Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Borrmann von der Fraktion der NPD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.
Bislang wurden 53 % der Landesfl äche Mecklenburg-Vorpommern als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Derzeit fi ndet eine Neubewertung dieser Gebiete statt, wobei nach jetzigem Kenntnisstand von einer Verminderung der Flächen ausgegangen werden muss.
5. Nach welchen Kriterien werden die Flächen künftig bewertet und wie unterscheiden sich die neuen Kriterien der Flächen bewertung von den bisherigen, sodass es zu einer veränderten Flächenbemessung kommt?
Zur Vorbemerkung: Diese entspricht so nicht den Tatsachen. Zurzeit ist es in Mecklenburg-Vorpommern so, dass wir 14,5 Prozent der Landesfl äche als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen haben. Sie wissen – und daran arbeiten wir intensiv –, dass Deutschland in diesem Jahr, spätestens Anfang 2008, insgesamt die Vogelschutzgebietsausweisung vornehmen muss, ansonsten wird es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen.
Sie beziehen sich wahrscheinlich – und das habe ich auch in der Sitzung im Agrarausschuss gesagt oder im Agrar-, Umwelt- und Verbraucherschutzausschuss – auf die sogenannte IBA-Liste. Hier ist es so, dass 53 Prozent der Landesfl ächen als BirdLife-International-Flächen dargestellt sind. Die Landesregierung erarbeitet gegenwärtig – und auch die Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode sind dazu eine sehr wesentliche Grundlage – auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Fachkonzeptes eine eigene Vorschlagskulisse, die sogenannte SPAKulisse. Wir gehen davon aus, dass es uns gelingen wird, insbesondere die Gebietsausweisung so zu orientieren, dass wir eine Kulisse von 30 bis 32 Prozent der Landesfl äche als Vogelschutzgebietsausweisung vornehmen werden.
Die Kriterien für diese Kulissenauswahl unterscheiden sich im Übrigen in einer Vielzahl von Details. Diese alle hier vorzutragen würde sicherlich diesen Rahmen sprengen. Ich will hier nur auf zwei wichtige Aspekte hinweisen. Wir gehen davon aus, dass der SPA-Vorschlag eine Auswahl der geeignetsten Gebiete für Brutvögel erfasst und wir damit nochmals die geeignetsten Gebiete – und insofern im Unterschied zu der vorherigen Auffassung nicht alle geeigneten Gebiete – ausweisen werden. Wir brauchen diese Ausweisung, um Rechtssicherheit für Investitionen, aber natürlich auch für die wertvollen Lebensräume von geschützten Vogelarten zu haben.
Die Zusatzfrage wäre: Welche Behörden beziehungsweise Behördenteile sind mit der Neubewertung befasst?
Das wissenschaftliche Konzept ist auf breiter Basis mit Ornithologen und wissenschaftlichen Einrichtungen als Grundlage erarbeitet worden. Ansonsten sind wir zurzeit vom Haus her dabei, die Ressortabstimmung vorzunehmen.
Ich hatte angedeutet, dass wir davon ausgehen, dass wir die Vogelschutzgebietsausweisung Ende des Jahres 2007 vorlegen werden.
Wir gehen davon aus, dass der Zeitplan eingehalten werden kann. Das hängt aber auch mit den Diskussionen innerhalb des Landes zusammen. Wir gehen davon aus, dass wir den Zeitplan einhalten, und zwar Ende 2007, spätestens 2008 insgesamt zu melden.
Es ist einer Äußerung des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zu entnehmen, dass die „naturnahe Waldbewirtschaftung“ erhöht werden soll. Gegen die Buchenwaldbewirtschaftung soll laut des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bei einer europäischen Behörde Beschwerde eingereicht worden sein. Der Beschwerde sei nicht stattgegeben worden.
6. Wer war der Beschwerdeführer, sofern das Ministerium davon Kenntnis hat, und mit welcher Begründung wurde die Beschwerde abgelehnt und falls das Ministerium keine Kennt nis hat, wo konkret wurde die Beschwerde eingereicht?
Richtig ist, es hat bei der Europäischen Kommission, und zwar bei der Umweltkommission, eine Beschwerde gegeben. Die Bundesregierung beziehungsweise die Landesregierung wurde durch die Europäische Kommission darüber informiert. Wir sind aber nicht offi ziell darüber in Kenntnis gesetzt worden, wer der Beschwerdeführer ist. Dem Ministerium ist jedoch bekannt, dass, wenn man sich die Internetseite des NABU anschaut, auf der Homepage detaillierte Aussagen für das Beschwerdeverfahren vorgenommen worden sind. Im Übrigen wird auch auf dieser Internetseite dargestellt, dass das Beschwerdeverfahren eingestellt worden ist.
Ich will in diesem Zusammenhang kurz darauf hinweisen, am 31. Juli 2006 wurde durch das Umweltministerium, das alte Landwirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Umweltschutz über eine Beschwerde berichtet. Ein Vorwurf ist gewesen, die starke Holznutzung in FFH-Gebieten führe angeblich zu einer erheblichen Verschlechterung und Zerstörung der Waldlebensraumtypen. Und als zweiter Vorwurf ist ergangen, dass die Arbeitsanweisung zum Management von Wald- und Lebensraumtypen fachlich als nicht ausreichend angesehen wurde. Am 18. September 2006 fand dann im Bundesministerium für Umwelt eine Anhörung zu den genannten Vorwürfen statt. Im Verlauf der Anhörung ist von uns dargestellt worden, dass dieses Programm, das wir entwickelt haben – zum einen nämlich die Ziele und Grundsätze der naturnahen Forstwirtschaft aus dem Jahr 1995 –, die Grundlage bildet und dann weitergehend insbesondere die Behandlungsrichtlinie von Buchenwäldern aus dem Jahr 2001, aber auch die Behandlungs
richtlinie für Alt- und Todholz von 2002 und die weiteren Handlungsgrundsätze für Wald- und Lebensraumtypen von 2005 innerhalb der Landesregierung hoch anerkannt worden sind. Die vorgetragenen Stellungnahmen zu den Vorwürfen wurden von den Vertretern der Kommission im Übrigen als sehr wertvoll angesehen. Für die Beurteilung dieses Sachverhaltes insgesamt wurden die Feststellungen des Landes zur Umsetzung der Natura 2000 im Wald als sehr anspruchsvoll bewertet.
Am 12. Dezember 2006 wurde das Beschwerdeverfahren aufgrund einer Anhörung sowie einer vom Land zusätzlich eingereichten schriftlichen Stellungnahme seitens der Kommission ohne weitere Begründung eingestellt. Das heißt, das Verfahren ist eingestellt.
Dazu meine Zusatzfrage: Ist diese Stellungnahme veröffentlicht worden und wenn nicht, wäre es möglich, dass ich eine Kopie dieser Stellungnahme erhalten könnte?
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Gesundheit und Soziales und bitte den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Fragen 7 und 8 zu stellen.
Die Diskussion um eine Pfl ichtuntersuchung für Kinder reißt nicht ab. Spätestens nach dem Prozess gegen die Mutter der kleinen Lea Marie aus Teterow, welche in mindestens 24 Fällen ihre Tochter mit Essig und Kalkreiniger schwer misshandelte, ist eine Diskussion um einen wirksamen Schutz von Kindern vor Misshandlung neu entfl ammt. Seit Längerem werden diese Diskussionen auch schon auf Bundes ebene geführt. Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis z. B. entsprechende Weichenstellungen für pfl ichtige Untersuchungen vorgenommen werden. Im Saarland werden zwischenzeitlich Regelungen getroffen, welche diese Übergangszeit überbrücken sollen.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Zeit, bis es zu Änderungen auf Bundesebene kommt, durch Regelungen, die im Lande getroffen werden können, zu überbrücken?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung. Dabei ist Früherkennung von Gefahrenlagen ein sehr wichtiger Punkt und bei dieser Früherkennung können Untersuchungen, Pfl ichtuntersuchungen ein wichtiger Punkt sein. Deshalb haben wir gemeinsam mit anderen Bundesländern eine,
wie ich fi nde, gute Bundesregelung insoweit auf den Weg gebracht. Das Gesetzgebungsverfahren im Bund läuft. Die Frage von Ihnen zielt darauf ab, ob wir parallel dazu an einer Landesregelung selbst arbeiten sollen. Das Saarland tut das. Ich setze in erster Linie auf eine bundeseinheitliche Lösung. Das halte ich für deutlich besser in diesem Zusammenhang und ich sehe auch nicht, dass wir mit einer landesrechtlichen Lösung schneller sein könnten. Ich möchte aber den Prozess im Bund sehr aufmerksam im Auge behalten und wenn sich da Anzeichen zeigen, dass es zu Verzögerungen kommt, dann könnten wir sehr schnell auch den Weg des Saarlandes beschreiten.
8. Welche Konzepte verfolgt die Landesregierung, um der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern vorzubeugen?
Wir haben dieses Thema hier schon im Landtag sehr ausführlich behandelt. Ich habe damals 20 Minuten zum Thema vorgetragen und versucht zu sagen, welches unsere Konzepte sind. Das werde ich hier nicht wiederholen können. Es geht in erster Linie um einen Mentalitätswechsel, damit alle ihre Verantwortung engagiert wahrnehmen. Am wichtigsten sind die Jugendämter, aber auch alle anderen Akteure, Jugendgesundheitsdienst, Ärzte, Polizei.
Ich will vielleicht auf eines hinweisen: Ich habe Ihnen hier eine Zeitschrift mitgebracht, die „Deutsche Polizei“, und in dieser gibt es den Beitrag eines Autors aus dem Land, Polizeidirektor Becker, er ist Leiter des Fachbereichs Polizei in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Er hat in diesem Artikel sehr schön, meine ich, gesagt, dass es in erster Linie darauf ankommt, dass es ein Bündnis gegen Gewalt in der Gesellschaft geben muss, das gesellschaftlich verankert werden muss, und er hat in diesem Artikel sehr ausführlich die Rolle der Polizei beschrieben, die noch positiver sein könnte.
Also das Konzept besteht im Wesentlichen darin, dass wir viel stärker als bisher die Zusammenarbeit und den Austausch von Erkenntnissen vernetzen müssen, weil es in erster Linie um Früherkennung geht, und der wichtigste Punkt, der dann bei Früherkennung folgt, ist, dass auch die Jugendämter ernsthaft einschreiten.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 9 und 10 zu stellen.