chen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4201 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Ablehnung der Fraktionen von CDU, SPD und NPD und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Privatisierung der BVVG-Gewässer verhindern – Verhandlungen zur Übernahme der Seen in Landeseigentum weiter vorantreiben, Drucksache 5/4183. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/4232 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Privatisierung der BVVG-Gewässer verhindern – Verhandlungen zur Übernahme der Seen in Landeseigentum weiter vorantreiben – Drucksache 5/4183 –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss des Landtages „BVVG-Gewässer gehören in Landeseigentum“ auf Drucksache 5/2959 vom November 2009 haben die demokratischen Parteien ihren Willen und ihre Überzeugung einheitlich – ich unterstreiche: einheitlich – zum Ausdruck gebracht, dass eine Privatisierung der Seen nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt. Es heißt, Zitat: „Der freie Zugang zu diesen Gewässern, die Nutzung zur Erholung und das Erleben der Gewässer als Naturraum muss für alle erhalten bleiben.“ Und weiter: „Darüber hinaus müssen auch Berufsfischer und Angler zu angemessenen Konditionen diese Gewässer nutzen können.“ Deshalb sollen die Seen nicht durch die BVVG privatisiert werden, sondern in Landeseigentum übergehen. Ende des Zitats.
Nach meiner Wahrnehmung hat sich bis heute in den Positionen der demokratischen Parteien nichts an dieser Haltung geändert. Zur Begründung unseres Antrags kann ich deshalb auf diesen Konsens aufbauen.
Ein weiterer Konsens wurde damals in der Frage erzielt, wie das Landeseigentum entstehen soll. Der Konsens hieß, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die unentgeltliche, ich wiederhole: unentgeltliche Übertragung der BVVG-Wasserflächen in Mecklenburg-Vorpommern in Landeseigentum einzusetzen. Das ist im Dezember 2009 erfolgt, jedoch ist das Verfahren im Bundesrat noch nicht beendet. Um im Bild zu bleiben, gewässernah, der Antrag ist scheinbar versickert. Zwischenzeitlich hat sich der Konsens der unentgeltlichen Übertragung der Seen zwischen CDU und SPD aufgelöst.
Was ist an wichtigen politischen Aktivitäten des Weiteren zu erwähnen? Eine Petition von 120.000 Unterstützern gegen den weiteren Verkauf an private Eigentümer hat den Bundestag erreicht und wurde im Mai 2010 vom Petitionsausschuss erstmalig behandelt. Die Unterzeichner fordern, diese Naturräume in öffentlicher Verwaltung zu belassen.
Ziel sei es, die Gewässer im Sinne eines öffentlichen Allgemeingutes als Verwaltungsvermögen anzusehen, das Gemeinden, Städten, Kreisen oder Ländern als Eigentum kostenlos übertragen werden kann.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE im Bundestag aus dem Dezember 2009 – „Keine Privatisierung von Äckern, Seen und Wäldern“, Drucksache 17/239 – wurde vor wenigen Tagen dort namentlich abgestimmt. Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag nutzte darüber hinaus die laufende Haushaltsdebatte des Bundestages, um erneut die kostenlose Übertragung der Seen und Gewässer an Länder und Kommunen zu fordern.
Dazu hatte DIE LINKE einen entsprechenden Änderungsantrag auf der Drucksache 17/3851 zum Haushaltsgesetz eingebracht, über den ebenfalls namentlich abgestimmt wurde. Hier ging es im Kapitel „Abführung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ um einen Haushaltsvermerk. In diesem heißt es, dass Seen und andere Gewässer aus dem Bundeseigentum kostenlos an zugehörige Länder und Kommunen mit der Auflage übertragen werden sollen, diese Gewässer im öffentlichen Eigentum zu behalten.
Beide Anträge haben keine Mehrheit gefunden und wurden mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD abgelehnt. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Hätte die Mehrheit des Bundestages den Antrag angenommen, wäre insbesondere der von der Bundesregierung angestrebten Seenprivatisierung in den neuen Ländern endgültig der Boden entzogen. Dafür stimmten leider nur die Abgeordneten meiner Partei, die Grünen enthielten sich durchweg. Die Abgeordneten der SPD wie auch der Union und der FDP lehnten ausnahmslos eine kostenlose Übertragung erneut ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, fragen Sie Ihre Abgeordneten im Bundestag, wie sie ihre Wahlkreisinteressen sehen und wie sie sich konkret verhalten, wenn die Stunde der Wahrheit schlägt!
Die Mehrheit des Bundestages beharrte also auf dem sogenannten gesetzlichen Privatisierungsauftrag. Eine kostenlose Übertragung sei damit ausgeschlossen, die Länder könnten aber die Gewässer im Paket erwerben, allerdings nicht zum Schnäppchenpreis. Die Bundesregierung, so war es zu vernehmen, möchte Preise von 3.000 bis 4.000 Euro pro Hektar erzielen. Mit welchem moralischen Recht will die Bundesregierung eigentlich für die ehemals volkseigenen Seen Geld von den Ländern haben? Die Seen wurden 1990 unentgeltlich an den Bund übertragen und der Bund hat damals keinen Pfennig gezahlt. Wären sie damals in Landeshoheit gegangen, hätten wir heute viele Probleme nicht.
Der Bund hat, auch darauf will ich aufmerksam machen, außerdem für die Nutzung der Seen 20 Jahre lang Pachten kassiert. Jetzt verlangt er für ein Gut, das bis jetzt öffentlich war und nach unserem Willen öffentlich bleiben soll, von der öffentlichen Hand der Länder, dass Geld der Steuerzahler in die öffentliche Hand des Bundes gezahlt wird. Ich halte das für einen Unsinn, diese Umverteilung. Ich könnte es auch drastischer ausdrücken: Ich halte es für eine Unverschämtheit.
Politik, meine Damen und Herren, wird immer gern als die Kunst des Möglichen bezeichnet. Es stellt sich also in der so beschriebenen Situation die Frage: Wie und mit welchen Mitteln kann weiter das Ziel erreicht werden, die BVVG-Gewässer in Landeseigentum zu bekommen, um sie den Zielen einer nachhaltigen Landesentwicklung – auch darüber gab es hier Einigkeit – nutzbar zu machen?
Diese Frage stellen sich auch die Koalitionsfraktionen, um der Landesregierung für die kommenden Verhandlungen ein Mandat zu geben. Da sie aber keinen eigenen Antrag dazu haben und eine interfraktionelle Aufsetzung eines Dringlichkeitsantrages nicht zustande kam, liegt heute ein Änderungsantrag der Koalition zu unserem Antrag vor. Der Änderungsantrag ist weit ausholend, leider ein wenig unkonkret. Aber – das will ich besonders hervorheben – er zielt in die gleiche Richtung, dass Bewegung in die Verhandlungen kommen muss. Und ich interpretiere ihn so, dass Kaufverhandlungen analog dem sogenannten Brandenburger Modell oder der Brandenburger Lösung geführt werden sollen.
Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg verhandelt mit dem Bund über eine sogenannte Paketlösung, die den Kauf, ich unterstreiche: den Kauf von 134 Seen aus dem Bundesbesitz vorsieht. Es kamen aus der CDUFraktion Vorschläge, einen Flächentausch von Wald und Flur des Landes gegen Seen des Bundes ins Auge zu fassen, also den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen. Das lehne ich konsequent ab.
Wir fordern die Koalition auf, sich deutlich dazu zu erklären, dass mit ihren Formulierungen, die das Wort „Kauf“ aussparen, kein Flächentausch mit dem Bund gemeint ist.
Bitte erklären Sie das hier sehr deutlich! Das wäre dann, meine Damen und Herren, der Konsens, den wir für nötig halten, um im Interesse der Allgemeinheit die Seen weiterhin nutzbar zu behalten.
Meine Damen und Herren, unser Antrag hat das Ziel, die festgefahrene Situation, in der sich die Landesregierung fühlt, zu lösen. So wird Minister Backhaus in der Presse zitiert, dass er gebunden durch den besagten Landtagsbeschluss nicht in der Lage sei, Verhandlungen mit dem Bund zu führen, die weitergehen als bis zur unentgeltlichen Übertragung. Wir fassen mit einem Kaufangebot zu vertretbaren Preisen – ich unterstreiche: vertretbaren Preisen – den Ertragswert der Gewässer als Verhandlungsgrundlage ins Auge. Das ist ganz etwas anderes als die vorgenannten 3.000 oder 4.000 Euro pro Hektar.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns im Interesse der Landesentwicklung und der weiteren ungehinderten Nutzung der Seen durch die Allgemeinheit den Beschluss zur Weiterführung der Verhandlungen zur Übernahme der Seen in Landeshoheit fassen. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema bewegt uns ja nun seit Jahren. Und ich will versuchen, in kurzen, knappen Ausführungen deutlich zu machen, wie der Verhandlungsstand ist, und auch ein paar Dinge geraderücken, Herr Dr. Tack, die Sie hier eben genannt haben.
Punkt 1: Die rot-rote Landesregierung aus Brandenburg, darauf will ich gleich eingehen, hat den Pfad der gemeinsamen Verhandlungen verlassen. Wenn es Ihren Kolleginnen und Kollegen gelungen wäre, mit Mecklenburg-Vorpommern in einem Boot zu bleiben, dann hätten wir heute über Preise gar nicht verhandelt. Insofern mache ich ganz klar den Vorwurf an Brandenburg. Wir hatten eine klare Vereinbarung. Brandenburg, das hätten Sie auch sagen müssen, auch Brandenburg hat einen Landtagsbeschluss zur unentgeltlichen Übernahme der Gewässerflächen. Brandenburg ist einseitig aus dieser Verhandlungsposition ausgeschert und jetzt stehen wir mit dem Dilemma da.
Punkt 2: Worum geht es hier eigentlich? Wir haben in den Verhandlungen, die zuletzt am 03.03., das heißt also in diesem Monat, stattgefunden haben, nun endlich durch den Bund ein Angebot unterbreitet bekommen.
Und ich muss auch an die Adresse der CDU ausdrücklich sagen – Herr Reinhardt, Sie nicken eben schon so wunderbar mit dem Kopf –, das ist natürlich völlig kontraproduktiv, wenn Sie den Leuten in Malchin oder im ganzen Land erklären, Backhaus soll doch nun mal das Portemonnaie aufmachen,
Wir haben hier einen klaren Beschluss, Sie sind auch selber Mitglied des Landtages und damit hat man sich auch an Beschlusslagen zu halten.
Ich glaube, dass deutlich wird mit dem, was wir jetzt auf dem Tisch liegen haben, wir haben – ich sage mal runde Zahlen – 2.500 Hektar Gewässerflächen, die zurzeit dem Bund gehören, und nun haben wir endlich ein Angebot vorliegen, wo, mit welchen Flurstücken denn wem was gehört. Und eins muss auch klar sein: Wenn wir in Verhandlungen treten, dann sagt der Bund heute schon, okay, wir können darüber reden, über die 2.500 Hektar, die hier im Eigentum des Bundes stehen, und wir erwarten von dem Land Mecklenburg-Vorpommern ähnlich wie von Brandenburg, dass komplette Flurstücke gekauft werden.
Flurstück heißt, Herr Reinhardt, es ist nicht nur Gewässerfläche, sondern dazu gehören zum Teil eben auch landwirtschaftliche Nutzflächen oder Wälder. Der Bund, das sage ich hier und heute auch, hat angeboten, für reine Gewässerflächen 1.000 Euro zu verlangen – das ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, ich komme gleich noch mal darauf –, für Waldflächen 4.000 Euro und einen Schluck noch obendrauf, nur runde Zahlen, und bei landwirtschaftlichen Nutzflächen undifferenziert zwischen Ackerland und Grünland 11.000 Euro. Das können wir so nicht akzeptieren. Ich sage das ganz klar.
Und dann sage ich, es gibt für mich verschiedene Alternativen. Die erste Alternative ist, der Bund kommt dem Land Mecklenburg-Vorpommern entgegen und wir verhandeln über einen Preis, der aus meiner Sicht realistisch ist. Ich sage hier und heute, der Bund ist von verkehrten Tatsachen ausgegangen – wie häufiger mal –, dass er nämlich zum Beispiel Gebühren und sonstige Lasten meint nicht tragen zu müssen und dass das über die Pacht abgewickelt ist. Mittlerweile hat er es begriffen, dass der Bund selber die Wasser- und Bodenverbandsgebühren zu zahlen hat und dass er auch die Kosten für die Verkehrssicherung an den Gewässern zu tragen hat. Das ist so.