Das ist degressiv, das ist ja völlig klar. Aber insofern finde ich es immer noch gut, Mittel für diesen Bereich einzusetzen. Das ist doch unstrittig. Und insofern können Sie natürlich fragen, wie geht es nach 2012/2013 weiter. Das ist natürlich eine berechtigte Frage.
Ja also, alle müssen sich anstrengen, Herr Kreher. Das ist ja Ihr Petitum hier vorne immer am Pult. Insofern gilt das auch an dieser Stelle.
Die für Bildung und Jugendhilfe zuständigen Ressorts haben zudem auf örtlicher und überörtlicher Ebene ihre Zielstellungen und Aktivitäten dann prozessbegleitend untereinander abgestimmt und die Schulsozialarbeit ist inzwischen ein fester Bestandteil der Jugendhilfe und Schulen in diesem Land. Vielleicht gegenwärtig mal die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern über ESF-Programme finanzierten Arbeitsverhältnisse: Das sind insgesamt 486 Arbeitsverhältnisse in der Jugend- und Schulsozialarbeit, über die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte gefördert. Mehr als die Hälfte entfallen auf Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter. Und von den insgesamt 252 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sind dann 31 an unseren 34 beruflichen Schulen eingesetzt. Also fast jede berufliche Schule hat einen Schulsozialarbeiter.
Mehr ist natürlich immer richtig und wichtig. Aber auch diese Situation, glaube ich, sollten wir zunächst einmal als Situation und als Sachstand zur Kenntnis nehmen. Und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Abstimmung dann auch mit den Jugendhilfeausschüssen über den Bedarf und den Einsatz der Schulsozialarbeiter vor Ort.
Was mir und meiner Kollegin Manuela Schwesig wichtig ist, das sind natürlich die Standards der Schulsozialarbeit. Und diese werden in Mecklenburg-Vorpommern durch gemeinsame Empfehlungen des Bildungsministeriums und des Sozialministeriums zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vor
pommern vorgegeben. Ich glaube, das ist auch mal ein deutschlandweites Thema zu sagen, welche Standards brauchen wir eigentlich bei Schulsozialarbeit. Das Wort wird empathisch positiv belegt, aber ich glaube, eine Standardisierung kann da nur helfen. Wir haben das hier beide gemeinsam getan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der aufgrund der demografischen Entwicklung unvermeidliche Konzentrationsprozess für die Bildungsgänge der beruflichen Schulen erfordert auch eine Betrachtung der sich daraus ergebenen Fahr- und Unterbringungskosten für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Wenn wir über Demografie sprechen, sprechen wir natürlich auch über mitunter weite Wege. Insbesondere bei sozialen Härtefällen, wenn die Eltern zur Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen nach SGB II oder vergleichbaren Regelungen beziehen, führen die erhöhten finanziellen Belastungen für die Fahrt zur Berufsschule und eine auswärtige Unterbringung zu Problemen und es stellt sich die Frage nach der Unterstützung durch Zuschüsse – ein Thema, das mehrfach hier angesprochen worden ist, wie ich finde, auch immer in aller Sachlichkeit.
Ich will Ihnen vielleicht einfach mal ein Beispiel geben, was in diesem Bereich der Härtefälle auch kein Einzelfall ist: Ein Jugendlicher mit Wohnsitz in Bad Doberan absolviert eine berufliche Ausbildung zum Glaser. Der Handwerksbetrieb, der ihn ausbildet, befindet sich in Rostock. Der Ausbildungsberuf Glaser, das muss man dazu wissen, gehört zu den sogenannten Splitterberufen mit etwa zehn Auszubildenden pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern, also zehn Auszubildende pro Jahr in Mecklenburg-Vorpommern.
Mehr braucht man nicht an der Stelle. Ja, das sind Splitterberufe. Da könnten wir ja noch mal lange über die Sinnfälligkeit von Splitterberufen sprechen oder nicht.
Die Berufsschule besucht der junge Mann gemäß der Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender – so heißt das offiziell in der Kultusministerkonferenz –, er besucht jedenfalls diese Schule in Lübeck-Travemünde. Er muss also, wenn man das übersetzt, dreimal im Ausbildungsjahr für je vier Wochen die Landesberufsschule für Glaser in Lübeck-Travemünde besuchen. Wegen der schlechten Erreichbarkeit ist er in einem zur Berufsschule gehörenden Internat untergebracht. Es entstehen täglich Kosten von 10,75 Euro für Unterkunft und weitere 11 Euro für Verpflegung.
Der Ausbildungsbetrieb übernimmt nur dann die Kosten, wenn ein überbetrieblicher Lehrgang mit im Unterrichtsblock enthalten ist, und dann auch nur die Kosten für diesen überbetrieblichen Teil. Das muss man an der Stelle auch noch mal wissen.
Im ersten Ausbildungsjahr beliefen sich die Kosten der auswärtigen Unterbringung auf circa 1.300 Euro, hinzu kommen noch die Ausgaben für die Fahrtkosten. Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 260 Euro ist es dem jungen Mann nicht möglich, diese Kosten allein zu tragen. Auch die Eltern können ihren Sohn finanziell nicht unterstützen. In diesem Fall ist der Vater Alleinverdiener, die Mutter ist arbeitssuchend.
Da es sich bei der Ausbildung zum Glaser – und das muss man auch in dem Zusammenhang noch mal anführen – um eine duale Ausbildung handelt, ist der junge Mann nicht BAföG-berechtigt. Und da er noch bei den Eltern zu Hause wohnt, wurde der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt. Diese berücksichtigt ohnehin nicht die Kosten für den Besuch der Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung. So weit das Beispiel – wie gesagt, kein Einzelfall. Viele Abgeordnete, glaube ich, werden auch in solchen Fällen angeschrieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, trotz der Bildung von Berufsgruppenklassen trifft das Problem der finanziellen Aufwendungen für Fahrt kosten und Kosten für die auswärtige Unterbringung während des Berufsschulbesuches in sozialen Härtefällen nicht nur für Splitterberufe, sondern auch für etwa 70 weitere Landesfachklassen, die eine überregionale Ausbildung haben, zu. Ich will ganz klar sagen, ich vertrete die Auffassung – und da sollten wir auch alle miteinander ehrlich sein, wenn wir hier aufrichtig beginnen wollen –, dass Berufsschülern in sozialen Härtefällen, und über die sprechen wir in diesem Fall, ein Fahrtkosten- und Internatskostenzuschuss gezahlt werden muss.
Eine solche Regelung bedarf aber nach meiner Einschätzung einer gemeinsamen Anstrengung. Ich glaube nicht, dass man das Thema allein bei der Landesregierung abladen darf, sondern es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung der ausbildenden Wirtschaft und der Landesregierung. Ich kann sagen, die Landesregierung ist bereit, hier Gespräche mit der Wirtschaft zu führen. Man muss auch fairerweise sagen …
Man muss sagen, insofern hat die Wirtschaft auch Gesprächsbereitschaft signalisiert. Das sollte man an dieser Stelle auch nicht verschweigen. Wie man da übereinkommt, glaube ich, das wird man sehen. Deshalb ist es ein Thema, das man, ich glaube, auch so in dieser Sachlichkeit behandeln sollte. Das wäre der Sache angemessen.
Was ich abschließend vielleicht noch sagen möchte, ist, dass in der Schulnetzplanung der Erhalt und die Neugründung von beruflichen Schulen – und darauf haben Sie auch hingewiesen, Herr Roolf – mit sonderpädagogischer Ausrichtung in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen sind. Die zukünftigen Regionalen Beruflichen Bildungszentren verbinden organisatorisch verschiedene Schularten der beruflichen Bildung miteinander und sorgen im Interesse der Wirtschaft für ein regional abgestimmtes Bildungsangebot.
Dass das eine Herausforderung ist und bleibt und dass das ein Prozess ist, ist richtig. Sie haben ja auch beschrieben, da wird nicht geschlossen, sondern da wird eine organisatorische Einheit gebildet. Und auch der Berufsschulunterricht für die benachteiligten Jugendlichen muss natürlich unter Berücksichtigung ihres individuellen Förderbedarfes regelmäßig in den zukünftigen Regionalen Beruflichen Bildungszentren organisatorisch und auch inhaltlich verankert werden. Man kann da eigentlich alle Kolleginnen und Kollegen nur zur Mitarbeit einladen. Insofern sollten wir da nicht zusätzlich Ängste schüren.
Ich glaube, man kann insgesamt sagen, dass die Landesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht hat:
Wir haben die Entwicklung von Regionalen Beruflichen Bildungszentren mit mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung in den Bereichen der Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsorganisation vor uns.
Wir haben die Bildung von regionalen Berufsgruppenklassen mit zusätzlichen Teilungsstunden für eine wohnortnahe Beschulung verbunden mit einer deutlichen Aufstockung des Stundenpools für den Zusatzbedarf bei der Unterrichtsversorgung im Umfang von etwa 1,9 Millionen hier auf den Weg gebracht.
Wir haben die Fortführung des Lehrerpersonalkonzeptes mit den Mindestbeschäftigungsumfängen und den Zusagen, die ich bereits genannt habe.
Und wir haben die Wiedereinrichtung von Studiengängen für das Lehramt an beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, was natürlich nicht von heute auf morgen die Lehrer als Absolventen hat. Aber wir beginnen und gehen davon aus, dass dies gelingt.
Was ich persönlich denke, ist nicht, dass wir hier ein neues Maßnahmenpaket brauchen, denn die Zahlen stehen fest, die Überlegungen stehen fest. Was wir brauchen, ist – und ich sehe natürlich auch, dass bei bestimmten anderen Reformen, die im Land anstehen, bestimmte Gebietskörperschaften auch gegeneinanderrangeln in bestimmten Gremien –, insofern glaube ich schon, dass wir kein neues Maßnahmenpaket brauchen, sondern dass man die eingeleiteten Maßnahmen, und das ist eine Menge und das ist eine Menge Arbeit, dass man genau diese eingeleiteten Maßnahmen hier abarbeitet, dass wir da die Unterstützung vieler brauchen. Deshalb sind auch alle zur Mitarbeit eingeladen.
Insofern, will ich nur sagen, wird uns auch niemand im Land abnehmen, wenn wir dieses eingeleitete Programm nicht abarbeiten, denn die demografischen Auswirkungen sind da und die Wirtschaft wartet darauf, dass wir diese Schritte gehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Da die von der Landesregierung angemeldete Redezeit um zehn Minuten überschritten wurde, werden wir diese Zeit den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen gemäß unserer Geschäftsordnung zur Verfügung stellen.
Das Erste ist, dass es in Mecklenburg-Vorpommern Probleme gibt bei der Gewinnung oder langfristigen Sicherung des Lehrernachwuchses. Das ist, glaube ich, ein Faktum. Wenn das anders wäre, hätte die derzeitige Koalition kein Zukunftslehrerprogramm oder kein Zukunftsprogramm für den Lehrerberuf auf den Weg bringen müssen.
Zweitens. Die Probleme, die es gibt, die allerdings sich auch in anderen Bundesländern widerspiegeln, sind im berufsbildenden Bereich nun mal von besonderer Qualität. Ich glaube, auch das ist eine zutreffende Analyse Ihrerseits.
Und drittens. Ich denke, niemand spricht Ihnen ab, dass Sie dieses Thema mit ernsthaftem Interesse und auch Engagement hier noch mal besetzen wollen kurz vor Ende der Legislaturperiode, denn Sie haben selbst da rauf hingewiesen, wie umfangreich Sie sich in den entsprechenden Schulen umgetan haben.