Protocol of the Session on June 30, 2011

Fakt ist, dass wir den Eindruck gewinnen bei diesem Antrag, dass die SPD in bestimmten Dingen anders denkt, als sie es mit ihrem Koalitionspartner hinkriegt. Das hat uns auch gezeigt, auf welche Art und Weise mit unseren Anträgen umgegangen worden ist.

(Heinz Müller, SPD: Ach, Frau Müller!)

Ich finde es schade, wenn man hier im Land mit der CDU keine Anträge beschließen kann, die zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit, der Arbeitsmöglichkeit gehen, die zur Verbesserung der Ausstattung von Renten gehen, die zur Verbesserung von Bildung, vor allen Dingen nachhaltig, gehen, und dann immer der Koalitionszwang vorgeschoben wird. Ich wusste allerdings überhaupt noch nicht, dass Koalitionszwang höher ist in der Wertung als der Verstand.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Also um es noch mal klipp und klar zu sagen: Wie der Antrag zustande gekommen sein mag, weil man als Grüne wahrscheinlich im Bundestag vorneweg gelaufen war und dieses Defizit erkannt hatte, sei dahingestellt. Sachlich ist dieser Antrag richtig und wird von uns unterstützt. Wir wissen, welche Sachlichkeiten man unterstützen muss, haben keine Koalitionszwänge und sind auch nicht so eingebildet in der Opposition, dass wir nicht sagen, wenn was richtig ist, jawohl, es ist richtig, und wir nehmen die Hände hoch.

Allerdings muss ich noch einen Schlenker machen. Das sollten Sie sich auch überlegen und bedenken, was Sie unserer Rente, unserem Rentensystem antun, wenn Sie in Ihrer Politik weiter so verfahren wie heute. Sie haben mit viel Initiative und viel Fantasie arbeitslose Menschen in Minijobs gedrängt, Minijobs unterstützt. Sie unterstützen alle möglichen Dinge in der Richtung und sind froh, wenn Sie darstellen können, dass Sie die Arbeitslosigkeit gesenkt haben.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das nützt der Rentenversicherung überhaupt nichts. In gleicher Art und Weise, Herr Glawe, machen Sie Gesetze, dass zum Beispiel die Leute nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen

(Matthias Mantei, CDU: Nehmen Sie die Realität zur Kenntnis! Das ist doch nicht so schwer.)

beziehungsweise gar nicht in die Rentenversicherung einzuzahlen brauchen. Immer wenn Sie Arbeitsplätze schaffen, mit denen nicht in die Rentenversicherung

eingezahlt wird, weil Sie mit Minijobs die Leute abfrühstücken, geben Sie der Rente keine Chance, weiter als gesetzliche Rente ihre Aufgaben zu erfüllen. Das ist auch eine Wahrheit, eine einfache Wahrheit,

(Matthias Mantei, CDU: Das ist Ihre Wahrheit?)

die Sie immer wieder von uns gesagt kriegen werden, wenn es an der Zeit ist.

Frau Müller, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Redezeit gleich abgelaufen ist.

Danke. Ich bin fertig.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Müller.

Ich habe eben noch mal die Information bekommen, es war Ihre letzte Rede, die Sie heute gehalten haben. Sie haben es geschafft, immer wieder Bewegung ins Plenum zu bringen, wenn Sie hier am Pult gestanden haben. Alles Gute für Sie!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Mantei für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig sichern“. Frau Ministerin Schwesig und Herr Heydorn haben hier vorzüglich und dezidiert vorgetragen, denn die Ausgangslage ist, dass die Ausgaben der Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe seit 1997 gedeckelt werden. Betroffen sind insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und unterhaltsunterstützende Leistungen. Die jährlichen Ausgaben für diese Leistungen werden entsprechend der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer festgesetzt.

Was bedeutet das konkret? Überschreiten die Ausgaben am Ende eines Kalenderjahres den für dieses Kalenderjahr bestimmten Betrag, wird das Budget des jeweiligen Bereiches im zweiten Kalenderjahr nach Überschreiten der Ausgaben um den Überschreitungsbetrag vermindert, sodass das Haushaltsvolumen bereits für die Folgejahre vorbelastet ist. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird jedoch die Gesamtbevölkerung zukünftig zunehmend älter und die geburtenstarken Jahrgänge kommen mehr und mehr in ein Alter, in dem Rehabilitationsleistungen verstärkt nachgefragt werden. Darüber hinaus führt die Heraufsetzung der Altersgrenzen für den Renteneintritt und damit verbunden das steigende Rentenzugangsalter zu einer steigenden Anzahl älterer Rehabilitanden.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

So geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass durch diese Entwicklung zukünftig mit weiter steigenden Ausgaben, insbesondere bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu rechnen ist. Die Rentenversicherer haben demzufolge zunehmend Probleme, Leistungen zur Teilhabe zu erbringen, um das vorzeitige Ausscheiden der Versicherten aus dem Erwerbsleben zu

verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern, siehe Paragraf 9 Sozialgesetzbuch VI. Dementsprechend besteht die Gefahr, dass die Rehabilitationsleistungen aufgrund der Budgetierung eingeschränkt werden müssen.

Betroffen sind in diesem Zusammenhang auch Einrichtungen, die die Rehabilitation fördern und Zuwendungen erhalten können. So war zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Nord 2010 aufgrund des fehlenden finanziellen Spielraums gezwungen, die Zuwendungen für Selbsthilfegruppen zu kürzen. Da es sich bei den Zuwendungen um Ermessensleistungen handelt, steht für diese Zuwendung ebenfalls nur ein gesetzlich begrenzter Haushaltsansatz zur Verfügung. Eine angemessene Anhebung des sogenannten Ausgabendeckels ist daher sachlich dringend geboten. Ein wichtiger Faktor im Rahmen dieser Anpassung muss dabei die demografische Entwicklung sein, die eine wachsende Gruppe rehabilitationsrelevanter älterer Arbeitnehmergruppen mit sich bringt.

Mit unserem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Begrenzungsregelung der jährlich maximalen Ausgaben der Rentenversicherungsträger dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Mantei.

Ich weiß jetzt nicht, ob das Ihre letzte Rede war?

(Matthias Mantei, CDU: Nein, die vorletzte. – Peter Ritter, DIE LINKE: Eine hat er noch.)

Nein, es kommt noch eine, aha.

Als nächster Redner spricht der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der FDP Herr Roolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht meine letzte Rede und ich bekomme auch noch bis September Geld aus dem Landtag, deshalb arbeite ich noch ein bisschen weiter.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Vielleicht noch ein bisschen länger.)

Vielleicht auch noch ein bisschen länger.

Der hier vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen hat uns als FDP schon etwas mit Verwunderung erreicht, weil Sie hier einen Antrag ansprechen oder einen Antrag eingebracht haben, der in das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages eingreift. Und da muss man sich natürlich die Frage stellen: Ist es richtig, dass wir hier eine Initiative im Bundesrat mit unterstützen, die in das Haushaltsrecht des Bundestages eingreift? Bei der CDU könnte man spontan und spaßeshalber sagen, Mensch, ihr seid doch selbst in der Regierung, versucht das doch direkt in Berlin zu regeln,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

aber womöglich ist dann der Umweg mit dem Koalitionspartner an der Seite der vernünftigere und der bessere.

(Harry Glawe, CDU: Ja, ja.)

Lassen Sie uns zu den Inhalten Ihres Antrages kommen

(Matthias Mantei, CDU: Dann lesen Sie doch mal unseren Antrag! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

und da wird es dann, denke ich mal, einfach sehr kompliziert und auch da wird es so sein, dass wir wirklich inhaltlich uns dazu hier eigentlich heute verständigen können. Was heißt Budgetierung? Was heißt eigentlich einen Deckel draufmachen? Und was heißt es, sich an einer flexiblen Größe, nämlich an dem tatsächlichen Bedarf zu orientieren? Genau da haben wir alle zusammen immer wieder ein Problem, dass wir fragen: Ist es richtig, sich an dem tatsächlichen Bedarf zu orientieren? Da haben wir immer die Diskussion, sind die Bedarfe richtig ermittelt, in der richtigen Höhe, in der richtigen Anzahl, also die Frage, ob der Bedarf richtig ermittelt ist.

(Zurufe von Ministerin Heike Polzin und Irene Müller, DIE LINKE)

Wir haben auf der anderen Seite bei der Budgetierung die Frage: Ist das Budget richtig gebildet, das, was wir da haben? Ist die Disziplinierung, die Budgets ja mit sich bringen, eine richtige Disziplinierung? Und wenn man dann feststellt, dass ein Budget nicht ausreicht, dann hat man wieder mehrere Möglichkeiten zu sagen, ja, okay, das Budget reicht nicht aus, der Bedarf ist größer. Wir müssen einmalig womöglich dieses Budget anpassen und brauchen dann wieder eine Bezugsgröße, nach der wir dieses Budget bemessen.

Bei der Rente ist es so, dass die Bezugsgröße bisher immer die Lohnentwicklung gewesen ist, immer. Frau Müller hat es in einem sehr schönen Vergleich gebracht: „Gute Arbeit – gute Löhne – gute Rente.“ Also Rente ist immer mit der Lohnentwicklung gekoppelt gewesen. Und an der Stelle ist dann die Frage zu klären: Ist es richtig …

(Jörg Heydorn, SPD: Hier geht es nicht um Rente.)

Ja. Aber ist es richtig, Herr Heydorn, ist es richtig zu sagen, wir müssen hier weg von einer Budgetierung?

(Matthias Mantei, CDU: Also wollt ihr jetzt gar nichts tun oder was?)

Wir müssen im Prinzip dann hin zu einer wirklichen Bedarfsermittlung und die wirkliche Bedarfsermittlung ist ja dann die Frage: Wie entwickelt die sich in den nächsten Jahren?

(Matthias Mantei, CDU: Das ist doch aber ein stetig laufender Prozess.)