Die heutige Novelle des Finanzausgleichsgesetzes leistet diese umfassende Überarbeitung des Gesetzes nicht. Aber es ist auch nicht der Anspruch dieses Gesetzes, eine solche umfassende Novelle auf den Weg zu bringen, sondern es ist der Anspruch dieses Gesetzes, dieser Novelle, das FAG an die Notwendigkeiten der Kreisgebietsreform anzupassen.
Und wenn wir dies nicht täten – und, Herr Holter, Sie wollen sich ja selbst einer Überweisung in die Ausschüsse verweigern –, wenn wir dies …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hätte schon längst passiert sein können, Herr Müller, ohne Sondersitzung.)
(Irene Müller, DIE LINKE: Ordentlich arbeiten. – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Also, liebe Kollegen von den LINKEN, das müssen Sie mir jetzt mal erklären, was Sie eigentlich wollen. Herr Holter will darüber nicht reden, möchte es also nicht mal in den Ausschuss,
Das hätten wir schon längst haben müssen, damit wir darüber reden können. – Ja, was wollen Sie denn jetzt?
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die wurden alle abgelehnt von den Koalitionsfraktionen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
die zukünftig kreisangehörige Städte sein werden und wo bestimmte Aufgaben dieser dann großen kreisangehörigen Städte auf die Kreise übertragen werden. Das macht selbstverständlich notwendig, dass wir die Teilschlüsselmassen für die sechs Städte einerseits und für die Landkreise andererseits verändern und sie dieser Aufgabenübertragung anpassen.
Herr Müller, können Sie mir bitte einen oder mehrere triftige Gründe nennen, warum diese FAG-Novelle nicht rechtzeitig in das Parlament eingebracht worden ist, warum es einer Sondersitzung bedarf und warum wir bei dieser Frage, die eigentlich klar geregelt ist, im Innenausschuss wieder in eine Situation gebracht werden, dass wir zu keinem ordnungsgemäßen Verfahren finden, um die notwendige Debatte zum FAG führen zu können?
Herr Ritter, ich bin davon überzeugt, dass wir mit der heutigen Sondersitzung genau die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir ein solches ordnungsgemäßes Verfahren im Innenausschuss durchführen können. Wir wollen über dieses Gesetz so diskutieren, wie es einem solchen Gesetz geziemt, das heißt mit einer Anhörung insbesondere natürlich der kommunalen Verbände. Wir werden gerne darüber reden, ob wir weitere an einer solchen Anhörung beteiligen. Und ich gehe davon aus, dass dieses ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren, dieses ordnungsgemäße Beratungsverfahren im Innenausschuss stattfinden kann und stattfinden wird. Und ich hoffe, dass sich sogar die daran beteiligen, die es gar nicht im Innenausschuss haben wollen
Ja, die Frage ist, Herr Müller: Wann haben Sie gemerkt, dass im Zuge der Umsetzung des Landkreisneuordnungsgesetzes eine FAG-Novelle notwendig ist
Herr Kollege Ritter, dass im Zuge einer Landkreisneuordnung eine FAG-Novelle notwendig ist, habe ich, ich kann es Ihnen leider nicht mehr so ganz genau sagen, etwa im Jahr 2003 bemerkt, weil wir mit dem damaligen Gesetz für eine Kreisgebietsreform bereits eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes vorgesehen haben.
(Harry Glawe, CDU: Das wurde mit Ihnen noch besprochen. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Zeitgleich.)
das will ich Ihnen ja gerne konzedieren, aber es hat Zeit in Anspruch genommen – und das ist es, was alle Beteiligten lernen müssen –, weil dies eine außerordentlich komplizierte und eine außerordentlich streitbefangene Materie ist. Das werden wir im Innenausschuss merken, vorausgesetzt, Sie nehmen an den Diskussionen teil, die Sie ja nicht haben wollen, und das merken wir auch jetzt bereits an den Stellungnahmen der kommunalen Verbände.