(Die Abgeordneten Rudolf Borchert, Dr. Ulrich Born, Sylvia Bretschneider, Lorenz Caffier, Helmut Holter, Regine Lück, Peter Ritter, Dr. Margret Seemann und Dr. Gottfried Timm werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten zur Feststellung des Ergebnisses. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der Abstimmung haben sich 52 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja stimmten 4 Abgeordnete, mit Nein stimmten 48 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/4270 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser in Kleingärten unterstützen, Drucksache 5/4260. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4285 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Ordnungsgemäße Entsorgung von Abwasser in Kleingärten unterstützen – Drucksache 5/4260 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfallendes Abwasser muss ordnungsgemäß entsorgt werden, so steht es sinngemäß in der Rahmengartenordnung der Kleingärtner.
Das wollen die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner natürlich gerne tun, denn schließlich sind sie Umwelt- und Naturfreunde. Aber, meine Damen und Herren, was hier im Land derzeit abläuft, ist unmöglich und erinnert sehr an ein Possenspiel.
Nachdem der damalige Umweltminister Professor Dr. Methling erkannt hatte, dass es bei der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abwasser in den Kleingartenanlagen zu Problemen kommen würde, gab er den Wissenschaftlern der Universität Rostock den Auftrag, ein Gutachten über die Situation anzufertigen. Er bat darum, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Schon als das Gutachten vorlag, wurde klar, dass das Problem vielschichtig ist und dass man spezielle Lösungsmöglichkeiten für die Abwasserentsorgung in Kleingärten finden müsste. Aber von dem Zeitpunkt an wurde das Problem ausgesessen, und das ist fünf Jahre her. Fünf Jahre sind im Prinzip vergangen, in denen nichts getan wurde,
Dann kam im Dezember 2008 der Erlass aus dem Landwirtschafts- und Umweltministerium, der wiederum so formuliert war, dass die nicht ordnungsgemäße Entsorgungspraxis in den Kleingärten nicht benannt wurde, wahrscheinlich damit das gute Verhältnis zwischen dem Minister und den Kleingärtnern nicht unnötig belastet würde.
Die Kohlen aus dem Feuer zu holen, überließ man den unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Und selbst noch in der Debatte hier im Landtag im März 2009 über den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Entsorgung im ländlichen Raum betonten die Fraktionen, auch Agrarminister Backhaus, dass sie von dem Problem der Abwasserentsorgung in Kleingärten nicht betroffen seien.
in ihren Zwischenrufen stellten die Koalitionäre klar, dass sie dafür eine Lösung an anderer Stelle suchen würden.
Allerdings begann dann ein massiver Druck des Ministeriums auf den Landesvorstand des Kleingartenvereins, der daraufhin meinte, im Interesse der Mitglieder des Landesverbandes schnell und konstruktiv nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Das konnte er aber der Mehrzahl seiner 80.000 Mitglieder nicht wirklich ver
mitteln, zumal die konkreten Zustände des Abwasseranfalls und seiner Entsorgung in den Vereinen vor Ort gar nicht bekannt waren, wie die Antwort des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage meiner Kollegin Birgit Schwebs aus dem letzten Jahr deutlich machte.
Und so ist es noch heute, meine Damen und Herren, dass das zuständige Ministerium nicht weiß, wie viel Abwasser in Kleingartenanlagen anfällt, und schon gar nicht, wie es entsorgt wird. Dennoch soll hier eine Entscheidung bis Ende 2013 durchgedrückt werden, obwohl noch nicht einmal eine konkrete Analyse der Situation vorliegt. Dass das nichts werden kann, meine Damen und Herren, liegt doch auf der Hand.
Und der zuständige Minister agiert in der Sache einmal so und einmal so. Erst hieß es, jeder, der einen Trinkwasseranschluss in seinem Kleingarten nutzt, muss das abfallende Abwasser ordnungsgemäß entsorgen.
Per Pressemitteilung erfuhr die Öffentlichkeit inzwischen: Wer aber nur über ein Handwaschbecken verfügt, ist von der ordnungsgemäßen Entsorgung ausgenommen. Erst hieß es, es gibt keine finanziellen Hilfen bei der Umstellung – außer für Gemeinschaftsanlagen – aus den 90.000 Euro aus der Landeskleingartenförderrichtlinie. Da frage ich mich, warum denn vor vier Wochen drei Projektanträge aus den Reihen des Landeskleingartenverbandes außerhalb der Richtlinie positiv durch das Ministerium beschieden wurden. Und in der letzten Woche sagte der Minister auf seinem Canossagang durch die Kleingartenanlagen
Ein drittes Beispiel, meine Damen und Herren, für das konfuse und nicht nachvollziehbare Agieren des Ministeriums: Auf der Veranstaltung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Oktober letzten Jahres wurde den Anwesenden, darunter vielen Kleingärtnern und Mitarbeitern der unteren Wasserbehörden, versichert,
dass Komposttoiletten durchaus akzeptabel seien und man diese über den Kompost entsorgen dürfe. So wurde einem Gartenfreund nach einer Anfrage an das Ministerium Auskunft erteilt. Also, Komposttoilette im Prinzip ja, aber im Gegenzug müsse der Gartenfreund auf seinen Trinkwasseranschluss verzichten, so die Aussage aus dem Ministerium. Wo, meine Damen und Herren, leben wir denn?
Und mal ganz nebenbei gefragt, Herr Minister: Warum besuchen Sie eigentlich nur die Verbände in den kreisfreien Städten? Die Kleingärten in den Landkreisen Güstrow und Bad Doberan beispielsweise haben dafür nur wenig Verständnis.
Aber kommen wir zurück zum eigentlichen Anliegen des Antrages. Wir fordern den Minister auf, endlich konkrete und verbindliche Kriterien oder Standards dafür festzu
legen, ab wann eine ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Abwassers aus den Kleingärten notwendig wird. Es muss doch möglich sein zu sagen, das Vorhandensein eines Handwaschbeckens ist ein niedriger Standard, da braucht man keine Abwasseranlage, aber das Vorhandensein von Dusche, WC und Geschirrspüler ist ein hoher Standard,
da muss eine Anlage her, oder dass der Wasserverbrauch in jedem Kleingarten gemessen wird mit einem Gartenzähler zum Beispiel. Wer dann mehr als acht Liter pro Kopf verbraucht, muss sich um eine Abwasserentsorgungsanlage kümmern. Aber so, wie die Situation jetzt ist, kann alles, was der Pächter eines Kleingartens tut, nur falsch sein. Zu Recht verweigern sich dem viele Betroffene, und das ist auch kein Wunder, denn die Wogen der Ablehnung schlagen hoch und man sammelt Unterschriften, um diese der Präsidentin dieses Hohen Hauses vorzulegen.
Und zweitens fordern wir, dass die Landesregierung im Doppelhaushalt 2012/2013 finanzielle Mittel bereitstellt, um die notwendige Umrüstung von Abwasserentsorgungsanlagen in Kleingärten und in Vereinen zu unterstützen. Nach unseren Vorstellungen könnten Vereine im Rahmen von Konzepten gefördert werden bei den Infrastrukturarbeiten, um die Wege in den Anlagen zu errichten, dass dort Entsorgungsfahrzeuge fahren können, oder um Baufreiheit zu schaffen, indem Hecken und Zäune versetzt werden müssen. Möglich muss aber auch die Förderung von Einzelfällen sein, wenn es im Rahmen von Konzepten notwendig wird.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich betonen, wir kriegen in diesem Fall nur Ruhe in die Sache und das Problem gelöst, wenn die politischen Vorgaben klar und berechenbar sind. Nun haben wir heute auf der Drucksache 5/4285 von den Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zu unserem Antrag bekommen. Erstaunlich ist schon, dass erst jetzt, obwohl auch die Fragen unter 1, 2, 3 schon öffentlich diskutiert wurden und bisher immer abgestritten und gesagt wurde, dass sie sozusagen nicht gehen, dass es nun mit einem Mal geht und das auch dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt wird.
Zu der Ziffer 2 Ihres Änderungsantrages müssen wir aber sagen, das ist keine Lösung, denn für die Einzelfälle, die wir nach wie vor haben – aber dazu werde ich in der Debatte noch etwas sagen –, kriegen wir damit keine Lösung hin. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich auf die Aussprache.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Angelika Peters, SPD: Ich auch. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das glaube ich Ihnen, Frau Peters.)
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Und als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.