Protocol of the Session on May 19, 2011

Also von mir aus höchste Anerkennung für das, was gemacht werden soll.

Die Konsequenz in Mecklenburg-Vorpommern sieht leider so aus, dass dieser Bereich jetzt angegliedert wird, das heißt, die Selbstständigkeit wird aufgegeben, er soll angegliedert werden. Und die betroffenen Lehrer, die Direktoren, die Schulleitung sagen zu Recht, sie haben Angst davor, dass es zu einer Qualitätseinbuße dieses wirklich wichtigen Bereiches kommt.

Wir haben eine zweite Problematik zu sehen, und das ist die Begleitung in der beruflichen Ausbildung. Wir können uns ja immer dahinter verstecken, dass wir sagen, da sind die Unternehmerinnen und Unternehmer dann eben auch mit dafür verantwortlich. Aber wir haben eben leider auch junge Menschen, die wir intensiver begleiten müssen. Und da bin ich bei der Thematik Schul sozialarbeit. Wir brauchen das gerade in diesem Bereich, wo wir noch junge Menschen im Land haben, die im ersten Versuch ihre Chance nicht richtig bekommen haben, im zweiten Versuch es nicht hinbekommen haben, aber trotzdem ja von uns aufgenommen werden wollen und auch sollen.

Und deshalb müssen wir die Schulsozialarbeit nicht hindirigieren oder nicht versuchen hinzusteuern auf die kommunale Ebene, indem wir sagen, da soll die Jugendhilfe diese Schulsozialarbeit finanzieren. Wir sagen, es muss eine Grundausstattung für die Schulsozialarbeit von Landesseite geben, denn Bildung ist Landesaufgabe. Und das, was die kommunale Ebene dann weiterhin noch dazu beitragen kann, wird die kommunale Ebene an der Stelle eben auch mit leisten.

Ich will bei meiner Einleitung einfach kurz die Struktur Ihnen noch mal darlegen. Wir reden im Augenblick von insgesamt knapp 11.000 Lehrern. Das ist eine Zahl von 2009. 10.789 hat man mir aufgeschrieben. Davon sind 2.095 Lehrkräfte an den beruflichen Schulen. Und das zeigt auch so ein bisschen womöglich die Problematik. Das will ich überhaupt gar keinem persönlich vorwerfen. Aber wenn ich im Bildungsministerium bin und erfahre, 10.789 und 2.000 Lehrer in der beruflichen Schule, dann ist natürlich eine Priöritätengebung irgendwie automatisch vorgegeben. Und ich habe es seinerzeit nicht verstanden, warum der Minister eine extra Abteilung zu dieser Begleitung der beruflichen Schulen aufgelöst

hat. Man braucht keine Strukturen, um gute Arbeit zu machen, aber das Signal der Auflösung dieser Abteilung ist bei den Betroffenen alles andere als positiv angekommen.

Abschließend zu meiner Einführung will ich sagen, wir brauchen, um eine Chancengleichheit für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen, gerade beim Thema der beruflichen Bildung eine neue Initiative, eine neue Begeisterung für dieses Thema berufliche Bildung. Und ich habe mir immer die Frage gestellt, Mecklenburg-Vorpommern wirbt mit dem Slogan „Studieren mit Meerwert“, ich würde gerne den Slogan aufnehmen „Berufliche Bildung mit Meerwert in Mecklenburg-Vorpommern“. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Herr Roolf.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Bildungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Tesch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe an dieser Veranstaltung teilgenommen, Herr Roolf, und ich habe, das will ich einfach auch dem Parlament sagen, weil es sonst so verkürzt klingt, ich habe gesagt: Auf welche Lehrer ein Schüler trifft, bestimmt sein ganzes weiteres Leben. Und das ist aus einer Studie, die einfach darauf geschaut hat. Wenn das nicht funktioniert, dann können zum Beispiel selbst Kinder aus sozial bessergestellten Familien am Ende arm dran sein. Und insofern ist natürlich die Frage des Lehrers in den Mittelpunkt zu stellen, damit das nicht sozusagen vielleicht verkürzt dasteht.

Ich will damit beginnen, dass Sie hier in den letzten Tagen auch schon mehrfach gehört haben, dass wir natürlich eine gewisse Dynamik in dieser Frage haben. Das ist natürlich schon der demografische Wandel und die beruflichen Schulen stehen ja nun nicht erst seit ein, zwei Jahren hier vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung hat darauf reagiert und wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Ich bin auch mit Ihnen einer Meinung, dass im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern für möglichst viele Ausbildungsberufe der Berufsschulunterricht auf einem qualitativ hohen und zeitgemäßen Niveau angeboten wird, um die zukünftig erforderlichen Fachkräfte, und darum geht es ja auch, für die Wirtschaft auszubilden. Und in der dualen Berufsausbildung tragen die Wirtschaft und die beruflichen Schulen für die Ausbildung der Jugendlichen gleichermaßen die Verantwortung.

Und ich will sagen, ob man das jetzt auf eine Abteilung bezieht oder nicht, diese Abteilung ist in der letzten Regierung aufgelöst worden durch meinen Vorgänger Herrn Professor Metelmann, nicht jetzt. Ich finde, das kann man tun. Weil natürlich dann aber in der Übergangszeit ein bisschen Gerumpel im Laden ist, weil natürlich die beruflichen Schulen in einer Zweistufigkeit waren, das heißt, jeder Schulleiter, jede Schulleiterin einer beruflichen Schule war quasi fast im Range eines Schulrates, wenn Sie das ändern sozusagen und im Schulamt integrieren, ist ganz klar, welche Prozesse da jetzt an der einen oder anderen Stelle ablaufen.

Das stellt nicht die Arbeit infrage, sondern das macht es einfach nur menschlich, dass wir sagen, das müssen wir hier auch noch mal reinbringen. Aber ich glaube nicht, dass Sie das unterstellen wollten, dass wir eine Mengenlehre machen und sagen, 10.000 sind uns wichtiger als 2.000. Also ich glaube, das kann man keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter im Ministerium sagen und dem Minister mit Sicherheit an der Stelle auch nicht.

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren durch die demografische Entwicklung, aber eben auch durch die verbesserte Wirtschaftsstruktur – darauf habe ich gestern auch schon im Redemanuskript des Kollegen Seidel hingewiesen – natürlich noch mal grundlegend gewandelt. Das haben Sie auch deutlich gemacht. Und für die Schulabgänger sind die Ausschichten auf eine attraktive und anspruchsvolle betriebliche Ausbildung sowie die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten besser denn je. Dass das unsere gemeinsame Aufgabe ist, dies durchzutragen, damit das auch noch bewusster wird, ist natürlich allen Beteiligten klar.

Die größte Herausforderung für die beruflichen Schulen wie auch für die Ausbildungsbetriebe ist durch die demografische Entwicklung bedingt, das heißt ganz konkret übersetzt der Schülerrückgang. Um das auch vielleicht hier im Parlament noch mal an zwei, drei wenigen Zahlen deutlich zu machen: Von einst nahezu 70.000 Berufsschülerinnen und Berufsschülern in Mecklenburg-Vorpommern haben wir nunmehr im laufenden Schuljahr nur noch etwa 39.700 an den jetzt öffentlichen 34 beruflichen Schulen. Und in den Schuljahren 2013 bis 2016 ist ein weiterer Rückgang auf etwa 28.000, wenn es gut läuft 29.000 Schüler an den beruflichen Schulen zu erwarten.

Dieser Rückgang hat, und darauf habe ich hingewiesen, nicht erst jetzt begonnen, sondern in den Jahren 2006 bis jetzt, und hat zu einem Konzentrationsprozess geführt in der Schulentwicklungsplanung. Und dieser Konzentrationsprozess spiegelt sich in folgenden Daten wider: Insgesamt wird in Mecklenburg-Vorpommern, das sei hier auch noch mal deutlich gesagt – und da gebe ich Ihnen natürlich recht, Herr Roolf, das ist nicht im Bewusstsein eines jeden sozusagen, wie kompliziert und vielfältig das auch letztendlich ist –, wir haben für 168 Ausbildungsberufe hier an den Berufsschulen Unterricht zu erteilen. Das splittet sich dann noch mal auf: Davon 70 Ausbildungsberufe in Landesfachklassen, das heißt, es gibt nur noch einen Standort im Land, 46 Ausbildungs berufe in überregionalen Fachklassen, also zwei oder drei Standorte im Land, und 52 Ausbildungsberufe in regionalen Fachklassen, das würde übersetzt bedeuten, vier und mehr Standorte im Land.

Aufgrund der permanenten Dynamik des Ausbildungsmarktes wird jährlich ein Monitoring – das ist den Mitgliedern des Bildungsausschusses ja bekannt – zum Abgleich der geplanten Veränderungen in der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Standorten mit der tatsächlichen Entwicklung der Ausbildungszahlen durchgeführt. Und diese Entwicklungen und Planungen werden regelmäßig mit den Wirtschaftskammern und der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt.

Zur Absicherung des Berufsschulunterrichts bei den geringer werdenden Schülerzahlen und zur Bündelung der Ressourcen an den vorhandenen Standorten orientiert die Landesregierung in ihrer Schulnetzplanung auf eine weitere schrittweise Konzentration – auch das ist bekannt – und das ist natürlich kein einfacher Prozess.

Das heißt, von den 34 eigenständigen beruflichen Schulen steuern wir jetzt schrittweise um auf 13 Regionale Berufliche Bildungszentren mit 13 Außenstellen.

Um auch hier eine Zahl zu sagen, damit man auch diese Prozesshaftigkeit des Beginnens 2006 – Konzentrationsprozess – sieht: Hier wollen wir bis zum Schuljahr 2017/2018, so unsere Planung, dann durch sein. Der Konzentrationsprozess soll darüber hinaus mit einer weiteren Profilierung der beruflichen Schulen nach Berufsbereichen und Berufsgruppen sowie der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems einhergehen.

Mit der Implementierung dieses Qualitätsmanagements wird eine entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die zukünftigen Regionalen Beruf lichen Bildungszentren unter Gewährleistung der staatlichen Schulaufsicht die Selbstständigkeit erhalten. Insofern ist das ja, wenn Sie auf die Veranstaltung noch mal reflektieren, etwas, was die Kammern auch sagen, weil wir eine gewisse Flexibilität den Erfordernissen entsprechend vor Ort brauchen. Und dafür wollen wir sozusagen jetzt auch vorbereiten. Die ausbildende Wirtschaft ist an der Stelle, glaube ich, auf unserer Seite.

Neben der Organisationsänderung wird mit der Entwicklung der Regionalen Beruflichen Bildungszentren mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Berufsschule in den Bereichen der Unterrichtsentwicklung und der Unterrichtsorganisation, der Personalentwicklung, der Schulverwaltung sowie im Bereich des Ausbaus der Lernkooperation mit den Ausbildungsbetrieben angestrebt. Und um den Auftrag zur Erhaltung eines landesweit ausgewogenen und flächendeckenden Schulnetzes für die beruflichen Schulen zu erfüllen, wird die Bildung von regionalen Berufsgruppenklassen ermöglicht. Ich glaube, das war auch ein ganz wichtiger Punkt. Damit verbessert sich die Möglichkeit, Auszubildende in der Region zu beschulen, in der sich ihre betriebliche Ausbildungseinrichtung oder ihr Wohnsitz befindet, soweit natürlich in der Berufsgruppe eine ausreichende Ausbildungszahl gegeben ist.

Auch das will ich ganz deutlich an dieser Stelle sagen, um ein Beispiel zu geben: Wenn man jetzt den Berufsschulunterricht für drei Ausbildungsberufe, das, was wir das eine oder andere Mal ja auch in den Medien lesen können, auch hier in Schwerin, ich sage mal, Köche, Restaurantfachangestellte und Hotelfachangestellte, wenn man das in zwei Berufsgruppenklassen erfolgen lassen will, kann man das tun, wenn man insgesamt für diese Auszubildendenberufsgruppe 50 Auszubildende hat.

In Berufsgruppenklassen erfolgt eine gemeinsame Beschulung affiner Ausbildungsberufe. Dieses erfolgt im engen Dialog mit den Verbänden und dem Wirtschaftsministerium sowie unter Berücksichtigung der regelmäßigen Konsultation zum Abgleich von Planungsgrößen mit den tatsächlichen Bedarfen.

Zur Absicherung des berufsspezifischen Unterrichts ist es erstmals möglich, ab dem Schuljahr 2011/2012 zusätzlich – auch das kennen Sie, Herr Roolf, ist ein langes Thema –, der Landesregierung ist es jetzt gelungen, erstmalig dann hier ab dem Schuljahr 2011/2012 zusätzlich Teilungsstunden zur Verfügung zu stellen, die als Zusatzbedarf in der Unterrichtsversorgung ausgewiesen sind. Der Stundenpool der beruflichen Schulen für den Zusatzbedarf für Landesfachklassen, Berufsgruppenklassen sowie ergänzenden Unterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife wurde deshalb von bisher

238 deutlich um 737, wenn man das addiert, auf nunmehr 975 Lehrerwochenstunden erhöht.

Ich habe extra für Herrn Bluhm noch mal nachgeguckt, ob das auch in der Unterrichtsversorgungsverordnung verankert ist vom 8. April. Der Paragraf 6 ist das, glaube ich, Seite 9. Insofern steht das auch drin.

Diese Erhöhung entspricht einem Umfang – auch das noch mal quantifiziert, damit man das auch greifen kann – von etwa 27 Lehrerstellen beziehungsweise, wenn man das umrechnet in Geld, von 1,9 Millionen Euro, was jetzt zusätzlich an der Stelle getan wird. Das Angebot der beruflichen Schulen für die 168 Ausbildungsberufe in Mecklenburg-Vorpommern wird ergänzt durch 54 verschiedene Vollzeitbildungsgänge der höheren Berufsfachschule, des Fachgymnasiums, der Fachoberschule und der Fachschule, die je nach Fachrichtung ebenfalls den Berufsgruppen und Berufsbereichen zugeordnet sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Rückgang der Schülerzahlen hat dazu geführt, dass aufgrund des mit den Gewerkschaften und Lehrerverbänden vereinbarten Lehrerpersonalkonzeptes – Herr Roolf hat es angesprochen – die Teilzeitbeschäftigung für die Lehrkräfte der beruflichen Schulen zum 01.01.2010 in den Schulamtsbereichen Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin eingeführt wurde. Auch das ist ja sozusagen vielleicht mal aufzuklären, dass es diese drei Schulamtsbereiche betrifft. Ende November des letzten Jahres haben die Landesregierung, die Gewerkschaften und die Arbeitnehmerverbände die Weichen für, wie ich finde, eine Fortführung des Lehrerpersonalkonzeptes gestellt. Und mit diesem Solidarpakt, denn nichts anderes ist es ja, ist es möglich, auch an den beruflichen Schulen ohne Kündigungen den Bedarf an Lehrerstunden an die demografische Entwicklung anzupassen. Insofern reden wir hier immer von einem Mindestbeschäftigungsumfang, das heißt, mehr ist natürlich möglich, und insofern glauben Sie mir mal, dass die Gewerkschaften hier nicht leichtfertig unterschreiben.

Das heißt also, wenn Sie sagen, Sie haben einen Kollegen getroffen, der in Teilzeit ist, ist natürlich die Frage, wenn er eine Fachrichtung hat, die im Grunde genommen, dafür kann er ja nichts, aufgrund der Demografie insofern gar nicht mehr gebraucht wird, ist es besser, ihn freizusetzen oder in einem Solidarkonzept an Bord zu lassen. Und die Landesregierung hat sich für das Solidarkonzept entschieden. Mindestbeschäftigungs umfang meint, alle anderen Fächer, so sie gebraucht werden, sind dann auch in Vollbeschäftigung. Das ist zum Beispiel auch ein Schritt, den wir hier in den Berufsschulen gegangen sind. Und der Mindestbeschäftigungsumfang zum 01.01.2011 von mindestens 77,7 – das heißt, mehr ist jederzeit möglich, auch das ist ja der Fall – und ab 01.01.2012 von mindestens 81,4 Prozent, auch den haben sie jetzt schon gesichert, die Lehrerinnen und Lehrer. Das ist Planungssicherheit für die Lehrkräfte.

Und die Einführung der Teilzeitbeschäftigung wurde verbunden. Das ist ja zwangsläufig so, dass wir nunmehr eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung dann hier einschließlich des Stundenpools für Vertretungen vorsehen müssen. Die Frage ist nicht, ob sie bei Krankenstand oder auch bei Vertretungsunterricht die Mittel haben, sondern die Frage ist, ob man die Lehrkräfte hat. Und die kann man, wenn man ehrlich ist, nun nicht innerhalb von wenigen Jahren generieren, sondern das ist ein längerer Prozess. Auch darüber werde ich ja noch sprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Sicherung des zukünftigen fachspezifischen Bedarfs wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Landesprognose zum Lehrkräftebedarf für den Bereich der öffentlichen Schulen und beruflichen Schulen erstellt. Ausgehend von den Ergebnissen der Lehrerbedarfsprognose ist eine Identifizierung des globalen Fachlehrerbedarfs in den beruflichen Fachrichtungen im Zeitraum 2010 bis 2025 möglich.

Und hier kann ich sagen, dass eine im März gebildete Arbeitsgruppe dies untersetzt, hier sozusagen diese globalen Aussagen zur Situation im Land Mecklenburg-Vorpommern analysiert. Es geht natürlich ganz klar um den fachspezifischen und dann auch, was Ihnen ja auch am Herzen liegt, den regionalen Bedarf, um den Interessen der Wirtschaft zur Absicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs gerecht zu werden. Sie überprüft zugleich den Lehrkräftebestand nach Qualifikation und derzeitigem Einsatz. Denn es geht natürlich nicht nur um die Köpfe, sondern es geht schon um die Fachrichtung und um die Qualifikation. Und auf dieser Grundlage wird ein umfassendes Konzept zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen entwickelt.

An der Stelle will ich nur noch mal sagen, dass die Landesregierung, um die Attraktivität des Lehrerberufes zu erhöhen und den zukünftigen Lehrkräftebedarf zu sichern, ein Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern“ aufgelegt hat, das sogenannte 10-Millionen-Programm. Es beginnt mit dem Schuljahr 2010/2011. Und da sind natürlich Maßnahmen für tätige Lehrkräfte drin sowie für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger. Das heißt also, ich will das nicht in aller Breite sagen, ich will nur daran erinnern, das Maßnahmenpaket für die im Land bereits tätigen Lehrerinnen und Lehrer beinhaltet unter anderem eine Honorierung zusätzlicher Leistungen bei der Ausbildung der Referendarinnen und Referendare, die Einführung schulbezogener Budgets für besondere Lehrerleistungen, aber auch die Einführung schulbezogener Fortbildungsbudgets, was ich für ganz wichtig halte, als zusätzliche Ausstattung neben den bestehenden Angeboten in Abhängigkeit von der Größe des Kollegiums.

Und zum Maßnahmenpaket für die Gewinnung des Lehrernachwuchses, diesem Junglehrerprogramm, ist natürlich zu sagen, dass wir hier den Berufsanfängern eine Vollbeschäftigung anbieten für diesen Beschäftigungsumfang, der bereits mit den Stundenzuweisungen an der aufnehmenden Schule geregelt wird, und natürlich auch ein Starterpaket in Höhe von 2.500 Euro. Das Landesprogramm zielt auf eine langfristige, deshalb kann man natürlich nicht nach einem Jahr sagen, wie sind die Ergebnisse, sondern auf eine langfristig ausgerichtete und bedarfsorientierte Sicherung des Lehrernachwuchses im Land auf der Grundlage einer Planung. Da unterscheidet sich Mecklenburg-Vorpommern von vielen Ländern in Deutschland zur Stunde, die eben keine Lehrerbedarfsplanung gemacht haben, und darauf wirken wir natürlich auch im Rahmen der Kultusministerkonferenz hin. Die Bayern sind ja dabei zu reagieren.

Die Steuerung des Einsatzes der Referendarinnen und Referendare erfolgt zentral und am Bedarf der Einzelschule orientiert und damit wird eine breite Verteilung der Referendarinnen und Referendare in der Fläche garantiert – kein einfaches Thema, wenn wir das 20/30 Jahre, wie auch immer, nicht gemacht haben. Aber wir müssen in die Fläche gehen. Das heißt, der Dienst wird dort absolviert, wo die Referendarinnen und Referendare

aktuell und auch perspektivisch gebraucht werden, also insofern, glaube ich, ein überfälliger Schritt.

Als eine weitere Maßnahme zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an beruflichen Schulen mit qualifizierten Lehrkräften ist der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst zu nennen. Das heißt, dieser Vorbereitungsdienst ermöglicht unbefristet eingestellten Kolleginnen und Kollegen an beruflichen Schulen des Landes ohne formale Befähigung für ein Lehramt die berufsbegleitende Qualifizierung für das zweite Staatsexamen und trägt damit natürlich maßgeblich auch zur Qualitätsentwicklung an beruflichen Schulen bei.

Wenn man fragt, wie ist das angelaufen, dann können wir sagen, wir haben zurzeit 13 Teilnehmer im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für folgende beruf liche Fachrichtungen und Fächer: für Metalltechnik 6 Teilnehmer, davon 4 kombiniert mit Schiffsbetriebstechnik oder Schiffsführung, wir haben Teilnehmer im Bereich Wirtschaftswissenschaften, wir haben Teilnehmer im Bereich Elektrotechnik/Informatik und wir haben Teilnehmer im Bereich Gesundheit, Pflege, Medientechnik und Holztechnik. Das heißt also, dieses Programm ist, glaube ich, etwas, was auch Zukunft für den einen oder anderen, der sich für diesen Bereich interessiert, letztendlich bietet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, darüber hinaus ist die erneute Einrichtung des Lehr amtes an beruflichen Schulen in der ersten Phase der Lehrerbildung vorgesehen. In diesem Zusammenhang bietet sich eine Kooperation der Fachhochschulen des Landes, zunächst vor allem der Hochschule Neubrandenburg als Pilotprojekt mit der Universität Rostock an. Da die Fachhochschulen ihre Studiengänge fast ausschließlich im Bachelor- und Mastermodell vorhalten, muss ein Weg der Verknüpfung dieses neuen Studienmodells mit dem klassischen Staatsexamenmodell gefunden werden. Alle anderen Fachhochschulen haben im Zuge der Zielvereinbarung erklärt, perspektivisch für die Umsetzung eines solchen Modells bereit zu sein. Insofern ist das eine ganz wichtige Maßnahme und Bereitschaftserklärung auch unserer Hochschulen.

Ich halte es – wie andere auch – für notwendig, in Auswertung der Anhörung zum Lehrerbildungsgesetz eine entsprechende Eröffnungsklausel vorzusehen. Dieses Kombi modell, wenn man so will, ist ja auch bereits in einigen Ländern in der Praxis gut angekommen. Es schafft, wie ich glaube, maximale Flexibilität im Studien ablauf und in der Anpassung an die Lehrerbedarfssituation im Lande. Ein solches Kombimodell sieht fachwissenschaftliche, fachdidaktische und berufspädagogische Studienanteile sowohl in der Bachelor- als auch in der Masterphase vor. Dabei erfolgt das Bachelorstudium an der Fachhochschule unter Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität. Die Masterphase wird an der Universität absolviert, hier dann unter der Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachhochschule.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, es ist mir an dieser Stelle auch noch mal wichtig, da rauf hinzuweisen, dass die Schulsozialarbeit, auch das haben Sie angesprochen, Herr Roolf, für die beruflichen Schulen derzeit nicht vernachlässigt, sondern gestärkt wird. Vielleicht ein paar wenige Fakten, weil wir sozusagen über Schulsozialarbeit in Gänze immer reden: Seit 1999 hat sich die Schulsozialarbeit fachlich und bedarfsgerecht in Mecklenburg-Vorpommern weiter etablieren können.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Die Träger der Schulsozialarbeit erhielten seitdem über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mitunter aus Landes- beziehungsweise natürlich auch aus europäischen Programmen, ESF-Mittel,

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

hier kontinuierliche Unterstützung durch Lohnkostenzuschüsse. Die für Bildung und Jugendhilfe …

(Michael Roolf, FDP: Die sind aber gesenkt worden. Die ESF-Mittel sind abgesenkt worden. – Hans Kreher, FDP: Die sind immer mehr abgeschmolzen worden.)

Das ist degressiv, das ist ja völlig klar. Aber insofern finde ich es immer noch gut, Mittel für diesen Bereich einzusetzen. Das ist doch unstrittig. Und insofern können Sie natürlich fragen, wie geht es nach 2012/2013 weiter. Das ist natürlich eine berechtigte Frage.