Protocol of the Session on May 18, 2011

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Sehr richtig. – Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Mit diesem Gesetzentwurf soll das seit 1993 in unserem Land in Kraft befindliche alte Mittelstandsförderungsgesetz, das sich im Wesentlichen bewährt hat, ersetzt werden

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Seit 25 Jahren.)

und dieses Gesetz soll den geänderten Rahmenbedingungen, die sich seit 18 Jahren für jeden erkennbar ergeben haben, angepasst werden. Sie alle wissen, es ist geradezu ein Allgemeinplatz, dass der Mittelstand der entscheidende Motor für das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland ist. Aber diese Aussage gilt erst recht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, nicht nur aufgrund der nicht so stark ausgeprägten industriellen Dichte, sondern weil tatsächlich die mittelständischen Unternehmen in unserem Land es geschafft haben, die anfangs sehr schwierigen Rahmenbedingungen zu meistern. Und deshalb ist es eine hervorragende Aufgabe der Landespolitik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich der Mittelstand entfalten und sich seiner eigentlichen Aufgabe zuwenden kann.

Die Wettbewerbsfähigkeit soll mit diesem Gesetzentwurf weiter gefördert werden, die Unternehmensübernahme erleichtert und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der mittelständischen Wirtschaft erleichtert werden. Auch wenn dies bereits mit dem Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1993 intendiert war, so ist es dennoch angezeigt, ein neues Gesetz zu erlassen, das sich den vielfältig geänderten Rahmenbedingungen anpasst. Insbesondere gilt es hier, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen, aus der sich vielfältige Herausforderungen ergeben.

Ich erinnere daran, dass wir in den vorangegangenen Legislaturperioden alle miteinander in die Unternehmen gegangen sind und immer wieder darum geworben haben, dass junge Leute eingestellt werden, dass ihnen Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Diese Situation hat sich grundlegend verändert. Inzwischen ist es so, dass die Unternehmen um junge Leute werben müssen, die bereit sind, sich ausbilden zu lassen. So ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs gerade auch im Mittelstand eine dringende Sorge. Außerdem – und das schließt an die vorhergehende Debatte an – ist auch das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu beachten.

In der technologischen Entwicklung ist insbesondere auf den zunehmenden Einsatz elektronischer Verfahren einzugehen. Dadurch lassen sich unzweifelhaft Verfahren vereinfachen und verschlanken, aber diese technologischen Möglichkeiten stellen die Unternehmen natürlich auch im globalisierten Wettbewerb vor zusätzliche Herausforderungen. Und das, meine Damen und Herren, sind schon allein eine Reihe wichtiger Gründe, die für eine Neufassung des bestehenden Gesetzes sprechen.

Darüber hinaus berücksichtigt das hier vorgelegte Mittelstandsförderungsgesetz aber auch noch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und der europäischen Ebene.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Auch vor dem Hintergrund des seinerzeit von der FDP eingebrachten Gesetzentwurfes möchte ich hier zwei

Änderungen auf Landesebene herausheben. So soll mit Hinblick auf das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Vergabegesetz der Paragraf 15, „Öffentliches Auftragswesen“, des jetzigen Mittelstandsförderungsgesetzes wegfallen.

(Udo Pastörs, NPD: Kann ja auch.)

Das öffentliche Auftragswesen wird in Zukunft umfänglich durch das Vergabegesetz geregelt. Etwas Ähnliches gilt für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, die zukünftig in der Kommunalverfassung geregelt wird. Danach gehen die grundsätzlichen Möglichkeiten, sich wirtschaftlich zu betätigen, für die Kommunen nicht über die jetzigen Möglichkeiten hinaus.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist nicht wahr.)

Die Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk sind bei der Entscheidung über eine wirtschaftliche Betätigung abzuwägen.

Sie sehen also, dass diese Regelungen, die sich im bisherigen Gesetz befanden, im neuen Mittelstandsförderungsgesetz zu Recht nicht mehr aufgenommen sind, weil sie in den dafür einschlägigen Gesetzen geregelt sind.

Darüber hinaus werden in dem neuen Mittelstandsförderungsgesetz die relevanten Vorschriften für mittelständische Unternehmen übersichtlich zusammengefasst. Das ist ein ganz wesentliches Anliegen, was auch immer wieder von den Unternehmen an den Gesetzgeber zu Recht herangetragen wird, dass man sich nicht überall langwierig erst mal alles zusammensuchen muss, sondern dass sich der Gesetzgeber bemüht, die Dinge so zu bündeln, dass diejenigen, die durch ein Gesetz angesprochen sind, auch damit sinnvoll arbeiten können, auch ohne zum Beispiel die Zunft der Rechtsanwälte erst zuhilfe nehmen zu müssen. Das heißt, es ergibt sich durch die übersichtliche Zusammenfassung der Vorschriften auch eine Vereinfachung der Gesetzeslage.

Sie sehen also, dass das neue Mittelstandsförderungsgesetz den bisherigen erfolgreichen Kurs weiter fortsetzt und an die neuen Gegebenheiten anpasst. Zur Stärkung des für unsere Wirtschaft so wichtigen Mittelstandes ist das der richtige Weg. Und dass dieser Weg erfolgreich beschritten wurde und gerade auch in dieser Legislaturperiode, das hat der Wirtschaftsminister in der letzten Landtagssitzung im Rahmen der Aktuellen Stunde sehr eindrucksvoll mit den aktuellen Zahlen belegt. Also der erfolgreich eingeschlagene Weg soll weitergegangen werden, aber die etwas veralteten Vorschriften sollen auch gleichzeitig angepasst und damit die Rahmenbedingungen für erfolgreiches, wirtschaftliches Handeln unserer Unternehmen erleichtert werden.

Deshalb bringt die Koalition diesen Gesetzentwurf ein und empfiehlt ihm dem Haus zur breiten Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Dr. Born.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Herr Holter von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle einig, für die kleinsten, die kleinen und die mittelständischen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern kann man nie genug tun.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Ja, da sind wir uns auch alle einig.

In den vergangenen Legislaturperioden haben wir uns immer wieder über diese Frage verständigt. Wir haben auch gestritten darüber, was der beste Weg ist, aber das Wort Mittelstandsförderungsgesetz 1993 ist in diesem Zusammenhang nie gefallen. Ich will das bloß mal feststellen.

Es ist schon spannend, nachdem die FDP ein Gesetz eingebracht hat, welches wir in Erster Lesung hier debattiert haben, dass jetzt aus den Reihen der Koalition ein eigenes Mittelstandsförderungsgesetz kommt. Das aber bloß als Randbemerkung, das ist auch gar nicht so entscheidend.

Interessant ist, Herr Born, was Sie eben gerade im Zusammenhang mit den anderen beiden Gesetzen, also sprich die Änderung der Kommunalverfassung und den Entwurf der Koalition zum Landesvergabegesetz, angesprochen haben. Also ich frage mich nun wirklich, warum es nicht gelungen ist, alle drei Gesetze doch zumindest in Parallelität einzubringen und gemeinsam zu beraten und auch die Stimmigkeit und die Stringenz der Gesetzentwürfe, die Sie hier noch einmal betont haben, tatsächlich zu beraten.

Ich frage mich auch, meine Damen und Herren von der Koalition, warum denn jetzt – und warum das über die Fraktionen kommt, ist jedem klar, der hier lange im Parlament arbeitet – sozusagen vor Toresschluss ein Entwurf eingebracht wird, wohlwissend, die Zweite Lesung schaffen wir gar nicht im Juni, weil wir ein ordentliches und dem Thema angemessenes Verfahren gar nicht realisieren können. Wenn ich allein, indem wir zugestimmt haben, daran denke, dass wir morgen Abend im Wirtschaftsausschuss darüber reden wollen, wie wir denn tatsächlich zeitgleich – Herr Roolf, das ist auch Ihr Wunsch, das werden Sie nachher noch einmal zum Ausdruck bringen, davon gehe ich mal aus –

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Dann machen wir eine Sondersitzung dafür.)

beide Gesetze beraten wollen, und ich mir den Kalender des Landtages anschaue, frage ich mich, wie das in einem ordentlichen, terminlich bestimmten Verfahren laufen soll. Deswegen können wir gern darüber reden, aber es wird sicherlich das Licht der Welt in dieser Legislaturperiode wohl kaum noch erblicken oder irgendjemand beantragt dann Sondersitzung. Ich darf daran erinnern, wir haben schon mal über den 31. August hier in diesem Hohen Hause gesprochen.

Eins, Herr Born, will ich Ihnen zugestehen: Im Gegensatz zu anderen Themenbereichen verschieben Sie diese Frage nicht nach dem 4. September, sondern Sie legen ein Papier auf den Tisch, das es tatsächlich wert ist, auch zu diskutieren. Ob es dem Anspruch der Mittelstandsförderung gerecht wird, das sollten wir in den Ausschüssen diskutieren. Da haben wir auch eine eigene Meinung. Den Beweis sollten Sie tatsächlich noch erbringen, was die einzelnen, sehr allgemein gehaltenen Paragrafen beinhalten sollen und welche Wirkung sie denn zur Förderung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern

tatsächlich haben. Wie gesagt, wir wollen ein ordentliches Anhörungsverfahren, das heißt mit entsprechenden Einladungsfristen, mit entsprechenden Fragestellungen, mit entsprechenden Auswertungsmöglichkeiten der Anhörung, damit wir dann möglichst, na ja gut, wir werden übereinstimmend das nicht schaffen, aber doch ein gutes Mittelstandsförderungsgesetz für MecklenburgVorpommern auf den Weg bringen.

Sie haben zu Recht über die zukünftigen Herausforderungen gesprochen. Da, glaube ich, sind wir uns auch wieder alle einig. Die Herausforderungen sind riesig. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder darüber gesprochen. Es geht um den Strukturwandel und den Wandel hin zur Wissensgesellschaft, es geht um die Fähigkeit und die Kraft zu Innovationen, es geht auch um den demografischen Wandel. Alles Themen, die hier im Hohen Hause, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern auf den verschiedenen Veranstaltungen tatsächlich diskutiert werden. Die spannende Frage ist an die Landespolitik, ich sage jetzt wirklich, an die Landespolitik gerichtet: Welche Rahmenbedingungen werden geschaffen, um diese Herausforderung meistern zu können? Und dies, da die Wirtschaft zu Recht einen Anspruch darauf hat, das zu erfahren, was die einzelnen Parteien, was das Parlament und die Regierung dann tatsächlich da vorhaben.

Für mich und für meine Fraktion geht es in diesem Zusammenhang tatsächlich um eine stimmige und ganzheitliche Strategie. Ich bin der Überzeugung, dass nach 20 Jahren Förderpolitik in Mecklenburg-Vorpommern – und ich will sie jetzt gar nicht bewerten –, die ihre Erfolge als solche durchaus gezeigt hat, wir zu anderen Schlussfolgerungen kommen müssen. Also weg von Einzelmaßnahmen und weniger einzelne Förderkriterien, sondern eine Strategie, die alle Fragen zusammenbindet, um an der Komplexität, an der Ganzheitlichkeit die Mittelstandsförderung voranzubringen. Es geht um komplexe Aufgaben, die gelöst werden müssen.

Das hat also mit Innovationsförderung zu tun, das hat auch etwas mit schulischer und beruflicher Ausbildung zu tun, es hat etwas zu tun mit der Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit einzelnen Förderprogrammen, die auch noch auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind, werden wir hier nicht weiterkommen. Das ist in der Tat meine Überzeugung. Diese Maßnahmen müssen ineinandergreifen.

Dazu gehört aber auch, dass wir als Land stärker Bundesratsinitiativen auf den Weg bringen, zum Beispiel auch mit dem Ziel, dass Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer sozial abgesichert werden. Ein altes Thema, auch immer wieder diskutiert: Was ist in dem Fall, wenn ein kleiner Unternehmer, eine kleine Unternehmerin tatsächlich aufgeben muss, in den Fragen der sozialen Absicherung? Ich meine, das muss man hier nicht weiter im Einzelnen erläutern. Das sind alles Fragen, wo es um Existenzen geht, und das sind Dinge und Themen, die in den Ausschüssen ganz konkret diskutiert werden müssen. Deren existenzielle Interessen dürfen nicht außen vor bleiben.

Wir haben heute Morgen in der Aktuellen Stunde über die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung diskutiert und wir haben zu Recht wieder über die Finanzen diskutiert. Wir haben in diesem Zusammenhang zwar nicht angesprochen, aber jeder hat es mitgedacht, wie es denn um die Investitionskraft der Kommunen steht.

Gestern haben der Ministerpräsident und sein Wirtschaftsminister über das Zukunftsinvestitionsprogramm und die Konjunkturprogramme gesprochen. Die Programme als solche haben wir nicht kritisiert, wir haben nur gesagt, sie reichen nicht aus, man hätte viel mehr aus Sicht des Bundes dort machen können. Aber das ist jetzt inzwischen Geschichte. Diese Programme haben entsprechende Wirkung gezeigt, das habe ich Ihnen immer gesagt und da gibt es gar keinen Dissens. Dass man sich da mehr vorstellen und mehr wünschen kann, ist ein anderes Thema. Das haben wir hier eingebracht und wir haben letztendlich, Herr Innenminister, Recht behalten in der Unterstützung der Kommunen aus der Landeskasse, damit sie diese Programme tatsächlich umsetzen können.

Aber zurück zu dem Thema: Klar ist, wenn es nicht um eine bessere Finanzausstattung der Kommunen geht, dann werden sie auch zukünftig ihre Investitionen nicht realisieren können. Und das ist natürliche unmittelbare Mittelstandsförderung, wenn die Städte, Gemeinden und Kreise entsprechend Investitionen realisieren können.

Der Wirtschaftsminister, auch ich und andere Politikerinnen und Politiker dieses Hauses sprechen immer wieder davon, dass es darum geht, wissensbasierte, qualitativ hochwertige, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen. Auch hier geht es darum, welche Unterstützung, welche Rahmenbedingungen können durch die Politik geschaffen werden. Und wir wollen natürlich gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern, wir wollen natürlich alle – das unterstreiche ich jetzt mal tatsächlich – den Stellenwert in der Entwicklung solcher Arbeitsplätze voranbringen, die nicht nur einen qualitativ guten Anspruch haben, sondern die auch qualitativ gut entlohnt sind.

Ich höre inzwischen auch aus der CDU die Debatte, dass man sich durchaus dem Mindestlohn nicht mehr verschließen will. Natürlich geht es um die Energiewende, es geht um die Nutzung energieeffizienter Ressourcen und es geht in der Tat auch um Förderpolitik und um Finanzhilfen. Und da, weil wir heute hier schon mal ein bisschen Wahlkampf gemacht haben, geht es natürlich um die Frage, wie denn auch zukünftig Förderpolitik aufgestellt ist. Wir haben es damals angeschoben, wir sind sozusagen die Pioniere der revolvierenden Fonds hier in Mecklenburg-Vorpommern. Ich meine, es geht um die intelligente Kombination von Zuschüssen und Darlehen. In der Tat müssen wir stärker auf Darlehen setzen, um tatsächlich das weniger werdende Geld auch erneut einsetzen zu können. Dazu gehört auch die Ausdehnung von Mikrodarlehen und bei Risikokapitalbeteiligungen ist es meines Erachtens eine Herausforderung, der sich das Land nicht verschließen kann.

Einen letzten Punkt, den ich hier nennen will, da geht es in der Tat um die bessere Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familie – auch ein, wenn ich das mal so sagen darf, sehr, sehr dickes Brett, was wir seit Jahren hier in Mecklenburg-Vorpommern bohren.

Wir haben in der letzten Woche im Wirtschaftsausschuss dazu eine Anhörung gehabt. Leider waren die Wirtschaftsvertreter, die geladen waren, dann dieser Einladung nicht gefolgt. Es gibt aber viele, viele gute Beispiele. Sie sind auch gemeinsam von der Wirtschaft und der Politik und den Unternehmen dann umgesetzt worden. Woran es bei uns hapert in Mecklenburg-Vorpommern? Diese Beispiele machen Schule, sie werden gewürdigt, sie werden manchmal auch ausgezeichnet, aber wir schaffen es nicht, tatsächlich diese guten Bei

spiele umzusetzen, dass sie Alltag werden und überall zur Anwendung kommen. Da stehen wir am Anfang, aber der stete Tropfen höhlt sicherlich den Stein.

Wenn alle Akteure die Anstrengungen verstärken und an einem Strang ziehen, bin ich wirklich der Überzeugung, dann gibt es große Potenziale auch für die kleinen und mittleren Unternehmen, tatsächlich hier ihr Arbeitskräftepotenzial zu finden, denn Familienfreundlichkeit ist ein ausschlaggebendes Kriterium zur Gewinnung und zum Halten von Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern und letztendlich hängt davon der langfristige Erfolg eines Unternehmens ab.

Wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf anschaue, empfinde ich ihn als blutleer, er hat viele Allgemeinplätze. Ein solches Gesetz sollte wirklich ambitionierter daherkommen. Wir sollten im Ausschuss darüber oder in den Ausschüssen, besser gesagt, darüber diskutieren, was denn tatsächlich mit diesen Aussagen im Gesetz an praktischer Wirkung in Mecklenburg-Vorpommern gemeint ist. Wenn Sie das untersetzen können, da bin ich ja immer offen, das zu diskutieren, wird sich vielleicht meine Einschätzung zu dem Gesetz als solches auch noch ändern oder wir kommen zu Nachbesserungsbedarf, um dieses Gesetz dann nachzubessern. Aber wie gesagt, bis Mitte Juni, bis zum 8. Juni ist ja nicht mehr viel Zeit. Da müssen Sie mir mal verraten, wie wir das konkret schaffen wollen.

Der letzte Punkt, den ich hier ansprechen will in Bezug auf dieses Gesetz, betrifft die Berichtspflicht. Also wir erleben ja alle, nicht erst seit diesem Jahr mit den Katastrophen in Japan, eine rasante und eine sehr schnelllebige Entwicklung. Und ich darf hinterfragen, ob fünf Jahre Berichtszeitraum dann tatsächlich angemessen sind. Wir schlagen vor, das mindestens alle zwei Jahre zu machen, um also auch sehr flexibel auf Veränderungen in der Welt, in der Wirtschaft ganz konkret reagieren zu können. Das, glaube ich, sollte dann auch ein Stück Flexibilität seitens der Politik gegenüber der Wirtschaft zum Ausdruck bringen.

Wie Sie meiner Rede entnehmen konnten, sind wir bereit, diesen Gesetzentwurf zu überweisen und in den Ausschüssen zu beraten. Was am Ende in dieser Legislaturperiode den Landtag wieder erreichen wird, das werden wir dann ganz konkret sehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)