Was wollen wir Liberalen erreichen? Wir wollen das, was andere Bundesländer bereits an Erfahrungen haben – wir in Mecklenburg-Vorpommern sind ja leider sehr langsam mit unserem Ladenöffnungsgesetz, in anderen Bundesländern gibt es schon seit geraumer Zeit neue Ladenöffnungsgesetze –, in unseren Arbeitsprozess, in unseren Überlegungsprozess mit einbeziehen und diese Einbeziehung hier zu ganz bestimmten Konsequenzen führen. Genau dahin zielt unser Antrag. Wir wollen – und bei der Aussage, dass wir das bereits im nächsten Wirtschaftsausschuss erreichen wollen, bitte ich Sie, liebe Damen und Herren, dass wir uns da nicht auf das Wort „nächsten“ fokussieren und sagen, weil das der nächste ist, ist das technisch gar nicht machbar – uns im Wirtschaftsausschuss sehr frühzeitig ein Bild darüber machen und wollen die Landesregierung beauftragen, uns bei der Erstellung dieses Bildes zu unterstützen. Welche Auswirkungen hat es in den ersten sechs Monaten auf die Verhältnisse speziell von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Bundesländern gegeben, wo die Regelung 6 mal 24 greift, und welche Schlussfolgerungen werden für uns zukünftig daraus erfolgen?
Wir wollen auch, und das ist das, was wir immer gesagt haben, dass wir dieses Gesetz, so es dann irgendwann hier wieder im Parlament zur Abstimmung steht, befristen, sehr klar und deutlich befristen, nämlich bis zum 31.12.2010, um dann diesem Parlament, uns selber die Möglichkeit zu geben, wenn wir unangemessene Eingriffe in die Lebensqualität und in das Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgenommen haben, die wirklich zu Verwerfungen führen, hier Mann und Frau genug zu sein, diese Verwerfungen zu korrigieren und ein lebenswertes Ladenöffnungsgesetz zu haben, was allen Ansprüchen eines gesellschaftlichen Gemeinlebens entspricht. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Antrages, dass wir uns sehr frühzeitig auf den Weg machen, diesen Prozess hier als Parlament zu begleiten. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Wirtschaftsminister des Landes Herr Seidel. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ladenöffnungszeiten sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, aber auch, ich will deutlich darauf hinweisen, ein lange kritisiertes Bürokratiesymbol in Deutschland. Ich erinnere mich, dass dieses Ladenschlussgesetz seit 1957 in Deutschland existiert und immer schon eine sehr kontroverse Diskussion hervorgerufen hat.
Alle anderen Bundesländer bis auf Bayern haben von der neuen Zuständigkeit Gebrauch gemacht und haben Landesladenöffnungsgesetze erlassen. Die Koalition von SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern hat sich auf einen Gesetzestext verständigt, der in Kürze im Plenum beraten werden soll. Wir setzen darin um, was SPD und CDU gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Gut, ich will auch gar nicht verhehlen, dass ich mir gewünscht hätte, dass es nicht ganz so mit einer öffentlichen Wirkung vonstatten gegangen wäre, aber wie auch immer, das ist halt nun einmal in einer Demokratie so.
Die wesentlichen Kernpunkte dieses Entwurfes, den wir Ihnen vorlegen werden, sind eine Öffnung an den Werktagen, also von Montag bis Freitag, von 00.00 bis 24.00 Uhr und samstags von 00.00 bis 22.00 Uhr plus – das ist jetzt wichtig – der Möglichkeit, am Samstag über die Zeit von 22.00 Uhr hinaus vier Sonderaktionen im Jahr zu organisieren, die hier nur anzeigepfl ichtig sind. Jetzt ist es so, dass solche Midnight-Shoppings, oder wie auch immer sie sich nennen, beantragt werden müssen, und das ist wieder mit erheblichem Bürokratieaufwand verbunden.
Die Verabschiedung eines neuen Ladenöffnungsgesetzes bedeutet nicht, dass die Geschäfte fl ächendeckend zukünftig rund um die Uhr aufmachen werden oder auf
machen sollen oder wie auch immer. Es ist immer wichtig, dies klar und deutlich zu sagen. Es handelt sich bei diesem Gesetz um ein Angebot. Es obliegt der Entscheidung des jeweiligen Besitzers oder Inhabers, wie er sein Geschäft öffnet. Es zwingt, das würde ich so formulieren, sicherlich dazu, sich untereinander zu verständigen und die bisher mehr oder weniger vorhandenen Netzwerke zukünftig noch enger auszugestalten. Man kann es auch so formulieren: Die Verantwortung über die Öffnungszeiten wird in die Hände derer gelegt, die es eigentlich wissen müssen, Herr Roolf, die Unternehmerinnen und Unternehmer, die vor Ort tätig sind.
Es gibt keine größere Branche in Deutschland, bei der der Staat die Betriebszeiten so vorschreibt, wie das bisher mit dem Ladenschlussgesetz der Fall ist. Deswegen bin ich froh und dankbar, dass wir eine Möglichkeit haben, dies jetzt auch wirklich zu ändern. Besonders wichtig erscheint mir, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern in den Kernaussagen ähnliche Rahmenbedingungen haben wie die Nachbarländer Hamburg und Schleswig-Holstein. Das, glaube ich, ist allgemeine Sorge. Wir müssen auch daran denken, dass wir weitere Nachbarn haben: Niedersachsen, Brandenburg und Berlin. Alle diese Länder haben den Ladenschluss an den Werktagen komplett freigegeben. Gut, das sind jetzt zwei Stunden. Wir hätten ein Volumen, wenn man das so ausdrücken will, von 142 Stunden in der Woche und die genannten Länder haben 144 Stunden. Ich glaube, das kann man ertragen, wenn man von Wettbewerb der Länder untereinander spricht.
Meine Damen und Herren, weil wir nicht wollen, dass mehr Flexibilität im Einzelhandel auf dem Rücken der Verkäuferinnen beziehungsweise Verkäufer ausgetragen wird, haben wir angesichts der sehr weitgehenden Öffnungszeiten umfassende Regelungen zum Schutz für die Arbeitnehmer getroffen, zum Beispiel entsprechende Ausgleiche für Sonntags-, Spät- oder Nachtarbeit an anderen Tagen oder Regelungen für eine fl exible Arbeitszeitgestaltung, vor allem für Familienmitglieder, die zum Beispiel Kinder mit betreuen oder alte und kranke Angehörige pfl egen. Auch sollen die Beschäftigten jährlich höchstens an 22 Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden und auch ein freies Wochenende im Monat haben, wenn sie an den übrigen Wochenenden arbeiten müssen. Über die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes hinaus dürfen Beschäftigte pro Doppelwoche nur bis zur Hälfte der Werktage über 20.00 Uhr hinaus beschäftigt werden. Ich erspare mir jetzt weitere Aufzählungen.
Damit sind für meine Begriffe viele Anliegen in einen Kompromiss gebracht worden: Einerseits gibt es eine sehr weitgehende Öffnung und damit auch Gestaltungsmöglichkeiten für die Wirtschaft, auf der anderen Seite gibt es entsprechende, auch wirksame Schutzregelungen für diejenigen, das kann man auch einmal ganz klar und deutlich hier sagen, die die Umsetzung bringen – und hoffentlich Gewinne am Ende erwirtschaften – sollen. Ich glaube, dass die Diskussion gezeigt hat, dass wir hier im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft beide Seiten entsprechend gesehen und Regelungen diesbezüglich getroffen haben.
Meine Damen und Herren, das Ladenöffnungsgesetz ist ein wichtiger Bestandteil für die Zukunftsfähigkeit des Landes als Urlaubsland. Es ist so, dass die Touristen, ob als Tagesreisender oder als Übernachtungsgast dem Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern ein Volumen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Irgendwie habe ich den Antrag nicht richtig verstanden. Also wenn ich den Antrag der Fraktion der FDP lese – zumindest die Überschrift, aber den Inhalt auch –, dann steht da „Umsetzung der Ladenöffnungszeiten in den anderen Bundesländern“. Obwohl der Kollege Roolf vorhin sagte, er will eigentlich nicht darüber diskutieren, waren wir auf einmal bei der Novellierung oder Neufassung eines Ladenöffnungsgesetzes. Ich denke mir, verschieben wir das mal auf die Junisitzung, wenn dann alle …
Dieses Jahr. Sie werden es schon noch erleben, aber ich komme gleich dazu. Ob der Kollege Roolf es nächstes Jahr erlebt, weiß ich nicht. Das kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Hellseher,
aber ich denke mal, wir bleiben bei dem Antrag. Und die bemerkenswerteste Äußerung, Herr Kollege, die ich in dem Zusammenhang von Ihnen gehört habe, war der Satz: Was wollen die Liberalen? Ich hätte mich allerdings auch gefreut, wenn Sie eine Antwort dazu gegeben hätten. Die ist mir nicht zur Kenntnis gegeben worden.
(Heiterkeit bei Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist ja böse.)
Was wollen wir denn eigentlich oder was wollen Sie mit dem Antrag? Umsetzung der diversen Ladenöffnungsgesetze in den anderen Bundesländern, das ist der eine Punkt, wenn ich jetzt mal den Antragstext nehme, inwieweit sich die Gesetze zur Ladenöffnung auf die Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewirkt haben. Und dann wird die Landesregierung aufgefordert, die Chancen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem bedeutenden Wirtschaftsfaktor des Tourismus mithilfe eines weitestgehend liberalisierten Ladenöffnungsgesetzes – was immer das sein soll, da kann man schon unterschiedlicher Meinung sein – im Wirtschaftsausschuss darzustellen.
Jetzt will ich nicht einzeln auf die ganzen Punkte eingehen, aber vielleicht nur so viel dazu: Umsetzung der diversen Ladenöffnungsgesetze, da kann ich Ihnen zu dem gesamten Prozess, der sich in den letzten Monaten vollzogen hat, vielleicht zwei Hinweise geben. Und ich hatte eigentlich gedacht, nachdem die FDP-Fraktion am Anfang der Debatte mit einem eigenen Gesetzentwurf angekommen war, dass sie sich im Vorfeld auch schon damit beschäftigt hätte, wie das möglicherweise in anderen Bundesländern ist und wie sich das konkret auswirkt. Wenn Sie das noch nicht getan haben, dann empfehle ich Ihnen einfach mal, nach Hamburg oder Berlin zu fahren.
(Hans Kreher, FDP: Wir haben den Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt, als vieles noch nicht bekannt war.)
von 823,7 Millionen Euro bringen. Gerade in der Zusammenarbeit der Einzelhandelsbranche mit der Touristikbranche liegt ein starkes Potenzial, was meines Erachtens noch weiter ausbaufähig ist. Hier sind Rechnungen gemacht worden, dass ein Tagesgeschäftsreisender in Mecklenburg-Vorpommern 16,7 Euro ausgibt. Das ist mit Sicherheit ausbaubar. Insofern zeigt uns das nur wieder, dass tatsächlich die Palette der Ladenöffnung, aber auch des Angebotes eine ganz wichtige Rolle in einem Urlaubsland spielt. Eine Neuausrichtung der Öffnungszeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auch der Touristen, ist deshalb unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund messe ich neben der Bäder- und Fremdenverkehrsregelung auch der Freigabe der Öffnungszeiten in der Woche eine erhebliche Bedeutung zu, wohlgemerkt, der Woche.
Ich will auch gar nicht verschweigen, dass es eine Regelung gibt, die man sehr aufmerksam betrachten muss. Es war politischer Wille von CDU und SPD, die Feiertage nicht freizugeben. Das ist eine Entscheidung, die, wie gesagt, von einer Mehrheit der Abgeordneten so gewollt ist. Da will ich gerne das in Anspruch nehmen, was ich gerade eben noch hören konnte – ich bitte um Nachsicht, dass ich zu spät hineingekommen bin –, dass wir uns diese Situation anschauen müssen, wie sie über die kommende Zeit wirkt, um hier eventuelle Wettbewerbsnacheile für das Land Mecklenburg-Vorpommern noch einmal neu zu betrachten.
Meine Damen und Herren, mit einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist auch eine höhere Attraktivität der Innenstädte zu erreichen. Eine zeitweise Überlagerung der Kerngeschäfte beziehungsweise der Verkaufszeiten und der Angebotszeiten im Gastgewerbe wirkt sich für beide Branchen günstig aus. So profi tiert das Hotel- und Gaststättengewerbe mit Sicherheit davon, wenn man zugleich einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann.
Es hat sich gezeigt, dass in Orten oder Ortsteilen, in denen Ladenöffnungszeiten verlängert wurden, sich bereits Netzwerke entwickeln oder vorhandene weiter intensiviert werden. Dies führt zu einem besseren Angebot in Einzelhandel, Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch was Kunst und Kultur betrifft. Nicht zuletzt wird der Tourismus besonders bei uns in Mecklenburg-Vorpommern stark durch internationale Maßstäbe und Gewohnheiten beeinfl usst. Man muss klipp und klar sagen, dass fl exible Öffnungszeiten ein internationaler Standard sind, den ein Gast bei uns im Lande schlichtweg erwartet.
Meine Damen und Herren, die Föderalismusreform hat hier Freiräume geschaffen. Gemeinsam mit dem Handel und den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wollen wir die jetzt neuen gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen. Das bedeutet auch, den Freiraum sinnvoll mit Leben auszufüllen, den der Gesetzgeber gibt und der Menschen neue Entwicklungschancen erschließen wird. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Also da hätte ich vielleicht empfohlen, tatsächlich mal zu gucken, wie es in den Ländern aussieht, wo schon etwas gemacht worden ist, und wie sich das tatsächlich auswirkt. Ich nehme das nur als Beispiel. Sie können auch woanders hinfahren.
Das überlasse ich dann Ihnen. Fahren Sie nach Hamburg in die Mönckebergstraße und gucken Sie, wie lange die Geschäfte da geöffnet haben. Oder fahren Sie nach Berlin, gehen Sie an den Ku’damm, auf den Tauentzienplatz. Wenn ich das richtig im Kopf habe, werden Sie außer dem KaDeWe – ich will keine Schleichwerbung machen, aber das ist ohnehin bekannt genug – wahrscheinlich in der ganzen Ecke kein einziges Geschäft fi nden, das überhaupt einmal länger als 20.00 Uhr in der Woche aufhat.
Das ist in anderen Bereichen ähnlich, und das, obwohl in allen diesen Bundesländern und in vielen dieser Bundesländer die Ladenöffnungsgesetze die Möglichkeit eröffnen, bis 24.00 Uhr zu verkaufen. Da stellt sich natürlich schon die Frage, wenn das dort nur so eingeschränkt wahrgenommen wird oder alles beim Alten bleibt,
so, wie es vorher war, wie nicht vorhandene Änderungen sich auswirken sollen auf die Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das hat aber keine Auswirkungen auf die gesetzliche Regelung, weil der Gesetzgeber dafür da ist. Das werden Sie dann auch erleben, wenn der Entwurf des Ladenöffnungsgesetzes durch die Koalitionsfraktionen in der Zweiten Lesung eingebracht wird, um die möglichen Auswirkungen, die es hat, so, wie auch die Möglichkeit einer verlängerten Ladenöffnungszeit geregelt wird, abzusichern.
Aber um jetzt noch einmal auf den Punkt zu kommen, wofür ich natürlich überhaupt kein Verständnis habe: Dass Sie sich im Vorfeld Ihres Gesetzentwurfes nicht informiert haben, das ist eine Sache, die will ich Ihnen mal durchgehen lassen. Aber wir haben nun seit Monaten im Ausschuss darüber beraten.
Wir haben eine Anhörung durchgeführt, wo diese Punkte, die Sie angesprochen haben, natürlich auch durch die Anzuhörenden behandelt worden sind, und wir haben am Folgetag der Anhörung, am 14. März, im Ausschuss den Wirtschaftsminister und den Sozialminister gerade zu den Punkten, die Sie hier angesprochen haben, dabeigehabt, um dort die Fragen beantworten zu können, die von den Ausschussmitgliedern von den Fraktionen gestellt werden. Herr Kollege Roolf weiß, dass alle Fraktionen, die da waren, ihre Fragen stellen konnten. Nicht wahr, Herr Roolf? Dass Sie keine Frage stellen konnten, hat dann andere Gründe.