Vertreten wird er durch den Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 4 zu stellen.
4. In welcher Weise arbeitet das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Vermittlungsbüro der Agentur für Arbeit in Stettin zusammen?
Abgeordneter Andrejewski, eine institutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Vermittlungsbüro der Agentur für Arbeit findet nicht statt. Das schließt allerdings eine Zusammenarbeit bei einzelnen grenzüberschreitenden Projekten mit Beteiligung der polnischen Seite nicht aus. Derzeit liegen keine konkreten Projekte vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack von der Fraktion DIE LINKE, die Frage 5 zu stellen.
5. Welchen Stand und welche Ergebnisse haben die Verhandlungen der Landesregierung zur Übernahme der restlichen landwirtschaftlichen Flächen der BVVG und der im Landesinteresse stehenden Gewässerflächen?
Also zunächst zur ersten Frage: Sehr geehrter Herr Professor Tack, Sie wissen, die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer haben am 18.03.2011 vereinbart, das Gespräch zwischen dem Bund und den neuen Ländern mit dem Bundesministerium der Finanzen zu führen. Mittlerweile haben ja auch das Land Sachsen-Anhalt und wir noch mal dringend an den Bundesfinanzminister appelliert, Gespräche aufzunehmen. Bis heute haben wir darauf keine konkrete Antwort.
Was die Gewässerflächen anbetrifft, so habe ich ja das letzte Mal hier schon angedeutet, dass wir in Verhandlungen stehen. Wir haben dem Bund ein Angebot unterbreitet. Es steht die Antwort aus. Aber ich habe die Information, dass wir in den nächsten Tagen auf unser Angebot eine Antwort, was die Gewässerflächen anbetrifft, bekommen sollen.
Also wenn es nach dem Land Mecklenburg-Vorpommern geht, möchten wir das so schnell wie möglich abschließen. Für mich ist entscheidend, dass wir eben auch dem Bund Angebote unterbreitet haben, die aus meiner Sicht fair und anspruchsvoll sind. Und ich wünsche mir sehr, dass wir insbesondere bei den Seen noch vor der Sommerpause zum Abschluss kommen.
Herr Minister, Zusatzfrage: Sie sprachen von einem Angebot, das Sie unterbreitet hätten. Könnten Sie uns vielleicht mitteilen, in welche Richtung dieses Angebot geht, damit wir uns etwas vorstellen können darunter, was Sie als Angebot unterbreitet haben?
Wenn Sie das verstehen, dann will ich Ihnen eine kurze Antwort geben. Wir haben dem Bund angeboten, die noch zu privatisierenden BVVG-Flächen zum Ertragswert zu erwerben.
Zusatzfrage: Sie haben doch sicher gerechnet, was für ein Volumen das ausmacht. Könnten Sie uns da zu dem etwas Konkretes in Zahlen mitteilen?
... leider ist das ja nicht immer der Fall, und dort auch mal zuhören würden, dann wüssten Sie, dass wir, was die landwirtschaftlichen Nutzflächen anbetrifft, die 120.000 Hektar, ein Angebot dem Bund unterbreitet haben von 1,6 Milliarden Euro.
Bei den Seen? Auch dieses habe ich hier schon mal beantwortet. Da unterscheiden wir drei Kategorien, nämlich die Gewässerflächen, die durch den Bund zurzeit nicht verpachtet sind – die haben für das Land Mecklenburg-Vorpommern keinen Wert, das haben wir dem Bund so mitgeteilt –, dann stehen die NNE-Flächen, falls Sie wissen sollten, was das bedeutet, das ist das Nationale Naturerbe,...
... und dann stehen noch Flächen, die derzeit verpachtet sind. Und auch da haben wir dem Bund angeboten, den Ertragswert als Grundlage zur Übernahme dieser Flächen vorzunehmen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 6 zu stellen.
6. Was unternimmt die Landesregierung, um die im ÖPNV tätigen Verkehrsunternehmen zur verstärkten Anschaffung von Niederflurbussen zu bewegen?
Abgeordneter Andrejewski, in Paragraf 2 des ÖPNV-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist als Ziel die besondere Berücksichtigung der Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen gefordert. Deshalb ist es ein wichtiges Kriterium bei Förderanträgen in meinem Hause. Im ÖPNV, für den dann letztendlich die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig sind, werden vom Land Infrastrukturinvestitionen nur noch dann getätigt und gefördert, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Bei Fahrzeugneubeschaffungen gilt grundsätzlich: Busbeschaffungen in den Stadtverkehren werden nur gefördert, wenn Niederflurbereiche vorhanden sind, und auch bei Linienbussen mit Einsatz im ländlichen Raum, die vom Land gefördert werden, gilt dies grundsätzlich.
Im Übrigen, nicht nur im ÖPNV, sondern auch in den Vorgaben bei den Verdingungsunterlagen im schienengebundenen Personennahverkehr ist das mittlerweile expliziter Bestandteil. Wir arbeiten zurzeit die Richtlinie aus für die Förderung von Neubeschaffungen. Wir werden Ende nächsten Monats so weit sein. Da steht das dann aber explizit auch noch mal neu drin.
Zusatzfrage: In welchem Maße ist der jetzige, von der Landesregierung geschätzte Bedarf an Niederflurbussen schon verwirklicht durch die Anschaffungen der Verkehrsunternehmen?
Das ist im Moment noch nicht ganz genau zu quantifizieren, weil das auch mit davon abhängig ist, welche Bedarfe uns die jeweiligen ÖPNV-Träger und -Unternehmen melden. Ich denke, zumindest als politische Aussage, dass wir da noch erheblichen Bedarf haben und deswegen uns auch ganz konkret darauf konzentrieren.
Zweite Zusatzfrage: In welchem Maße hat sich der Bedarf an Niederflurbussen aufgrund der demografischen Entwicklung in den letzten zehn Jahren erhöht, in welcher Größenordnung?
Auch das ist nicht zu quantifizieren. Aber wir reagieren auf den Bedarf und deswegen stellen wir unsere Förderrichtlinie genau da rauf um.