Protocol of the Session on March 18, 2011

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Das ist also unser Vorschlag und ich bitte, entsprechend diesem Vorschlag der Überweisung dann zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Herr Abgeordneter Holter.

Es hat jetzt noch einmal das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Timm. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in der Auszeit noch mal intensiv mit dem Antrag der FDP, Herr Roolf, beschäftigt und sind freundlich gesagt etwas zurückhaltend bei der Bewertung geworden, weil wir keinen einzigen inhaltlichen Punkt erkennen, es steht auch keiner drin, in dem Sie die Richtung angeben, in die unser Land marschieren soll. Dreimal soll die Landesregierung einen Auftrag erteilen, mehr haben Sie nicht zustande gebracht.

(Michael Roolf, FDP: Das hat Ihre Fraktion bisher aber anders gesehen. – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Wir werden dennoch die beiden eingebrachten Anträge überweisen, zum einen deswegen,

(Gino Leonhard, FDP: Das ist schon bezeichnend.)

weil wir das, glaube ich, gerade auch heute den Menschen in Japan schuldig sind. Und das andere ist, dass wir tatsächlich auch in Mecklenburg-Vorpommern mit allen demokratischen Fraktionen, der Wirtschaft und der Gesellschaft einen energiepolitischen Konsens wollen. Wir überweisen also Ihre Anträge und werden daran arbeiten, dass wir in den Ausschüssen – ich weiß nicht genau, ob wir jetzt schon die richtige Federführung miteinander ausdiskutiert haben –

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Haben wir.)

dafür sorgen, dass wir die fünf Punkte des Herrn Ministerpräsidenten Sellering für einen Deutschlandpakt des Energiekonsenses in die Position des Landtages mit einarbeiten.

Jetzt muss ich noch mal fragen: Welcher Ausschuss ist dann federführend?

(Vincent Kokert, CDU: Umwelt!)

Umwelt ist federführend. Gut, dann bleibt es bei dem, was wir heute schon vorgeschlagen haben.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Umwelt ist federführend. Das haben wir geklärt jetzt.)

Ach so. Gut, wenn wir uns alle einig sind, dann ist die Überweisung hiermit auch von uns beantragt. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen dann zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte und dann sozusagen zwischen den Fraktionen ist jetzt vorgeschlagen worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4219 zur federführenden Beratung an den Agrar- und Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Sozialausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

(Heinz Müller, SPD: Nix Sozialausschuss!)

Bitte?

(Heinz Müller, SPD: Sozialausschuss war nicht. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)

Herr Holter hat beantragt Sozialausschuss und Wirtschaftsausschuss.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine soziale Frage.)

Kann ich vor dem Hintergrund der Verabredung zwischen den Fraktionen davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4235 ebenfalls an diese Ausschüsse überweisen?

(Vincent Kokert, CDU: Ja.)

Dann werde ich jetzt über diesen Überweisungsvorschlag sowohl für den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4219 als auch für den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4235 an die von mir genannten Ausschüsse abstimmen. Wer stimmt dafür? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Entschuldigung, zwei Stimmenthaltungen. Damit ist dem Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und NPD bei zwei Stimmenthaltungen zugestimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes, auf der Drucksache 5/4191.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 5/4191 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Heinz Müller von der Fraktion der SPD. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(allgemeine Unruhe)

Herr Müller, einen kleinen Moment noch mal.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind bei einem neuen Tagesordnungspunkt. Ich kann verstehen, dass es nach diesem sehr emotionalen Tagesordnungspunkt jetzt noch den einen oder anderen Austauschbedarf gibt. Aber auch hier gilt, der Redner hat das Wort.

Bitte schön, Herr Müller.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Artikelgesetz sollen zwei Gesetze, das Informationsfreiheitsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz, novelliert werden. Dies geschieht zwar für jedes dieser beiden Gesetze aus einem anderen, aus einem ganz eigenen Grund, wir, die Antragsteller, sind aber der Auffassung, dass wir sehr wohl dieses gemeinsam behandeln können und gemeinsam beraten können, deswegen auch die Form des Artikelgesetzes. Wir sehen zwischen beiden Regelungsbereichen – Datenschutz und Informationsfreiheit – sehr wohl Berührungspunkte und wir haben ja nicht umsonst eine Regelung, wonach der Landesbeauftragte für den Datenschutz auch der Beauftragte für die Informationsfreiheit in unserem Lande ist.

Also ein Artikelgesetz, das zwei Gesetze ändert:

Der Artikel 1 unseres Gesetzentwurfes ändert zunächst das Informationsfreiheitsgesetz. Der wesentliche Gegenstand besteht hier darin, dass die Geltungsdauer dieses Informationsfreiheitsgesetzes zeitlich begrenzt ist. Wir haben, als wir dieses Gesetz verabschiedet haben, damals ganz bewusst gesagt, wir versehen dieses Gesetz mit einem Verfallsdatum, und dieses Verfallsdatum ist der 30.06.2011. Wenn wir dieses Gesetz also weiter fortführen wollen, dann haben wir jetzt den Handlungsbedarf.

Die Landesregierung hat entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes den Landtag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung dieses Gesetzes unterrichtet und der Landtag hat das Gesetz evaluiert. Wir können feststellen, dass seit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes die Bürger den Informationszugangsanspruch als neues Instrument der Teilhabe im Verwaltungshandeln durchaus aufgegriffen und von diesem Gesetz Gebrauch gemacht haben. Es gibt ein nachweisbares Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer Informationszugangsgewährung durch die Behörden.

Andererseits können wir feststellen, dass sich aus der Anzahl der Informationsbegehren nicht ergibt, dass hier in irgendeiner Weise missbräuchlich gehandelt würde oder dass es zu einer Überlastung der öffentlichen Stellen gekommen wäre. Entsprechende Befürchtungen, die es zu Beginn dieses Gesetzes gegeben hat, haben sich nicht bestätigt.

Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Befristung des Informationsfreiheitsgesetzes aufheben und wir wollen das in der Weise tun, dass wir keine neue Befristung vornehmen, sondern dass wir dieses Gesetz unbefristet gelten lassen wollen. Eine nochmalige Befristung oder eine nochmalige Evaluation erscheint uns nicht notwendig.

(Rudolf Borchert, SPD: So ist es.)

Außerdem werden einige der Gedanken, die im Rahmen der Evaluation diskutiert und unterbreitet worden sind, aufgegriffen und in dieses Gesetz eingefügt, das Gesetz

also entsprechend modifiziert. So wird unter anderem klargestellt, dass sich auch das Land bei der Teilhabe am Wirtschaftsverkehr sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen, die in einer Rechtsform des privaten oder des öffentlichen Rechts geführt werden, auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen berufen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so viel vielleicht als Einbringung zum Thema Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Was die Änderung des Landesdatenschutzgesetzes, also den Artikel 2 des Gesetzentwurfes anbelangt, so ist zu beachten, dass die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vorsieht, dass die Kontrollstellen die Ihnen zugewiesenen Aufgaben – und so heißt es in der Richtlinie – „in völliger Unabhängigkeit“ wahrzunehmen haben.

Mit dem Urteil vom 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtung aus dieser EU-Richtlinie verstoßen hat, indem sie die für die Überwachung der Bearbeitung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Stellen zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterstellt und damit das Erfordernis, dass diese Stellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen, falsch umgesetzt hat.