1. Alter und Pflege, das heißt Etablierung von Beratungsangeboten für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke sowie ihre Angehörigen,
2. Integration und Bildung, das heißt Etablierung integrationsfördernder und bildungsunterstützender Angebote in möglichst vielen Häusern,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da geht es darum, Generationen zusammen- zuführen und voneinander zu lernen.)
3. haushaltsnahe Dienstleistungen, das heißt nachhaltige Festigung der Mehrgenerationenhäuser als Dienstleistungsdrehscheiben in den jeweiligen Kommunen,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Der soll sich mal von Frau Schwesig einladen lassen. Nehmen Sie ihn mal mit!)
4. freiwilliges Engagement, das heißt Stärkung, Vernetzung mit Einrichtungen und Initiativen, zum Beispiel Freiwilligenagenturen,
(Ministerin Manuela Schwesig: Das ist sehr unsozial von Ihnen, Frau Borchardt. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nee.)
Das ist ein zusätzliches Instrument, was wir bringen. Wir fordern nicht nur, wir bringen auch Ideen.
Wir begrüßen es noch mal, dass Frau Ministerin nachverhandelt, und wünschen dabei viel Erfolg. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin Schwesig, Sie irren insofern, als die Finanzierung und der Fortbestand der Mehrgenerationenhäuser nicht nach 2015, sondern bereits 2011 auf der Agenda steht.
Unter dem Motto „Starke Leistung für jedes Alter“ hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm der Mehrgenerationenhäuser im Jahr 2005 vorbereitet und 2006 für eine fünfjährige Modellphase gestartet. Und wie es bei Modellen so üblich ist, sind sie befristet. Folgerichtig endet im Jahr 2011 für die ersten der 23 Häuser im Lande die Bundesförderung.
Und der Antrag meiner Fraktion zielt auf ein Anschlussprogramm, das die Existenz der bestehenden 23 Häuser auch in Zukunft garantiert. Die Erfolgschancen lassen sich doch tatsächlich aus der Kleinen Anfrage oder aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Die Landesregierung wird sich nun in den Gremien des Bundesrates engagieren. Ich denke, wir sollten uns hier im Landtag ebenfalls dafür einsetzen, fehlende Mittel für den Fortbestand der anerkannten und von der Bevölkerung angenommenen Häuser bereitzustellen. Das Anschlussprogramm, eben auch gefördert aus Landesmitteln, sollte deshalb der hohen Akzeptanz dieser Häuser im Verbund mit Begegnungsstätten, mit Kitas, mit Familienzentren Rechnung tragen.
Und Herr Grabow hat das Problem Regelfallfinanzierung angesprochen. Das, denke ich, ist ein sehr schönes Wort, denn Mehrgenerationenhäuser vereinen unter ihrem Dach eben Kitas, Pflegestationen, universelle Möglichkeiten der Begegnung von Jung und Alt. In diesen Häusern könnten perspektivisch auch eine Gemeindeschwester AGnES oder auch die Zweitniederlassung eines Hausarztes Platz finden, also alles, was Herr Ministerpräsident gestern so blumig als Zukunftsvision für unser Land mit einer älter werdenden Bevölkerung beschrieben hat. Mehrgenerationenhäuser sind so gesehen Stätten eines effektiven kommunalen Quartier- und auch Personalmanagements. Mehrgenerationenhäuser sind Stätten des kulturellen demokratischen Miteinanders.
Wir haben es bereits gehört, diese Häuser wurden in der Vergangenheit mit 40.000 Euro pro Jahr maximal für fünf Jahre gefördert. In unserem Bundesland sind es zurzeit 23 Häuser. Jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt hat eines. Schwerin, Rostock, Rügen, Nordwestmecklenburg und Nordvorpommern verfügen über zwei dieser Häuser. Das Grundtvighaus in Sassnitz sowie das Mehrgenerationenhaus in Güstrow haben ihre Arbeit bereits Ende 2006, also konkret am 01.10.2006 aufgenommen. Sie stehen also kurzfristig vor einem Finanzierungsproblem. Elf weitere Häuser nahmen im Verlauf des Jahres 2007 ihre Arbeit auf und zehn starteten dann im Februar beziehungsweise Januar 2008. Also es geht nicht erst um einen Zeitraum nach 2011, Frau Ministerin.
Meine Fraktion hat mit zwei Kleinen Anfragen im Dezember 2010 und im Februar 2011 die Position der Landesregierung zur Zukunft der 23 Häuser erfragt. Im Ergebnis dessen haben wir sowohl dringenden Handlungsbedarf aus der Antwort auf unsere Kleinen Anfragen als auch unterschiedliche Positionen der Koalitionsfraktionen festgestellt, wie den Pressemitteilungen der Kollegen Glawe und Heydorn vom 2. März jeweils zu entnehmen war.
Lassen Sie mich ganz kurz noch mal die Problemlage umreißen. Bundesministerin Schröder eröffnete uns am 9. Dezember – offenbar ohne Absprache mit Ländern und Kommunen – ein neues Bundesprogramm, welches Länder und Kommunen künftig mitfinanzieren sollen. Das erinnert stark an die Auflage des Kommunal-KombiProgramms. Sie erinnern sich, damals wurden auch Länder und Kommunen bei der Erarbeitung außen vor gelassen. Das Projekt ist jämmerlich gescheitert. Ursprünglich sollten 100.000 Arbeitsplätze geschaffen werden, bundesweit waren es nicht mal 16.000 Stellen. Für unser Land war es eine ähnliche Bilanz: 10.000 Stellen standen in Aussicht, zum Schluss wurden 1.406 Stellen realisiert.
Und so ein Chaosprogramm, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, sollte den Mehrgenerationenhäusern des Landes erspart bleiben.
Die Absenkung der Bundesförderung und die Kopplung an die ergänzende Förderung durch Länder und Kommunen zwingen einfach zum Handeln, und zwar heute und hier. Nehmen wir die Worte des Herrn Ministerpräsidenten in seiner gestrigen Regierungserklärung ernst, liebe Abgeordnete, bekennen wir uns zur Mitfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser, garantieren wir ihnen und den Nutzern dieser Häuser Planungssicherheit und einen Fortbestand!
Über die Probleme von Sassnitz und Güstrow habe ich gesprochen. In der Perspektive sollen statt 500 nur noch 450 Häuser gefördert werden, 50 fallen also aus der Förderung raus. Das könnten auch Häuser aus Mecklenburg-Vorpommern sein. Müssen diese dann den Betrieb einstellen oder gibt es ein Landeskonzept oder wenigstens eine Insellösung zur Fortexistenz dieser Einrichtungen? Das ist unsere Frage.
Herr Heydorn führt die Doppelstrukturen an, bringt die Pflegestützpunkte hier ins Gespräch. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das ist doch kein Thema. Die Landesregierung hat doch die Einführung von Pflegestützpunkten glattweg verschlafen, mit der Folge, dass wir im Gegensatz zum Land Brandenburg bisher kaum welche haben. Selbst wenn es sie geben sollte, können sie doch in Übereinkunft mit den Kommunen und den Krankenkassen in Zukunft auch in einem Mehrgenerationenhaus ihre Dienste anbieten.
Problematisch stellen sich für die Träger der Häuser die künftig vorgesehene Anerkennung von Sachleistungen als Finanzierungsanteile und die Begrenzung der Personalausgaben bei der Bundesförderung auf 50 Prozent dar.
Und insofern, Herr Mantei, ich weiß nicht, ob er noch im Raum ist, ist das doch einfach seltsam, was Sie hier sagen, angesichts der finanziellen Situation in den Kommunen. Wie sollen denn hier Eigenanteile bereitgestellt werden? Das ist glattweg kontraproduktiv, so etwas von
den Trägern zu verlangen. Oftmals sind es kleinere Träger, denen fehlt doch dringend an jeder Ecke das Geld.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, das Vorgehen der Bundesministerin Schröder sollte korrigiert werden. Die Förderkriterien sind zwingend nachzubessern. Dafür sollten sich auch Sie, verehrte Abgeordnete der CDU, einsetzen und hier nicht selbstherrlich solche sachlichen Kritiken einfach vom Tisch wischen.
Die Landesregierung ist ebenfalls zum Handeln aufgefordert, denn nach eigenen Angaben hat sich Frau Ministerin Schwesig am 23. Juli 2010 bei der Bundesministerin für die Fortsetzung der Förderung eingesetzt, zu einem Zeitpunkt also, als bereits klar war, dass es keine Fortsetzung der Modellförderung geben wird. Die Frage ist nun, welche Antwort die Sozialministerin aus Berlin erhalten hat, was die überhaupt als Ministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern unternommen hat.
Zum Schluss will ich noch einmal etwas sagen zur Finanzierung. Weil all diese Fragen unklar sind – auch im Ergebnis der Kleinen Anfragen, die wir gestellt haben –, haben wir uns im Sozialausschuss die Haushaltsabschlüsse des Sozialministeriums vorlegen lassen. Die Aussage, dass es keine Finanzspielräume im Jahr 2011 geben wird, werden wir prüfen.
Und ich denke, wir werden auch, wenn wir die Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten gestern ernst nehmen, zu dem Schluss kommen, dass wir uns mit diesem Thema weiter intensiv auf Landesebene beschäftigen müssen.
Angesichts der Debatte, die jetzt hier geführt wurde, Herr Kokert – und das geht auch an Sie, weil auch bei Ihnen im Landkreis ein Mehrgenerationenhaus ist, das fortgeführt werden möchte –,
angesichts der Debatte schlage ich vor, den Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen und hier dann auch noch einmal das Ergebnis des Verhandlungsspielraumes, den Frau Ministerin Schwesig in Aussicht gestellt hat, dort zu debattieren,
um zu einer guten Lösung für die Mehrgenerationenhäuser in unserem Lande auf diese Weise zu kommen. – Vielen Dank.