In der „Pasewalker Zeitung“ vom 8. Juni 2011 hieß es unter anderem zu seinen Antworten, Zitat: „Obwohl er mit im Regierungsboot sitzt, konnte Müller den Anwesenden nicht sagen, was die SPD in der neuen Legislaturperiode für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unternimmt. Die Probleme vor Ort werden auch künftig dieselben bleiben.“ Zitatende.
Heinz Müller sagte gegenüber der Zeitung wörtlich: „,Die reale Situation widerspricht der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren durch die Politik.‘“ Zitatende.
Ist das so, Herr Müller? Und trotz alledem besitzen Sie weiterhin die Unverschämtheit, Anträge und Gesetzentwürfe zur Verbesserung der Missstände abzulehnen. Sie werden nicht einmal selbst aktiv, um den Freiwilligen Feuerwehren und deren Ehrenamtlichen zu helfen. Ich bin mir sicher, dass Sie für diese verbrecherische
Es hat noch einmal ums Wort gebeten für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Heinz Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es lohnt sich eigentlich nicht, auf die Ausführungen meines Namensvetters hier weiter einzugehen,
Die „Pasewalker Zeitung“, die Sie hier zitiert haben, hat recht. Ich behaupte nicht, im Besitz der allein selig
machenden Weisheit und Wahrheit zu sein und bereits alle Probleme gelöst zu haben. Deswegen setzen wir uns mit den Betroffenen und Beteiligten zusammen und suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungen. Ich halte das für einen sehr guten Weg, den wir auch fortsetzen werden.
Als wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns im Innenausschuss, und da bin ich den Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen sehr dankbar, dass wir das hier sehr gut und sehr vernünftig durchgeführt haben, mit einem Vertreter der Feuerwehren zusammengesetzt haben – wir haben nämlich den Marko Stange, den Kreiswehrführer aus dem Landkreis Uecker-Randow, den ich übrigens sehr schätze und den Sie hier zitiert haben, Herr Müller, der sich wahrscheinlich nicht darüber freut, dass er von Nazis hier als Kronzeuge herangezogen werden soll,
in den Innenausschuss eingeladen –, als wir diesen Kreiswehrführer in den Innenausschuss eingeladen haben und uns sehr, sehr lange und sehr ausführlich mit ihm unterhalten haben, da war eine Fraktion nicht anwesend,
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der NPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 5/4325.
Die Fraktion der NPD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf auf der Drucksache 5/4325 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen jetzt mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum hier korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle anderen im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
(Die Abgeordneten Jörg Heydorn, Helmut Holter, Vincent Kokert, Gino Leonhard und Erwin Sellering werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten zur Feststellung des Ergebnisses. Die Sitzung ist unterbrochen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Insgesamt haben 59 Abgeordnete an der Abstimmung teilgenommen. Mit Ja stimmten 4 Abgeordnete, mit Nein stimmten 55 Abgeordnete, es enthielt sich kein Abgeordneter. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/4325 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften, auf der Drucksache 5/4173, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf der Drucksache 5/4446. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4460 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/4173 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 16. März 2011 hat der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften“ auf der Drucksache 5/4173 in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Dazu hat er neben dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag Vertreter der Wirtschaft und der Gewerkschaften sowie des Handwerks eingeladen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen vor allem im Bereich erneuerbare Energien auszubauen. Weiterhin sollen die Einbeziehung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am kommunalen Geschehen weiterentwickelt werden sowie die Kontrollbefugnisse und damit auch die Steuerungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Mitglieder der kommunalen Vertretungen gegenüber der Verwaltung gestärkt werden. Außerdem sollen die Verankerung von Mechanismen zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kommunalen Haushalte und zur Optimierung der nach wie vor zu kleinteiligen gemeindlichen Strukturen geschaffen werden.
Im Rahmen der Anhörung hat es einen regen und konstruktiven Austausch vieler Vorschläge und Argumente gegeben und dieses hat sich dann bei der internen Ausschussberatung fortgesetzt. Exemplarisch möchte ich einige Themen ansprechen, zum Beispiel die Einführung der Anstalt des öffentlichen Rechts für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, die Überarbeitung der Vorschrift über die geschäftsführenden Gemeinden, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die Voraussetzungen des Anschluss- und Benutzungszwanges im Zusammenhang mit Klimaschutzvorhaben auf der örtlichen Ebene und Weiteres. Wie gesagt, diese Liste ist nicht abschließend.