Protocol of the Session on June 29, 2011

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

In dieser Wahlperiode haben wir Herrn Albrecht, Volljurist, als Verstärkung bekommen. Durch diese Verstärkung war es uns möglich, die Qualität unserer Arbeit deutlich zu verbessern. Unsere Mitarbeiter im Sekretariat sind es, an die sich die Petenten im Zusammenhang mit der Bearbeitung und dem Abschluss ihrer Petition wenden, auch wenn sie nicht damit einverstanden sind. Sie kriegen den Frust, Frau Peters weiß es, auch manchmal wir als Abgeordnete, aber in erster Linie erst mal die Mitarbeiter im Petitionsausschusssekretariat, sie kriegen den Frust zuerst ab. Aber ihre geduldige Entgegennahme der Gespräche, die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Auffassungen, zum Beispiel beim Abschluss einer Petition, ist dabei nicht zu unterschätzen. Insbesondere Herr Albrecht zeigt hier eine Einfühlsamkeit und eine Geduld, die man nur bewundern kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bedanken, bitte um die Zustimmung zu beiden Vorlagen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat jetzt zunächst die Abgeordnete Frau Peters für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie immer und wie schon so oft liegt Ihnen auch heute eine Sammelübersicht vor vom Petitionsausschuss, und zwar mit der Drucksache 5/4440. Sie haben es heute in der Hand, mit Ihrer Abstimmung diese Petitionen zu beenden, der Beschlussempfehlung zu folgen.

Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt. Nicht aus Jux und Tollerei, sondern nur deswegen, weil eigentlich die Frist abgelaufen war und in der letzten Petitionsausschusssitzung nochmals Petitionen zum Abschluss gebracht werden können, die wir heute gerne ergänzen würden mit der Sammelübersicht und Sie bitten, auch diesen zuzustimmen.

Ich möchte jetzt auch nichts wiederholen, was die Vorsitzende schon gesagt hat. Lassen Sie mich auf zwei Punkte verstärkt eingehen. Wie ein roter Faden zieht sich durch die Beschlussempfehlung die Problematik „Abwasser in Kleingärten“, wie sollte es anders sein. Frau Borchardt nannte, ich glaube, 20 sind in der Sammelübersicht aufgeführt. Das geht von der laufenden Nummer 5 bis 132. Immer wieder mal kommt das Abwasser in Kleingärten.

Ich will nicht beim Urschleim anfangen, ich will Sie auch nicht langweilen, aber mit dieser Problematik haben Sie sich, haben wir uns auf der 121. Sitzung des Land tages beschäftigt und haben damit auch Wege aufgezeigt, wie die Verantwortlichen vor Ort, nämlich die Abwasser- und Trinkwasserverbände, die unteren Rechtsaufsichts

behörden in Zusammenarbeit mit den vor Ort ansässigen Kleingartenverbänden Wege finden können, um die betreffenden Gesetze umzusetzen. Und es gibt so ein bisschen irrige Annahmen, viele Verbände warten jetzt noch auf einen Erlass, eine Verordnung, einen Bescheid von oben. Es wird durch das Ministerium keine zentrale Anweisung geben, wie unten, ich sage jetzt mal „unten“ ganz lax, vor Ort es umgesetzt werden muss. Es ist ausgesagt worden, das sagt auch der Landtagsbeschluss: Fristverlängerungsersuchen sind möglich. Sie sind möglich, wenn es technisch nicht geht. Aber es muss unbedingt ein Konzept erarbeitet werden, gemeinsam, bis wann dann die Umsetzung erfolgen kann, sonst würde es keine Ausnahmegenehmigung geben. Das heißt also, vor Ort haben sie sich zusammenzusetzen, haben zu gucken, was ist zu machen, und haben dann die Möglichkeit, zu sehen, bis wann werden sie es umsetzen können.

(Udo Pastörs, NPD: Schieben wir in die nächste Legislatur.)

Wer erwartet, das zentral jetzt gesagt wird, wir setzen aus bis 2020, das wird nicht passieren. Das können wir auch gar nicht. Das wäre ein Gesetzesverstoß, selbst der Minister würde gegen seinen eigenen Erlass, gegen seine eigenen Gesetze verstoßen. Also das geht nicht. Außerdem geht es woanders ja auch. Ich denke jetzt an Schwerin. Da brauchen wir nur die Oberbürgermeisterin zu fragen oder die Verwaltung der Stadt Schwerin, die haben das gelöst. Man kann also auch von Erfahrungen anderer lernen. Und das würde ich auch den Landesverbänden, den einzelnen Regionalverbänden empfehlen, hier zu gucken, an welcher Stelle der eine oder andere das schon gelöst hat.

Außerdem noch etwas: Ich habe hier so eine sehr schöne Vorlage „Abwasserentsorgung im Kleingarten“ aus Berlin. Die machen das schon. Seit 2006 ist das da geordnet, ist das geregelt. Da werden die Gruben geleert ohne viel Geschrei. Die haben auch in ihrem Beschluss drin oder in ihrem Erlass drin: Wer keine Sammelgruben hat und trotzdem einen Anschluss in der Laube, da muss der Anschluss gekappt werden.

Das heißt, was wir mit unserem Entgegenkommen schon gemacht haben, das ist schon sehr weitreichend. Und deswegen, denke ich mal, haben wir eigentlich einiges für die Kleingärtner getan. Frau Borchardt, das ist Berlin, das ist unsere gemeinsame rot-rote Regierung. Die haben das schon längst drin.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber es gibt einen Erlass.)

Ich wollte nur darauf hinweisen, auch da kann man sich dann noch mal sachkundig machen.

Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren, nach 14 Jahren ist eine Petition beendet worden, und zwar die Petition „Kiesabbau Trent-Zessin“, Insel Borchow auf Rügen. Heidelberg hat endlich begriffen, dass der Bedarf nicht mehr da ist, die Marktlage eine andere geworden ist, und hat sein Vorhaben zurückgezogen. Damit ist Ruhe eingekehrt und damit, denke ich mal, wenn Sie das heute so beschließen, ist auch da ein Pluspunkt erreicht worden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gut. Habt ihr gut gemacht.)

Haben wir gut gemacht, ja.

Frau Borchardt, nicht nur Sie, auch wir möchten zum

Abschluss Danke sagen den Mitgliedern des Petitionsausschusses und vor allen Dingen den Mitgliedern des Sekretariats.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ich habe das ja im Namen des Ausschusses gemacht.)

Ja, ist richtig, im Namen des Ausschusses haben Sie das gemacht. Aber lassen Sie mich das noch mal wiederholen. Das kann man gar nicht oft genug sagen.

Sie haben mit Sach- und Fachkompetenz eine sehr gute Grundlage und eine sehr gute Entscheidungshilfe geleistet, haben uns die oft nicht leicht zu fassenden Beschlüsse aber so mit Sachargumenten untersetzt, dass wir dann doch zustimmen konnten. Herzlichen Dank!

Und an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung, dass wir dann endlich auch durch einen Juristen die Stelle besetzt bekamen, der einfühlsam, mit großem Sachverstand, großer Kompetenz uns wirklich geholfen hat. Und ich hoffe, dass er es auch bleibt und uns nicht irgendwann wieder verloren geht, weil es bessere Angebote gibt. Also, Herr Albrecht, bleiben Sie bei uns und ziehen Sie nicht wieder ab! Das wünsche ich mir nicht mehr, aber das wünsche ich den Nachfolgern, die da kommen.

Und ein Wort in eigener Sache: Ich danke Ihnen auch allen. Ich danke den Mitgliedern des Petitionsausschusses und der Verwaltung. Sie müssen mich nicht länger ertragen. Und wenn ich in der einen oder anderen Art vielleicht nicht so ganz einfach war und dem einen oder anderen auf den Fuß getreten bin, bitte ich um Entschuldigung, wenn es wehgetan hat und unberechtigt war.

(Udo Pastörs, NPD: Das hat nicht wehgetan, aber …)

Wenn es aber nicht unberechtigt war, dann war es so gewollt, dann ist es halt eben so. Ansonsten wünsche ich Ihnen allen alles Gute, bleiben Sie gesund und munter!

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Und wenn einer sagt, das war die letzte Rede in dieser Legislaturperiode – nein: Das war meine allerletzte Rede. Und insofern, ich bin jetzt im vierten Quartal oder im letzten Lebensdrittel oder wie auch immer, aber wenn sich einer wünscht, dass ich mich ändere, es wird nicht passieren. Alles Gute für Sie!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Minister Henry Tesch)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Peters.

Wir sind uns ganz sicher, dass Sie noch ein ganz langes Leben vor sich haben, so fit, wie Sie aussehen. Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute und hoffen, dass Sie uns im Ehrenamt an vielen Stellen wieder begegnen und uns unterstützen in der politischen Arbeit. Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt für die Fraktion DIE LINKE.

Es gibt noch mehr, aber im Petitionsausschuss sind wir nun mal bloß zwei und diesmal bin ich dran, als Abgeordnete und Mitglied des Petitionsausschusses und nicht als …

(Vincent Kokert, CDU: Die Ansprache der Präsidentin nicht vergessen, sonst gibts einen Ordnungsruf.)

Ja, mach ich noch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auf zwei Petitionen besonders aufmerksam zu machen. Auf eine Petition habe ich schon in meinem Bericht verwiesen. Es ging im Kern bei dieser Petition um die Frage, gehörlose Kinder im Landesförder zentrum mit dem Schwerpunkt Hören in Güstrow in der Deutschen Gebärdensprache zu unterrichten. Die Mitglieder des Ausschusses hatten sich dazu verständigt, neben den Regierungsvertretern die Schulleiterin, Vertreter des Gehörlosenverbandes sowie des Elternverbandes hörgeschädigter Kinder zur Beratung einzuladen.

Das war ein Novum im Ausschuss und ich denke, wir haben uns richtig entschieden. Die Vertreterinnen und Vertreter beider Verbände stellten in sehr überzeugender Weise dar, dass in erster Linie die Deutsche Gebärdensprache gelehrt werden sollte und darüber hinaus die lautsprachenbegleitende Gebärde angeboten werden sollte. In Güstrow steht aber die lautsprachenbegleitende Gebärde im Vordergrund. Die Deutsche Gebärdensprache wird gar nicht angeboten beziehungsweise nur in einem sehr geringen Maße, und dies, obwohl der Landtag im Jahr 2000 beschloss, sich im Bundesrat für die Anerkennung der Gebärdensprache einzusetzen, und diese seit mittlerweile zehn Jahren als eigenständige Sprache anerkannt ist.

Das hat unterschiedliche Gründe, dass diese Umsetzung bei uns im Land so nicht erfolgt. Auf der einen Seite gibt es zu wenig Lehrerinnen und Lehrer, die die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, beziehungsweise die, die es können, haben die Schule zum größten Teil verlassen. Und die Verantwortlichen in der Schule, auch das, glaube ich, ist ein Grund, und die im zuständigen Ministerium sind von der Priorität der Lehre der Deutschen Gebärdensprache nicht überzeugt. In der Beratung war unübersehbar, dass das Verhältnis zwischen den Verbänden auf der einen Seite und der Schule und dem Ministerium auf der anderen Seite sehr unterkühlt ist. Das bedaure ich sehr.

Aus unserer Sicht sollte diese Petition an die Landesregierung und die Fraktionen überwiesen werden, damit gemeinsam überlegt werden kann, wie man mit diesem Problem weiter umgeht. Leider hat die Koalition es nicht gewollt, diesem Antrag zu folgen. Ungeachtet dessen glaube ich, wir müssen uns der Lösung dieses Problems stellen. Wer sich wirklich für inklusive Bildung ausspricht, muss heute beginnen, die Voraussetzungen zu schaffen. Inklusive Bildung muss auch in Güstrow möglich sein. Und dazu gehört die Schaffung von bestimmten Voraussetzungen. Ich denke, dass man ernsthaft darüber nachdenken muss, wie es uns gelingen kann, Lehrerinnen und Lehrer, die die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, hier nach Mecklenburg-Vorpommern zu bekommen und hier auch an den Schulen dann eine Möglichkeit der Existenz einzurichten.

Eine weitere Petition stellte aus meiner Sicht ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft aus. Ein Vater wollte eine einmalige Beihilfe für die Anschaffung von Kleidern für seine Tochter. Bei seiner ohnehin behinderten Tochter sorgten Medikamente wegen einer hinzugekommenen schweren seelischen Erkrankung für eine starke Gewichtszunahme. Es war schon schockierend zu hören,

dass für das Sozialamt der Zeitraum für die deutliche Gewichtszunahme als zu lang angesehen wurde, also kein Grund bestand, eine einmalige Beihilfe zu gewähren. Wäre durch Brand die Kleidung weg, hätte man geholfen. Auch der eindringliche Appell meiner Kollegin Irene Müller, dass es doch wohl egal sei, ob die Kleidung durch Brand weg sei oder nicht mehr passt, half nicht.

(Udo Pastörs, NPD: Herrlich! Aber Ihnen passt die Kleidung noch.)

Das zuständige Sozialamt billigte dem Vater lediglich ein Darlehen zu, obwohl ein weitaus höherer Ermessensspielraum durch den Gesetzgeber gedeckt ist. Nun stottert der Vater den Kredit in Höhe von 150 Euro ab, was ihm offensichtlich sehr schwerfällt. Schlimm finde ich, dass dem Vater angekreidet wird, dass er sich nicht auf die Kleiderkammer verweisen ließ.

(Udo Pastörs, NPD: Da hätten Sie doch aushelfen können mit Garderobe.)

Ich schätze die Arbeit der Kleiderkammern und der Sozial kaufhäuser hier im Land sehr, besonders das ehrenamtliche Engagement der dort Tätigen. Aber es ist schlimm genug, dass Menschen gezwungen sind, diese Hilfe anzunehmen. Der wahre Grund der Geldnot offenbarte sich aber erst nach Abschluss der Petition. In Briefen machte sich der Petent Luft, weil er nicht verstehen kann, dass der Petitionsausschuss dem Sozialamt bescheinigt, richtig gehandelt zu haben. Er beklagte sich bitter, dass ihm das Kindergeld weggenommen worden sei und er deshalb um Bekleidungsgeld betteln muss. Kommunen gehen angesichts schwieriger Haushaltslagen zunehmend dazu über, auf das Kindergeld von behinderten, im elterlichen Haushalt lebenden volljährigen Kindern zuzugreifen. Das Kindergeld erhalten also nicht mehr die Eltern für die Kinder, sondern die Kommunen zum Bezahlen von bestimmten Leistungen, zum Beispiel auch für die Abzahlung von Darlehen.

Ein aktuelles Urteil macht berechtigte Hoffnung, dass die zunehmend ausgeübte Praxis falsch ist. Eine Mutter wehrte sich dagegen, dass die Kommune das Kindergeld abzweigte, und sie bekam Recht. Meine Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass der Einzelfall in dieser Hinsicht noch einmal geprüft wird. Vielleicht können wir dem Petenten auch dann noch weiterhin helfen. Wichtiger wäre aber, dass die Kommune trotz der finanziell angespannten Situation im Interesse der Betroffenen entscheidet und solche Härtefälle auch anerkennt.