sei, welches weiterentwickelt werden müsse. Gerade haben wir die Überweisung eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Koalition in die Fachausschüsse beschlossen. Insofern werden wir jetzt im Innen- sowie im Europa- und Rechtsausschuss über mögliche und gegebenenfalls auch notwendige Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes beraten. Ich bin mir sicher, dass sich auch der Datenschutzbeauftragte an den Beratungen beteiligen wird.
Die Beratungen im Petitionsausschuss konzentrierten sich auf das Thema der Gebührenerhebung. Seitens des Landesdatenschutzbeauftragten wurde mehrfach betont, die Europäische Union vertrete die Auffassung, Auskünfte aufgrund eines Informationsfreiheitsgesetzes müssten immer kostenlos gewährt werden. Der Forderung nach einem kostenlosen Informationszugang schloss sich der Datenschützer auch ausdrücklich an. Die Fraktion der FDP vermutete, die bisher noch sehr geringe Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes sei möglicherweise sogar auf die Kostenordnung zurückzuführen.
Ferner wurde die Frage aufgeworfen, ob für die Herausgabe von unangenehmen Informationen höhere Gebühren angesetzt würden. Hierzu erklärte der Datenschutzbeauftragte, der Gebührenhöchstsatz sei im Verhältnis zu den entsprechenden Regelungen des Bundes sehr hoch. Er betonte allerdings auch, dass die Behörden diesen Gebührenrahmen nicht in Gänze ausnutzten. Zudem geben viele öffentliche Stellen die Informationen bereitwillig und ohne die Heranziehung der Gebührenordnung heraus. Seitens der Fraktion der CDU wurde dem möglicherweise bestehenden Eindruck einer willkürlichen Gebührenerhebung zudem ausdrücklich widersprochen.
Erwähnen möchte ich noch, dass seitens des Innenministeriums kein Änderungsbedarf in Bezug auf die Kostenregelung gesehen wurde. Die Gebührenordnung diene letztendlich auch dem Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung des Informationsrechtes.
Als Ergebnis der Ausführungen des Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Beratungen im Ausschuss kann jedenfalls festgestellt werden, dass das Informationsrecht seitens der Bürger nicht missbräuchlich verwendet wurde. Vielmehr haben sich die ursprünglichen Befürchtungen bis hin zu einem Lahmlegen der Verwaltung durch Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht bestätigt. Insofern sollten wir dieses Gesetz nicht am 30. Juni dieses Jahres auslaufen lassen.
Angesichts des soeben überwiesenen Gesetzentwurfes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes, welcher zum Zeitpunkt der Ausschussberatungen schon angekündigt wurde, empfiehlt der Petitionsausschuss einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der NPD, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 5/3533 sowie die Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 5/3793 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Danke schön.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4171, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Drucksache 5/3533 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 5/3793 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4171 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD zugestimmt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Opferschutz in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4196.
Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Dr. Jäger. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
(Stefan Köster, NPD: Dann hätten Sie auch eine Kleine Anfrage stellen können. – Zuruf von Tino Müller, NPD)
Diesen Antrag haben wir vorgelegt, weil wir die Debatte um den Opferschutz auch in den Landtag hineintragen wollen.
Opfer, das sind immer diejenigen gewesen, die in der Vergangenheit vergessen wurden, insbesondere auch in der öffentlichen Berichterstattung. Wir hören und lesen immer viel über die schwierige Jugend von Tätern – das ist für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Straftäters sicher nicht unwichtig –, aber welche Folgen eine Tat bei den Opfern, bei den Angehörigen der Opfer verursacht, davon hört man vergleichsweise wenig.
Natürlich ist es die primäre Aufgabe der Strafjustiz, Aufklärung und Ahndung von Straftaten zu gewährleisten. Bis vor wenigen Jahren wurde das Opfer einer kriminellen Straftat dabei oftmals nur in seiner „Rolle“ als Beweismittel in einem gerichtlichen Verfahren wahrgenommen. So habe ich noch als Junger Strafrecht gelernt. Andere Aspekte wie etwa die persönliche Betroffenheit oder die psychischen Folgen wurden kaum berücksichtigt. Opfer von Straftaten waren vielmehr sich selbst überlassen.
Das hat mit der Entstehungsgeschichte unseres Strafrechts zu tun. Das Strafgesetzbuch, nach dem heute die Richter urteilen, stammt ursprünglich aus dem Jahr 1871. Das ist natürlich mehrmals umfänglich und weniger umfänglich geändert worden, aber geblieben ist der personalisierte Täteransatz, der übrigens, wenn man in das Strafgesetzbuch hineinblickt, einem sofort in die Augen springt. Wenn Sie sich zum Beispiel den Paragrafen 242 – das ist die Vorschrift, die den Diebstahl unter Strafe stellt – angucken, dann ist das wie bei den meisten Strafvorschriften im Strafgesetzbuch, der beginnt mit „Wer“, wer nämlich einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und so weiter. Das heißt, bezo
Und diese Betrachtungsweise stammt aus einer Zeit, in der man – ich sage, endlich – entdeckt hat, dass Schuld und Sühne nur aus einer subjektiven Sicht beurteilt werden können. Das war natürlich ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Vorrang von Rachegedanken. Aber durch die daher nahegelegte Sichtweise wurde den Kriminaltätern immer mehr Aufmerksamkeit und Beachtung geschenkt. Man hat sie, was völlig richtig ist, darunter betrachtet, wie sie im Rahmen der Resozialisierung betreut werden können. Man hat aber dabei häufig den Blick auf die Menschen verloren, die Opfer von Straftaten waren. Das hat sich – ich sage, Gott sei Dank – in den letzten Jahren geändert. Diese Sichtweise ist der Einsicht gewichen, dass Opferschutz vor Täterschutz stehen muss.
Dieses Umdenken, das, wenn man mal in die Kriminalgeschichte guckt, durchaus als Paradigmenwechsel bezeichnet werden kann, hat auch etwas zu tun mit einer konsequent opferorientierten Justizpolitik unserer Landesregierung und auch mit der, um eine Person zu nennen, Justizministerin Uta-Maria Kuder, die dies von Anfang an als ein wesentliches Element ihrer Justizpolitik auch ganz offen vertreten hat.
Ich habe gesagt, dieser Landesregierung, aber diese Ministerin hat es zu ihrem Programm so deutlich erklärt und wir haben es ja dann auch als Abgeordnete sehr deutlich gemerkt.
Ich möchte jetzt auf ein Projekt zu sprechen kommen, das wir als Abgeordnete im Rahmen der Haushaltsberatungen – und daran waren alle Fraktionen beteiligt, die sich um den Haushalt gekümmert haben –, es ging um die Bereitstellung der Mittel zur Einführung eines Modellprojektes über die Psychosoziale Prozessbegleitung. Da haben sich einige von uns starkgemacht.
Mit diesem Projekt setzt sich das Justizministerium aufgrund der von uns bewilligten Mittel nunmehr dafür ein, dass eine kostenlose fachliche Unterstützung der kindlichen, jugendlichen und heranwachsenden Opfer vorwiegend von sexuellen Gewalttaten gewährleistet wird. Wir erproben damit in unserem Land als erstes Bundesland diese Qualitätsstandards der Psychosozialen Prozessbegleitung.
Dieses Programm umfasst die Vorbereitung der Opfer auf ein Gerichtsverfahren und beschäftigt sich mit den damit verbundenen emotionalen Belastungen. Es enthält die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungsverfahren vor, während und gegebenenfalls auch nach der Hauptverhandlung. Aber auch nach dem Urteil – und das ist mir besonders wichtig – werden die Opfer nicht alleingelassen, sondern, soweit dies erforderlich ist, auch weiter betreut. Wir haben das bei der Anhörung zu dem Komplex Missbrauchsopfer sehr deutlich gehört, wie wichtig gerade dieser nachhelfende und nachbetreuende Aspekt ist. Dieses Programm ist ein Baustein, ich glaube, ein wichtiger, zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe, aber es muss durch weitere Maßnahmen auch flankiert werden.
Es muss deshalb unser gemeinsames Ziel sein – und dafür werbe ich an dieser Stelle auch –, dass Opferschutz stetig weiter verbessert und flächendeckend ausgeweitet wird. Wir sind da, das haben wir auch bei der
Anhörung, die ich nannte, gehört, auf einem sehr guten Weg in diesem Lande. Aber ich glaube, hier darf man sich nicht ausruhen, hier müssen wir noch erheblich mehr tun, denn während dem Täter nach seiner rechtskräftigen Verurteilung und dem Abbüßen einer etwaigen Gefängnisstrafe Möglichkeiten der Resozialisierung und Betreuung nach der Haft angeboten werden – zu Recht angeboten werden, weil wir hoffen damit, weitere Straftaten zu verhindern –,
Es ist aber auch so, das Opfer und auch Zeuge eines Verbrechens zu werden heißt, in vielen Fällen so einschneidende Erfahrungen zu machen, die meistens nämlich unterschätzt werden: Das Opfer fühlt sich dem Willen des Täters hilflos ausgesetzt, es kann sich nicht selbst wehren und das führt dazu – so haben wir auch in den Anhörungen sehr deutlich von Opfern gehört –, dass sich Lebensumstände, Lebenssituationen, Lebenshaltungen schlagartig verändern. Nach diesem Ereignis ist nichts mehr, wie es vorher war. Das führt zu Angstzuständen, zu Wut, zu Aggressionen und, wie wir auch wissen, zu Scham. Das ist ganz schlimm.
Deswegen ist die Opferbetreuung, glaube ich, so wichtig, dass wir uns ihr sehr viel mehr noch zuwenden müssen. Und dass das richtig ist, was ich hier als Vermutungen, als Schlussfolgerungen aus dem, was wir wissen, dargelegt habe, das zeigt der Zulauf zu den Beratungsstellen für die Opfer von Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Jahr 2009 gab es 460 Ratsuchende, die sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen im Land gewandt haben. Im folgenden Jahr waren es schon 515. Das heißt, es ist ein stetiger Bedarf da. Und es ist unsere Aufgabe als Staat, diese Opferhilfe zu unterstützen. Ich habe jetzt nicht gesagt, diese den Opfern zu gewährleisten, weil wir sehen – und das ist gut so –, dass es viele nicht staatliche Organisationen sind, die in diesem Bereich tätig sind, mit sehr starkem Ehrenamt, aber auch mit sehr hauptamtlichem Element, die nämlich qualifiziert hier Hilfe leisten können.
Diese Hilfsangebote, das stellen wir fest, werden besser angenommen. Mehr als die Hälfte dieser Ratsuchenden sind Opfer von Gewalttaten, bedürfen also unserer besonderen Hilfe. Aber neuerdings nehmen die Opfer von Stalking zu. Hier sind wir, glaube ich, noch nicht so aufgestellt, wie wir sollten.
Hier können wir mehr tun. Ich weiß, dass es sehr viele Beratungsstellen gibt, aber da müssen wir mehr tun, glaube ich.
Unser Ziel muss sein, dass wir allen Opfergruppen den kostenlosen Zugang zu Beratungsstellen ermöglichen, ihnen darüber hinaus die sozialpädagogische Begleitung bei Gericht, Polizei und Rechtsanwalt zur Verfügung stellen. Und wir müssen, wie auch bisher geschehen, die Opfer über ihre Rechte aufklären, über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sowie über ihre Situation als Zeuge in einem Strafprozess.