Protocol of the Session on April 14, 2011

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Marianne Linke, Fraktion DIE LINKE, die Frage 13 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

13. Welche Gründe sind für die zeitliche Verzögerung der im Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/2917 am 4. November 2009 geforderten Einführung einer Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern maßgebend?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Linke! Der Landesregierung war es wichtig, die Bedarfsplanung für Erzieherinnen und Erzieher auf Grundlage aktueller Daten zu erstellen. Die für den Bericht, der von Ihnen auch angesprochen worden ist, verwendeten Zahlen stammen aus dem Jahr 2010. Das heißt also, Stichtag war hier der 1. März 2010. Und die Veröffentlichung – auch darauf sei hingewiesen – durch das Statistische Landesamt war dann im Januar 2011.

Welcher Bedarf wurde bis heute ermittelt? Immerhin wurde als Vorlagetermin für einen Bericht zur Ausbildungsplatzplanung für Erzieherinnen und Erzieher der 30.03.2011 genannt. Ich zitiere die Drucksache …

Ist das jetzt eine Zusatzfrage, oder?

Ja, Entschuldigung, eine Zusatzfrage.

Also ich frage ja nur nach dem Verfahren.

Ich zitiere die Drucksache 5/4139, da ist dieser Termin vorgegeben.

Gut. Die Frage war heute, warum die Landesregierung diese Bedarfsplanung so vorgenommen hat, wie sie sie vorgenommen hat. Da kann ich Ihnen nur noch mal sagen: Der Antrag war im November 2009. Hätten wir die Zahlen, die damals vorlagen,

genommen, hätten wir den Stichtag 01.03.2008 nehmen müssen. Wir haben den Stichtag 01.03.2010 genommen, darüber waren sich das Bildungsministerium und das Sozialministerium einig.

Und es hatte ja auch noch den Vorteil, dass wir nun die Neuregelungen aus dem KiföG vom Juli 2010 berücksichtigen konnten. Das heißt also, es sind ja mittlerweile viel mehr Berufsgruppen als Fachkräfte für den pädagogischen Dienst oder für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen definiert, Sie wissen, auch Absolventinnen und Absolventen fachlich entsprechender Bachelor- oder Masterstudiengänge und staatlich anerkannter Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger.

Und dann haben wir noch etwas, was wir dadurch berücksichtigen konnten, wir haben natürlich zudem die Zeit für die mittelbare Arbeit mit Kindern – und hier geht es ja insbesondere um die Altersgruppen vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt – hier von 2,5 Stunden auf 5 Stunden wöchentlich erweitert. Wenn man das alles zusammennimmt, ist ja auch die Frage mittlerweile entschieden, dass die von einer Fachkraft geförderten Kinder – also bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und dann hier bis zum Schuleintritt – dann noch mal von 18 auf 17 Kinder reduziert worden sind. Das haben wir alles sozusagen jetzt in diesem dann veröffentlichen Zeitraum zusammengefasst.

Ich wiederhole noch einmal die Frage 2 …

Ich habe keine Frage 2. Also, Frau Linke, tut mir leid.

… als Nachfrage, die ich Ihnen eben nannte.

Ich wiederhole noch einmal die Nachfrage: Welcher Bedarf wurde bis heute ermittelt? Immerhin wurde als Drucksache 5/4139 mit Termin vom 30.03.2011 ein Vorlagebericht für einen Bericht zur Ausbildungsplatzplanung der Erzieherinnen und Erzieher angekündigt. Die Frage ist: Welcher Bedarf wurde konkret ermittelt?

Frau Linke, ich habe Ihnen gerade ein paar Bedingungen genannt. Das ist also nicht so monokausal, wie Sie es jetzt hier zugespitzt sagen wollen. Die Zahlen liegen vor. Ich kann sie Ihnen gern schriftlich rüberreichen.

Dann machen wir das.

Ja, und insofern, glaube ich, sollten wir da die Fragestunde nicht verlängern.

Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der FDP liegt Ihnen auf Drucksache 5/4281 ein Antrag zum Thema „Unterstützung der sächsischen Bundesratsinitiative für eine einfachere Zuwanderung von Fachkräften“ vor.

Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen worden.

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Roolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur morgigen Bundesratssitzung ist es aus unserer Sicht außerordentlich wichtig, dass die Landesregierung ein klares Votum des Parlaments Mecklenburg-Vorpommern mitnimmt. Am 4. April hat dieser Gesetzentwurf aus Sachsen den Bundesrat erreicht, erst in dieser Woche hat es eine Veröffentlichung im Internet dazu gegeben.

Aus diesem Grunde sehen wir es als dringlich an, uns heute zu dem Thema gezielte Zuwanderung ein unkompliziertes und klares Recht zu schaffen und in dem Bereich der Zuwendungen hier im Landtag ein klares Votum zu erarbeiten, um dem Ministerpräsidenten morgen für seine Entscheidung die entsprechende Rückendeckung zu geben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Herr Roolf.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über den Dringlichkeitsantrag ab. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch, auf Drucksache 5/4252(neu). Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4280 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4282 vor.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD: Finanzielle Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch – Drucksache 5/4252(neu) –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4280 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/4282 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Günter Rühs von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorstellung, eigene Kinder zu bekommen, ist für viele Menschen ein ganz selbstverständlicher Bestandteil ihrer Lebensplanung. Andere wiederum, die zunächst keine Kinder wollten, entwickeln vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Kinderwunsch, aber nicht wenige Menschen bleiben ungewollt kinderlos. Hier kann moderne Medizin helfen.

Dieses ist jedoch für die betroffenen Paare mit bisher unerfülltem Kinderwunsch nicht selten ein sehr hoher oder sogar zu hoher finanzieller Aufwand. Seit 2004 müssen nämlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Paare mit Kinderwunsch mindestens die Hälfte der Kosten für ihre Behandlung selbst tragen. Damit kommen circa 1.600 Euro pro Behandlung auf die Betroffenen zu, was in etwa dem durchschnittlichen Pro

Kopf-Nettoeinkommen in einem Angestelltenhaushalt entspricht. Bei den meist notwendigen drei Behandlungen liegen die Kosten für die Paare somit bei 4.800 Euro.

Ab dem vierten Versuch fallen auch die bestehenden Erstattungen der Krankenkassen von derzeit 50 Prozent weg. Die Paare tragen dann die vollen Kosten für alle weiteren Behandlungszyklen. Die Konsequenz der aktuellen Finanzierungssituation: ein dramatischer Rückgang der Behandlungszahlen.

Um die vielen Chancen für mehr Wunschkinder nicht länger ungenutzt zu lassen, müssen Paare mit Kinderwunsch folglich durch die Gesellschaft nachhaltig unterstützt und finanziell entlastet werden. Wir als Große Koalition in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen daher die Initiative „Wunschkinder – Zukunft für Deutschland“ in ihrem Bestreben, eine 25-prozentige Mitfinanzierung von Kinderwunschbehandlungen aus familienpolitischen Mitteln des Bundes zu erreichen.

In diesem partnerschaftlichen Modell zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen würden Eltern, Krankenkassen und der Bund, respektive die Gesellschaft, einen gerechten und ihren Möglichkeiten entsprechenden Beitrag für mehr Wunschkinder leisten. Angesichts des von nahezu allen politischen Kräften wahrgenommenen demografischen Wandels und der mit diesen verbundenen katastrophalen Auswirkungen auf das gesamtgesellschaftliche und soziale Gefüge in Deutschland muss Einhelligkeit darin bestehen, unerwünschte Kinderlosigkeit entschlossen und nachhaltig zu bekämpfen und insoweit auch öffentliche Mittel bereitzustellen.

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, brauchen und verdienen nicht nur ideelle, sondern auch finanzielle Unterstützung durch die Gesellschaft. Dies wollen wir mit finanzieller Hilfe und Unterstützung des Bundes leisten. Wir reden in der heutigen Zeit viel über Sparen, doch aus meiner Sicht sollten wir an der richtigen Stelle sparen und nicht bei den Familien und der Familienförderung den Rotstift ansetzen.

Die Einschränkungen der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen, die im Rahmen des GKVModernisierungsgesetzes durch die damalige rot-grüne Bundesregierung zum 01.01.2004 eingeführt wurden, erfolgten gleichwohl primär unter finanziellen Gesichtspunkten. Zu diesem Zeitpunkt wurde aus finanziellen Gründen auch die Kostenbeteiligung erhöht beziehungsweise eingeführt. Die Einschränkungen hinsichtlich der Höchst- und Mindestaltersgrenzen für die künstliche Befruchtung sowie die Begrenzung von vier auf drei Versuche wurde hingegen keineswegs willkürlich und auch nicht unter rein finanziellen Aspekten gewählt. Dies ist auch nicht zu kritisieren beziehungsweise infrage zu stellen. Vielmehr wurden die Beschränkungen aufgrund einschlägiger Forschungsergebnisse festgelegt.

Maßgeblich waren dabei die medizinische Notwendigkeit und die Erfolgsaussicht der Behandlungen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat den Altersbegrenzungen wie auch der Beschränkung auf drei Versuche ausdrücklich zugestimmt. Die derzeitige Regelung für die eingeschränkte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung wurde darüber hinaus vom Bundessozialgericht bestätigt.

Es ist somit alles rechtens und hat daher bis heute Bestand. Ist es jedoch auch gerecht oder wollen wir dies so? Ich meine, nein. Während die Diagnostik der

ungewollten Kinderlosigkeit sowie die Behandlungen, Medikamente und Eingriffe für eine Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit ebenso wie die psychotherapeutische Behandlung in diesem Kontext fraglos von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, ist die Unterstützung und finanzielle Förderung für die Erfüllung des Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung auch eine familienpolitische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist nicht ausschließlich eine gesundheitspolitische Maßnahme, die von der gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen ist. Dies dürfte vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen Geburtenrückgangs und den weitreichenden gesellschaftlichen und sozialen Folgen dieser demografischen Entwicklung, die eine Reihe von weitreichenden Veränderungen mit sich bringt und unser Sozialsystem vor große Herausforderungen stellt, ganz klar sein.

Insofern ist die Kostenübernahme für Maßnahmen der reproduktiven Medizin eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch Steuermittel und nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung allein zu tragen ist. Eine weitere Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für eine bessere und vollständige Finanzierung der Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wäre für die Beitragszahler weder einsehbar noch zumutbar.

Es besteht daher Konsens der Großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern darüber, dass es unser Wunsch und Ziel ist, einer noch größeren Zahl von Paaren zur Erfüllung ihres Kinderwunsches mithilfe der künstlichen Befruchtung zu verhelfen. Dabei stehen wir auch einer vollen Finanzierung reproduktiver Maßnahmen im Grundsatz absolut positiv gegenüber. Da die Finanzierung jedoch bei realistischer und ehrlicher Betrachtung von den öffentlichen Haushalten nicht in vollem Umfang für alle Betroffenen zu leisten sein wird, wäre es zum Beispiel denkbar, einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss einzuführen.

So könnten wir zukünftig verhindern, dass Paare wegen der nicht unerheblichen Kostenbeteiligung von 50 Prozent an den ersten drei Versuchen auf eine reproduktionsmedizinische Behandlung verzichten oder die Versuche hierzu vorzeitig abbrechen. Um Paaren mit Kinderwunsch auch in schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen den Zugang zu den Methoden der modernen Reproduktionsmedizin zu ermöglichen, ist dies sogar zwingend angezeigt.