Deshalb will ich hier auch noch mal zum Ausdruck bringen, was wir eigentlich bei diesem Gesetz wollten.
Es trägt nämlich nicht zur Erhöhung der Attraktivität des Lehramtsstudiums und des Lehrerberufs in Mecklen
burg-Vorpommern bei. Es stellt keine ausreichende Verknüpfung des Lehramtstudiums mit den Bachelor- und Masterstrukturen dar. Es ist eine ungenügende Verknüpfung der drei Phasen der Lehrerbildung. Es ist zu wenig im Gesetz, was geregelt werden muss, weil dann wieder zu viel untergesetzliche Regelungen notwendig sind. Und dies trägt auch nicht dazu bei, dass die Selbstständige Schule gestärkt wird.
Die Argumente für eine Reform der Lehrerbildung sind dann vor allem auch, wenn das wirken soll, die Verbesserung der Beschäftigungssituation der Lehrer, mehr Chancen für Quereinsteiger und auch die Abkehr von einer lehramtsbezogenen und die Hinwendung zu einer stufenbezogenen Ausbildung.
Und, Herr Brodkorb, hier scheinen wir vielleicht unterschiedliche Vorstellungen zu haben. Ich glaube nicht, dass eine stufenbezogene Ausbildung automatisch zur Gemeinschaftsschule führen muss,
denn es geht vor allem darum, dass wir in den Schulen entsprechend der Altersstufen pädagogisch, psychologisch arbeiten können.
Deshalb ist das, was wir hier wollen, nicht unbedingt in Richtung einer Gemeinschaftsschule, sondern gerade dafür, was wir immer gesagt haben, dass wir in der Schule in der Lage sind, die Besonderheiten eines jeden Schülers zu berücksichtigen, auf die einzelnen Möglichkeiten, die er hat, auf die Begabungen, die er hat, entsprechend einzugehen und natürlich auf die Besonderheiten der jeweiligen Jahrgangsstufen.
Wenn wir hier im Land vorankommen wollen, brauchen wir auf Dauer auch ein Stipendienprogramm für Junglehrer, die sich zur Übernahme einer Stelle im ländlichen Raum verpflichten, denn wir gehen auf die Mangelsituation der Lehrer in Zukunft zu. Und da müssen wir jetzt handeln. Deshalb ist es schade, dass wir das nicht erreicht haben.
Wir brauchen Mentoringprogramme für Lehramtsstudenten und die Referendare und Referendarinnen, um diese frühzeitig an Schule und an unsere Region zu binden – das ist zum Teil mit dabei –, noch mehr Praxisanteile, aber auch die Frage, wie das in unserem Land geregelt werden soll. Da fehlt mir vieles im Gesetz, auch der Ausbau von Weiterbildungsmaßnahmen und vor allem die Frage: Wie sollen in Zukunft die Selbstständigen Schulen auch verwaltungsmäßig vorangebracht werden? Das sind ja Dinge, die wir bisher überhaupt noch nicht dabei haben. Also es fehlt wirklich vieles noch in diesem Lehrer bildungsgesetz.
Wir brauchen dann auch im Land natürlich eine Absenkung der Pflichtstundenzahl. Das muss hier mit bedacht werden, wenn wir ein Lehrerbildungsgesetz verabschieden wollen, eine Absenkung der Pflichtstundenzahl zur Minderung der Arbeitsbelastung beziehungsweise Abkehr von der Anerkennung des Referendariats beziehungsweise Berufserfahrung bei der Tarifeingruppierung.
Meine Damen und Herren, es sind viele Dinge, und deshalb ist es so schade gewesen, dass Sie das jetzt erst zum Schluss eingebracht haben, noch nicht einmal die Anhörung in der Regierung vollziehen konnten und dass
Sie dann auch noch zugeben, Herr Brodkorb, dass Sie ein Gesetz mit eingebracht haben, Sie haben es ja eingebracht, das Murks ist. Sie haben es mit eingebracht. Und Sie haben hier bewusst ein Gesetz mit eingebracht, wo Sie dann gesagt haben: Das ist Murks.
Deshalb, meine Damen und Herren, ich habe hier viele Gründe mitgebracht, weshalb wir einfach das weder ablehnen noch dem zustimmen können. Auch eine Enthaltung würde das nicht genügend zum Ausdruck bringen, was hier einfach erforderlich ist. Deshalb werde ich nachher auch noch vor der Abstimmung eine persönliche Erklärung abgeben, weil das einfach im Verfahren notwendig ist.
Nein, nein! Gucken Sie sich den Paragrafen 96, den zweiten Absatz genau an! Da steht: vor oder nach der Abstimmung. Gucken Sie sich das genau an! Ich kann das auch. Und ich möchte das vor der Abstimmung machen.
Ja, gucken Sie sich das in unserer Geschäftsordnung genau an, wie das zu regeln ist! Ich werde das nachher jedenfalls machen.
Meine Damen und Herren, auch hier kann ich dem Kollegen Brodkorb voll zustimmen. Es wäre, um dieses Gesetz ordentlich zu machen, durchaus möglich gewesen, dass wir es jetzt so nicht beschließen, sondern dass wir von mir aus auch jetzt in der Sommerpause noch mal die richtigen Grundlagen schaffen, damit es mit den neuen Abgeordneten hier wirklich so verabschiedet werden kann, damit wir denen was in die Hände geben, was dann zu verantworten ist. Wir als Liberale wären auch bereit gewesen, jetzt im Sommer noch zu arbeiten. Also sagen Sie nicht, dass wir die Arbeit verweigert hätten! Im Gegenteil, ich wäre dazu bereit gewesen. Ich habe das vom Kollegen Bluhm gehört. Wir wären auf jeden Fall dazu bereit gewesen.
Meine Damen und Herren, schade, ich hätte gern am Schluss meiner Arbeit hier im Landtag etwas Besseres verabschiedet. – Danke schön.
(Ralf Grabow, FDP: Wo hast du denn deinen Minister gelassen? Weg ist er. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Mach die Augen auf! – Heinz Müller, SPD: Guck doch mal richtig! – Ralf Grabow, FDP: Wo denn? Wo denn?)
Sehr geehrter Herr Grabow! Wenn Sie den Minister suchen, er sitzt dort hinten an der Wand und ist durchaus da und folgt der Debatte inständig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lehrerbildung in unserem Land wird reformiert. Wir haben das heute gehört. Wir debattieren darüber schon sehr lange. Das war auch unser Ziel, zu welchem sich die Koalitionsfraktionen – auch das haben wir schon gehört – bereits im Koalitionsvertrag bekannt haben. Ich will es noch mal sagen, folgende Schwerpunkte standen im Visier: neben der Modernisierung der Lehrerausbildung die Stärkung der Praxisausbildung, die Ausgewogenheit zwischen fach- und berufswissenschaftlicher Ausbildung, die Etablierung des Lehrerbildungszentrums und natürlich auch die Orientierung an bundesweiten Entwicklungen.
Sie werden sich erinnern – Herr Bluhm hat es, glaube ich, vorhin auch schon genannt –, es war auf der 25. Sitzung des Landtages, als auf Antrag der CDU und SPD ein Antrag verabschiedet worden ist, der zum Inhalt hatte, dass wir die Lehrerausbildung in Mecklenburg-Vorpommern modernisieren wollen.
Ergänzend hierzu hat der Landtag, ebenfalls auf Antrag von SPD und CDU – auch das hat Herr Bluhm natürlich immer mit etwas anderen Zwischentönen schon mitgeteilt –, den Antrag zu den Eckwerten der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015 beschlossen. Und hier haben wir beschlossen, dass beim vorgesehenen Lehramt an Regionalen Schulen eine Erhöhung des kurrikularen bildungswissenschaftlichen Anteils gegenüber dem bisherigen Lehramt an Haupt- und Realschulen vorzusehen ist, was, glaube ich, auch von allen durchaus befürwortet wird.
Wir werden also nun künftig für die Lehrämter ausbilden – und das ist auch ganz wichtig –, für die wir Schulen in unserem Land haben. Das Lehramt an Grundschulen ist es zum einen, das Lehramt an Regionalschulen, das Lehramt am Gymnasium, das Lehramt für Sonderpädagogik und ganz entscheidend auch wieder das Lehramt an beruflichen Schulen.
Die Ergebnisse der unterschiedlichen Vorbereitungsarbeiten, Berechnungen, Vorstellungen, insbesondere auch die durch das Ministerium erstellten Planungsunterlagen zu den Lehrerbedarfen, belegten für uns sehr deutlich umfassende Umsteuerungsbedarfe. Auch das, glaube ich, war im Bildungsausschuss immer durchaus Konsens.
Genügend Änderungsbedarfe am Gesetzentwurf sahen wir indes nach der Anhörung im Bildungsausschuss. Ich werde dazu nachher noch kommen. Wir wissen alle, dass wir mit Vorschlägen, Empfehlungen und Kritiken aus Anhörungen so oder so umgehen können. Nach langem Für und Wider, nach einem wirklich anstrengenden Diskussions- und Abwägungsprozess haben wir viele dieser Vorschläge mit eingearbeitet. Das ist – und auch das Beispiel von Mathias Brodkorb aus der letzten Legislaturperiode hat es gezeigt – ein durchaus normaler Vorgang.
Und ich hätte mir doch gewünscht, dass das auch die Opposition bis zum Schluss dieses Verfahrens akzeptiert hätte. Ich muss Ihnen sagen, Herr Bluhm und Herr Kreher, dass Sie sich für mich, zumindest zum Teil, aus der Verantwortung entlassen hatten.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja, weil das kein Ansatz ist, den wir tragen. Das haben wir auch mehrfach gesagt. – Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)
Eine konstruktive Mitarbeit wäre mir hier, lieber Kollege Bluhm, wesentlich lieber gewesen. Und wir können uns das ja einfach machen. Man steht ja hier jetzt vor dem Problem. Sie hatten das vorhin beschrieben. Ihr Lehrerbildungsgesetz hat es am Ende der Legislaturperiode nicht über die Schublade hinaus geschafft und nun konnten wir uns ja die Frage stellen. Von Ihnen beiden ist vorgeschlagen worden, wir hätten das Gesetz der Diskontinuität anheimfallen lassen sollen und in der nächsten Legislaturperiode erneut damit beraten. Ich glaube, hätten wir das gemacht, dann hätten wir Ende 2012 wahrscheinlich noch nicht mal ein Lehrerbildungsgesetz.
Bis sich die neue Regierung, das Parlament gefunden hätte, wäre das wieder von vorne losgegangen, die hätten wieder Anhörung und, und, und gemacht, und wir hätten mit der Lehrerbildung wahrscheinlich vor 2013 keine Ergebnisse. Deshalb halte ich die Entscheidung, wie wir sie als Koalition hier getroffen haben, noch in dieser Legislaturperiode das Lehrerbildungsgesetz zu verabschieden, für durchaus schlüssig und auch notwendig, wenn wir auf die Bedarfe, die wir hier demnächst in unserem Land haben und auch jetzt zum Teil schon haben, reagieren wollen.
Und bei diesen Fragen um die Änderungsanträge bin ich ein wenig verwirrt. Wie viele dürfen es denn nun sein?
Wenn wir gar keine einbringen, dann ist es auch falsch, weil wir die Anhörung nicht einbringen. Wenn wir zehn einbringen, ist es wahrscheinlich noch zu wenig. Ab wann ist es denn genau ausreichend?