Protocol of the Session on April 13, 2011

Zum Fünfzehnten einige Punkte für meine Fraktion: Unmittelbarer Anlass der Kritik in vielen Bereichen war die Kritik der Datenschutzbeauftragten. In einer Welt, in der jedermann immer und überall per Handy, Laptop, Autoradio oder iPod Rundfunk und Fernsehen empfangen kann und im Internet alle Angebote der Rundfunkanstalten auch nutzbar sind, verabschiedet sich Deutschland nun endlich davon, die Rundfunkgebühr an die Radio- und Fernsehgeräte in der Wohnung zu erheben. So weit, so gut, könnte man meinen. Jetzt kommt aber das große Aber: Anstatt den Beitrag nun von jeder und jedem Erwachsenen zu erheben, die dazu sozial in der Lage sind, wurde die Geräteabgabe durch die Wohnungsabgabe ersetzt.

Die Inanspruchnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat aber heute mit der Wohnung noch weniger zu tun als mit dem Fernsehgerät, nämlich gar nichts, denn der Rundfunkempfang ist doch weder auf die Wohnung beschränkt noch innerhalb der Wohnung auf ein Gerät.

Verdeutlichen möchte ich das an einem Beispiel: Warum soll künftig ein alleinstehender Erwachsener in der 50-Quadratmeter-Wohnung das Vierfache gegenüber dem bezahlen, der gemeinsam mit drei anderen Erwachsenen in einer 200-Quadratmeter-Wohnung in einer Gemeinschaft wohnt? Und wer mit wem eine Wohnung bewohnt, ist bisher schlicht und einfach nicht flächendeckend erfasst. Das gibt es nur teilweise anlassbezogen, zum Beispiel bei den Sozialbehörden. Hoffentlich wissen alle, welch sensible Daten das eigentlich sind, die nur für diesen Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag überhaupt erst durch die weiterzuführende GEZ erfasst werden müssen,

(Regine Lück, DIE LINKE: Genauso ist es.)

um sie dann im Anschluss aufwendig und gewissenhaft gegen Missbrach und zweckentfremdete Verwendung zu sichern. Nur ein personenbezogener Beitrag hätte dies überflüssig gemacht. Aber jetzt müssten die formulierten Anforderungen der Datenschützer eigentlich umgesetzt werden.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das hat die Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen deutlich gezeigt, das ist mit dem vorliegenden Vertrag nicht erfolgt. Die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der 16 Länder ist nicht berücksichtigt worden.

Zweiter Punkt. Mit dem Staatsvertrag werden künftig alle Menschen belastet, für die die Gebührenbefreiung bisher ein Nachteilsausgleich für eine Behinderung war. Mit diesem Staatsvertrag wird kein Ausgleich für diese Verschlechterung vorgenommen. Also handelt es sich schlicht und einfach um Sozialabbau. Und das gilt umso mehr, da auch die Beitragsbefreiung wegen niedrigem Einkommen sehr kleinlich in dem vorliegenden Vertragswerk geregelt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Drittens. Was uns der Staatsvertrag noch bringen wird, ist eine vollkommen willkürliche Mehrbelastung der mittelständischen Wirtschaft. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, natürlich ist auch die Fraktion DIE LINKE prinzipiell dafür, dass Unternehmen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden. Nur darf das eben nicht derart willkürlich passieren, wie das gegenwärtig vorgesehen ist, denn es werden Betriebsstätten zur Erhebungsgrundlage bestimmt, was mindestens genauso zu hinterfragen ist wie die Bezugnahme auf Wohnungen. Ein kleiner Einzelhandelsbetrieb mit mehreren Filialen muss bei gleicher Betriebsgröße das Mehrfache bezahlen wie ein Betrieb ohne Filialen. Und die Höhe der Belastung für einzelne Betriebsstätten hängt wiederum von der Mitarbeiterzahl ab, und zwar degressiv. Genauso abstrakt ist die Erhebung von Gebühren für Betriebsfahrzeuge. Sie ist ein Relikt der gerätebezogenen Gebühr, denn an die Stelle des Autoradios tritt nunmehr das Auto selbst.

Zusammengefasst: An die Stelle einer Gebühr auf Fernseher, Radios und Computer tritt eine Gebühr für Wohnungen, Betriebsfilialen und Betriebsfahrzeuge. Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat nichts mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun.

Und da ich scheinbar noch etwas Zeit habe, will ich Ihnen ein Zitat von Frank Rieger nicht vorenthalten, FAZ vom 24.02.2011, der in diesem Artikel schrieb, ich darf zitieren: „Die technischen Details haben sich gefälligst nach den politisch-juristischen Vorgaben zu richten, so der Impetus. Leider funktioniert die Welt nicht mehr so. Vielmehr ist es ein komplexes Wechselspiel von Technik, Politik und Recht, das über reale Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung entscheidet. Gerade die Kenntnis der technischen Details, das Wissen um die Möglichkeiten und Risiken sind entscheidend, um die Auswirkungen von Gesetzen abschätzen zu können. Und wenn sich ,die Techniker‘ aus Angst um ihre Freiheitsrechte mit Verfassungsrecht beschäftigen, ist es vielleicht auch an der Zeit, dass Juristen ein wenig mehr Zeit auf das Verständnis der technischen Realitäten verwenden“, Zitatende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den entsprechenden Ausschuss zu, aber die grundlegende Kritik an diesem Vertragswerk bleibt bestehen. Und es bleibt sozusagen abzuwarten, ob die weisen Voraussagen, die sich auf die Gebührenhöhe und die Stabilität beziehen, auf die Frage der Entwicklung über den Zeitraum des nächsten Gebührenzyklusses hinaus tatsächlich so eintreten, denn es bleibt bei der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Situation, dass den Finanzierungsbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs feststellt. Daran ändern politische Meinungsbildungen der Ministerpräsidenten nichts, denn es gibt eine klare verfassungsrechtliche Regelung. Und ob diese jetzt gewählte

Regelung tatsächlich in der Lage ist, den öffentlichrechtlichen Rundfunk vernünftig auszufinanzieren, bleibt zu hinterfragen.

Und eine letzte Bemerkung zu der auch mit diesem Staatsvertrag weiterhin zu entrichtenden Gebühr in Ferienwohnungen und Hotels: Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle Menschen, die irgendwo in einer Ferienwohnung oder in einem Hotel untergebracht sind, die wohnen irgendwo, sie zahlen also in ihrer Wohnung bereits die Gebühr. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum eine nochmalige Gebührenerfassung und -erhebung in diesen Einrichtungen überhaupt notwendig ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Regine Lück, DIE LINKE: Genauso ist es.)

Vielen Dank, Herr Bluhm.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schildt für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schwerpunkt des vorliegenden Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist die Schaffung eines neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Das hat der Ministerpräsident ausgeführt, auch Herr Bluhm ist darauf eingegangen. In Zukunft soll der Beitrag zur Rundfunkfinanzierung nicht mehr gerätebezogen, sondern pro Haushalt beziehungsweise Betriebsstätte erhoben werden.

Der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis einer ausgiebigen Diskussion zur Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung. Und, meine Damen und Herren, wer sich damit befasst, weiß, dass die Sicherung der Rundfunkfinanzierung extrem wichtig ist bei einer demografischen Entwicklung, die wir auch als Land Mecklenburg-Vorpommern gerade verzeichnen. Es steht wesentlich weniger Geld zur Verfügung und der Rundfunk soll qualitativ hochwertig als Instrument der Demokratie Angebote liefern können. Deshalb ist es sehr, sehr notwendig, eine wirkliche Reform durchzuführen.

Das Empfangsgerät als Anknüpfungspunkt für eine Rundfunkabgabe stellt sich angesichts der technischen Konvergenz der Medien mittlerweile als zunehmend schwieriger dar. Auch das ist ausgeführt worden. Wir haben es nicht mehr allein mit dem klassischen Radio- und Fernsehgerät zu tun, heute kann man mit dem PC, dem Handy oder dem iPhone Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Jeder weiß das und nutzt es. Die Möglichkeiten werden immer breiter. Dies mit einer Gebühr einzufangen, wird immer schwieriger. Zudem führt die geräteabhängige Rundfunkabgabe dazu, dass die Zahl derer, die das Rundfunkangebot annehmen, ohne zu zahlen, zunimmt. Es gibt ganz klare Ergebnisse, dass zum Beispiel in Großstädten eine enorme Dunkelziffer existiert, die bisher überhaupt nicht erfasst werden konnte an einer Beitragsbeteiligung. Dies hat eine Ungleichheit unter den Nutzern zur Folge, sodass eine Neuregelung der Rundfunkabgabe auch unter diesem Gesichtspunkt erforderlich ist.

Meine Damen und Herren, nach langjähriger Arbeit konnte ein geräteunabhängiges Finanzierungsmodell entwickelt werden, mit dem die Unterscheidung zwischen neuartigen und herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten sowie zwischen Grund- und Fernsehge

bühr aufgehoben wird und Mehrfachgebührenpflichten in den privaten Haushalten künftig entfallen. Das war ein schwieriger Weg, unter all den Bundesländern einen Konsens zu erzielen. Das hat Studien vorausgesetzt, es sind Modelle geprüft worden, ob das steuerfinanziert sein könnte, und wir sind bei diesem Modell gelandet. Das Erhebungsverfahren wird deutlich vereinfacht, weil sich die Ermittlung von Art und Anzahl der Empfangsgeräte in den Wohnungen oder Betriebsstätten erübrigt. Die Aufkommensneutralität ist gewahrt. Private und nicht Private sollen in bisherigem Maß belastet werden und auch die öffentliche Hand bleibt weiterhin beitragspflichtig.

Im privaten Bereich ist Anknüpfungspunkt die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung. Es muss nur ein Beitrag für alle in einer Wohnung wohnenden Personen geleistet werden. Ich erinnere hier zum Beispiel nur an die Auszubildenden,

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

die ein eigenes Fernsehgerät hatten. Es ist also eine deutliche Verbesserung und das wird auch eine größere Akzeptanz zur Folge haben. Eine Unterscheidung zwischen Ehegatten und sonstigen Lebenspartnern gibt es nicht mehr. Die Beitragspflicht für Minderjährige mit eigenem Einkommen in der Wohnung der Eltern entfällt also.

Im nicht privaten Bereich ist die Rundfunkbeitragspflicht für Betriebsstätten mit einer Staffelung nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vorgesehen. Auch das ist ausgeführt worden. Dieses Modell ist mittelstandsfreundlich, denn 90 Prozent der Betriebe fallen in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb pro Betriebsstätte nur ein Drittel oder einen Beitrag. Auch das ist nichts Neues. Kraftfahrzeuge werden im nicht privaten Bereich grundsätzlich für einen Rundfunkbeitrag herangezogen, wobei jeweils ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte von der Beitragspflicht ausgenommen ist. Die positiven Entwicklungen im Tourismusgewerbe sind von beiden Vorrednern genannt worden.

Meine Damen und Herren, die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert. Eine Befreiung wirkt für die Beitragspflichtigen und ihre Ehepartner und Ehepartnerinnen oder Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sowie die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Mit einem entsprechenden Sozialbescheid ist eine rückwirkende Befreiung durch Antragstellung innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum möglich.

Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen sollen nicht den vollen monatlichen Beitrag zahlen, sondern lediglich einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können. Die Rundfunkfinanzierung ist so in Einklang gebracht mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, das in der Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen einen Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer …

(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist ein einziges Gerichtsurteil gewesen und das ist neun Jahre alt.)

Frau Müller, wir haben es bereits diskutiert. Sie müssen das jetzt auch mal zur Kenntnis nehmen!

In diesem Zusammenhang soll die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden. ARD, ZDF, auch die dritten Programme, ganz besonders die dritten Programme, haben sich darauf verständigt, schnellstmöglich zum Beispiel Untertitel oder Gebärdensprache einzuführen

(Irene Müller, DIE LINKE: Untertitel ist doch völlig falsch.)

und da ein besonderes Engagement …

(Irene Müller, DIE LINKE: Das haben wir doch schon mal erklärt.)

Ja, für Blinde, da haben Sie recht. Aber alle Barrieren kann man nun mal auch mit dem Fernsehen nicht erreichen. Dennoch wird daran gearbeitet, und zwar schon jetzt, vor der Einführung.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das kann man.)

Meine Damen und Herren, mit dem neuen Finanzierungsmodell wurde eine gute Lösung gefunden. Das Beitragssystem wird einfacher und konkreter darstellbar, sicher nicht für jeden ideal, das ist so, denn eine Gerechtigkeit aus jedem Blickwinkel gibt es nun mal nicht. Es war wichtig, dass die Tourismuswirtschaft entlastet wird. Auch ist es in den Verhandlungen gelungen, dass die Betriebsstaffel noch einmal zugunsten kleiner Unternehmen verbessert wurde.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Staatsvertrag in Landesrecht transformiert werden. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung des vorliegenden,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Überweisung!)

um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: So machen wir das.)

Vielen Dank, Frau Schildt.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schnur für die Fraktion der FDP.

(Heinz Müller, SPD: Oh!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vor dem Hintergrund der unbestrittenen Bestands- und Entwicklungsgarantie, die dem öffentlichen Rundfunk in einer dualen Rundfunkordnung zukommt, der Garantie der Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie der möglichst breiten Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines Finanzierungssystems durch die Bürger unterstützt die FDP-Fraktion die mit diesem Staatsvertrag geplante Abkehr von einer geräteabhängigen Gebühr. Wir begrüßen den Schritt hin zu einem einfachen und transparenten Gebührensystem in Form der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.

Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen festen Platz im dualen System braucht, sehe ich auch eine andere Entwicklung, nämlich die hin zu einer Medienkonvergenz, also das Zusammenwachsen von allen Medien. Frau Schildt hat es hier angedeutet. Dies bedeutet, dass Sie mit einem Mobiltelefon oder einem PC jederzeit und überall Nachrichtenportale nutzen können. Sie finden online Texte, Bilder und kleine Filme. Was ist bei einer solchen Nutzung Zeitung, was Onlinemedium und was Rundfunk? Das wird wohl jeder schwer entscheiden können.

Aufgrund dieser Medienkonvergenz konkurrieren unterschiedlichste Medien miteinander. Es gibt private Anbieter, die hohen journalistischen Ansprüchen genügen, ohne Gebührengelder zu erhalten. Diese stehen dann unmittelbar im Wettbewerb zum gebührenfinanzierten Rundfunk. Deshalb müssen wir auf eine gute Ausgewogenheit achten. Das sollte zumindest unsere Aufgabe sein, wenn wir uns mit dem Rundfunkstaatsvertrag beschäftigen. Diese Medienkonvergenz hat zudem zur Folge, dass eine gerätebezogene Gebühr, wie wir sie bisher hatten, nicht mehr zeitgemäß ist, da wir nicht mehr nur mit dem Fernseh- oder Radiogerät Rundfunk empfangen.

Für uns Liberale sehe ich aber noch einen weiteren wichtigen Grund, weshalb die gerätebezogene Gebühr dringend zu überwinden ist, das ist dieses von vielen Bürgern als sehr störend empfundene Kontrollsystem der GEZ. Auch darauf hat der Ministerpräsident hingewiesen. Jeder kennt diese Geschichten von GEZ-Beauftragten, die in der Altpapiertonne nach TV-Zeitschriften spionieren. Selbst die GEZ spielt in ihren Aufklärungsspots mit derartigen Klischees. Gerade in den neuen Bundesländern sind die Menschen jedoch sehr sensibel, wenn es um eine derartige Spitzelei geht. Deshalb ist es gut, dass mit dieser Schnüffelei jetzt endlich Schluss ist. Es widerspricht fundamental unseren Vorstellungen von einem freien und mündigen Bürger, wenn er auf solche, nett formuliert, Art und Weise kontrolliert wird. Insofern ist dieser Schritt von der gerätebezogenen Gebühr zur Haushaltsabgabe wirklich ein entscheidender und großer Fortschritt.

In die Details der Verhandlungen hat die FDP ihre Vorstellungen bereits sehr frühzeitig eingebracht. Ein ganz wichtiger Punkt war für uns, dass die Staffelung der Gebühren für Betriebe dergestalt organisiert wird, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht über Gebühr belastet werden. Das war nämlich in der ursprünglichen Fassung der Fall. Demnach hätten zum Beispiel Unternehmen mit bis zu vier Beschäftigten ein Drittel der Rundfunkgebühr gezahlt. Wir haben durchgesetzt, dass das für Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten gilt. Davon profitieren nach unserer Ansicht vor allem Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden.

Die Degressionskurve – auch davon hat Herr Ministerpräsident gesprochen – wurde zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen abgeflacht. Zudem konnten wir gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erreichen, dass das erste Auto pro Betriebsstätte gebührenfrei bleibt. Das ist aus unserer Sicht mittelstandsfreundlich.

Weiter ist wichtig, dass der Rundfunkstaatsvertrag evaluiert und geprüft wird. Es gilt festzustellen, ob das neue Gebührensystem zu außerordentlichen Belastungen und Verwerfungen für einzelne Branchen führen wird. Auch sind Prognosen, wie sich die Einnahmeseite für die Sender durch die Reform insgesamt entwickelt, derzeit nicht möglich. Wir halten es deshalb für angebracht, die Wirkungen des neuen Staatsvertrags spätestens drei Jahre nach dessen Inkrafttreten verpflichtend zu evaluieren. Eine entsprechende Verpflichtung sollte im Staatsvertrag festgeschrieben werden. Die FDP-Fraktion wird der Überweisung ebenso zustimmen. – Recht herzlichen Dank.