Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der derzeitigen Diskussion um die Energiewende mit der verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien ist der Nutzung des Bodens besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Unvermehrbarkeit des Bodens, die weitere Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen und der Anstieg der Weltbevölkerung führen dazu, dass zukünftig nur noch die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Versorgung jedes Bürgers zur Verfügung steht. Statt bisher 0,25 Hektar sind es dann nur noch 0,15 Hektar je Erdenbürger. Der verstärkte Anbau von Energiepflanzen erhöht den Druck auf die landwirtschaftliche Produktion weiter.
Den negativen Grundtenor des Ursprungsantrags zur guten fachlichen Praxis hatte die FDP bereits damals bei der Einbringung kritisch gewürdigt. Die Anhörung im Agrarausschuss bestätigte dann unsere Auffassung.
Es bestehen eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen zur Gewährung einer nachhaltigen Bodennutzung. Nach wie vor sind der FDP-Fraktion gehäufte, bewusste Verstöße gegen diese Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern nicht bekannt. Auch das Schreckgespenst einer Vermaisung des Landes konnte in der Anhörung nicht bestätigt werden. Nach Aussagen der Landesforschungsanstalt ist trotz des Zuwachses beim Mais anbau in Mecklenburg-Vorpommern alles im Lot. Lediglich in einigen wenigen Regionen treten wegen höherer Tierhaltung Konzentrationen im Maisanbau auf. Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überarbeitung der guten fachlichen Praxis zur Wahrung einer nachhaltigen Landwirtschaft wurde von fast allen Anzuhörenden verneint. Der Umweltschutz hat gerade in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und zwängt den Landwirten schon heute enge Korsagen auf.
Aus den genannten Gründen ist der von der Koalition und der LINKEN an den Tag gelegte Aktionismus bei der Bewertung und Entwicklung der guten fachlichen Praxis aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Nach Ansicht der FDP bedarf es der aufgeführten Punkte in der Beschlussempfehlung nicht, da sich die gute fachliche Praxis in Mecklenburg-Vorpommern bewährt hat.
Ähnlich verhält es sich beim Bodenschutzgesetz. Nach Aussagen des Ministeriums soll sich mit dem Landesausführungsgesetz eine 1:1-Umsetzung des Bodenschutzgesetzes bestätigen. Die Klarstellung zur Wahrnehmung der Aufgabe nach dem Bundesgesetz ist zu begrüßen. Unserer Kenntnis nach fehlt aber noch die abschließende Bemessung der auszugleichenden Kosten bei neuen und veränderten Aufgaben aus dem Bodenschutzgesetz. Die Kritik an der Verständlichkeit und der Anwendbarkeit des Gesetzes für die Landwirte besteht weiterhin. Und nach wie vor lässt der Gesetzentwurf konkrete Aussagen zur Umsetzung des Gesetzes vermissen.
Trotz der angekündigten 1:1-Umsetzung in Landesrecht schafft aus unserer Sicht der vorliegende Gesetzentwurf mit dem Paragrafen 11 und dem neuen Bodenschutzprogramm diese 1:1-Umsetzung nicht, denn aus unserer Sicht werden neue Standards festgelegt. Der Bauernverband als Verband der vordringlich Betroffenen hat hierzu ebenfalls seine Bedenken sehr nachvollziehbar dargelegt
und er sieht mit dem Bodenschutzprogramm die Gefährdung der zukünftigen Förderfähigkeit von Agrarumweltmaßnahmen. Weiterhin führe das Programm zu zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
Mecklenburg-Vorpommern kann es sich nicht leisten, wieder Sonderwege zu beschreiten, die zu einer Benachteiligung unserer Landwirte führen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.
Zunächst einmal zu Ihnen, Herr Dr. Timm. Ich hoffe, Sie schlafen im Moment nicht. Ja, jetzt ist er wieder aufgewacht. Wenn Sie sich hier hinstellen, Herr Dr. Timm,
oder Sie sind noch nicht mal Doktor, jedenfalls redet er so, als sei er einer, denn die reden auch sehr viel dummes Zeug, und das, was Sie hier eben losgelassen haben, …
Herr Abgeordneter Pastörs, ich bitte Sie, die persönlichen Diffamierungen von Abgeordneten zu unterlassen.
... denn was Sie hier eben losgelassen haben, Herr Timm, das will ich mal wie folgt charakterisieren:
Erstens. Es gibt hier im Parlament meines Wissens nach zwei Udos. Das sind Sie und ich. Der eine sitzt hier vorne, verfolgt die Debatten und der Zweite schläft regelmäßig in jeder Plenarsitzung nach 18.00 Uhr auf den hinteren Bänken ein.
Nein, das ist nicht zur Sache. Das ist zu Herrn Abgeordneten Timm. Zur Sache steht hier ein Gesetzentwurf der Landesregierung.
Ich darf aber bitte schön auf die Ausführungen des Herrn Timm eingehen. Das muss ich sogar. Vielen Dank.
ein Abgeordneter der FDP hier seit fünf Jahren Mandatsträger ist, alle 28 Tage sehr viel Geld in die Tasche steckt
und außer fünf Sitzungen in fünf Jahren noch nicht an einer einzigen gesamten Plenarwoche teilgenommen hat. Als Zahnarzt,
zur Sache zu sprechen, und auf die Folge, dass, wenn Sie noch ein drittes Mal zur Sache gerufen werden, Sie dann das Wort entzogen bekommen. Bitte, zur Sache.