Protocol of the Session on June 29, 2011

wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Danke. Damit sind in Artikel 3 die Ziffern 5 und 6 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Danke. Damit sind der Artikel 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Damit ist der Artikel 5 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 6 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Damit ist der Artikel 6 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 7 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Damit ist der Artikel 7 entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/4448 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 5/4448 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE und der NPD sowie Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Drucksache 5/4216, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 5/4447.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4216 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit – Drucksache 5/4447 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Grabow.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Gesetzentwurf hat der Landtag in seiner 120. Sitzung am 13. April 2011 ausschließlich an den Sozialausschuss überwiesen. Wir haben im Ausschuss am 8. Juni 2011 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. In dieser Anhörung haben wir ganz grundsätzlich über die Praxis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales diskutiert. Da geht es dann vor allem um die Frage, ob die mit der Errichtung des Landesamtes verbundenen Erwartungen an eine Verwaltungsvereinfachung erfüllt wurden. Die Einzelheiten dieser Anhörung entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht.

In der abschließenden Beratung im Sozialausschuss am 15. Juni 2011 hat sich der Ausschuss mehrheitlich für eine Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes ausgesprochen. Die Fraktion DIE LINKE hatte ergänzend die Annahme einer Entschließung beantragt. Darin sollte der Ausschuss seine Ablehnung gegenüber der Übertragung der Aufgaben der überörtlichen Jugendhilfe sowie gegenüber einer Ausgliederung des Landesjugendamtes aus dem Landesamt für Gesundheit und Soziales erklären. Dieser Antrag ist im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung und damit dem unveränderten Gesetzentwurf zuzustimmen.

An dieser Stelle noch einmal ein paar persönliche Ausführungen. Da das meine letzte Einbringungsrede als Ausschussvorsitzender war, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Kollegen bedanken, im Ausschuss und besonders auch bei der Verwaltung. Aber an dieser Stelle auch – und das war manchmal nicht ganz so einfach – dem Ministerium ein Dankeschön. Das war nicht so einfach, fünf Jahre. Es waren meine ersten fünf Jahre.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ich bedanke mich an dieser Stelle dafür, das Vertrauen von Ihnen gehabt zu haben, als Ausschussvorsitzender dienen zu dürfen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke, Herr Grabow.

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales auf Drucksache 5/4216. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4447 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, Zustimmung der Fraktion der FDP, bei der NPD war eine Zustimmung von Herrn …

(Michael Andrejewski, NPD: Eine Ablehnung war das!)

und Ablehnung der Fraktion der NPD, damit ist dieser Antrag, sind Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/4216 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltung? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/4216 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der NPD und der FDP angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern entsprechend des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes, Drucksache 5/4440. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Abgeordneten Angelika Peters, Fraktion der SPD, Beate Schlupp, Fraktion der CDU, Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, und Toralf Schnur, Fraktion der FDP, auf Drucksache 5/4463 vor.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 5/4440 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Angelika Peters, Fraktion der SPD, Beate Schlupp, Fraktion der CDU, Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, und Toralf Schnur, Fraktion der FDP – Drucksache 5/4463 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Petitionsausschusses Frau Borchardt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginnen werde, möchte ich die Gelegenheit für eine, wie ich finde, sehr wichtige Richtigstellung nutzen. Wie Sie dem „Medienspiegel“ entnehmen können, hat die Presse berichtet, dass es in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich sein wird, Petitionen über das Internet einzureichen, da die Koalitionsfraktionen in der gestrigen Landtagssitzung die Einführung der Onlinepetitionen abgelehnt hätten. Diese Aussage der Presse ist jedoch falsch.

(Angelika Peters, SPD: Richtig.)

Die Onlinepetitionen, mithin die Möglichkeit, Petitionen via Internet einzureichen, wurde durch den Landtag bereits im letzten Jahr geschaffen. Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Gestern wurde mit der Ablehnung des Gesetzentwurfes meiner Fraktion lediglich die zusätzliche Einführung der öffentlichen Petition, wie sie etwa der Deutsche Bundestag anbietet, abgelehnt.

(Angelika Peters, SPD: Richtig.)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, Ihnen jetzt die 18. und damit letzte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses der 5. Wahlperiode vorstellen zu können, mit der Petitionsverfahren endgültig abgeschlossen werden sollen. Wie Sie gesehen haben, liegt auf Drucksache 5/4463 ein Änderungsantrag einiger Mitglieder des Petitionsausschusses vor, mit dem über Beschlussempfehlung und Bericht hinausgehende Petitionen, die im Petitionsausschuss nach Ablauf der Abgabefrist beraten und abgeschlossen worden sind, nunmehr auch durch den Landtag abschließend beraten werden sollen.

Ich bitte Sie schon an dieser Stelle um Zustimmung zu beiden Vorlagen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung einschließlich des Änderungsantrages sollen 254 Petitionen einem Sachbeschluss zugeführt werden. Dreiviertel der Beschlüsse zum Abschluss der Petitionen wurden einstimmig gefasst.

109 dieser Petitionen befassen sich mit der bekannten Problematik der Abwasserentsorgung in Kleingärten. Hier hat sich der Petitionsausschuss mehrheitlich eindeutig positioniert und stellt fest, dass die gesetzlichen Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Abwasserentsorgung insbesondere nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie dem Landeswassergesetz beachtet werden müssen. Insofern kommt eine Befreiung der Kleingärten von der grundsätzlichen Pflicht einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung nicht in Betracht. Aber gerade zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben vor, sodass die Diskussion der vorgetragenen Probleme auch im Petitionsausschuss noch nicht abgeschlossen ist.

Etwas näher eingehen möchte ich an dieser Stelle auf zwei Petitionen aus dem sozialen Bereich. In einer Zuschrift beklagten Mitbürger, dass sowohl die Stadt als auch die Deutsche Bahn nur ungenügend an der Errichtung des Blindenwegeleitsystems am Bahnhof arbeiten und die behindertengerechte Toilette auf dem Bahnhofsvorplatz nicht mehr zumutbar ist. Zur barrierefreien Toilettenanlage hatte die Stadt mitgeteilt, sie sei nicht bereit, den Betreibervertrag zu verlängern, weil sie sich nicht in der Lage sehe, das jährliche Betriebskostendefizit von 16.000 Euro auszugleichen. Ein WC stehe aber im Bahnhofsgebäude zu dessen Öffnungszeiten zur Verfügung.

In einer ersten Beratung beschloss der Petitionsausschuss, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Während dieser Ortsbesichtigung ist in Bezug auf das Blindenwegeleitsystem eine Lösung gefunden worden, die für die Petenten akzeptabel ist. Die WC-Anlage wird in Zusammenarbeit zwischen Land und der DB Bahn fachmännisch umgebaut. An dieser Stelle noch einmal Dank an die Deutsche Bahn für die konstruktive Zusammenarbeit. Das Ergebnis zeigt auch, dass es uns gelingen kann, in Gesprächen vor Ort mit den Petenten und den zuständigen Verwaltungen eine Lösung zu finden.

In einer anderen Petition beklagte die Petentin, ihrer gehörlosen Tochter sei im Landesförderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Hören nicht die Deutsche Gebärdensprache beigebracht worden. Das Bildungsministerium informierte in dieser Angelegenheit, in der Schule in Güstrow werde die lautsprachbegleitende Gebärde vermittelt. Damit solle den Kindern und Jugendlichen die

Möglichkeit eröffnet werden, mit möglichst vielen Menschen kommunizieren zu können. Die Deutsche Gebärdensprache aber werde nur von wenigen beherrscht. Die Mutter hingegen argumentierte, die lautsprachbegleitende Gebärde sei für ihre Tochter nicht ausreichend gewesen, um gerade in der Zeit der Pubertät die komplizierten emotionalen Veränderungen hinreichend zu kommunizieren, sodass die Tochter psychische Probleme bekommen habe.

Diese Angelegenheit ist im Petitionsausschuss mit den verschiedenen Sachverständigen kontrovers diskutiert worden. Am Ende beschloss der Petitionsausschuss mehrheitlich, dass die Eltern gehörloser Kinder künftig noch umfassender sonderpädagogisch beraten werden und entsprechende Empfehlungen erhalten müssen, um die für die Ausbildung ihrer Kinder erforderlichen Anträge stellen zu können, egal, welche der Konzepte sie favorisieren.

In beiden Fällen haben wir im Verlauf des Petitionsverfahrens zwar nicht genau das erreicht, was sich die Petenten vorgestellt haben, aber wir haben ein Ergebnis erzielt, das den betroffenen Menschen zukünftig das Leben ein wenig einfacher gestalten wird. Einzelfälle, werden Sie vielleicht denken. In meinem Ausschuss werden Gesetze beraten, die für alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bindend sind.

Ja, das ist sicher richtig. Im Petitionsausschuss werden Einzelfälle beraten. Übrigens sind es bis heute 4.684 Einzelfälle, die wir in der 5. Wahlperiode beraten haben. Wir wissen als Erste, welche Auswirkungen gesetzliche Entscheidungen auf die Menschen haben. Ich denke da an die Einführung des Touristenfischereischeines oder die Anbindung der Befreiung von der GEZ an das Vorliegen bestimmter Sozialbescheide.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Wir merken am Eingang von Petitionen, wenn Verwaltungspraxis geändert wird, etwa über die Ausgabe von Beratungshilfescheinen. Oder wir erfahren, wenn sich Verwaltungen von den Bürgern entfernen, Beitragsbescheide zum Beispiel kurz vor Weihnachten verschicken. Hier hilft es häufig schon, wenn sich der Petitionsausschuss einschaltet und die Verwaltung zwingt, in der Hektik des Alltages innezuhalten und das eigene Verhalten kritisch zu reflektieren. Insofern werden die Mitglieder des Petitionsausschusses zu Fachleuten auf allen Gebieten der öffentlichen Verwaltung und sie sind mit ihrer Arbeit das Aushängeschild des Landtages.

Gestatten Sie mir, an dieser Stelle den fleißigen und engagierten Mitgliedern des Petitionsausschusses zu danken. Um nur ein paar Zahlen zu nennen: Wir haben in 122 Sitzungen, die zumeist über mehrere Stunden gingen, 4.318 Petitionen abschließend beraten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. Wir haben 36 Ortsbesichtigungen, 338 Beratungen mit Regierungsvertretern und 630 Beratungen ohne Regierungsvertreter durchgeführt. Ich denke, diese wenigen Zahlen zeigen die große Bedeutung des Petitionsausschusses.

Ich für mich kann nur sagen: Es war eine spannende Zeit. Ich habe viel gelernt und ich wünsche dem neuen Landtag, dass alle demokratischen Fraktionen ihre engagiertesten Abgeordneten in den Petitionsausschuss entsenden.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretari

ates recht herzlich bedanken. Ohne Ihre fleißige Arbeit hätten wir dieses Arbeitspensum nicht schaffen können. Bedanken möchte ich mich auch bei der Präsidentin des Landtages.

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)