sich die Landschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anguckt, dann stellen wir fest,
dass Mecklenburg-Vorpommern, wenn man beide Leistungen zusammenzieht, nämlich die Leistungen für Blinde und die Leistungen für hochgradig Sehbehinderte, nicht nur an zweiter Stelle, sondern ganz an der Spitze steht. Ich fi nde, das ist ein berechtigter Anlass, dass man sagt, damit wollen wir uns gerne mal beschäftigen. Wir wollen prüfen, warum das so ist. Ist es eine völlig berechtigte Geschichte, dass wir diese Leistungen erbringen, und die anderen sind im Grunde fehlgeleitet, die weniger zahlen, oder was ist die Ursache für diese Dinge? Das, fi nde ich, ist eine berechtigte Angelegenheit.
Wenn man sich das Thema Benachteiligtenausgleich mal ansieht für andere Behinderungsgruppen, fi nde ich, das ist eine Geschichte, die man in dem Kontext auch mal anfangen muss zu erörtern. Also wie sieht das beispielsweise bei Menschen aus, die gehörlos sind? Ich glaube, dass deren Nachteile eine ähnliche Größenordnung haben, wie das bei Blinden beziehungsweise hochgradig Sehbehinderten der Fall ist. Also ich fi nde das in Ordnung, dass man sagt, diese Leistungen, die in der Bundesrepublik Deutschland stark divergieren, wollen wir uns ansehen, die wollen wir prüfen und gegebenenfalls daraus auch Konsequenzen ziehen, dass man da zu einer Anpassung kommt. Das ist eine berechtigte Überlegung und deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.