Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hat reichlich inhaltliche Ausführungen an dieser Stelle gegeben, deswegen gestatten Sie mir, dass ich mich hier kurzfasse. Allerdings möchte ich zwei Punkte doch noch mal hier ansprechen.
Sehr geehrte Frau Kollegin Linke, ich habe das mit Interesse – und ich glaube, das ist nicht nur mir so gegangen, sondern auch vielen Kolleginnen und Kollegen, auch in Ihrer eigenen Fraktion –, ich habe es mit Interesse verfolgt, wer nach Ihrer Auffassung alles zu der Anhörung im Wirtschaftsausschuss sinnvollerweise hätte geladen werden können und geladen werden sollen. Da frage ich mich nur an einer einzigen Stelle dann: Warum hat Ihre Fraktion das im Wirtschaftsausschuss nicht getan?
nicht einer von denen, die Sie heute hier genannt haben, ist vorgeschlagen worden, und die, die angehört worden sind, nämlich die kommunalen Spitzenverbände, sind einvernehmlich von allen demokratischen Fraktionen im Wirtschaftsausschuss zu diesem Thema geladen worden. Nur das zu dem, worüber Sie sich hier ereifert haben
Ja, Regine, du hast sie ja auch nicht vorgeschlagen. Das muss man an dieser Stelle dann auch mal konstatieren.
Sehr geehrte Kollegin Linke, wir müssen nicht an dieser Stelle, wo es um die Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen geht, wir müssen an dieser Stelle sicherlich nicht noch mal die Diskussion aufmachen, wie man grundsätzlich zur Hartz-IV-Thematik steht und wie man auch zu der Frage und zu dem Problem der Bildungsteilhabe von Kindern aus sozial schwächeren Familien steht. Da sind die Auffassungen sämtlicher Fraktionen in diesem Haus, sämtlicher Parteien, die hier auch die demokratischen Fraktionen stellen, sicherlich bekannt. Hier, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geht es tatsächlich um die Frage, wie kann mit den kommunalen Spitzenverbänden, wie kann mit den Trägern vor Ort, den Jugendämtern und anderen dieses Gesetz, diese bundesgesetzliche Regelung so umgesetzt werden, dass tatsächlich bei den Kindern am effektivsten das Geld auch ankommt.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da komme ich dann auch schon zum zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte. Da komme ich dann auch in gewisser Weise noch mal auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, wo ja als gemeinsames politisches Ziel aller demokratischen Fraktionen über die Jahre in diesem Haus die Stärkung der Schulsozialarbeit formuliert wird, und das ist sicherlich richtig. Und gerade das wird durch dieses Gesetz tatsächlich dann auch erreicht, weil dadurch, dass die Landesregierung hier ganz klipp und klar sagt, wir wollen einen wesentlichen Teil dieses Geldes für die Schulsozialarbeit in diesem Land auch in den nächsten zwei Jahren einsetzen, gerade dadurch wird ja die Schulsozialarbeit vor Ort gestärkt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und das ist auch Ergebnis der Beratungen im Wirtschaftsausschuss gewesen, dieses politische Ziel haben die kommunalen Landesverbände im Ergebnis der Diskussion, die von der Landesregierung, aber auch vom Wirtschaftsausschuss mit ihnen geführt wurde, dann auch akzeptiert und sie haben sich ja im Ergebnis dieser Diskussion mit der entsprechenden Aufteilung und Zuweisung der Mittel einverstanden erklärt.
(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, na klar, weil sie 50 Prozent der Gelder zum Stopfen der Löcher verwenden.)
Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen gibt es auch von dieser Seite absolut keinen Grund dafür, das zu kritisieren. Und vor dem Hintergrund, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kann ich auch nur mal als Ergebnis der Anhörung, die im Wirtschaftsausschuss stattgefunden hat, Sie alle dazu auffordern, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.
Einen Punkt gestatten Sie mir am Ende noch mal: Natürlich muss man schauen, auch in den kommenden Jahren, und die Sozialministerin hat das ja in den letzten Tagen noch mal deutlich gemacht mit den Äußerungen,
die sie gegenüber der Öffentlichkeit gemacht hat, natürlich muss man schauen, welche Wege in anderen Bundesländern gewählt werden und welche Erfahrungen damit gesammelt worden sind. Sie hat auf das Beispiel in Hamburg verwiesen. Da kann man gegebenenfalls in Zukunft drauf aufbauen, aber man muss auch an dieser Stelle ganz deutlich sagen, der Weg, den das Land Mecklenburg-Vorpommern mit diesem Gesetzentwurf gewählt hat, ist der Weg, der gerade für die Berechtigten der rechtlich sicherste ist. Und ich glaube, es hat keinen Wert, und das muss man am Anfang dieses Weges auch konstatieren, es hat keinen Wert, wenn man nachher Regelungen schafft, die tatsächlich dazu führen, dass die Gelder, aus welchen Gründen auch immer, bei den Betroffenen und Berechtigten nicht ankommen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 5/4308. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4449 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Ablehnung vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4449 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4449 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten sowie Gegenstimmen vonseiten der Fraktion DIE LINKE und der NPD angenommen.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4454 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4454 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4454 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und der NPD sowie Ablehnung vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern, Auftragsvergabegesetz, Drucksache 5/4076, sowie die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern, Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4190, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf der Drucksache 5/4434.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in MecklenburgVorpommern (Auftragsvergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – AVG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4076 –
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4190 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Jochen Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 in seiner 113. Sitzung am 26. Januar 2011 federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Agrarausschuss, den Bildungsausschuss, den Verkehrsausschuss und den Sozialausschuss überwiesen sowie den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 in seiner 116. Sitzung am 16. März 2011 an den Wirtschaftsausschuss federführend sowie an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Verkehrsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD erstmals in seiner 94. Sitzung am 30. März 2011 beraten. Er hat die Beratungen in der 99. Sitzung am 1. Juni und in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 fortgesetzt und schließlich in seiner 101. Sitzung am 15. Juni 2011 abschließend beraten.
Der Wirtschaftsausschuss hatte dabei bereits in seiner 94. Sitzung am 30. März 2011 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD entschieden, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU zur Grundlage der Beschlussempfehlung zu machen. Entsprechend wurde die Anhörung in der 96. Sitzung am 4. Mai 2011 zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Gleichwohl wurde den Anzuhörenden der konkurrierende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vorab zugeleitet.
Der Bildungsausschuss und der Sozialausschuss waren für den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 mitberatend. Diese beiden Ausschüsse haben dazu keine Stellungnahme eingereicht. Da dieser Gesetzentwurf nach dem Beschluss des Wirtschaftsausschusses auch nicht Grundlage der Beschlussempfehlung nach Paragraf 20 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages ist
und vier Ausschusswochen seit der Überweisung dieses Gesetzentwurfes vergangen sind, kann der Wirtschaftsausschuss vor dem Hintergrund des Paragrafen 19 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern gleichwohl davon unabhängig seine Beschlussempfehlung zu beiden Gesetzentwürfen vorlegen.
Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner 127. Sitzung am 12. Mai 2011 abschließend beraten und empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 5/4190, soweit die Zuständigkeit des Innenausschusses betroffen ist. Des Weiteren empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 abzulehnen.
Der Europa- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU und den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in seiner 99. Sitzung am 11. Mai 2011 und abschließend in seiner 100. Sitzung am 1. Juni 2011 beraten und folgendes Votum beschlossen:
1. Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und FDP bei Abwesenheit der Fraktion der NPD
im Rahmen seiner Zuständigkeit die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 5/4190.
2. Vor dem Hintergrund, dass die Fraktion DIE LINKE im Rahmen der abschließenden Beratung des Europa- und Rechtsausschusses die Absicht erklärt hat, einem Antrag auf Erledigterklärung ihres Gesetzentwurfes auf Drucksache 5/4076 im federführenden Wirtschaftsausschuss im Sinne des Paragrafen 20 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages widersprechen zu wollen, hat der Europa- und Rechtsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP gegen eine Stimme der Fraktion DIE LINKE sowie bei Abwesenheit der Fraktion der NPD beschlossen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 112. Sitzung am 9. Juni 2011 den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 unter Einbeziehung der Ergebnisse der vom Wirtschaftsausschuss zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführten Sachverständigenanhörung abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU dem Wirt
schaftsausschuss aus finanzpolitischer Sicht empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Gleichzeitig hat er mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 abzulehnen.
Dem Agrarausschuss wurde lediglich der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 überwiesen, der nach Beschluss des Wirtschaftsausschusses nicht Grundlage der heutigen Beschlussempfehlung sein wird. Ausgehend davon hat der Ausschuss in seiner 95. Sitzung am 9. Juni 2011 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE beschlossen, auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten.
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 5/4190 in seiner Sitzung am 1. Juni 2011 abschließend beraten und mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU bei Gegenstimmen seitens der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP empfohlen, den unveränderten Gesetzentwurf anzunehmen und den konkurrierenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4076 für erledigt zu erklären.
Sehr geehrte Damen und Herren, an der Anhörung in der 96. Sitzung am 4. Mai 2011 nahmen Vertreter des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Ostseeland Verkehr GmbH, der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, des Verbandes der Mecklenburg-Vorpommerschen Omnibusunternehmen e. V., des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Bezirk Nord, der Hans-Böckler-Stiftung, der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sowie ein gemeinsamer Vertreter der kommunalen Landesverbände teil.
Ausschließlich schriftliche Stellungnahmen wurden vom Bauverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer und von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eingereicht. Eine schriftliche Stellungnahme wurde des Weiteren unaufgefordert eingereicht von der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. (VUMV) sowie vom Ingenieurrat MecklenburgVorpommern zu Händen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.