… der Haushalte, und zwar aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, erben mehr als 250.000 Euro. Zehn Prozent! Der Rest, die ganzen 4,4 Billionen Euro sind im Prinzip in anderen Händen. Wenn wir da von Erbschaftssteuer reden und wenn Sie sich die Freibeträge anschauen und wenn Sie sich anschauen, was wir an Freibeträgen neu vorgeschlagen haben, auch für betriebliches Vermögen – die Mühe müssen Sie sich machen –, dann werden Sie sehen, dass eine Neiddebatte ungerechtfertigt ist in diesem Zusammenhang. Damit wird man auch keinen Blumentopf erben.
(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Zurufe von Werner Kuhn, CDU, und Toralf Schnur, FDP)
Erbschaften, und das verstehe ich so ganz wenig bei der FDP, sind eigentlich eine ideale Einnahmequelle, weil …
Ja natürlich, es ist ein Zugewinn, völlig leistungsfrei und einzig und allein von dem Glück und dem Zufall …
Ich weiß nicht, was Sie erben. Ich erbe, wenn ich erben würde, vielleicht von meinen Eltern und meiner Familie. Deshalb ist es auch Zufall und Zugewinn,
Da können Sie sagen, Sie schaffen es ab. Ich sage, lassen Sie uns darüber reden, dass die Erbschaftssteuer heraufgesetzt wird, dass die Freibeträge überprüft werden, sodass kleine und mittlere Erben nicht belastet werden, aber, das sage ich klar, die großen. Ich habe zur Kenntnis genommen – eigentlich bin ich sehr froh darüber –, dass es bei uns unterschiedliche Auffassungen zur Frage, wohin sich die Erbschaftssteuer entwickeln soll, gibt.
Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, wollen die Erbschaftssteuer nicht realitätsnah erheben.
Sie streichen das aus unserem Antrag heraus. Ich frage Sie: Heißt das nicht nach dem Verkehrswert? Sie wollen in Ihrem Änderungsantrag, das steht im Punkt 2, keine nachhaltige Erhöhung der Erbschaftssteuer auf Privatvermögen
und die betrieblichen Vermögen am liebsten gar nicht besteuern. Sie wollen keine Vereinfachung von Tarifstufen und keine Veränderung der Steuersätze. Sie wollen die Unternehmen bei Betriebsübergang von der Erbschaftssteuer befreien, obwohl diese vielleicht im Einzelfall nicht notwendig ist. Sie wollen eine Minimalvariante – ich habe den Änderungsantrag, das können Sie mir glauben, sehr gut gelesen –,
die ich nicht für zeitgemäß halte, die auch keine Unterstützung für die Landesregierung im schweren Kampf der Steuerauseinandersetzung ist, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ja gut, es ist noch Zeit. Normalerweise hatten wir im Ältestenrat beschlossen, nicht mehr nach der Rede zu fragen, aber da das noch in der Zeit liegt, lasse ich das zu.
Sehr geehrte Frau Gramkow! Es geht um das Betriebsvermögen und Sie reden sehr viel von Verkehrswert. Ich möchte gern Ihre Meinung wissen, was gerecht und richtig ist. Wenn ein Unternehmen vererbt wird, es ein Wertgutachten gibt für einen Preis von 100.000 Euro, die Bank aber sagt, dieser Gegenstand ist nur 30.000 Euro wert, weil er ihn nur mit 30.000 Euro besichert, was ist dann der Wert dieses Gegenstandes? Die 100.000 Euro, die fi ktiv in einem Wertgutachten stehen, oder die 30 Prozent, die die Bank benennt,
weil es nur dafür einen wirklich Dritten gibt, der auch bereit ist, das auszugeben? Was ist Ihre Wertgrenze?
Frau Finanzministerin hat darauf hingewiesen. Ich habe ja auch nicht gesagt, was ich hier beantragt habe.
(Volker Schlotmann, SPD: Hallo, Herr Roolf, stehen bleiben, stehen bleiben! – Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Stehen bleiben!)
Wir haben die Situation, dass die Wertgrenze geändert werden muss. Die Finanzministerin hat gesagt, es gibt die Arbeitsgruppen, die jetzt nach dem Verfassungsgerichtsurteil möglichst auf der Bemessungsgrundlage arbeiten, was denn tatsächlich der Maßstab ist.
Ich gehe davon aus, dass es eine andere Bemessungsgrundlage geben muss für den Verkehrswert als das Gegenüberstellen von einem Bankgutachten und einem Gutachten zur Verkehrswertermittlung. Und in beiden Fällen, Herr Roolf, würde keiner eine Erbschaftssteuer bezahlen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/391 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei Zustimmung von SPD, CDU und NPD sowie Gegenstimmen von Linkspartei.PDS und FDP wurde diesem Antrag zugestimmt. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD auf Drucksache 5/391 angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS auf Drucksache 5/345 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? –
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Was ist das? Das könnt ihr doch nicht machen! Das stimmt ja nun gar nicht!)
Damit ist der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS mit den Änderungen bei Zustimmung von SPD und CDU