Protocol of the Session on March 18, 2011

Unser Ziel muss sein, dass wir allen Opfergruppen den kostenlosen Zugang zu Beratungsstellen ermöglichen, ihnen darüber hinaus die sozialpädagogische Begleitung bei Gericht, Polizei und Rechtsanwalt zur Verfügung stellen. Und wir müssen, wie auch bisher geschehen, die Opfer über ihre Rechte aufklären, über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sowie über ihre Situation als Zeuge in einem Strafprozess.

Und ich füge etwas an, was noch nicht so läuft, wie wir uns das oder wie ich mir das persönlich wünsche. Der Strafprozess sieht die Möglichkeit des sogenannten Adhäsionsverfahrens vor, wo im Strafprozess schon Entschädigungsansprüche mitentschieden werden können, in der Situation, in der Beweisaufnahmen schon erfolgt sind, sodass das Opfer nicht den Weg des Zivilprozesses gehen muss. Da wünsche ich mir von meinen früheren Kollegen, von den Richtern, noch mehr Bereitschaft, die Opfer darüber aufzuklären und ihnen dabei zu helfen, auch ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.

(Heinz Müller, SPD: Sehr gut.)

Herr Dr. Jäger …

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Ich bin am Ende, Herr Präsident.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Vizepräsident Kreher spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Heinz Müller, SPD: Hallo! Mikro!)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Ministerin für Justiz Frau Kuder. Frau Kuder, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Häufig höre ich den Vorwurf: „Für den Täter wird alles getan, er steht im Mittelpunkt des Interesses. Aber was ist mit den Opfern, wer kümmert sich um sie?“ Erst vorgestern hatten wir das Thema Täter im Zusammenhang mit der Errichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit auf der Tagesordnung und wieder drehte sich alles um den Täter. Haben also diejenigen recht, die behaupten, das Opfer einer Straftat würde niemanden interessieren?

Ich sage Nein. Allein der Antrag der Regierungsfraktionen zeigt, dass das Opfer einer Straftat sehr wohl im Blick ist. Ich bin dankbar, hier deutlich machen zu können, dass der Gesetzgeber und auch die Justiz in den vergangenen Jahren den Blick deutlich verstärkt auf die Opfer einer Straftat gerichtet haben und weiter richten.

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, noch einmal deutlich zu machen, dass die Bemühungen der so häufig belächelten Resozialisierung von Straftätern nicht etwa deshalb erfolgen, weil wir dem Täter Gutes tun wollen, sondern allein,

(Zuruf von Norbert Baunach, SPD)

um Wiederholungstaten und damit neue Opfer zu verhindern.

(Michael Andrejewski, NPD: Wegsperren für immer ist besser.)

Dann können Sie ja gleich ein paar Kollegen wegsperren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Resozialisierung ist also Teil des Opferschutzes

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

und bedeutet, weiteres potenzielles Leid zu vermindern. Ich jedenfalls meine, dass auch das alle Anstrengungen wert ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schlimme an einer Straftat ist, dass die Tat und damit das Leid der Opfer nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Wir müssen daher alles dafür tun, dass den Opfern einer Straftat geholfen wird, mit der schrecklichen Tat und ihren Folgen fertigzuwerden. Und genauso, wie es die Aufgabe des Staates ist, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen, muss auch die Opferunterstützung als staatliche Aufgabe begriffen werden. Das Opfer einer Straftat darf nicht sich selbst überlassen werden, ganz nach dem Motto: „Es tut mir zwar leid, aber sieh zu, wie du damit fertig wirst.“

Es war der WEISSE RING, der das vor mehr als 30 Jahren erkannt hat. Er hat die Notwendigkeit der Hilfe für Opfer von Straftaten öffentlich thematisiert, die Politik sensibilisiert und den Opfern eine Stimme gegeben. In Mecklenburg-Vorpommern feiert der WEISSE RING in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen und damit 20 Jahre Opferarbeit hier im Land. Von dieser Stelle allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Ohne den WEISSEN RING wären wir mit unseren Opferschutzbemühungen längst nicht so weit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Opfer einer Straftat sind nicht nur durch die Straftat selbst häufig stark emotional belastet, vielmehr ist der Strafprozess eine erneute psychische Belastung für die Opfer. Mehrfache Vernehmungen des Opfers in verschiedenen Instanzen, das Aufeinandertreffen mit dem Täter im Strafprozess, kaum eigene prozessuale Rechte während des Strafverfahrens, die Notwendigkeit, Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche in einem weiterem zivilen Verfahren geltend zu machen, und vieles andere belasten das Opfer zusätzlich.

Diese Erkenntnis führte 2009 zum 2. Opferrechtsreformgesetz. Mit diesem Gesetz wurden die Rechte des Opfers im Strafprozess erheblich gestärkt. Heute besteht zum Beispiel die Möglichkeit, direkt beim Landgericht statt beim Amtsgericht anzuklagen, um Mehrfachvernehmungen zu verhindern. Es wurde die Vernehmung

des Opfers per Videostandleitung erleichtert, um dem Opfer eine Begegnung mit dem Angeklagten zu ersparen. Es wurde die Berechtigung zur Nebenklage erweitert und die Beiordnung eines für das Opfer kostenfreien Opferanwaltes unabhängig von den wirtschaftlichen Voraussetzungen erleichtert.

Zudem wurde das Adhäsionsverfahren, Herr Dr. Jäger hat es eben schon angesprochen, also die Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren, gestärkt. 2009 haben wir dazu einen Flyer erarbeitet und an Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Opferberatungsstellen versandt. Der Flyer enthält auch einen unbürokratischen Antrag auf Entschädigung im Strafverfahren. Leider ist immer noch festzustellen, dass von dieser Möglichkeit viel zu wenig Gebrauch gemacht wird. Ich würde mir wünschen, dass dieses Verfahren von der Ausnahme zum Regelfall wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Erstmals wurde im 2. Opferrechtsreformgesetz auch die von Dr. Jäger eben angesprochene Psychosoziale Prozessbegleitung erwähnt, für die im Übrigen in Österreich bereits seit 2006 ein Rechtsanspruch für alle Opfer von Gewalttaten besteht.

Bundesweit einmalig führt die Justiz in MecklenburgVorpommern seit dem 1. Juli 2010 ein Modellprojekt zur Psychosozialen Prozessbegleitung durch, einmalig in Professionalität, Qualität und Umfang. Es wird von zwei hoch qualifizierten Sozialpädagoginnen durchgeführt, die zusätzlich über knapp ein Jahr professionell im Bereich des Strafverfahrens geschult wurden. Viele Vertreter der unterschiedlichen Beratungsinstitutionen hier im Land begrüßen das Modellprojekt und sehen darin eine Ergänzung und Entlastung zur eigenen Beratungstätigkeit.

Mit der Psychosozialen Prozessbegleitung können wir die individuelle Belastung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt und Sexualstraftaten wurden, durch altersgerechte Informationsvermittlung, Betreuung und Begleitung vor, während und nach dem Strafverfahren reduzieren. Nach acht Monaten kann ich sagen, das Modellprojekt wird gut angenommen.

Das bundesweit einzige Modellprojekt hat sich inzwischen auch herumgesprochen. Kommende Woche wird meine Projektleiterin das Projekt auf Einladung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz Vertretern der Justiz und der Opferberatungslandschaft in Koblenz und Zweibrücken vorstellen. Im Juni wird sie das Projekt im Saarland präsentieren. Sie sehen, meine Damen und Herren, ein Stein ist ins Wasser geworfen worden und zieht seine Kreise.

Es gibt aber auch noch weitere Maßnahmen praktischer Hilfe für Opfer. So haben wir mittlerweile an fast allen Amts- und Landgerichten spezielle Opferzeugenschutzräume eingerichtet. In ihnen kann sich das Opfer vor und nach seiner Aussage räumlich getrennt vom Angeklagten aufhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 2009 habe ich die Zuständigkeit für die sogenannten allgemeinen Opferberatungsstellen übernommen, von denen wir bisher drei im Land haben: in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Von diesen Opferberatungsstellen werden auch Außensprechstunden in Wismar, Ludwigslust und Parchim wahrgenommen. Wie Sie unschwer erkennen

können, sind damit aber lediglich drei Landgerichtsbezirke halbwegs abgedeckt. Der Landgerichtsbezirk Stralsund hält jedoch bisher kein Beratungsangebot für Opfer allgemeiner Kriminalität in vertretbarer Entfernung bereit. Deswegen will ich Mitte des Jahres den nördlichen und östlichen Teil des Landes mit einer weiteren allgemeinen Beratungsstelle abdecken.

Mittlerweile liegen Sachberichte der allgemeinen Opferberatungsstellen vor. Beide Träger stellen übereinstimmend fest, dass immer mehr Männer Zugang zu den Opferberatungsstellen finden und sich dort beraten und unterstützen lassen. Das finde ich insofern erwähnenswert, dass Männer grundsätzlich weniger dazu neigen, sich Hilfe zu suchen, da es dem klassischen Männerbild – „Ich bin ein Mann, ich stecke das weg“ – widerspricht. So lässt sich vielleicht auch die Zunahme der Beratungsfälle erklären. Hinzu kommt, dass auch zunehmend Angehörige und Freunde um Beratung nachsuchen, weil sie unsicher sind, wie sie mit dem Opfer einer Straftat umgehen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Justizministerium ist aber nicht nur zuständig für die Opfer allgemeiner Kriminalität, sondern auch für die Opfer der SED-Diktatur. Seit der Einführung der Opferrente für Menschen, die sich um den Preis der Inhaftierung für bürgerliche Freiheit und Demokratie eingesetzt haben, sind 5.884 Anträge auf Opferrente allein hier in Mecklenburg-Vorpommern im Justizministerium eingegangen und bearbeitet worden.

Schon bald nach Einführung der Opferrente wurde deutlich, dass manche Regelung zu kurz griff. So wurde zum Beispiel das Kindergeld bei der Berechnung des zuwendungsfähigen Einkommens angerechnet. Zudem stellte sich heraus, dass auch Schwerverbrecher einen Anspruch auf Opferrente hatten, wenn bei ihnen die sonstigen Voraussetzungen vorlagen. Hier haben wir gemeinsam mit Sachsen über eine entsprechende Bundesratsinitiative eine Änderung des Bundesgesetzes herbeiführen können. Nunmehr sind Schwerverbrecher von der Opferrente ausgeschlossen, das Kindergeld wird nicht mehr angerechnet und auch die rechtsstaatswidrige Unterbringungen in den Jugendwerkhöfen und Kinderheimen der DDR können zu einem Anspruch auf Opferrente führen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Gesamtschau kann ich sagen, dass wir schon einiges in den wenigen Jahren erreicht haben. Und ich bin hierbei nicht auf die Maßnahmen der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Dr. Seemann eingegangen, die sie während der Debatte noch selbst vorstellen wird.

Es könnte aber auch noch einiges mehr getan werden. Ich habe in meiner Rede erwähnt, dass in Österreich ein gesetzlicher Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer von Gewaltstraftaten besteht. Das würde ich mir auch für Deutschland wünschen.

Auch meine ich, dass die Opfer von Straftaten Beratungsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung vom Wohnort haben sollten, deswegen eine weitere Beratungsstelle im Landgerichtsbezirk Stralsund. Aber wird man Opfern auf Rügen, wird man Opfern auf Usedom, wird man Opfern in Röbel gerecht? Da kann man schon die Frage stellen, ob nicht dort zumindest Sprechtage eingeführt werden müssten.

Ich würde mir wünschen, dass die Zusammenarbeit der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Opferberatungsstellen noch verbessert wird.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Genau.)

Viele bleiben Opfer ein Leben lang. Manche brauchen entsprechend lange Unterstützung und Begleitung oder einfach nur hin und wieder auch ein Gespräch. Hier könnte bei entsprechender Absprache die Entlassung aus der hauptamtlichen Betreuung und Übergabe an die ehrenamtliche Betreuung intensiviert werden. Um dies zu befördern, werden wir im Justizministerium im Mai dieses Jahres eine Opferschutzkonferenz unter dem Titel „Opfer im Blickpunkt – Gemeinsam starke Zeichen für den Opferschutz setzen“ durchführen. Ich freue mich, dass Frau Dr. Christine Bergmann bereits ihr Kommen zugesagt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn meiner Rede habe ich gesagt, das Opfer einer Straftat darf nicht sich selbst überlassen werden, ganz nach dem Motto: „ Es tut mir leid, aber sieh zu, wie du damit fertig wirst.“ Ich meine, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten Weg sind, um sagen zu können: „Es tut mir leid, was dir angetan wurde. Wir helfen dir, dein seelisches Gleichgewicht wiederherzustellen.“ – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Frau Ministerin.

Die Redezeit wurde um drei Minuten überzogen.

(Zurufe aus dem Plenum: Oh!)