Das Verzeichnis ist direkt aufrufbar, vielleicht darf ich Ihnen das noch mal sagen, unter www.kompensationsflaechen-mv. Sie haben sogar die Vorlage, deshalb verstehe ich nicht, warum Sie hier überhaupt noch einen solchen Antrag stellen.
Es kann im Übrigen ja auch deutlich gemacht werden, dass die Meldeverpflichtungen gegenüber dem LUNG aus meiner Sicht sehr praktisch organisiert sind, um damit für alle Genehmigungen die für die Eingriffe zuständigen Behörden mit einzubeziehen – auch das geht aus dem, was Sie in Ihrer Darstellung wahrscheinlich auch aus dem LUNG haben, eindeutig hervor –, das sind im Wesentlichen die Straßenbauämter, das Bergamt, die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, aber auch, und darauf habe ich insbesondere großen Wert gelegt, dass die Landkreise sich in diesem Kompensationsflächenpool mit eingeben. Für die mit der Meldung der einzelnen Behörden befassten Mitarbeiter hat es im Übrigen Anfang März 2011 eine entsprechende Schulung gegeben, und dieses ist auch bereits umgesetzt worden.
Das Kompensationsflächenverzeichnis ist so eingerichtet, dass auch die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Kompensationsmaßnahmen nachträglich mit aufgenommen werden können. Diese Übernahme der Altdaten ist zum 01.04.2011 damit auch umgesetzt worden. Eine Planung potenziell zur Kompensation geeigneter Flächen liegt ebenfalls vor. Auch das geht aus den Unterlagen, wenn Sie sie in Ruhe gelesen haben, hervor. Sie ist auch Gegenstand der gutachterlichen Landschaftsrahmenpläne. Auch das dürfte Ihnen bekannt sein. Danach ist landesweit in Mecklenburg-Vorpommern – und da wundere ich mich auch manchmal – eine Flächenkulisse von immerhin 110 Hektar besonders zur Kompensation geeignet.
Nun springen ja alle plötzlich – auch die FDP oder auch Frau Schlupp ist mit aufgesprungen – auf die erneuerbaren Energien auf. Es geht nicht nur allein bei der Kompensation um erneuerbare Energien, sondern, ich betone, Mecklenburg-Vorpommern verliert am Tag
nach wie vor noch um die 7,2 Hektar an landwirtschaftlicher Nutzfläche aufgrund von Nutzungen für Infrastrukturmaßnahmen, für Gewerbegebiete, aber selbstverständlich auch im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen.
Und diese zurückzudrängen und dann auch im Rahmen von Kompensationsflächenpools sinnvolle – darum muss es ja in der Begründung gehen – Ausgleichsmaßnahmen zum Wohle der Natur und letzten Endes zum Wohle auch der Artenvielfalt umzusetzen, ist damit in Mecklenburg-Vorpommern realisiert worden. Sie wissen es auch, wir haben ja in den vergangenen Jahren einen
Vorläufer gehabt, was die Ökokontierung anbetrifft, und das ist ausdrücklich von der Wirtschaft angenommen worden. Das hat man ja auch bei der Nord-Stream-Planungsphase gesehen. Wir haben, glaube ich, damit den Beweis antreten können, dass wir sehr schnell handeln können, um damit auch zu Kompensationen zu kommen.
Ich glaube auch, dass es wichtig sein sollte, dass wir die Initiierung von zwei bis drei Kompensationsmaßnahmenpools je Landkreis beabsichtigen, um damit auch Kompensationsmaßnahmen für zukünftige Investitionen beispielsweise und selbstverständlich für regenerative Energien natürlich anbieten zu können. Ich betone noch mal, zwei bis drei größere Pools je Landkreis, um damit sinnvollerweise praktisch größere Maßnahmen umsetzen zu können. Als potenzielle Partner eignen sich dabei zum Beispiel die Landgesellschaft, die Landesforstanstalt, aber natürlich auch die landeseigene Stiftung für Umwelt und Natur. Durch eine geschickte Wahl der Standorte der Pools kann dabei eine Reduzierung der Inanspruchnahme von Flächen anhand der Potenziale erschlossen werden, um damit im Übrigen den Landwirten auch in Mecklenburg-Vorpommern Unterstützung zu geben.
Wir beabsichtigen zudem eine Bündelung oder Konzentration von Kompensationsmaßnahmen selbstverständlich in Zielbereichen des Natur- und des Umweltschutzes. Außerdem soll dieser Kompensationsmaßnahmenpool die Durchführung von Investitionen erleichtern. Ich betone das noch mal, er soll die Investitionsmöglichkeiten erleichtern. Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gesammelt. Vielleicht fragen Sie hierzu doch noch mal in dem einen oder anderen Landkreis nach.
An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass die zum 01.03.2010 eingeführte landesgesetzliche Regelung, und zwar 2010, zum Ökokonto natürlich umgesetzt worden ist. Erst diese Regelung ermöglicht eine Bevorratung mit Maßnahmen, die sich dann auch für Kompensationen, für zukünftige Eingriffe – darin liegt ja die Betonung, für zukünftige Eingriffe! – eignen. Die Ökokontoverzeichnung ist Bestandteil des seit dem 01.03.2011 eingerichteten Kompensationsverzeichnisses. Um den aktuellen Stand, auch das ist mir wichtig, deutlich zu machen, sind immerhin 457 Hektar Kompensationsflächenäquivalente als Ökokontierungsmaßnahme im Verzeichnis aufgenommen worden. Auch das müsste in Ihren Unterlagen stehen.
Für Eingriffsverursacher und andere Interessierte ist die öffentlich zugängliche Informationsplattform für die verfügbaren Ökokontomaßnahmen geschaffen worden. Abrufbar ist dieses auch wieder in den www.umweltkarten.de oder auch über das Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie.
Die Ökokontomaßnahmen, die in das Verzeichnis eingestellt sind, können von Eingriffsverursachern zur Kompensation ihres Eingriffs käuflich erworben werden. Die gesetzliche Regelung zum Ökokonto wurde untersetzt durch die Herausgabe eines Faltblatts – auch das dürfte Ihnen dann bekannt sein –, das nähere Hinweise für die Einrichtung des Ökokontos gibt, in dem auch die Zuständigkeit näher erläutert wird.
Voraussetzung für die Anerkennung von Ökokontomaßnahmen sind die vor Ort zuständigen Behörden. Das sind in der Regel die unteren Naturschutzbehörden, die vor Durchführung der Maßnahme dann auch schriftlich zugestimmt haben müssen. Das heißt, hier sind insbe
sondere die Landkreise gefragt. Vielleicht sollten Sie da auch noch mal selber einen Input setzen und sich informieren. Ich gehe davon aus, dass die unteren Naturschutzbehörden dieses durch die Zusammenarbeit mit der obersten Landesumweltbehörde mittlerweile voll verinnerlicht haben.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das von der Landesregierung eingeforderte Kompensationsverzeichnis nicht mehr eingerichtet werden muss. Das wissen Sie eigentlich auch. Der nachträglichen Eintragung bereits bestehender Kompensationsmaßnahmen für zurückliegende Eingriffe sind sicherlich auch Grenzen gesetzt. Aber ich habe auch angedeutet, dass sie ab 01.04. mit aufgenommen werden, und zwar dieses Jahres. Zunächst hat man sich im Rahmen von Schulungen dazu verständigt, dass alle Verfahren rückwirkend zu berücksichtigen sind.
Einer Übernahme potenziell geeigneter Flächen in das Kompensationsverzeichnis bedarf es indes nicht. Die Flächenkulisse ist bereits, wie schon erwähnt, in den gutachterlichen Landschaftsplänen aufgenommen worden. Und hier können Sie auch davon ausgehen, dass wir mittlerweile im Lande ausreichend Möglichkeiten haben, gerade auch Investitionen zu begleiten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde es jetzt kurz machen: Ja, meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion ist wieder mal zu kurz gesprungen. Der Minister hat in der Sache ausgeführt, was es zur Thematik zu sagen gibt. Die Geschichte vom Hasen und dem Igel drängt sich dabei auf. Wie sagte doch die Frau des Igels zum Hasen? – Ick bün all dor.
Interessant ist nur, auf welchem Umweg Sie versuchen, Anschluss an die laufende Debatte um den Ausstieg aus der Atomenergie zu finden. Das ist im Moment modern. Dabei können Sie jedoch nicht über Ihren eigenen Schatten springen. Wenn man den Antrag aufmerksam liest, wird deutlich, dass Sie den zweiten Schritt, die Hinwendung zu den erneuerbaren Energien, noch nicht ganz vollzogen haben. Ein wenig Drohkulisse muss aus Ihrer Sicht sein. Wie anders sind die von Ihnen prognostizierten umfänglichen Eingriffe in den bestehenden Naturhaushalt im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstehen? Nun ja, in der Rede haben Sie ja ausgeführt, dass Sie auch andere Eingriffe, wie Landverbräuche, damit meinen. Das war im Antrag nicht so eindeutig zu erkennen.
Ihre Anwaltschaft für die Natur nehme ich aber wohlwollend zur Kenntnis. Das Interesse, denke ich, haben wir alle. Aber, liebe FDP-Fraktion, der Ausbau der erneuerbaren Energien – jetzt bemühe ich noch mal das Unwort des vergangenen Jahres – ist alternativlos. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingriffe in die Natur sind auszugleichen. Und das ist gut so. Ausgleichsflächen für Eingriffe in die Natur werden aber auch in unserem Land knapp. Und das ist natürlich nicht gut. Es wird immer schwieriger, geeignete Flächen zu finden, zum Beispiel, und das ist hier auch schon angesprochen worden, für die geplanten Gaskraftwerke am Energiestandort Lubmin. Ebenso fehlt es momentan noch an meeresnahen und marinen Ausgleichsflächen für die Ostseepipeline von Viborg nach Lubmin. Der Leiter des LUNG, Herr Harald Stegemann, bezeichnete unlängst die ungeklärte Ausgleichsfrage für Lubmin in der „Ostsee-Zeitung“ als sehr problematisch.
Meine Fraktion und ich kritisieren, dass die Landesregierung bis zu den Wahlen im September an dieser Stelle ihre Arbeit einstellt und aus Scheu vielleicht vor dem Wähler oder aus Wahltaktik ihre Entscheidung zum Hochwasserschutz und zu den geplanten Ausgleichsflächen im Inselnorden von Usedom trifft. Insofern kann ich die Motivation der FDP für diesen Antrag nachvollziehen. Das Problem wurde also erkannt.
Bundesweit ist deshalb die Ökokontierung als Naturschutzinstrument eingeführt worden. Heutige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können so quasi einem Flächen- und Maßnahmenkonto gutgeschrieben und für künftige Eingriffe genutzt werden, wie der Agrarminister das hier auch ausgeführt hatte. Rechtsgrundlagen sind der Paragraf 16 des Bundesnaturschutzgesetzes, der Paragraf 200a des Baugesetzbuches und der Paragraf 12 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Letztere, Frau Reese, haben wir ja in den Ausschüssen und im Plenum ausführlich beraten. Die FDP hat sich daran ja auch beteiligt. So weit, so gut, die Fakten sind bekannt.
Bekannt ist ebenfalls, zumindest, wenn man sich dafür interessiert und mal bei dem Ministerium oder beim LUNG nachfragt, dass landesweit nach Möglichkeiten für weitere Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichsflächen gesucht wird und für Lubmin wohl sogar ein Gutachter dafür beauftragt ist.
Und nun dieser Antrag der FDP, der Deregulierungspartei. Was ist das für eine Rolle rückwärts? Hier sehe ich ein Gleichnis zu dem Antrag zur Schuldenbremse. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist dieser Antrag unnötig, denn es bestehen doch alle rechtlichen Voraussetzungen und es wird intensiv nach Ausgleichsflächen gesucht.
Frau Kollegin Schlupp hat zu diesem Sachverhalt am 12.04. dieses Jahres eine Pressemitteilung herausgegeben, die das wahre Problem eigentlich anpackt. Frau Reese, ich habe das nicht so verstanden, dass die Konsequenz von Frau Schlupp war, es müsste ein neues Kataster geschaffen werden. Nein, sie hat das Problem dargestellt, das wir in unserem Land haben. Und das unterstreiche ich Satz für Satz.
Und den Antrag der FDP-Fraktion mit der derzeitigen Atomausstiegsdebatte zu begründen, das erscheint mir also entschieden zu kurz gegriffen. Hier wollen Sie wohl – liebe Kollegin Reese und meine Herren von der FDP, nur einer ist hier, mein Herr von der FDP – auf der …
Eine kurze Nachfrage beim Verkehrsministerium bestätigte mir dann auch – und der Herr Minister Schlotmann hatte es ja gerade heute ausgeführt –, dass bei uns im Land die notwendigen Stromnetze insgesamt gut ausgebaut sind und wir über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um zum Beispiel den hier anfallenden Windstrom auch entsprechend abführen zu können.
Problematisch wird es dann ab den Landesgrenzen, zum Beispiel nach Schleswig-Holstein. Und ich frage: Wer regiert denn da eigentlich? Vielleicht können Sie mir das ja beantworten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
Somit können Sie sich sicher denken, wie wir zum Punkt 1 Ihres Antrages stehen. Der Punkt 2 ist für uns ebenfalls überflüssig. Und den Punkt 3, ein landesweites Ausgleichsflächenkataster bis zum 31.08. dieses Jahres dem Landtag vorzulegen, das, meine Damen und Herren, haben Sie sicher nicht ernst gemeint. Wie soll das schon allein rein zeitlich funktionieren?
Der ganze Antrag ist absolut typisch für die FDP dieses Landes. Vor der Wahl und ab und zu im Landtag geißeln wir die überbordende Bürokratie, und wenn es uns mal in den Kram oder in die aktuelle Stimmungslage passt, bauen wir ein neues bürokratisches Monster auf. Das ist alles weniger als drei Prozent wert. Wir werden da nicht mitspielen und lehnen, meine Damen und Herren, diesen Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Sei all wat seggen, will ik natürlich uk noch wat seggen.
Den vorliegenden Antrag zur Erstellung eines landesweiten Ausgleichs des Flächenkatasters begründet die FDP mit einem erheblichen Flächenbedarf für weitere Industrie- und Gewerbeansiedlungen in MecklenburgVorpommern und dem Ausbau des Energienetzes. Für meine Fraktion möchte ich allerdings klarstellen, dass die Ressource Boden auch in Mecklenburg-Vorpommern geschont werden muss. Es kann nicht sein, dass bundesweit nach wie vor täglich über 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Erweiterung und Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten oder den Ausbau der Infrastruktur geopfert werden.