die Ehrenämter für unsere Gesellschaft haben, sollte aus unserer Sicht auch die pauschalisierte Aufwandsentschädigung vollständig anrechnungsfrei bleiben.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass lediglich in 19 der Ihnen vorliegenden 156 Eingaben eine mehrheitliche Entscheidung im Ausschuss gefasst wurde. Der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 5/4170 wurde insgesamt dann seitens der Ausschussmitglieder einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion der NPD zugestimmt. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, deshalb können wir gleich zur Abstimmung kommen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 5/4170 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP, aber Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Europa- und Ostseebericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010, Drucksache 5/3472, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum und zur maritimen Sicherheit für den Zeitraum 2008/2009, Drucksache 5/2591, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4209.
Unterrichtung durch die Landesregierung: Europa- und Ostseebericht der Landesregierung MecklenburgVorpommern 2009/2010 – Drucksache 5/3472 –
Unterrichtung durch die Landesregierung: Jahresbericht der Landesregierung zur Zusammenarbeit im Ostseeraum und zur maritimen Sicherheit für den Zeitraum 2008/2009 – Drucksache 5/2591 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wer der Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 5/4209 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsaus
schusses auf Drucksache 5/4209 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP, Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Rahmenbedingungen für integrative Bildung verbessern, Drucksache 5/4197. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4226 vor.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Rahmenbedingungen für integrative Bildung verbessern – Drucksache 5/4197 –
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Nicht im Saal. Damit fällt der Tagesordnungspunkt aus. – Zuruf von Minister Lorenz Caffier)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manch einer hat schon gemutmaßt, wir würden uns in eine Generaldebatte über das Thema Inklusion verwickeln wollen mit diesem Antrag. Alle, die das beabsichtigen, muss ich enttäuschen. Alles, was es zu diesem Thema zu sagen gibt, haben der Ministerpräsident und der Bildungsminister der Öffentlichkeit bereits mitgeteilt.
Der Antrag, den wir Ihnen hier vorlegen, bezieht sich auf das bestehende Schulsystem jenseits dessen, was an weiteren Reformen noch geplant ist und umgesetzt wird. Ich wäre natürlich auch bereit, zu dem einen oder anderen Punkt in der Debatte notfalls noch etwas zu sagen, falls es von der Opposition gewünscht ist, was dieses Inklusionsthema angeht. Aber von meiner Seite aus würde ich das im Moment nicht tun wollen, sondern mich wirklich auf den Antrag beschränken.
Der schlägt Ihnen vor, dass die Landesregierung aufgefordert wird, an drei Punkten im bestehenden System Änderungen vorzunehmen. Zugegebenermaßen sind nicht alle drei Punkte im spezifischen Sinne mit dem Thema Integration verbunden, aber doch überwiegend. Wir haben nämlich einige Mängel festgestellt in den letzten Monaten oder Dinge, die man überdenken sollte. Das wären genau drei.
Die Landesregierung hat mit dem Zukunftsprogramm für Lehrer, Sie erinnern sich, einerseits Weiterbildungsbudgets an die Schulen ausgereicht und andererseits zusätzliche Leistungsbudgets für die Lehrer zur Verfügung gestellt. Dann ist aufgefallen, dass in diese Berechnung nicht einbezogen worden sind die PmsAKräfte, die auch pädagogische Kräfte sind in den Schulen und zusammen mit den Lehrern die Arbeit absolvieren. Es wurde gesagt, es kann doch nicht sein, dass man die pädagogischen Kräfte da anders behandelt. Auch PmsA-Kräfte verdienen eine Leistungszulage, wenn sie besondere Leistungen bringen. Und sie sollten auch in der Fortbildung entsprechend vorkommen und auch Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Das ist eine Argumentation, der man sich schwer verschließen kann. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass die Regierung aufgefordert wird, dies abzustellen und in Zukunft auch die PmsA-Kräfte entsprechend einzubeziehen in die beiden Budgets.
Als zweiten Punkt schlagen wir Ihnen vor, die Regierung aufzufordern, zu prüfen, dass Mentorenleistungen auch in Form von Stundenabminderungen honoriert werden können anstelle von Geld, und zwar wahlweise. Das heißt, die Mentoren, die Lehrer, die Referendare ausbilden, sollten selber die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob sie lieber eine Abminderungsstunde oder auch mehr in Anspruch nehmen möchten oder ein höheres Gehalt empfangen möchten.
Wir hatten alle im Bildungsausschuss die entsprechende Anhörung. Insofern, würde ich sagen, reagieren die Regierungsfraktionen wieder mal in Blitzgeschwindigkeit und stellen die Mängel ab. Alle Anzuhörenden oder die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden hat darauf hingewiesen, dass Abminderungsstunden besser wären als Geld. Deswegen unser Vorschlag, das sollte man niemandem vorschreiben. Da sollen doch die Lehrer bitte selber jeweils individuell wählen, was ihnen lieber ist.
Herr Bluhm, für ein parlamentarisches Verfahren ist das eine Blitzaktion. Ich weiß nicht, vor wie vielen Wochen das war. Sie hätten ja auch einen Antrag einbringen können in die Landtagssitzung. Das ist ja nicht der Fall.
Zum letzten Punkt: Wir möchten die Landesregierung auffordern, bei der Zuweisung von Stunden zur Absicherung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eine Änderung vorzunehmen. Sie wissen, wir haben einen zentralen Diagnostischen Dienst für die Diagnostik eingeführt. Das hat zu Kritik geführt. Wir halten das für richtig.
Wir halten es für richtig, dass im gesamten Land nach einheitlichen diagnostischen Kriterien die Diagnose durchgeführt wird und dass nicht jeder etwas anderes macht. Es gibt, Herr Bluhm, in der Tat offenbar Anlaufschwierigkeiten des Diagnostischen Dienstes.
Damit werden wir uns im Ausschuss gewiss noch mal zeitnah auseinandersetzen müssen. Ganz überraschend, glaube ich, ist es nicht, wenn man ein neues System einführt, dass es Anlaufschwierigkeiten gibt. Die spannende Frage...
Die spannende Frage, Herr Bluhm, der wir mal nachgehen müssen, ist: Ist es eigentlich erklärbar durch Anlaufschwierigkeiten oder gibt es ein strukturelles Problem, das wir perspektivisch gar nicht so ohne Weiteres beseitigt bekommen? Das ist in der Tat eine Frage, die wir diskutieren müssen.
(Irene Müller, DIE LINKE: Vielleicht wäre es besser gewesen, die anzuhören, die das schon seit Jahren machen.)
Unabhängig davon, aber durchaus dazu passend, schlagen wir Ihnen vor, dass wir in Zukunft die Zuweisung dieser Stunden bereits zu einem gewissen Grundteil vor
nehmen unabhängig von der Diagnostik. Was ist damit gemeint? Es dauert Monate, selbst bei einem vollständig funktionierenden Diagnostischen Dienst dauert es manchmal Monate, bis alle Diagnostiken vorliegen. Das heißt, die Kinder sind in der Schule, die Diagnostik läuft noch. Es ist offenkundig, dass die Kinder Förderbedarf haben, aber es ist noch nicht vom Diagnostischen Dienst festgestellt, in welchem Umfang und wie viel, und die Schulen bekommen in dieser Zeit derzeit keine Förderstunden.
Da gibt es das Argument von den Pädagogen, liebe Leute, gebt uns doch ein Grundbudget, sodass noch etwas übrig bleibt nach der Diagnostik, aber ein Grundbudget, dass wir schon einmal loslegen können mit der Förderung bei Kindern, bei denen es offensichtlich ist, wo wir nicht sechs Monate auf die Spezialdiagnostik warten und auf diese Art und Weise dann nicht sechs Monate verlieren sollten in der Förderung der Kinder, sondern von Anfang an loslegen können.
Das folgt grundsätzlich dem Gedanken der schülerbezogenen Stundenzuweisung, das ist auch im sonderpädagogischen Förderbedarf zu machen. Deswegen möchten wir Sie bitten, die Regierung dazu aufzufordern, diese Ausweitung, die schon mal vorgenommen wurde, die schülerbezogene Stundenzuweisung, auch hierauf zu beziehen im Rahmen eines Grundbudgets. Ich denke, das ist ein sehr praxisnaher und kluger Vorschlag, der auch selber von den Lehrerinnen und Lehrern unterbreitet wurde. Ich denke, wir tun gut daran als Parlament, diese Hinweise aus der Praxis aufzunehmen und bei den Lehrern für einige Erleichterungen zu sorgen und bei den Schülern für eine bessere Förderung, als das heute schon der Fall ist.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Also dagegen kann ja niemand was haben. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Herr Tesch, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Unseren Kindern Chancengerechtigkeit in der Bildung zu garantieren, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Wir haben in diesem Hohen Haus, insofern will ich das auch nur holzschnittartig und schlaglichtartig machen, uns auch schon mit den Zahlen auseinandergesetzt und ich will sie gern noch einmal wiederholen.
Im Jahr 2009 verließen 14,1 Prozent unserer Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Schulabschluss. Diese Zahl muss man natürlich auseinandernehmen. Es sind 4 Prozent Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen. Das an sich ist schon ein beunruhigender Wert, gerade vor dem Hintergrund des Fachkräfte
bedarfs, auch das haben wir heute Morgen beim Thema Demografiebericht der Landesregierung schon gehört. Es ist aber auch ein Punkt von vertanen Lebenschancen.