Protocol of the Session on March 17, 2011

Und dann möchte ich noch mal was zu diesen Minderheitenvoten sagen. Natürlich gibt es Petitionen, wo man persönlich sehr betroffen ist. Und gerade die von Ihnen angesprochenen Hartz-IV-Petitionen, da ging es ja nicht darum, dass man jetzt die Verwaltung schützen will, das wäre das Letzte gewesen, gerade bei einer Petition, die ich jetzt vor Augen habe, wo man aber zur Kenntnis nehmen muss, dass in dem Rechtsrahmen, und den haben wir zu beurteilen, sich die Verwaltung noch bewegt hat. Und mehr können wir dazu,

(Toralf Schnur, FDP: Das ist ja komisch, dass immer die Gleichen das so beurteilen und die anderen so.)

mehr haben wir da nicht zu beurteilen.

Und wie gesagt, mit den Minderheitenvoten, da kann ich Ihnen gerne auch Beispiele aus meiner Arbeit vortragen. Wenn man so was abgibt und auch sehr vorsichtig, dann macht man dem Petenten eine Hoffnung, die man möglicherweise nicht erfüllen kann. Und der Petent wird, wenn er dieses Votum zur Kenntnis nimmt, sich immer an denjenigen wenden, von dem er Hilfe erwartet. Und ich denke mal, das ist ganz problematisch, denn ich weiß nicht, wie Sie es sonst ausgestaltet haben wollen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Die Entscheidung ist doch dann da, Frau Schlupp. Es wird entschieden, es wird abgeschlossen und gut. – Toralf Schnur, FDP: Aber das hat eine gewisse Dynamik. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wir könnten ja mal diskutieren, wenn Sie es überweisen würden. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

Also, ich darf weitermachen?

Wie gesagt, die Problemlagen stellen sich ja hier schon dar. Es gibt da sicherlich viele Dinge, die noch zu diskutieren wären. Aber Fakt ist eins, und das wissen wir ja nun wirklich, die Petition ist für den Petenten nicht abgeschlossen, wenn wir ihm mitgeteilt haben, dass sie abgeschlossen ist, denn wir kriegen ja genügend Mitteilungen nachgeliefert, die manchmal auch nicht durchaus freundlich formuliert sind. Und wenn man dann Hoffnung erweckt, dass einer anderer Meinung ist, dann muss er auch damit rechnen, dass er diese Petition weiter zu bearbeiten hat.

Von daher wollte ich jetzt hier mal klarstellen, dass es so, wie es hier dargestellt wird, sich doch nicht darstellt, jedenfalls nicht mir. Und ich arbeite jetzt wie gesagt zwei Legislaturen im Petitionsausschuss, einmal in der Opposition und einmal in der Regierung, und von daher, denke ich, kann ich beides relativ gut einschätzen. Wie gesagt, ich möchte auch gerade für die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition noch mal festhalten, dass wir, wenn wir Petitionen bearbeiten, wirklich nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/4175 zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen, und im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, ihn gleichzeitig auch an den Innen- und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich lasse über diesen Überweisungsvorschlag insgesamt abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der FDP und der NPD, ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart worden, falls wir dazu kommen, am Schluss der heutigen Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 38 noch vorzuziehen. Allerdings, vor dem Hintergrund des im Moment sich darstellenden Zeitvolumens ist das eher unwahrscheinlich, aber wir wollten es hier zumindest schon mal ankündigen, dass das durchaus denkbar ist.

In dem Zusammenhang treten wir jetzt in die Mittagspause ein und die Sitzung wird um 13.25 Uhr wiedereröffnet. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 12.54 Uhr

Wiederbeginn: 13.36 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der FDP – Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Flankierung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/4198.

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur wirtschaftlichen Flankierung des Mittelstandes in Mecklenburg-Vorpommern (Mittelstandsförderungsgesetz – MfG) (Erste Lesung) – Drucksache 5/4198 –

Das Wort zur Einbringung hat der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Erst mal Entschuldigung, dass wir einen Augenblick später sind.

Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur wirtschaftlichen Flankierung des Mittelstandes – Mittelstandsförderungsgesetz – vor. Das alte Gesetz aus dem Jahr 1993 soll durch ein Ablösegesetz jetzt auf den notwendigen Modernisierungsstand gebracht werden, den Mecklenburg-Vorpommern, denke ich, auch benötigt.

Wenn wir über Mittelstandsförderung reden, denken wir automatisch zuerst immer an Geld, aber Mittelstandsförderung sind eigentlich zwei Dinge, und zwar einmal, die finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, aber eben auch Förderung zu machen, indem

ich Behinderung versuche zu reduzieren und indem ich Angebote mache, um die Entfaltung von Wirtschaft zu ermöglichen. Das muss eigentlich der Kernpunkt für Mittelstandsförderung sein, Entfaltung für den Mittelstand in Mecklenburg-Vorpommern neu zu organisieren. Wir haben bei der Entfaltung mehrere Säulen, die wir uns anzuschauen haben.

Das Mittelstandsförderungsgesetz soll nach unserem Empfinden so etwas wie ein Grundgesetz der Wirtschaft sein. Was bietet sich mehr an, als dieses Grundgesetz der Wirtschaft gemeinsam mit der Novellierung der Kommunalverfassung und auch gemeinsam mit dem Vergabegesetz von Mecklenburg-Vorpommern zu diskutieren, denn wenn wir ein Vergabegesetz benötigen – wir sind immer noch der Meinung, eine gesetzliche Regelung für die Vergabe im Mittelstandsförderungsgesetz zu benötigen –, wenn wir denn schon eine Veränderung in der Kommunalverfassung haben, dann sollten diese drei Säulen zwangsläufig miteinander harmonisiert sein und auf den aktuellen Stand miteinander gebracht werden.

In unserem Mittelstandsförderungsgesetz haben wir Ihnen Bekanntes – das verwundert, glaube ich, auch nicht –, aber auch einige neue Ansätze präsentiert. Entscheidend ist für uns die Hinwendung zur Struktur des Landes und die Hinwendung zu den Unternehmerinnen und Unternehmern, von denen der Ministerpräsident immer zu Recht fordert, dass sie sich engagieren sollen für das Land, über ihr Unternehmen hinaus sich sozial engagieren, über ihr Unternehmen hinaus gesellschaftlich integrieren, über ihr Unternehmen hinaus gemeinsam mit ihren Mitarbeitern gestalten.

Genau aus diesem Grunde sollten wir diesen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern als Gesetzgeber auch die Hand reichen und sagen, ihr seid diejenigen, auf die wir uns verlassen und auf die wir bauen. Das sind in Mecklenburg-Vorpommern eigentümer- und inhabergeführte Klein- und Kleinstunternehmen mit 5 Mann, 10 Mann, 15 Mann, 20 Mann. Mittelstandsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern fängt ja schon bei 100 an, wo andere Länder 2.500 als Mittelstand definieren.

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

In Mecklenburg-Vorpommern haben wir auch zwei Bereiche, die nach unserer Auffassung bisher nicht vernünftig im Mittelstandsförderungsgesetz integriert gewesen sind. Das ist die starke Rolle der freien Berufe, die wir deutlich stärken müssen. Die freien Berufe als selbstständige sind zu stärken

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

und die freien Berufe sind vor allem auch durch staatliches Eingreifen in den Tätigkeitsbereich der freien Berufe nicht in ihrer Entfaltungsstruktur und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten einzuschränken. Wir legen ihnen erstmalig auch die Einbeziehung des genossenschaftlichen Eigentums vor.

(Hans Kreher, FDP: Richtig.)

Auch das ist für uns ein ganz wichtiger Ansatz. Auch neu in der Denkweise, genossenschaftliche Eigentumsformen sind genau die richtigen. Wenn man über – und das ist, glaube ich, auch in vielen Bereichen gewollt – Mitarbeiterbeteiligung spricht, über das Einbinden der Mitarbeiter in unternehmerische Prozesse, sind genossenschaftliche Strukturen mit Sicherheit zukunftsfähige Strukturen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Wir haben uns gefragt: Was müssen wir eigentlich neu regeln, was müssen wir neu justieren in dem Bereich der administrativen Begleitung? Und da sind wir dabei. Wir brauchen alles, was Mittelstandsförderung anbelangt, das Ansprechen aus einer Hand. Ansatz: Wir haben einen Einheitlichen Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu Recht bei den Kammern angesiedelt. Warum sollte der nicht auch für die inländischen Unternehmen, die sich im Paragrafen 12 unseres Gesetzentwurfes sehen, gelten?

Der weitere Ansatz ist, dass wir das, was wir in Paragraf 16 regeln wollen, nämlich den Aufwand und die Kosten gesetzgeberischen Handelns, immer damit abgleichen, welche Auswirkungen das dann eigentlich auf den Mittelstand hat, dass wir das in dem Paragrafen 16 sehr klar und sehr deutlich einmal sagen. Wir müssen aufpassen, ob all das, was wir an zusätzlichen Bürokratiekosten wirklich in Gang setzen, wirklich nötig ist, und immer auf die Mittelstandsverträglichkeit abstellen.

Elektronische Verfahren, wie wir sie in Paragraf 17 fordern, gehören heute zum Standard. Aus dem Grund sollten wir auch die elektronischen Verfahren, so, wie wir es, wie gesagt, in Paragraf 17 vorgesehen haben, mit hineinnehmen.

Eines der entscheidenden Probleme bei der Mittelstandsförderung – und da kommen wir dann langsam auch zum Vergabegesetz und zur Kommunalverfassung – ist der fehlende Rechtsschutz, der fehlende Rechtsschutz für Unternehmerinnen und Unternehmer gegen den Eingriff des Staates, gegen staatliches Unternehmertum. Da sagen wir, es gibt im Augenblick eine lange Kartellbehörde. Beim richtigen Ansatz wäre zu schauen, ob wir diese Landeskartellbehörde nicht auch dafür nutzen, um den so dringend notwendigen Rechtsschutz für die Unternehmen einzurichten.

Und wir kommen in unserer Philosophie des Gesetzes von der Grundstruktur, wann denn eigentlich Förderung einsetzt. Die Grundstruktur finden Sie in Paragraf 5, da heißt es nämlich: „Hilfe zur Selbsthilfe“. Für uns Liberale ist Förderung dann sinnvoll, wenn wir eine angemessene Beteiligung und ein angemessenes Engagement des Unternehmers sehen. Wir wollen eine angemessene Risikobeteiligung des Unternehmers.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Wir sehen Hilfe zur Selbsthilfe als ein temporäres Instrument, wir wollen keine Dauerförderung und keine Subventionen. Hilfe zur Selbsthilfe ist dann eine temporäre Begleitung.

Wir haben heute Morgen sehr viel über die demografische Entwicklung und die Herausforderungen im Fachkräftebereich gesprochen, auch da machen wir Ihnen ein Angebot. Im Paragrafen 8 „Aus- und Fortbildung“ finden Sie erstmalig in einem Mittelstandsförderungsgesetz die Hinwendung zu den beruflichen Schulen. Die beruflichen Schulen haben in der Qualifikation für das Lehrerpersonal große Bedarfe. Aus dem Grund müssen wir sagen, wenn wir Mittelstand fördern wollen, dann müssen wir auch die berufliche Bildung an den beruflichen Schulen fördern. Deshalb haben wir in Paragraf 8 dieses mit verankert.

Ich bin auf meine eigene Handwerksorganisation eigentlich auch sehr stolz, wenn die Verbände des Landes in einer freiwilligen Erklärung in der nächsten oder in der

übernächsten Woche sagen können und werden, an allen Qualifizierungsmaßnahmen, die wir als Handwerk unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, können und werden zukünftig alle Berufsschullehrer gleichberechtigt teilnehmen können. Wir werden eine Informationsplattform zur Verfügung stellen, dass die Lehrer in der beruflichen Schule noch dichter an die Prozesse in der Wirtschaft herankommen, dass die Partnerschaft sich noch besser entwickelt. Deshalb finde ich den Ansatz, wie wir ihn in Paragraf 8 haben, mehr als sinnvoll.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Wir kommen dann zu dem entscheidenden, auch immer sehr intensiv diskutierten Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Wir haben bei der Kommunalverfassung darüber hinlänglich diskutiert. Gestern ist die Frage gestellt worden, na ja, wir sind mal gespannt, was denn die FDP zu der neuen Kommunalverfassung im Vergleich zum Referentenentwurf sagt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich war erst einmal wie vom Blitz getroffen, weil das, was man im Referentenentwurf unter dem Tisch mal so zu lesen bekommen hat, war doch deutlich anders als das, was wir jetzt bekommen. Nur, es löst unser Problem nicht, weil das Problem ist, dass wir eine CDU haben, die die Ausweitung nicht möchte, und wir Sozialdemokraten haben, die das möchten, und wir eine Partei DIE LINKE haben, die sagt, in unserem Programm 2020

(Helmut Holter, DIE LINKE: Plus.)

ist die wirtschaftliche Betätigung der Kommune für uns das Instrument für den zweiten Arbeitsmarkt.

In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Wir bewegen uns in dem Spannungsfeld, dass die Enquetekommission des Landes Mecklenburg-Vorpommern sehr klar und sehr deutlich einen Beschluss gefasst hat, in dem sie nämlich sagt, dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen verbessert werden soll. Und wenn wir es ehrlich meinen, müssen wir in der Kommunalverfassung mit sauberen Strukturen arbeiten. Ad 1, die Koalition hat die Variante, den Mut zu beweisen und den Beschluss der Enquetekommission auch in die Kommunalverfassung reinzunehmen, oder wir werden in der Enquetekommission einen neuen Antrag stellen und diesen dort gefassten Beschluss wieder zurücknehmen.